Bisher war ich der Meinung, daß eine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich zur Schadensregulierung verpflichtet ist, bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers (Trunkenheit etc.) diesen dann mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen kann.
Das deckt sich mit einer Erfahrung aus DM-Zeiten, mein Schaden wurde reguliert.
Wie sind eure Erfahrungen?