Frage zur Veranstaltungen...

  • Gibt es eine Regel ab wieviel Personen man einen ausgebildeten
    Veranstaltungstechniker bei Veranstaltungen braucht???
    Und wie siehts mit der TÜV abnahme bei Veranstaltungen aus
    muss da auch ein ausgebildeter VT dabei sein???


    CU

  • Hmm ich habe mal gehört das es außer der Versammlungsstättenverordnung noch weitere Verordnungen gibt die man im Veranstaltungstechnischem BVereich beachten muss.
    Kann mir die auch evlt nochmal jemand zukommen lassen?
    Mich würden da zum Beispiel sher die Vorschriften interessieren, die man beachten muss wenn man kleinere Veranstaltungen macht.
    zb was die Überkopfmontage von Lautsprechenr und Scheinwerfern bzw. allgemein Lichttechnik angeht.

    TJM Mobildisco
    "DOCH das gehört da rein"
    "Wiiieee? das Kabel ist weg?"

  • Hallo Danny,


    ich kann Dir da auch nur Versammlungsstättenverordnung NRW (ist das gleiche wie die MVStätt, da seit September 2002 in NRW in Kraft) raten!
    Vor allem §39 und §40.


    Es hängt zum einen von der Szenenfläche ab >50m² (mind. eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit 3 Jahren Berufserfahrung oder Meister , Assistent, Dipl.Ing.) bzw andererseits von der Personenzahl( auch bei Szenenflächen kleiner als 50m² ab 5000 Pers. in Mehrzweckhallen)usw.


    Bei Sachen der Arbeitssicherheit ist eindeutig die BG zuständig!(siehe vorherige Posts) BGV A1, A2, C1 , D8 usw.


    MFG Uli