LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

  • Liebe Kollegen,
    nach dem 50. gab es ein sehr wichtiges Gespräch in der Männerrunde. Ab 50 Jahre muß Mann zum Arbeitsmediziner um LKW fahren zu können. Mit Lehrmodulen darf Mann dann auch den beladenen 42 Tonner lenken. Wer von Euch, außer Falcon, hat das gewußt. Übrigends die Fleppe für LKW löst sich in Luft auf - wovon Mann oder Frau nicht wirklich wass mit bekommt wenn er und sie 50 ist.
    Wir sind halt keine Berufskraftfahrer.......
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Zitat von "hell&dunkel"

    Ich sehe gelegentlich Hell & Haut-Dienstleister, die mit eigenem 12-Tonner auf diversen Baustellen aufschlagen. Also muß es doch den einen oder anderen geben. :wink:


    Jau. Aber wir haben nicht mehr die 90er, als freie Tonleute wie selbstverständlich auch den 7,5-Tonner gefahren haben. Scheibe rein und los. Da hat sich doch keiner Gedanken gemacht. Heute ist das alles ein bißchen anders. Ich habe keine gesteigerte Lust, mir ein Auslesegerät nebst Archivier-Software zu kaufen, um dann eine Tätigkeit auszuführen, die nicht zu meiner Kernkompetenz gehört.

  • Es soll ja auch noch Buden mit eigenen Mitarbeitern geben. :D
    Der 7,5 Tonner ist ja auch nicht das Problem, das Andi006 angesprochen hat. Der C1E / CE79 (als Nebenprodukt des alten 3ers) gilt ohne Untersuchung bis zum St. Nimmerleinstag. Nennt sich Besitzstandswahrung. Ich habe zumindest kein Gültigkeitsdatum bei C1/C1E im Führerschein.


    Um den C/CE weiterhin gewerblich nutzen zu können, darf der Gelegenheitstrucker ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Verkehrsmediziner.
    Das merkt der ältere Mann, wenn er sich sein Führerscheinkärtchen anschaut. Da steht ein Datum hinter der Fahrerlaubnisklasse.
    Spätestens dann müsste sein Hirn den Merkprozeß starten. Auch ohne Männerrunde. :D


    Zitat

    Ich habe keine gesteigerte Lust, mir ein Auslesegerät nebst Archivier-Software zu kaufen, um dann eine Tätigkeit auszuführen, die nicht zu meiner Kernkompetenz gehört.

    Das Problem bei Freien ist vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz. Nicht das Kärtchen oder das Lesegerät.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Die 50. sind nur eine Hürde, wer seinen Führerschein gewerblich nutzt hat auch einige Kurse nach Berufkraftfahrer Gesetz nach zu weißen. Und jeder Tag Urlaub muss ganz genau schriftlich nachgewiesen werden sonst wird es teuer. Hab meinen eigenen der mir täglich immer neue Schauermärchen von der Front liefert.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "hell&dunkel"

    Es soll ja auch noch Buden mit eigenen Mitarbeitern geben. :D
    Der 7,5 Tonner ist ja auch nicht das Problem, das Andi006 angesprochen hat. Der C1E / CE79 (als Nebenprodukt des alten 3ers) gilt ohne Untersuchung bis zum St. Nimmerleinstag. Nennt sich Besitzstandswahrung. Ich habe zumindest kein Gültigkeitsdatum bei C1/C1E im Führerschein.


    Um den C/CE weiterhin gewerblich nutzen zu können, darf der Gelegenheitstrucker ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Verkehrsmediziner.
    Das merkt der ältere Mann, wenn er sich sein Führerscheinkärtchen anschaut. Da steht ein Datum hinter der Fahrerlaubnisklasse.
    Spätestens dann müsste sein Hirn den Merkprozeß starten. Auch ohne Männerrunde. :D


    Das Problem bei Freien ist vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz. Nicht das Kärtchen oder das Lesegerät.


    Ich sehe das nicht als Problem. Es gibt einfach weniger Diskussionen nach dem Motto "Kannst Du eben noch den LKW?" - Nein, kann ich nicht. Selbst wenn, könnte ich das nur theoretisch, denn die Arbeitszeiten im eigentlichen Job sorgen meistens dafür, daß man danach nicht mehr fahren darf.


