Tischabstand/Bestuhlungsplan vs VStättVO

  • Hallo zusammen !


    Ich arbeite gerade an Bestuhlunsplänen für eine Versammlungsstätte, und mir ist dabei folgendes Paradoxum zum Thema 'Kongress-, bzw Konferenzbestuhlung' (also die Form der Bestuhlung, bei der die Teilnehmer an rechteckigen Sitztischenreihen nebeneinander sitzend mit Blick auf's Geschehen verweilen) aufgefallen:


    Unsere geliebte VStättVO gibt uns in Teil 2 / Abschnitt 3 / § 10 / (6) einen Abstand von Tisch zu Tisch von 1,50m vor. Das wäre bei dieser Form der Bestuhlung natürlich eine gravierende Form der Platzverschwendung, denn 1,5m zwischen den Tischen bei einer Stuhltiefe von 55-60cm ist natürlich üppig...


    Tatsächlich finden sich Bestuhlungspläne im Netz (und auch in der Wirklichkeit), wo man praktischerweise diese 1,50m auf ein vernünftig erscheinendes Maß von ca. 1m oder etwas weniger reduziert hat.


    Nun meine Fragen: gibt es ein weiteres Werk/Vorschrift/Norm welche dieses Thema evtl. weitergehend regelt neben/ergänzend der VStättVO, oder handelt es sich um (zweifelsfrei vernünftige) Eigeninitiative des Verfassers des Bestuhlungsplanes ??


    Danke + Gruß,


    lorbas

  • Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Ist mit "Abstand von Tisch zu Tisch" nicht der Abstand von der Vorderkante des einen Tisches zur Vorderkante des nächsten Tisches (und nicht zur Hinterkante) gemeint?
    Gemeint ist also nicht der "Durchgang" zwischen den Tischen sondern der so genannte "Stuhlreihenabstand".


    Würde ich auch so interpretieren.

  • Tja, das steht ja leider nirgentwo... Von welcher Kante zu welcher, oder absolut dazwischen..


    Aber: nun stellt euch mal vor im Raum stehen Eßtische mit einem 160cm-Durchmesser für 8-10 Personen, wie es durchaus üblich ist. (Habe auch einen Plan in dieser Variante angefertigt...) Was denn dann ??


    Gibt es Erläuterungen zu diesem Thema ? Oder wie handhaben daß die erfahrenen 'Bestuhlungsplaner' ?


    Gruß,


    lorbas

  • Der Fall der parlamentarischen Bestuhlung ist tatsächlich nicht geregelt. Die VO geht bei "Tischplätzen" von Esstischen aus, die im Raum verteilt sind. Dort ist der Abstand von Tischkante zur gegenüberliegenden Tischkante zu messen. Die 1,50m dienen nach der amtlichen Erläuterung der VStättVO dazu, sicherzustellen dass 0,50m Durchgangsbreite zwischen den Stühlen zur Verfügung stehen.


    Als Ableitung für unser Problem würde ich daher sagen, die Breite sollte 1,0m betragen= 50cm für den Stuhl und 50cm für den Durchgang dahinter. Wenn du enger stellst, werden Deine Gäste sich massiv beschweren, weil sie im Normalfall schon nicht durchkommen. So praxisfremd ist die SBauVO also nicht. Der entscheidende Punkt ist zudem, dass Du einen Bestuhlungsplan einreichst, der genehmigt werden muss. Somit ist der beantragte Abstand dann Fakt.


    Da ich unterwegs bin konnte ich noch nicht in Löhr oder Xemp nachblättern, doch ich kenne Leute bei der Bauaufsicht, die das so rechnen.

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  • Zitat

    Volker Holtmeyer hat geschrieben:
    Ist mit "Abstand von Tisch zu Tisch" nicht der Abstand von der Vorderkante des einen Tisches zur Vorderkante des nächsten Tisches (und nicht zur Hinterkante) gemeint?
    Gemeint ist also nicht der "Durchgang" zwischen den Tischen sondern der so genannte "Stuhlreihenabstand".



