LBO , SBauVO oder FlBau ? Messe in NRW

  • Servus,
    einer unserer Kunden und somit ich, haben eine Problem.


    Es geht um die Messe Köln und eine Tribüne, welche auf einem Messestand gebaut wird.
    Die Tribüne wurde so schon auf mehreren Messen in Deutschland aufgebaut, diverseste Abnahmen durchgeführt bis auf ein paar fehlende Streben (Statik) hatte sich niemand beschwert.


    Die Messe Köln will uns diese Bühne nicht bauen lassen, da die Treppenstufen 20cm hoch sind.
    Gebaut aus Bütec Podesten.
    Anscheinend hat das Bauamt während der Viscom mehrere Stände Überstunden schieben und sämtliche Treppenstufen umbauen lassen.


    In den technischen Richtlinien 4.6 ist nur von einstufig begehbaren Podesten die Rede, 19cm.
    In der SBauVO §10 Abs.8 stehen 19cm.
    In der FlBau NRW 2.4.2 sind es 20cm.


    Ich suche nun ein Argument um die Messe gnädig stimmen zu können.
    Gibt es eine klare Priorität ob nun SBauVO oder FlBau ?


    Die ganze Tribüne 1cm kleiner zu bauen wäre richtig ätzend. 19cm Füße schneiden lassen und den Rest statt mit festen Beinen komplett in Varios bauen

  • Mhhh - in §1 (3) der SBau lese ich folgenden Satz:


    Zitat

    Soweit Anforderungen an veränderbare Einbauten gestellt werden, gelten diese nicht für Ausstellungsstände.


    Nun könnte man argumentieren, dass die Tribüne ein veränderbarer Einbau ist und die Tribüne Teil des Ausstellungsstandes. Damit wäre die Tribüne zu behandeln wie ein Fliegernder Bau - und du bist bei deinen 20 cm.


    Prognose: hilft nix - weil das nicht gewünscht ist.


    Daher der andere Angang: bei der Messe den Grund für die Anforderung nach SBau erfragen, Kooperationsbereitschaft vermitteln und möglichst zusammen nach einer Ersatzmaßnahme suchen, mit der alle leben können. Was nicht bedeutet, die Podestfüße zu kürzen.


    Abschließend: das passiert nur in Deutschland! Ausschließlich!

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Hallo zusammen,


    sorry, aber indoor wird daraus nichts.
    Es handelt sich definitiv um einen veränderbaren Einbau.
    Für diesen gelten dann aber die Maßgaben der SBauVO NRW, Teil 1.
    Ein fliegender Bau kann es indoor nicht sein, da dieser eine bauliche Anlage ist.
    Und es gibt keine baulichen Anlagen (fliegender Bau) innerhalb baulicher Anlage (Messehalle).
    Das habe ich schriftlich von der Argebau und der obersten Bauaufsicht NRW.


    Möglichkeit: Gut begründete Abweichung nach LBO NRW §73 beantragen.
    Wenn Du Hilfe benötigst, melde Dich.


    Viele Grüße
    Ralf

  • Lese ich das richtig, dass es hier nur um ein 40cm Podest geht? - also eine Treppenstufe


    Wenn ja:


    1cm MDF Platte auf die Treppe geschraubt und 2cm MDF Platte vor den Treppenaufgang und du hast 2x 19cm


    das vor dem Treppenaufgang ist keine wirklich schöne Lösung aber vielleicht lässt sie sich dem Kunden besser verkaufen als die Mehrarbeit für die anderen Füße.. (falls ihr diese berechnen dürft / könnt)

  • Vielleicht hilft das tatsächlich bei der Argumentation, dass Du das Stufenmaß mit aufgeschraubten Platten herstellen kannst. Sich dann aber vor der ersten Stufe eine Stolperkannte ergibt, die vielleicht schwieriger ist als der kleine Unterschied im Treppenmaß. So dass das geänderte Treppenmaß als Kompromiss durchgeht?

  • Es geht um zwei Treppenaufgänge welche in eine Tribüne eingelassen sind, mehrere Stufen.
    Dafür gibts eine fertige und gebaute Verkleidung. Das ganze Konstrukt nun komplett abzuändern wäre sowohl für uns als auch für den Kunden eine enorme Mehrbelastung.
    Einzige Lösung wäre momentan einfach eine 10cm Stufe jeweils einzufügen.


    Und die Treppen sind eingelassen, anbei mal eine Zeichnung.

  • Herzlich willkommen in Köln... dieses Thema geistert hier schon länger rum und nervt. Der Bezug ist dieser:


    SBauVO NRW, § 10
    Bestuhlung, Gänge und Stufengänge


    (8) 1Stufen in Gängen (Stufengänge) müssen eine Steigung von mindestens 0,10 m und
    höchstens 0,19 m und einen Auftritt von mindestens 0,26 m haben.


    Das ist für die Bauaufsicht die Rechtsgrundlage, die auch häufig diskutiert wurde. Ende vom Lied ist, dass die Firmen, die in Köln Podeste bauen, die Metallsäge ansetzen mussten...

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Leopold, was glaubst Du als nicht-ortsansässiger mehr erreichen zu können als die Messe? Diskussionen gab es hier mehr als genug. Ohne Erfolg.

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  • Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt... Wenn Du einen positiven Bescheid bekommst, kannst Du den gerne im Wortlauf an mich weiterleiten. Die Messe und alle Kollegen, die sich in Köln damit rumärgern, würden sich immens freuen...

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  • So es ist nun klar, die Bühne wird komplett umkonstruiert.


    Ich habe vorhin mit einem Vertretter der Bauaufsicht Köln telefoniert.
    Dort nimmt man es mit dem Paragraphen und den Gesetzen genau.
    19cm sind 19cm punkt komma aus.


    Wundert mich nur dass sich niemand über die Treppenbreite beschwert.


    Die Kölner können einem nur Leid tun, in Frankfurt/München/Hamburg hab ich sowas noch nicht erlebt.

  • Naja, Düsseldorf ist da nicht so weit weg, und falls wirklich was passiert, dann käme ja bestimmt raus, dass die gesetzlich vorgegebenen 19cm mit Billigung des Bauamts überschritten wurden. Und dann rufen plötzlich alle nach der Entlassung des Leiter des Bauamtes, da ja so ein gravierender Vorgang mit Sicherheit zumindest gebilligt wurde... :(


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
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