Wir hatten die Idee in einem Club in dem ich u.a. arbeite Kerzen zur Steigerung der Atmosphäre bei den Tanzveranstaltungen einzusetzen.
Laut VStättVO §35 (3) sind ja Kerzen als Tischdekoration zulässig & somit sollten Grabkerzen auf den Tischen kein Problem darstellen. Wie sieht es jedoch mit Kerzen in Wandhalterungen aus (für dicke Stumpenkerzen)? Montagehöhe der Kerzenleuchter ist so 3-4 Meter, im Umkreis dieser befindet sich keine brennbare Dekoration, Wandbehänge, o.ä. (Alles relevante in der Hinsicht ist bei uns sowieso vor kurzem wieder auf B1 gesprayed worden)
Spricht da also irgendwas gegen?