    Jeder Trucker hingegen weiß natürlich, daß er mit 50 zum Arzt muß. Das ist ja nicht so ganz neu. Diese Regel existiert seit über einem Jahrzehnt und sie gilt auch für Neuerteilungen der Klasse C1E. Hier gilt in der Tat nur noch Besitzstandwahrung der alten Klasse 3.

  • Zitat von "simonstpauli"

    Ich sehe das nicht als Problem. Es gibt einfach weniger Diskussionen nach dem Motto "Kannst Du eben noch den LKW?" - Nein, kann ich nicht.


    Einerseits Problem, andererseits weniger Diskutiererei für den Freien. "Nein, geht nicht" - fertig.



    Zitat von "Kracky"

    ...täglich immer neue Schauermärchen von der Front liefert


    Is ja schrecklich, Alda! Voll Krass! :shock: .... :D
    Ich bin mir sehr sicher, daß er auch in einem anderen Job jammern würde.
    immerhin hast du so deine tägliche Unterhaltung.


    Zitat

    Kurse nach Berufkraftfahrer Gesetz


    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.


    Zitat

    Und jeder Tag Urlaub...


    Das ist für den Hauptberuflichen auf einem richtigen LKW weniger das Problem als für den Gelegenheits-BE/C1-Fahrer im Handwerk oder im Veranstaltungsbereich.
    Richtig spaßig wird es, wenn die geneigte Handwerksbude oder die HKS-Hell&Lautbude jeden Monat einmal einen Job mit 3,5t und Anhänger 2 Autobahnstunden entfernt macht.


    Um darauf zurück zu kommen:

    Zitat von "simonstpauli"

    ...eine Tätigkeit auszuführen, die nicht zu meiner Kernkompetenz gehört.


    Ich sehe das so: Als Inhaber einer kleinen Bude (Jetzt nicht im Sinne eines VA-Technik Freelancers) sollte ich alle Qualifikationen, die ich benötige, um meine Jobs durchführen zu können, auch selbst haben.
    Ob das jetzt ein Meisterbrief oder eine Fahrerlaubnis incl. der ggf. benötigten Zusatzausbildungen (egel welcher Klasse) oder nur Sachkunde ist, ist erstmal schnuppe.


    Zitat von "Kracky"

    wer seinen Führerschein gewerblich nutzt hat auch einige Kurse nach Berufkraftfahrer Gesetz nach zu weißen


    Gewerblich nutze ich meinen Führerschein fast jeden Tag. Die eine Klasse öfter, die andere etwas weniger oft. :wink:


    Zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und seiner Anwendung im Handwerk oder bei hell&laut:
    http://www.bag.bund.de/SharedD…ikation_110.html?nn=12822


    Kurzfassung: Wenn ich das Material durch die Gegend fahre, das ich zum Durchführen meiner Tätigkeit brauche, Fahren nicht meine Haupttätigkeit (*) ist, dann kann ich auf die 5 Module verzichten. Genaue Definition findet sich im Link.
    Schaden kann z.B. aber das Modul "Ladungssicherung" ganz sicher nicht.


    Aber: Wie sieht die Regelung diebezüglich in Frankreich, Österreich und der Schweiz aus?
    Falco? :wink:



    * d.h. nur Nebentätigkeit zur Tätigkeit als Fachkraft/Geselle/Meister. Interessant ist hier auch die arbeitsvertragliche Regelung.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur


  • Absolute Zustimmung. Je mehr man als Inhaber abdecken kann, desto besser.

  • Es geht ja hier darum; das der Schein quasi über Nacht ungültig wird und für manche das Erwachen erst nach der nächsten Kontrolle kommt. Da fährt man nämlich praktisch ohne Füherschein draußen rum. Prekär wirds dann bei einem Unfall, wenn's um Versicherungsfragen geht.
    Ist aber möglich; das Mancher von der Dekra vorher Post bekommt. Jedesmal kurz bevor die Fahrerkarte abläuft, kriege ich jedenfalls welche.


    Zitat von "simonstpauli"

    Ich habe keine gesteigerte Lust, mir ein Auslesegerät nebst Archivier-Software zu kaufen, um dann eine Tätigkeit auszuführen


    Sowas haben nur große Speditionen und ist nicht nötig.
    Diese Dienstleistung (Auslesen Karte + Tacho) bietet jede autorisierte LKW-Werkstatt an.