    Würde ich auch so interpretieren.


    das kann ja nicht wirklich sein, denn da gibt es ja die variable "tisch". der kann ja mal 60 cm tief sein, oder auch 1 m. demnach wäre ja der durchgang unterschiedlich. und das ist sicher nicht im sinne des erfinders.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • @ falcocgn: Danke. Hab schon vermutet daß wir uns da in einer Grauzone befinden.


    Mein Ansatz hätte halt auch 1m Abstand bei der Parlamentsbestuhlung vorgesehen, und da es offensichtlich in der Praxis so gehandhabt wird bestärkt es mich zusätzlich darin.


    Danke + Gruß,


    lorbas

  • erklärt sich der Abstand nicht durch Fluchtwegbreiten längen( Personen / durch Länge etc)?


    Alternativ würd ich von folgendem ausgehen:
    Zwischen 2 Tischkanten
    ( zueinander liegenden Kanten) ist ein Platz von 1,0m ein Stuhl hat eine Tiefe von 0,45m - 0,55m = passt nicht.


    oder ist da ein Denkfehler??

  • Zitat von "david anhäuser"

    erklärt sich der Abstand nicht durch Fluchtwegbreiten längen( Personen / durch Länge etc)?


    Alternativ würd ich von folgendem ausgehen:
    Zwischen 2 Tischkanten
    ( zueinander liegenden Kanten) ist ein Platz von 1,0m ein Stuhl hat eine Tiefe von 0,45m - 0,55m = passt nicht.


    oder ist da ein Denkfehler??


    Da beißt sich die VstättVO dann aber wieder selber in den Schwanz ;)


    denn: §10 Abs 3: "Zwischen zwei Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von 0,40m vorhanden sein."


    Wenn man die parlamentarische Bestuhlung mal als "Reihenbestuhlung mit Tischen" betrachtet hätten wir mMn mit den 0,4m schonmal das Minimum. In der Praxis würde ich es mal so versuchen wie Falco gesagt hat. 1m Abstand und dann bleiben da ca 0,5m übrig. Bequem genug zum durchgehen und sicher genug auch wenn man die übrigen Vorgaben einhält.


    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Hallo zusammen.
    Ich denke, Sinn dieses 1,5m Abstandes ist, dass im Panikfall immer noch genügend Platz zum Durchkommen ist.
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird kaum ein Besucher im z.B. Brandalarmierungsfall brav aufstehen
    und seinen Stuhl an den Tisch zurückschieben.
    Nachfolgende sollen ja auch noch Platz zum Flüchten haben. :wink:


    Schöne Grüße

    Die, die sagen "es geht nicht", sollten die nicht stören, die es gerade versuchen!

  • Zitat von "foh-platz"

    Hallo zusammen.
    Ich denke, Sinn dieses 1,5m Abstandes ist, dass im Panikfall immer noch genügend Platz zum Durchkommen ist.
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird kaum ein Besucher im z.B. Brandalarmierungsfall brav aufstehen
    und seinen Stuhl an den Tisch zurückschieben.
    Nachfolgende sollen ja auch noch Platz zum Flüchten haben. :wink:


    Schöne Grüße


    Die 1,5m sind aber mMn (wie oben schon gesagt) eine Angabe für Bankettbestuhlung. Das heißt es sitzen in den 1,5m immer 2 Leute mit dem Rücken zueinander.
    1,5m-2x0,5m(für die Stühle)=0,5m übriger Durchgang
    Was der Mindesforderung von 0,4m schon wieder nahekommt.
    Wenn dann nur 1 Stuhl da steht halte ich 1m auf jeden Fall für ausreichend, wenn alle übrigen Vorgaben eingehalten werden.


    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


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  • Daniel, das hatte ich doch oben schon geschrieben!

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