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Körperverletzungsanzeige wegen zu hoher Lautstärke?!?

  • Arieba
  • 1. Juli 2003 um 16:36
  • DJ-JAJA
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    • 2. Juli 2003 um 16:16
    • #41

    Natürlich war da ein DB Gerät da. Ein Kollege von mir (Rigger) hatte sogar mal zum Test das PB-Teil vom Handy an. (Mittags) Wir haben in der anderen Halle mal mit rumgespielt (ist ja nix geeichtes) waren aber sehr erstaunt wie laut bereits 85 dB empfunden werden und wie schnell der Pegel mit der Entfernung abnimmt. War vor dem Dynacord-Stack. Also nix Linearray oder so. Daher wohl auch der schnelle Abfall.

    Mir Pfeifen wenn überhaupt meist nur die Ohren von den Pissnelken mit Müllweste und Trillerpfeife!

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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    • 2. Juli 2003 um 20:30
    • #42

    So Leute, jetzt reden wir mal über Fakten....

    1.) Bei allen mir bekannten Urteilen wegen Schmerzensgeld bei Hörschäden auf Veranstaltungen wurde gesamtschuldnerisch Veranstalter und Hallenbetreiber verurteilt, nicht der PA-Company. Es stand auch mal explizit in der Urteilsbegründung drin, dass der Veranstalter sich nicht damit herausreden kann, er hätte ja eine erfahrene PA-Company beauftragt, und die würden sich schon um die Vorschriften kümmern.

    2.) Wer eine Gefährung anderer herbeiführt, hat sogenannte Verkehrssicherungspflichten, muss sich also darum kümmern, dass keine anderen zu schaden kommen. Und es gibt da etwas, was man die "anerkannten Regeln der Technik" nennt, dazu gehören auch die DIN-Normen.

    Und in der DIN 15905 Teil 5 steht ganz klar drin: Maximal 99 dB(A) Leq bei einer Bezugsdauer von 2 Stunden. (Dauert es länger, sind es entsprechend winiger...)

    Und diese Norm schreibt auch vor, wie zu messen ist.

    3.) Die Pflicht, den Schallpegel zu messen und zu dokumentieren und beim Überschreiten herunterzuregeln beziehungsweise ganz abzubrechen, liegt beim Veranstalter.

    Wenn von Euch mal ein Veranstalter eine solche Messung haben möchte, dann könnt Ihr Euch gerne an mich wenden. Das wird aber nicht ganz billig, weil für eine normgerechte Messung ein paar Geräte nötig sind, die man nicht gerade nachgeworfen bekommt...

    4.) Maßgeblicher Imissionsstandort ist der lauteste Punkt, an den noch Publikum hinkommen kann. Wenn das Publikum auf den Boxenturm steigen und das Ohr vor den 2" hängen kann, dann darf dort halt 99dB(A) Leq nicht überschritten werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN
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    • 2. Juli 2003 um 20:32
    • #43

    Aus dem Zeitungsartikel:

    Zitat

    Bisher gibt es nämlich kein Urteil zugunsten eines durch Musik Hörgeschädigten.

    Das ist kompletter Unfug, mir sind vier höherinstanzliche Urteile bekannt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Thomas
    Verifiziert
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    • 2. Juli 2003 um 21:47
    • #44

    @ Admin das hört sich ja schonmal gut an.

    Mhh ich sehe das Problem dort, dass man als Tech ja kaum etwas gegen die DJ's tun kann.

    Stellt man es bei 0 dB am Pult so ein, dass es nicht zu laut ist, dreht der dj wie blöde am Gain um die Pa lauter zu bekommen.

    klemmt man nen limiter drann kriegt man das zwar teilweise in den griff, nur kommen dann irgendwann verzerrungen pur aus dem pult und die auf der pa sind auch beschissen...


    dann noch eine sache:
    es gibt leute die unheimlich empfindlich auf hohe pegel reagieren. ich z.b. hab auch verdammt schnell pfeifen auf den ohren, wenn es allen anderen noch viel zu leise ist. ich weiß es, habe gute ohrenstöpsel und fertig.
    alkohohl und drogen einfluss verstärkt tinitusbildung auch erheblich. (zumindest hat mir das mein ohrenarzt gesagt)
    stress hat auch großen einfluss darauf...

    ist zwar nicht gerade hilfreich, aber ich musste das mal loswerden.

  • dj berTONe
    Beiträge
    155
    • 2. Juli 2003 um 22:03
    • #45

    Vielleicht sollten die Richter und Ärzte mal selbst auf ein Boygroup-Konzert, damit sie hören, wie laut Mädels wirklich kreischen!! Die haben doch von der Realität keine Ahnung!