    Für selbstfahrende Unternehmer gelten ohnehin teilweise andere Regeln und für alles im nichtgewerblichen Güterverkehr (wie in unserer Branche) auch.

    Never stop a running System

  • Zitat von "madmax"

    Es geht ja hier darum; das der Schein quasi über Nacht ungültig wird und für manche das Erwachen erst nach der nächsten Kontrolle kommt. Da fährt man nämlich praktisch ohne Füherschein draußen rum. .


    Unterscheiden muß man zwischen beruflichem Fahren und dem Führerschein an sich.


    Wenn auf dem Führerschein kein Ablaufdatum für bestimmte Klassen steht, dann ist das auch nicht.


    Und wenn ein Datum draufsteht, dann sollte die Verwunderung nicht so groß sein, wenn ebendieses mal erreicht ist.
    Muß man halt auch mal draufschauen.


    Was die Qualifikation angeht:


    ist in Österreich auch so.
    Die 5 Module machen und eintragen lassen, dann geht das mit gewerblichen LKW Fahrten.


    Seit Ende der 90er Jahre muß man bei uns sowieso alle 5 Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn man über 7,5 Tonner lenkt, und alle 10 Jahre für 3,5 bis 7,5 Tonner.

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  • Guten Tag, die Herren. Interessante Diskussion hier, zu der ich auch gerne beitrage ;)


    Die LKW-Fahrerei bietet immer wieder spannenden Gesprächsstoff beim Kaffee und führt oft in die Irre der verschiedenen Rechtsquellen. Der Inhaber eines Führerscheins mit LKW-Berechtigung wird in der Regel ab dem 50. Geburtstag zum Arzt und zum Augenarzt müssen, um seine Eignung feststellen zu lassen. Beim Augenarzt wurde dann bei mir festgestellt, dass ich eine Brille tragen muss, was ich eh schon tue. Ohne Untersuchung kein LKW-fahren. Danach dann alle 5 Jahre eine erneute Untersuchung.


    Die Aussagen von madmax, dass ja nur große Speditionen die Hard- und Software zum Auslesen und Archivieren brauchen, ist definitv falsch. Jeder Unternehmer (achte auf das Wort...) der "Fahrzeuge zur Güterbeförderung" ab 2,8t besitzt und/oder bewegt, muss aufzeichnen, auswerten und archivieren. Bis 3,5t auf Tageskontrollblättern, ab 3,5t digital. Das betrifft auch nicht nur eigene Fahrzeuge, sondern ausdrücklich auch gemietete Fahrzeuge. Und dann stehst Du nachts an der Autovermietung, willst das Auto abgeben und dummerweise hat grad keine Werkstatt auf, die diesen Ausleseservice anbietet, denn Du musst ja och die Daten aus dem Gerät auslesen... Wie ärgerlich... Das Bußgeld für das Mietfahrzeug nicht ausgelesen ist übrigens teurer, als eine Schulung bei mir...(SCNR)


    Die "anderen Regeln" für selbstfahrende UN und/oder unsere (ach so tolle) Branche kann ich leider nicht so unterschreiben.


    Beim BKrFQG wird es wieder etwas komplizierter. Grundsatz ist, dass wir tatsächlich von der genannten Ausnahme profitieren. Dabei finde ich die Module allerdings schon sehr gut und preiswert. Wo bekommt man schon eine Schulung LaSi für unter 100€ sonst? Ansonsten wirtschaftliches Fahren und anderes. ABER, großes ABER: die Regelung im deutschen BKrFQG gilt so nur in Deutschland. Die zuständigen Stellen hierzulande warnen davor, ab dem 10.09. ohne nachgewiesene Quali ins Ausland zu fahren (Österreich ist Ausland, Schweiz auch). Dort gibt es diese Ausnahme theoretisch auch, doch WIE die ausgestaltet ist und ob die an bestimmte Papiere geknüpft ist, vermag hier niemand zu sagen (Klaus?)


