Zitat von "lichtfürlau"hab gestern mein Eigentum aus der Location ziehen können
Gratuliere, das ist das beste, was Dir passieren konnte. Offenbar hat Deine "nichtangemesse Rhetorik" zusammen mit Deinem Unterkiefer über die Bürokratie gesiegt
Zitat von "lichtfürlau"
§562b BGB
Soll das etwa bedeuten, daß es für mich noch nicht vorbei ist?
Also im Grunde genommen ist es vorbei. Nach §562a BGB hast Du die Ware vom Grundstück entfernt, nun kann er sie nicht mehr pfänden.
§562b zieht nur dann, wenn er widerspricht und zugleich auch wirklich ein Pfandrecht darauf gehabt hätte. Nun muss er also Dir nachweisen, daß die Ware dem Pächter gehört hat und nicht Dir.
Diese Recht hat er noch einen Monat lang.
Aber wirklich Dusel gehabt, der Verpächter hatte wohl doch noch so eine Art Gerechtigkeitssinn, da sind schon ganz andere Dinge gelaufen...