An die "Hobbykistenschlepper"

  • Tag!
    Ich habe eine Frage und zwar:
    1. Was machen denn die andern „Hobbykistenschlepper“, wenn ein „Kunde“ etwas kaputt macht ?
    2. Wenn dein Kumpel z.B. eine Box mit einer Endstufe anschließt und die Box es dann verreißt (die Endstufe hat natürlich mehr Leistung als die Box)
    3. du selbst aus Unachtsamkeit etwas kaputt machst.


    Kann man in alles 3 Fällen etwas mit Versicherung machen ?
    Sebastian

  • 1. kunden bezalhen lassen wenns im vertrag steht
    2. Kumpel bezahlen lassen wenns vorher abgemacht war das es ganz wieder kommt
    3. pech gehabt

    blubb.

  • 1. verträge wirst du ja wahrscheinlich nicht abschließen. dann musst du wohl an die nettigkeit des kunden appellieren. er lässt dann vielleicht den schaden seine haftpflicht zahlen.
    2. s.o., haftpflicht des kumpels.
    3. ohrfeigen, erschießen, vor die wand rennen etc.pp.



    regards

  • Zitat von "DJ Rider"

    3. du selbst aus Unachtsamkeit etwas kaputt machst.


    Kann man in alles 3 Fällen etwas mit Versicherung machen ?
    Sebastian


    das wär schön aber ne deppenversicherung gibts leider nicht :D

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • @ DJ Twix Ich habe dachte das er vielleicht durch die letzten fragen etwas schlauer geworden ist , aber das ist wohl nicht der fall, warum beantwortest du solche einfachen Fragen nicht einfach selbst

  • Zitat von "DJ Rider"


    1. Was machen denn die andern „Hobbykistenschlepper“, wenn ein „Kunde“ etwas kaputt macht ?
    2. Wenn dein Kumpel z.B. eine Box mit einer Endstufe anschließt und die Box es dann verreißt
    3. du selbst aus Unachtsamkeit etwas kaputt machst.


    Tag Basti,
    Hobbykistenschlepper passt bei mir nicht mehr ganz. Ich verdiene einen Teil meines Lebensunterhalts (8%?) mit hell/dunkel und laut/leise.


    Zu 1.
    Siehe BGB §823.
    Zitat aus meinen Mietbedingungen:
    "Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der gemieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Zeitpunkt der Übergabe an ihn bis zur Rückgabe, auch bei durch dritten verursachte Schäden bzw. Verlust."
    Im Klartext: Schaden ersetzen.


    Zu 2.
    Wenn dein Kumpel die Geräuschkiste bei dir gemietet hat, siehe 1.
    Außer, du gibst ihm das Zeug so (2x1200W Amp mit 200W Kisten),
    mit, dann ist die Schuldfrage, würd ich sagen, nicht ganz klar.
    Wenn dein Kumpel für dich arbeitet und du bist der Boß, ist es einfach dein Problem.


    Zu 3.
    Wenn du aus Unachtsamkeit ("leichte Fahrlässigkeit")FREMDES Eigentum kaputt machst z.B. dein Fanta in der großen Halle in´s Steuerpult der Hallenbeleuchtung kippst, mußt du den Schaden ersetzen d.h. es zahlt DEINE Haftplichtversicherung.
    (siehe BGB §823))


    Wenn du dein eigenes Zeug kaputt machst siehe Gobogeek:
    Zitat: "das wär schön, aber ne deppenversicherung gibts leider nicht"


    Ansonsten: Frag´ deinen Gemeinschaftskundelehrer.
    Wenn er dazu allerdings nichts weiß, sag´ ihm einen Gruß von mir, er würde an der Praxis vorbeiunterrichten.


    Wenn du jetzt fragst, was "BGB"heißt oder ist oder was drinsteht, dann....... ach egal.
    Nein, wir posten auch nicht den Text des BGB hier für dich.



    Armin


    Edit 12.07.03:
    komische Formulierung geändert

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

    2 Mal editiert, zuletzt von hell&dunkel ()

  • Hallo zusammen,
    es gibt allerdings eine sog. Musikerversicherung. Das Teil
    ist wie eine Vollkaskoversicherung für´s Auto. D.h. egal,
    ob ein Kunde ein Anlagenteil schrottet, oder ob dir selber
    beim Aufbau was runterfällt, die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert !!!
    Ist gar nicht so schlecht !!
    Prämie ist ca. 2-5% der Anschaffung.