LKW Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Dauerausnahmegenehmigung

  • Ich habe folgendes Poblem.


    Wir möchten uns einen LKW zulegen, der mehr als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht hat aber wenn er mehr als 7,5t hat darf ich Sonntags von 0 bis 22 Uhr nicht damit fahren.
    Jetzt gibt es ja Sondereinzelgenehmigungen die ja Geld kosten, wenn ich mir das auf Jahr hochrechne ist das ja fast unbezahlbar.
    Es gibt ja auch die Dauerausnahmegenehmigung aber diese bekommt man ja nicht so einfach für die VT Branche. Wirtschaftliche Gründe zählen da ja nicht.


    Ich habe bei meinem zuständigen Landratsamt angerufen und mal nachgefragt, die haben gesagt, dass wir keine Dauerausnahmegenehmigung für unsere Zwecke bekommen würden.


    Weis jemand bei welchem Landratsamt das einfacher durchgehen würde oder hat jemand Tipps, Trickts was ich machen kann.


    Ich denk ja ich bin nicht der einzigste der dieses Problem hat.


    Danke schonmal!

  • Ich denke das Problem in unserer Branche sind die ständig wechselnden Veranstaltungsorte.
    Wenn man "dauerausnahmegenehmigung LKW " bei google eingibt kommen da einige, welche aber auf den ersten Blick an bestimmte Touren gebunden sind.
    Also fester Liefer und Empfangsort.


    Man müsste mal einen Rechtsanwalt auf folgendes loslassen:

    Zitat

    # Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),


    Wikipedia


    Wenn also in dem Firmeneigenen LKW z.b. das Toolcase festinstalliert müsste er doch automatisch aus der Regelung rausfallen und dürfte Sonntags fahren.

  • MasterX: Die Erteilung der Genehmigung, genauso wie die Höhe der Gebühren, ist Sache der jeweiligen Kommune. Du kannst also nirgendwo anders hingehen. Fang doch erstmal mit Einzelgenehmigungen an. Du wirst ja nicht jeden sonntag fahren, oder?

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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  • falcocgn


    Ja, genau sitz der Firma.
    Da gibt es aber Mittel und Wege.


    Zum Thema Einzelgenehmigung, wenn ich ca 50 € pro Genehmigung Zahle und das auf 50 Sonn- und Feiertage pro Jahr hochrechne komm ich auf 2500€. Ich glaub das wird keiner hier zahlen!!! Eine Dauergenehmigung liegt aber deutlich darunter für ein Jahr.


    Ich bin Sonntags sehr viel unterwegs, über leg doch mal wenn du Samstags abends eine VA hast danach abbaust du ab und wann fährst du dann heim???......Montags??? und was machst du wenn du Sonntags eine VA hast?

  • Hallo MasterX,


    wie hat Dein Landratsamt denn die Auskunft begründet? Immerhin existiert ein Verkehrsministererlass zur Vereinfachung bei der Erteilung von Sonntagsfahrgenehmigungen. Darin ist Veranstaltungstechnik ausdrücklich als zu genehmigen erwähnt. Da ihr mit dem neuen LKW ja auch mittelbar Einnahmen der Kommune generiert, würde ich an Deiner Stelle mit dem Erlaß in der Hand nochmal beim Amtsleiter auflaufen. Den Erlaß kann ich gerne rauswühlen und Dir per Mail zusenden.

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  • Ich bekam die Dauergenehmigung ohne jede Probleme- war nur eine Formsache.


    Ausfüllen der Dauerausnahmegenehmigung:
    Bei Fahrstrecke: "Strecke nach freier Wahl
    Geltungsbereich: "BRD"
    Transportgut: "Ausrüstung für kulturelle und sonstige Veranstaltungen"

  • Hi,


    Bei mir wollte die Stadt einen Nachweis, dass ich einige Termine am Sonntag habe. Dann musste ich nach vier Wochen nochmal ein Erinnerungsfax schicken.


    Ach ja, macht sich eigentlich irgendwer von euch einen Kopf wegen der Ferienreiseverordnung?


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
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  • Servus, also bei mir war dass garkein Problem. Einfach aufs Rathaus gesagt dass wir eine Sonntagsfahrgenemigung fürs ganze Jahr brauchen und aus dem Veranstaltungsbereich kommen und 10min später und 180€ ärmer hatten wir sie dann. Das ganze aber auch ohne bestimmte Strecken, wir dürfen wo wir wollen fahren.
    Gruß Spiderhch

  • Ich verseh´s nicht, wieso manche Landkreise so ein Theater machen und andere nicht, wir haben doch alle die gleichen Gesetze. Das ist mal wieder typisch.

  • Zitat von "TomyN"

    ...Ach ja, macht sich eigentlich irgendwer von euch einen Kopf wegen der Ferienreiseverordnung?
    ...


    Na klar.


    Dafür braucht man auch eine Genehmigung.


    Ich selbst habe damit nichts zu tun, beobachte aber den einen oder anderen Logistiker bei der Beantragung solcher (in diesem Fall Einzel-)Genehmigungen.