Akutes Problem mit dem Vermieter einer Location

  • Zitat von "lichtfürlau"

    hab gestern mein Eigentum aus der Location ziehen können


    Gratuliere, das ist das beste, was Dir passieren konnte. Offenbar hat Deine "nichtangemesse Rhetorik" zusammen mit Deinem Unterkiefer über die Bürokratie gesiegt :)


    Zitat von "lichtfürlau"


    §562b BGB
    Soll das etwa bedeuten, daß es für mich noch nicht vorbei ist?


    Also im Grunde genommen ist es vorbei. Nach §562a BGB hast Du die Ware vom Grundstück entfernt, nun kann er sie nicht mehr pfänden.
    §562b zieht nur dann, wenn er widerspricht und zugleich auch wirklich ein Pfandrecht darauf gehabt hätte. Nun muss er also Dir nachweisen, daß die Ware dem Pächter gehört hat und nicht Dir.
    Diese Recht hat er noch einen Monat lang.


    Aber wirklich Dusel gehabt, der Verpächter hatte wohl doch noch so eine Art Gerechtigkeitssinn, da sind schon ganz andere Dinge gelaufen...

  • Thänks für Eure Beiträge. Haben mir echt geholfen. :D:D:D Ich leg mich wieder hin. Zu mehr als Tastatur-Orgeln bin ich heut nicht mehr fähig.


    ina

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  • Es ist so manches pfändbar beim Gewerbetreibenden, geschützt sind eigentlich nur die Dinger, die er zum unmittelbaren ausüben seiner Tätigkeit (also nicht durch Mitarbeiter) benötigt.
    Ich denke im vorliegen Fall hätte in der Tat ein Streit über die letzten zwei Boxen ausberechen könnte und vereinzelte Scheinwerfer, aber Zeug im u.g. Ausmaß ist sicher nicht unpfändbar.
    Im vorliegen Fall geht es ja auch nicht um einen Handwerker, sondern um jemanden, der aus dem Betrieb eine Diskothek (oder was das war) Geld ziehen will. Diskothek durch Vermieter geschlossen bedeutet: zeug ist pfändbar.
    Man kann auch bei nem Handwerker pfänden, im Eilverfahren die Gewerbeuntersagung durchboxen und dann das Zeug verwerten. Aber das geht hier zu weit.
    Ne Austauschpfändung ( L Acoustics gegen Omintronic oder so) wäre auch denkbar.


    Sei froh das die Nummer für Dich erledigt ist und Du Deinen Kram so einfach wieder zurückbekommen hast. Das hat vermutlich aufgrund Deiner Schildung nicht an den Nachweisen gelegen, sondern weil der Objekteigentümer einfach keine Lust auf das generve hatte. Je nachdem was da hing ist der professionelle Verwertungserlös ( Ausbau durch Fachleute, Versteigerung, Aufgeld usw... ) zu marginal, dass es keinen Sinn macht und es ihm mehr bringt, wenn Du den Kram schnell wegschaffst und die Halle wieder frei wird.
    Das er Dir keine Lästigkeitsgebühr aufs Auge gedrückt hat ( "zahl 3000 euro und wir verzichten auf die Detailerörterung) wundert mich jetzt ein wenig, aber vielleicht liegt es an der vorweihnachtlichen Stimmung nach eröffnung zahlreicher örtlicher Weihnachtsmärkte.


    Frohes Fest !

  • Schwer wird es dann im Falle das du den Laden schon mal gebrauchte Geräte verkaufst hast dein Aufkleber drauf klebt. Auf die unbefangene Frage haben Sie den Typen schon mal Sachen Verkauft sagen Sie ohne zu überlegen "Ja hat immer bezahlt" Da kann ein entzündeter Kiefer etwas gutes sein.


    Das man die Eingangsrechnung besitzt ist ja klar aber beweisen das es nicht Abgegangen ist? Der Schuldner wird so einfach keine Einsicht in seinen Rechnungsordner gewähren.


    Um das zu verhindern müsste man sich jeden Lieferschein quittieren lassen so das eindeutig klar ist die Technik ist gemietet von dann bis dann. Aber wer macht das schon bei bekannten Kunden? Oder überhaupt? Läuft das nicht so ab, Kunde ordert Material wird gestellt und wieder abgeholt, Rechnung wird geschrieben. Möchte man seinen Kunden mit Schriftkram nerven?


    Ich habe das eine ganze Zeit gemacht. Zu jeder Veranstaltung mir einen Lieferschein unterschreiben lassen. Bei großen Veranstaltungen waren das so viele Seiten. Dem Kunden nervt das vor allen findet mal einen der Überhaupt zur Unterschrift berechtigt ist? Zumal der Kunde überhaupt nicht Kontrollieren kann was er da unterschreibt und damit Rechtlich verantwortlich ist.


    Das ein Kunde Problem hat kann man schon merken. Dann wenn alle Bar abkassieren, Geld gegen Ware. Mitarbeiter quatschen auch immer viel. Manchmal findet man diese grünen Briefe auch unter der Bühne beim Abbauen :D Man kann auch vermeiden das man Material erst gar nicht in der Loction lässt. Gleich nach der Veranstaltung abbauen und mitnehmen.

  • Also für eine Langzeitmiete oder auch jegliche Jobs, bei dem kein Techniker vom Anfang bis Ende anwesend ist macht doch jeder einen Lieferschein bzw. Mietvertrag.
    Bei allen Jobs, wo man vom Aufbau bis Abbau vor Ort ist existiert dann zumindest ein Vertrag (unterzeichnetes Angebot o.ä.) im Vorfeld.


    Aber dabei ging es ja hier in diesem Fall ja auch nicht.