    Viele Grüße, Falco

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  • Zitat von "madmax"

    Es geht ja hier darum; das der Schein quasi über Nacht ungültig wird und für manche das Erwachen erst nach der nächsten Kontrolle kommt. Da fährt man nämlich praktisch ohne Füherschein draußen rum. Prekär wirds dann bei einem Unfall, wenn's um Versicherungsfragen geht.
    Ist aber möglich; das Mancher von der Dekra vorher Post bekommt. Jedesmal kurz bevor die Fahrerkarte abläuft, kriege ich jedenfalls welche.


    Das mit der 50-Jahre-Grenze kennt nun aber jeder Fahrer, der das beruflich macht. Oder dessen Chef. Und sie ist relevant für Alt-FS. Die sollte man eben vor Erreichen des 50. Lebensjahres umscheiben lassen, sonst wird es selbst mit der Besitzstandswahrung schwierig. Ich sehe gerade, mein CE79 gilt auch nur bis einen Tag vor meinem 50. Geburtstag.
    Neue C und CE-Scheine werden sowieso nur noch befristet erteilt, da steht das Ablaufdatum dann auch konkret im FS. Bei C1 und C1E gilt wieder die 50-Jahre-Regel und ab dem 45. Lebensjahr die Befristung auf 5 Jahre.

    Zitat


    Sowas haben nur große Speditionen und ist nicht nötig.
    Diese Dienstleistung (Auslesen Karte + Tacho) bietet jede autorisierte LKW-Werkstatt an.


    Für selbstfahrende Unternehmer gelten ohnehin teilweise andere Regeln und für alles im nichtgewerblichen Güterverkehr (wie in unserer Branche) auch.


    Finde mal eine Werkstatt, die das bei Fahrerwechsel auf der Autobahn-Raststätte macht. Dort würde bei 2 Freelancern auch das Unternehmen wechseln, also auch das Gerät ausgelesen werden müssen. Ich habe auch noch von keiner Werkstatt gehört, die nachts um 3 auf dem Hof einer Vermiet-Firma oder einer Autovermietung einen Tacho ausliest. Weiterhin bleibt die Frage: Wie archiviert man das 2 Jahre rechtssicher? Egal, das ist ja hier auch länglich diskutiert worden. Insgesamt prophezeie ich mal, daß der 7,5-Tonner als Fahrzeugklasse aussterben wird. Die Azubis dürfen die Kisten nicht mehr fahren (Gott sei dank!) und unter dem Strich ist die Nutzlast viel zu gering. Bei gleicher Koffergröße ist ein 12-Tonner viel sinnvoller, wenn man sich sowieso schon

  • Na ja, die zwei Freelancer, die einen LKW fahren, dürfen das eigentlich und auch un-eigentlich nicht. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Ein Unternehmer darf im Werkverkehr nicht für einen anderen Unternehmer dessen LKW fahren. Punkt.


    JA, auch wenn der alles hat, also Sachkunde Güterverkehr, Liqiditätsnachweis, Transportversicherung und EU-Lizenz, dann braucht der immer noch ein eigenes Fahrzeug, mit dem er die Transporte durchführen kann. Laufende Rechtsprechung. Punkt.

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  • Der Knackpunkt für alte Führerscheine ist: Die Besitzstandswahrung gilt zwar bis 2033, aber bei bestimmten Klassen eben nur bis zum 50. Lebensjahr.


    Noch mal zum Ausgangspunkt: Ging es um alte oder neue FS? Bei den neuen sollte das Ablaufdatum ja eingetragen sein...

  • Zitat von "falcocgn"

    Na ja, die zwei Freelancer, die einen LKW fahren, dürfen das eigentlich und auch un-eigentlich nicht. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Ein Unternehmer darf im Werkverkehr nicht für einen anderen Unternehmer dessen LKW fahren. Punkt.


    JA, auch wenn der alles hat, also Sachkunde Güterverkehr, Liqiditätsnachweis, Transportversicherung und EU-Lizenz, dann braucht der immer noch ein eigenes Fahrzeug, mit dem er die Transporte durchführen kann. Laufende Rechtsprechung. Punkt.


    Ich würde gerne wissen, warum der Gesetzgeber diese Regel aufgestellt hat. Gab es so viele Probleme mit Scheinselbstständigkeit? Unklarer Versicherungsschutz?


    Dies soll keine stänkernde/provozierende Frage sein, sondern eine rein informative. Wenn man aber die Ursachen von Regeln kennt, kann man sie besser akzeptieren.


    Gruß
    Rainer