Hallo, kann mir jemand die Rechtslage zu folgendem Fall erläutern?
Eine Jugendorganisation will ein Fest ausrichten, wir, als Verleihfirma, geben das beste Angebot ab und werden zu einem Gespräch geladen.
2 Personen aus unserer Firma sowie der Chef und 2 weitere Mitarbeiter der Jugendorganisation treffen sich im Mai 2002 und wir bekommen die mündliche Zusage zur Ausrichtung des Festes.
Dabei werden konkret 2 Bühnen, ein Zelt, Ton und Licht sowie das Bühnenprogramm in Form eines Topacts, einer regionalen Band sowie einer Doubleshow (mündlich) in Auftrag gegeben.
Ein schriftlicher Vertrag sollte dann in den nächsten Tagen erfolgen.
Nach mehrmaligem telef. Nachfragen zur Besprechung von Einzelheiten und Vertragsbedingungen wurde ich immer vertröstet mit der Aussage
der Chef hat keine Zeit aber es bleibt alles wie abgemacht, ich kann mich darauf verlassen und soll die Künstler fest buchen.
Ich kenne den Mitarbeiter persönlich sehr gut und habe mich deshalb darauf eingelassen und mit den Künstlern einen Vetrag abgeschlossen.
Nun kommt einen Monat vor dem Termin die Nachricht das, das Fest aus Geldmangel ausfällt.
Glücklicherweise konnte ich das Zelt, den Showact sowie die Band stonieren. Bühnen, Ton und Licht wäre von uns gekommen, also auch kein Problem.
Nur sitze ich jetzt auf dem Vetrag mit der Doubleshow (ca. 5000€).
Der Chef der Jugendorganisation will von allem nichts wissen und sagt das er keine Vetrag unterschrieben hat.
Seine zwei Mitarbeiter haben mir bestätigt das sie auch vor Gericht aussagen würden, das es zu einem mündlichen Auftrag gekommen ist und
mein Kollege ist auch Zeuge.
Dumme Geschichte und oberblöd von mir keinen Vetrag abgeschlossen zu haben.
Es ist ein mündlicher Vertrag zustandegekommen aber es wurden ja keine allgem. Geschäftsbedingungen mit Künigungsfristen, Ausfallkosten usw unterschrieben.
Wie ist die Rechtslage?
Wie ist das Rücktrittsrecht bei mündliche Verträgen geregelt.
Ich hoffe jemand kann helfen und danke schon mal im vorraus!