Kettenzüge als Aufbauhilfe

  • Hallo,


    frei nach dem Motto, frag 2 Meister und du kriegst 3 Antworten:


    spricht etwas dagegen, handelsübliche Stirnradkettenzüge zu benutzen, um eine Traverse aufzubauen? (die Truss wird mit Stahlseilen etc. von einem Pre-Rigg abgehängt)
    Müssen diese Kettenzüge bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn Sie nach dem Aufbau wieder entfernt werden?
    Spricht etwas dagegen beidseits einen Halfcoupler mit Öse (Augenschraube) als Anschlagpunkt für den Kettenzug zu verwenden?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Hallo djobi,


    ich sehe das so. Solange sich niemand (kein Personal, kein Gast) unter den Lasten befindet, haftet der Hersteller der Kettenzüge für eventuelle Schäden, sollte sein Produkt den dafür ausgelegten Lasten nicht standhalten.
    Erst wenn die Kettenzüge nicht ausgebaut werden sollen, sondern in Verbindung mit einer Sekundärsicherung montiert bleiben, ist die BGI 810-3 Stand der Technik und die Tragmittel danach auszulegen.


    Der Halfcoupler muss auf jeden Fall in die Richtlinien der BGI 810-3 passen.

  • Hallo Alex. Das ist allerdings eine sehr mutige Einstellung, die Du da verkündest und von keiner mir bekannten Rechtsquelle gedeckt. Solltest Du andere Erkenntnisse haben, bin ich gespannt...


    Es haftet immer derjenige, der eine Gefahr schafft. In diesem Fall also der HKZ-Verwender. Ein HKZ ist ein Hebezeug nach BGV D8 und als solches zu behandeln. Also spricht nichts gegen die angedachte Verwendugn als, ...genau: Hebezeug! Somit hat djobi schon den richtigen Ansatz. Natürlich müssen die HKZ die Lasten sicher heben können und die Halfcoupler die gesamte Last sicher halten können, bis die HKZ ausgebaut sind.


    Zu beachten sind hier die BGV D8, die BGI 810-3 und die igvw SQ P1 und igvw SQ Q2.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Stirnradzüge sind wie von Falco schon genannt nach der D8 ganz normale Hebezeuge,
    kannst Du also getrost als Auf- und Abbauhilfe verwenden, jedoch nicht unter Last hängenlassen.
    Sind dann aber nur mit dem Sicherheitsbeiwert für Industrie gerechnet, nicht mit Faktor
    siebenunddrölfzig für Veranstaltungstechnik.


    Viel wichtiger als den ganzen genannten Papierkrieg würde ich die Belastbarkeit
    der verwendeten Ringschrauben betrachten!
    Die sind nämlich in den einfachen Ausführungen oft wesentlich geringer belastbar,
    als man zunächst annehmen möchte.
    insbesondere außerhalb der senkrechten Belastungsrichtung
    sinkt die zulässige Belastbarkeit rapide bis gänzlich!


    Dafür gibt es aber passendes hochfestes Zeug, z.B. RUD Starpoint,
    da kann man in alle Richtungen ganz ordentlich dran zerren.


    Wenn man den gesunden Menschenverstand diesbezüglich ausreichend konsultiert hat
    ist es aber sicherlich kein Fehler, auch die Normen zu kennen.


    Da hätte man an dieser Stelle wiederum direkt sagen müssen:
    Die BGI810-3 gilbt es nichtmehr, sondern das wird inzwischen als komplettes Wischiwaschi ohne Nummer geführt.
    Heißt zukünftig dann DGUV-Trallala-irgendwas, welche es noch nichtmal gibt.


    Ich zitiere da mal dieses Dokument:
    http://www.vbg.de/SharedDocs/M…df?__blob=publicationFile


    "Diese Schrift der VBG (ehemals BGI 810) wird ab dieser Ausgabe ohne BGI-Nummer veröffentlicht, da das
    Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) derzeit geändert wird."


    Kann man sich aktuell also getrost den Hintern mit seiner Zettelwirtschaft abwischen.
    Oder Papierflieger für die Kinder basteln, dann hat wenigstens noch irgendwer Spaß an der Sache.

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  • In der igvw SQ P2-Schrift finden sich gute Bilder und Tabellen, was mit welchem Hebenzeug in welcher Konstellation zulässig ist und was nicht.


