Darf man sich "Veranstaltungstechniker" nennen?

  • Moin Leude!
    Jetzt mal ne rechtliche Frage:


    Darf ich mich "Veranstaltungstechniker" nennen, auch wenn ich keine Ausbildung in diesem Bereich (z.B. Fachkraft für VA-Tech o.ä.)habe? Bin aber seit mehreren Jahren im Bereich der prof. Veranstaltungstechnik aktiv.


    Zänx Phil

  • solange die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, darfst du dich -meines wissens- nennen wie du willst, auch Tonfuzzi, Großmeister für Audiobeschallung oder wie auch immer :smile:


    nur eben gerade nicht "Fachkraft für VA-Technik", "Tonmeister" oder "Dipl. Toningeneur"
    Solange du dir nicht gerade einen Doktor oder Professor andichtest, bist du da immer im legalen bereich.
    Selbst ein Diplom darfst du dir auf die visitenkarte schreiben, weil das Diplom alleine auch wieder nicht geschützt ist (nur Dipl. Ing. darfst du dich nicht nennen, sonst haut dich u.a. der ADMIN :smile:

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)