    Vor Jahren waren in meiner damaligen Resident-Disse die California Dream Boys zu Gast, außer Personal nur Mädels zugelassen. Am Eingang wurden denen noch Trillerpfeiffen verteilt. Nun ratet mal was lauter war? Anlage oder Mädels?

    Wenn wir nur noch 99 dB fahren dürfen, dann reichen doch 2 Fullrange-Tops und eine 50 Watt RMS Stufe für 1000 Leute - lächerlich!

  • Thomas
    Verifiziert
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    10.847
    • 2. Juli 2003 um 22:18
    • #46

    die trillerpfeifen sind nen gutes argument.
    teilweise erheblich lauter, als die pa selbst...

  • TheRogue
    Verifiziert
    Beiträge
    3.681
    • 2. Juli 2003 um 22:27
    • #47

    @ Thomas
    wie recht du hast:
    letzter Schultag: 7 Meter neben mir 60 Dreizehntklässler mit Pfeifen und Tröten, besser spürbar als der Bass in vielen Discos, bloss ohne Bass sondern im Mid/High Bereich :o

  • Arieba
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    • 2. Juli 2003 um 23:26
    • #48

    Also für mich ist in zukunft klar und sollte allgemein zur regel werden:

    Warnschilder am Eingang, auf dem Boxenturm und ein 95 dB-Warnband alla Biene-Maja...

    Vertrag mit dem VA, wie laut die PA kann und ein messdiagramm mit db-Belastungen im entsprechenden Abstand.

    Der va will natürlich jetzt alles auf uns abwälzen, ist halt blöd, ist einer meiner besten kunden und verstehe mich, wenn alles glatt läuft, auch sehr gut mit denen...

    Ich werde über den fortgang berichten, wer was weiß, postet bitte, schlafe jetzt gerade sehr unruhig und wäre über alles dankbar, was mir mehr gewissheit, in welche richtung auch immer, bringt...

    Gruss

    Arieba

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

    Einmal editiert, zuletzt von Arieba (2. Juli 2003 um 23:35)

  • tthorsten
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    • 2. Juli 2003 um 23:31
    • #49

    ich versteh nich t warum du haftbar sein solltest . du hast eine PA geliefert, dei einfach laut kann so wei bestellt.

    deine leistung ist erbracht.

    für die Lautstärke ist der Veranstalter und der DJ verantwortlich nicht du.

    so seh ich das.

    WAs sagt der rechtsanwalt. ???

    gibts nen spezialisieren auf VA recht etc.

    wende dich da aml an den VPLT deren Versicherungs mann und der mann vom Ordnungsamt werdne dir mit sicherheit weiter helfen.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • trockenbassfetischist
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    • 3. Juli 2003 um 10:27
    • #50

    also so wie ich im technoforum gelesen habe stand auf den Eintrittskarten keine haftung für Sach und Körperschäden oder so ähnlich - das sieht shcon mal gut aus ausserdem sit eher der Veranstalter zuständig. der wird nat. versuchen die Schuld "abzuladen" v.a. wegen der Kompetenz des Verleihers. da kommts haltdrauf an wie die versträge so ausgestaltet sind

    auf alle Fälle viel Glück beim verhandlen mit den Behörden / Veranstalter

    -------------------------------------------------------
    erst wenn die letzte Membran mit Pampe behandelt, der letzte Bass mit Resonator versehen ist ........... werdet ihr merken dass aus Messwerten keine Musik kommt :)

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    • 3. Juli 2003 um 11:52
    • #51
    Zitat von "dj berTONe"

    Wenn wir nur noch 99 dB fahren dürfen, dann reichen doch 2 Fullrange-Tops und eine 50 Watt RMS Stufe für 1000 Leute - lächerlich!

    99 dB sind Leq, also integrierter Mittelungspegel. Mit 'nem gewöhnlichen Schallpegelmeßgerät kann man das gar nicht messen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 3. Juli 2003 um 11:54
    • #52
    Zitat von "Arieba"

    Der va will natürlich jetzt alles auf uns abwälzen,

    Da hat er wohl zumindest juristisch nicht viel Argumente.

    Du kannst ja mal vorsichtig nachfragen, ob er denn seinen Verkehrssicherungspflichten nach DIN 15905 nachgekommen ist...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 3. Juli 2003 um 11:56
    • #53
    Zitat von "trockenbassfetischist"

    also so wie ich im technoforum gelesen habe stand auf den Eintrittskarten keine haftung für Sach und Körperschäden oder so ähnlich - das sieht shcon mal gut aus ...