    Ein Ausbauen der HKZ (D8) ist mit Sekundärsicherung tatsächlich nicht notwendig: Ich persönlich bevorzuge es trotzdem die Dinger aus der Last zu fahren und das Rigg totzuhängen.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

  • Zitat von "djobi"

    Spricht etwas dagegen beidseits einen Halfcoupler mit Öse (Augenschraube) als Anschlagpunkt für den Kettenzug zu verwenden?


    wäre eine "stinknormale" Schlaufe / Rundschlinge mit Schäkel nicht besser geeignet? Wesentlich einfacher und schneller "montiert" und von der Belastung her (Scherkräfte und mögliche Last) doch eigentlich auch besser aufgestellt.

  • ja, marce, grundsätzlich ist das wohl richtig. Besagte Halfcoupler sind aber vor Ort im Rudel vorhanden, Rundschlingen gerade nicht.


    Nachtrag: wenn ich mir die BGV D8 ansehen, habe ich dort eine interessante Stellen gefunden:



    Heist für mich, wenn ich Kettenzüge kaufe, egal ob Fachhändler oder Baumarkt, achte ich auf die vollständige Beschriftung, auf Rückschlag und Rücklaufsicherung, muss diese Kettenzüge dann erstmalig prüfen lassen und auch jährlich prüfen lassen. Ich führe ein Prüfbuch und es muss eine Prüfplakette auf dem Kettenzug angebracht werden. Spätestens nach 10 Jahren ist eine Generalüberholung fällig.

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  • Zitat von "djobi"

    Heist für mich, wenn ich Kettenzüge kaufe, egal ob Fachhändler oder Baumarkt, achte ich auf die vollständige Beschriftung, auf Rückschlag und Rücklaufsicherung, muss diese Kettenzüge dann erstmalig prüfen lassen und auch jährlich prüfen lassen. Ich führe ein Prüfbuch und es muss eine Prüfplakette auf dem Kettenzug angebracht werden. Spätestens nach 10 Jahren ist eine Generalüberholung fällig.



    Grundsätzlich ja: Aber wenn was passiert, bist du noch lange nicht raus. Arbeitsrechtlich gesehen musst du für alle deine Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, und wie die bei so billigen Baumarktdingern ausfallen kann, ist dann die andere Seite.
    Regelmäßige Prüfungen sind gut und wichtig, die tägliche Einschätzung zur Gefahrenabwendung unerlässlich. Da nutzen dann auch die ganzen draufgedruckten Daten nichts, du als Unternehmer musst das zus. zu den Daten einschätzen.


    Mein Rat: So´n HKZ ist auch in besserer Qualität oder von nem Markenhersteller nicht sooo viel teurer, kauf lieber so einen.

  • Der Einsatz ist hier der Aufbau eines technischen Gewerkes => Baustelle
    Vorschriften diesbzgl. finden Ihre Anwendung.


    Kurze Info: Halfcoupler mit Ringöse / Mutter als Anschlagpunkt:


    Halfcoupler mit Ringöse? => NEIN!!!! =>
    Die Traglast bei einer durchschnittlichen Ringmutter M12 max. 0,34to :roll:
    Güteklasse 10 ist auch nicht besser 0,4 to


    Wenn es gar nicht anders geht, dann wenigstens:


    => Eine kleine Auswahl:


    doughty T57203 0,75to ( auch bei nur M12 Größe ) => EN 1677-1
    rud STARPOINT VRS-F-M12


    Fazit: Ein lila/grüner Schlupf ( 1to/2to ) ist wahrlich die bessere Wahl.

  • So lange die Ringöse nur beim Aufbau am Handkettenzug genutzt wird, hätte ich da nur begrenzt Angst. Die dynamischen Lasten dürften sich in Grenzen halten, ruckartiges Anfahren gibts hier eher nicht. Und bei deutlich größeren Lasten dürften wohl kaum HKZ zum Einsatz kommen...


    Im Hinterkopf behalten sollte man das aber schon, und das später tragende Stahlseil in Schlupf/Schäkel hängen. Sollte sich in der Aufbauplanung deutlich mehr Gewicht an der Traverse ergeben, geht man gleich auf die Lastschlaufen.

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • Der Hinweis mit der Belastbarkeit ist natürlich richtig. Konkret ging es um 100kg an 2 Punkten - die Ösen-coupler haben lt. TÜV Aufkleber 200kg oder 500kg, weiß ich gerade nicht.

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