Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Anmeldung eines Gewerbes.
Folgende Dinge sind mir bereits klar:
Gewerbeform: Einzelunternehmen
Steuer: Einnahmenüberschussrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
Nun habe ich es auf dem IHK-Seminar noch nicht richtig verstanden, wie das mit dem Namen ist:
Darf ich mir den jetzt einfach einen Namen ausdenken, und mit diesen Werbung usw machen.
Auf Rechnung usw. steht dann als erstes der ausgedachte Name, dann mein voller Vor und zu Zuname mit Firmenadresse.
Oder darf ich ausschließlich unter meinen Vor und Zunamen mit der zuvorgestellten Berufbezeichnung auftretten?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
MfG Holger