    Damit kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden, siehe Urteil LG Trier:

    Zitat

    Diese Haftung konnten die Beklagten nicht durch den kleingedruckten Aufdruck auf der Eintrittskarte (S. 7 GA) "keine Haftung für Sach- und Körperschäden" ausschließen. Nach Auffassung der Kammer konnte der kaum lesbare Aufdruck ohne entsprechenden Aushang überhaupt nicht Vertragsinhalt werden (§ 2 Abs I Nr. 1 AGB-Gesetz). Einem Haftungsausschluß steht jedenfalls § 2 Abs. I Nr. 2 AGB-Gesetz entgegen. Bei einer Haftung wegen Verletzung grundlegender Verkehrssicherungspflichten kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, daß die Zuschauer sich stillschweigend diesem Ansinnen des Veranstalters unterwerfen (vgl. BHG NJW 1982, 1144; NJW 1984, 802).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Arieba
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    • 3. Juli 2003 um 13:29
    • #54

    welches db messgerät mißt den pegel den korrekt und ist geeicht, sodass ich in zukunft da schon etwas präventiv entgegen wirken kann...

    Bitte mit link wenn's geht.

    Das Thomann Ding wird wohl kaum geeignet sein...

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • Tobias
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    • 3. Juli 2003 um 13:47
    • #55

    puh, ein amtliches Gerät wird wohl weit im 4stelligen Bereich liegen, außerdem kommen regelmäßig Folgekosten für die Eichung auf dich zu....
    Ob sich das lohnt?

    Ich habe als reine Argumentationshilfe und für meine persönliche Pegelkontrolle immer ein Peaktech 5055 dabei.
    http://www.peaktech.de

    Man kann das Teil selbst kalibrieren (intern erzeugtes Kalibriersignal) und es gibt sogar einen Datenausgang (brauch ich aber nicht)

    Allerdings hat das Meter einen Messfehler von bis zu 3dB!! Ist also wirklich nur ein grobes Kontrollinstrument
    (Macht aber Eindruck auf den Veranstalter, sich beschwerende Nachbarn und sogar auf die Polizei)

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • BVC
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    • 3. Juli 2003 um 15:02
    • #56
    Zitat von "ADMIN"

    99 dB sind Leq, also integrierter Mittelungspegel. Mit 'nem gewöhnlichen Schallpegelmeßgerät kann man das gar nicht messen.

    Hmm kannst du denn ungefähr sagen was n normales geeichtes messgerät ausspuckt wenns so um 99db leq sind, bzw wo der zusammenhang is ?


    Und das mit DJs .. hat jemand in der PP über die mayday gelesen ? bei dem dj monitoring wär ich auch taub, kein wunder dass die alles so laut haben müssen.

    aber das ganze topic, besonders der tipp mit verstärktem warnen is sehr interessant, bei uns gibts auf oberstufenfete auch immer so gangster die sich direkt (naja bis auf ca. 1 meter durch bauzaun beschränkt) vor den mehr oder weniger ausgepowerten director stack mit 2 subs und 1 top stellen müssen.. mir tuts da schon fast weh wenn die director am ende is.

    Einmal editiert, zuletzt von BVC (3. Juli 2003 um 18:18)

  • TomyN
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    • 3. Juli 2003 um 16:09
    • #57

    Also Leq ist ein Langzeitmittel, bei dem auch Pausenzeiten etc. eingehen. Das kann man eigentlich nicht direkt mit den Messwerten irgendwelcher SPL Meter vergleichen. Ich hatte mal bei einer Veranstaltung einen Experten mit so nem Neutrikgerät, der hat mit nem Grinsen gesagt: ' Gut, die Veranstaltung geht ja schon seit heute morgen, da war ja sicher noch nix mit Musik'. Ich blick da auch (noch) nicht zentral wie der Pegel gemessen wird, und anscheinend gibt es da auch je nach Ordnungsamt etwas unterschiedliche Auslegungen.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Mnyut
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    • 3. Juli 2003 um 17:31
    • #58
    Zitat von "PeakTech 5055"

    A + C Bewertung (LOW): 35 ... 100 dB;(HIGH): 65 ... 130 dB ± 3,5 dB bei 94 dB Schallpegel und 1 kHz Sinussignal


    Mit welcher Bewertung müsste ich denn da messen. A oder C?
    Was ist da wichtig(er)?

  • Mnyut
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    • 3. Juli 2003 um 17:39
    • #59

    Sehe gerade, das die Peaktech Teile nur bis 8kHz können ist es dann überhaut sinnvoll eins von dennen zu benutzen?

  • Tobias
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    • 3. Juli 2003 um 17:40
    • #60

    Lärmmessungen werden IMHO immer dB(a) bewertet
    (die dB(a)-Kurve war ursprünglich für die Messung leiser Signale gedacht, daher sind die tiefen Frequenzen weniger stark gewichtet. die Kurve entspricht also einer umgedrehten Flechter/Munson-Kurve für niedrige Lautstärken)

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

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