Kann ich Arbeitskleidung beim Finanzamt absetzen ? Wenn ja, mit welcher Begründungsgrundlage ?
Arbeitskleidung absetzen ?
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Die Frage ist, was für dich zur Arbeitskleidung zählt. PSA wie Sicherheitsschuhe musst du ja nach ArbSchG und BGV (A1) benutzen, somit sind sie ja für die Ausübung des Berufes erforderlich und als Arbeitsmittel steuerlich geltend zu machen.
"Arbeitskleidung" in dem Sinne gibt es bei uns ja nicht. Arbeitskleidung ist nach einschlägigen Urteilen der Gerichte nur Kleidung, die NUR für die Arbeit verwendet werden kann, nicht privat. Also fällt der Blaumann vielleicht noch darunter, die Schlachterschürze auch, aber das schwarze T-Shirt und der Anzug nicht, da diese auch privat getragen werden könnten.
Siehe auch hier:
http://www.focus.de/finanzen/s…tskleidung_aid_20159.html -
es gibt, wenn ich mich recht entsinne, eine auf unsere berufsgruppe
zurechtgeschneiderte outdoorjacke, die man absetzen kann - weil
sie der en 1234567 für wetterschutztrallala entspricht.
war vor längerer zeit mal im vplt-mag.
aber ziemlich teuer ... -
Zitat von "hasenfuß"
aber ziemlich teuer ...
ja, die muss ins Anlagevermögen... -
Wenn man es aufs Jahr betrachtet mit Ausgaben in diesem Bereich nicht übertreibt, fällts nicht auf wenn du T-Shirts mit absetzt, solltest du allerdings 10% deines Umsatzes in Klamotten stecken, wird natürlich jeder Finanzbeamte hellhörig.
Es ist halt ein Glückspiel, finden sie´s oder nicht, hauen sie es dir raus oder nicht, Tagesform entscheidet...
Ich würds mit rein nehmen so lang es einen Firmenaufdruck hat und schauen was passiert. Kostenstelle Werbung -
Arbeitshosen/Jacken/Schuhe aus einem Arbeitsbekleidungsgeschäft haben da einen richtigen Vorteil!!!
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Richtig - denn sehr gut wenn die Rechnung vom Fachhändler stammt aber - auf der Rechnung darf nicht nur 1x Snickers Hose 5448 stehen sondern besser - 1x Arbeitsschutzhose Snickers 5448 mit Kniepolstertaschen+Polster.
Mit so einer Rechnung hast Du gute Karten dem Finanzbeamten zu behaupten das Du eine Arbeitshose mit Kniepolster wohl nie zum Feierabend anziehst. Es ist wie immer eine Detailfrage.
beste Grüße der Andy
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darum kauf ich meine arbeitskleidung auch im arbeitskleidungs fachhandel (blödeswort^^)
und der stellt mir einen ordenliche rechnung aus....
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Eine ordentliche Rechnung ist Grundlage unserer kaufmännischen Tätigkeit. Leider unterstellen manche Behörden zuerst einen Steuermißbrauch. Das treibt seltene Erklärungsmaßnahmen. Wie gerade bei Steuerprüfung erlebt. Die Hose und die Kniepolster wurden im Abschlußgespräch auf den Tisch gelegt um klarzustellen das dies k e i n e Freizeithose ist. Gekauft im Fachhandel nur leider ohne Bezeichnung Arbeitsschutzhose.
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Befreundeter Techniker setzt teilweise sogar Unterwäsche ab.
Da er diese meistens über Fachhändler für Arbeitskleidung erwirbt,
hat das Finanzamt noch nicht gemeckert. -
Richtig - wenn da steht B.s. 1x Funktionswäsche xy silberfädendurchwirkt / hochfunktioniell..........
Wer zieht sowas im normalen Leben an? Da trägt Mann und Frau was anderes. Also die Rechnungsstellung entscheidet. Fakt aber ist das Anzug etc. nicht absetztbar sind. Es muß schon funktionell sein aber genaus das ist Das was wir ja anziehen.
Grüße Andy -
T-Shirts können auch unter den Bereich Werbeartikel fallen.
Ohne Werbung keine Aufträge...da braucht man schon mal ein bedrucktes Shirt zum Mitgeben :wink: