Servus,
einer unserer Kunden und somit ich, haben eine Problem.
Es geht um die Messe Köln und eine Tribüne, welche auf einem Messestand gebaut wird.
Die Tribüne wurde so schon auf mehreren Messen in Deutschland aufgebaut, diverseste Abnahmen durchgeführt bis auf ein paar fehlende Streben (Statik) hatte sich niemand beschwert.
Die Messe Köln will uns diese Bühne nicht bauen lassen, da die Treppenstufen 20cm hoch sind.
Gebaut aus Bütec Podesten.
Anscheinend hat das Bauamt während der Viscom mehrere Stände Überstunden schieben und sämtliche Treppenstufen umbauen lassen.
In den technischen Richtlinien 4.6 ist nur von einstufig begehbaren Podesten die Rede, 19cm.
In der SBauVO §10 Abs.8 stehen 19cm.
In der FlBau NRW 2.4.2 sind es 20cm.
Ich suche nun ein Argument um die Messe gnädig stimmen zu können.
Gibt es eine klare Priorität ob nun SBauVO oder FlBau ?
Die ganze Tribüne 1cm kleiner zu bauen wäre richtig ätzend. 19cm Füße schneiden lassen und den Rest statt mit festen Beinen komplett in Varios bauen