Wer seine Racks, LCD-Bildschirme und andere Geräte ab 2010 noch in Zoll oder Höheneinheiten im Verkaufstext anbietet, der begibt sich außerhalb der gesetzlichen Regelungen, wenn er nicht gleichzeitig die Abmessungen in metrischen Größen dazuschreibt. Der ein oder andere Abmahnanwalt wartet sicherlich schon drauf.
Hintergrund: Die Ausnahmeregelung des "Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" (was es alles gibt...) läuft aus.
Hier der Wortlaut dieses Gesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/index.html
und die Ausführungsverordnung (mit den zugelassenen Einheiten):
http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/index.html
Weitere Infos zum Thema:
http://www.heise.de/resale/art…ngaben-Update-273936.html