aus Betriebsmittel, Anschlussarten und Schutzeinrichtungen:
"fester Anschluss der Leitung"
bedeutet, dass die Leitung mit einem elektrischen Betriebsmittel unmittelbar elektrisch verbunden ist, z. B. durch
Schrauben, Löten, Schweißen, Nieten, Kerben, Quetschen oder Pressen. - das ist ja bei (m)einem Anschlusspanel der Fall.
Ich hab mal alle meine Normen (OEVE/OENORM) durchgesehen - nichts gefunden, was beweißen würde das eine Steckverbindung vorgeschrieben ist, aber es wird auch nirgends erwähnt, das eine Lötverbindung zulässig ist(bis auf obiges).
Ich schließe mich da jetzt einfach mal der plausiblen Meinung von marius an.
und noch was zum Anschluss von vorverlöteten flexiblen Leitern:
Wenn vorverlötete flexible Leiter verwendet werden, muss dafür gesorgt werden, dass in Schraubklemmen der
vorverlötete Bereich außerhalb des Klemmenbereichs liegt, wenn wie im bestimmungsgemäßen Gebrauch
angeschlossen wird.
Bei Crimpverbindungen sind vorverlötete flexible Leiter nicht erlaubt, es sei denn, der verlötete Bereich liegt
außerhalb des Crimpbereichs.
Bester Gruß