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Umfrage Errichterprüfung 2025

  • Felix Z
  • 17. Februar 2025 um 23:30
  • Felix Z
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    • 17. Februar 2025 um 23:30
    • #1

    Auf wie vielen Jobs messt ihr tatsächlich verwertbar eure elektrische Anlage? ( VDE 0100-600 inklusive Protokoll) 28

    1. Nur beim Azubi Abschlussprojekt (10) 36%
    2. Wenn es vom Kunden/ Locationbetreiber explizit gefordert wird (7) 25%
    3. Unregelmäßig nach Lust und Laune wenn es halt mal passt (5) 18%
    4. Immer wenn Übergabepunkte an Fremde Gewerke geschaffen werden (z.B. Gastro) (3) 11%
    5. Bei jedem Aufbau (2) 7%
    6. Oft (1) 4%

    Moin,

    Neugierig wie ich bin würde mich mal interessieren wie oft ihr in der Praxis tatsächlich den Installationstester auspackt.

    Lasse die Umfrage mal bis zum 01.10. Dann kann der kommende Sommer auch einfließen und vielleicht beobachtet ihr das mal.

    Bin gespannt.

    Gruß

    Felix

    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

    Einmal editiert, zuletzt von Felix Z (18. Februar 2025 um 11:56)

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    • 18. Februar 2025 um 08:41
    • #2

    du erwartest hier doch keine ehrliche antworten :)

    http://www.crystal-hannover.de
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  • Christian S.
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    • 18. Februar 2025 um 11:07
    • #3

    Dafür sehen die ersten Antworten zu ehrlich aus. Es fehlt vielleicht die Option: Wenn mich der Locationbetreiber dazu auffordert oder die Ergebnisse sehen will.

  • test
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    • 18. Februar 2025 um 11:20
    • #4

    ich würde aber gerne wissen ob die mit dem immer Päckchen das auch immer wirklich tun :)

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  • Lampenschubser
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    • 18. Februar 2025 um 12:02
    • #5

    Die Frage ist halt ob es gefordert ist oder nicht... Das Autohaus wechselt ja auch nicht die Reifen nur weil du grad bei denen die Sitze reinigen lassen hast.

    Vlt. gibt es für die Veranstaltung ja einen Elektriker der alle Buden und alle Technischen Einrichtungen wo nötig misst.

    Und bei einem Kneipengig macht das sowieso niemand.

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 12:05
    • #6
    Zitat von Christian S.

    Dafür sehen die ersten Antworten zu ehrlich aus. Es fehlt vielleicht die Option: Wenn mich der Locationbetreiber dazu auffordert oder die Ergebnisse sehen will.

    Ist implementiert. 8)

    Zitat von test

    du erwartest hier doch keine ehrliche antworten :)

    Deshalb ist es ja Anonym ;)

    Zitat von test

    ich würde aber gerne wissen ob die mit dem immer Päckchen das auch immer wirklich tun :)

    Als jemand mit dem "immer Päckchen"

    bedenke das es gar nicht so aufwendig ist wie man meint wenn man sie Prüfung in den normalen Arbeitsprozess integriert.

    Im Endeffekt musst du ja "nur" die niederohmigkeit des schutzleiters und des Schutzpotentialausgleichs und die Automatische Abschaltung(aka RCD Auslösezeit und Strom) nachweisen.

    Gruß

    Felix

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    Der Befugte

  • wora
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    • 18. Februar 2025 um 12:42
    • #7

    ... wenn ein elektriker vor ort ist, der das machen kann. ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • test
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    • 18. Februar 2025 um 12:58
    • #8

    oder eine va Nase, die vor kurzem die Ausbildung abgeschlossen hat.

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  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 13:07
    • Hilfreichste Antwort
    • #9
    Zitat von wora

    ... wenn ein elektriker vor ort ist, der das machen kann. ;)

    Gefahr laufend olle Kamellen wieder aufzuwärmen:

    Wir errichten eigentlich IMMER eine elektrische Anlage und müssen die eingesetzten Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen oder überprüfen lassen wenn wir selbst keine Elektrofachkraft sind, bzw. eine im Unternehmen haben.

    Elektrofachkraft ist keine Formalqualifikation sondern ein Status, bzw. eine Funktion im jeweiligen Betrieb.

    Siehe DIN VDE 1000-10:

    Elektrofachkraft ist wer aufgrund

    • seiner fachlichen Ausbildung,
    • seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie
    • seiner Kenntnis der einschlägigen Normen

    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Abgesehen davon das es den "richtigen" Elektriker wie früher nicht mehr gibt bringt jede ausgebildete Fachkraft für Veranstaltungstechnik die nach Prüfungsverordnung von 2016 geprüft worden ist die nötigen Voraussetzungen mit von dir als Unternehmer als Elektrofachkraft benannt und im Betrieb eigesetzt zu werden.

    Gruß

    Felix

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  • m64q
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    • 18. Februar 2025 um 13:45
    • #10
    Zitat von Felix Z

    bringt jede ausgebildete Fachkraft für Veranstaltungstechnik die nach Prüfungsverordnung von 2016 geprüft worden ist die nötigen Voraussetzungen mit von dir als Unternehmer als Elektrofachkraft benannt und im Betrieb eigesetzt zu werden

    Haben die wirklich alle die aktuellen Normen vollständig gelesen und die nötige Erfahrung? Ich hab da meine Zweifel.

    Messen tue ich gelgentlich und nach Bedarf. Aber nie mit Protokoll.

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 13:55
    • #11
    Zitat von m64q

    Haben die wirklich alle die aktuellen Normen vollständig gelesen und die nötige Erfahrung? Ich hab da meine Zweifel.

    Naja, kommt auf die Person und den Betrieb an, wie bei jedem anderen Beruf auch. Die gleiche Frage habe ich mir schon oft bei den Klassischen Dorfelektrikern die auf Stadtfesten e.t.c. rumlaufen. gestellt. :S

    Gruß

    Felix

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  • test
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    • 18. Februar 2025 um 14:06
    • #12

    das ist eine Diskussion, die nicht hierher gehört. wir müssen schon annehmen, das jemand der seine Prüfung nach der neuen Verordnung gemacht hat, das dann auch können sollte. mit solchen Diskussionen kann man jede berufliche Qualifikation zerschreiben.

    wäre einen interessante frage, wer im betrieb überhaupt die passenden Messgeräte hat :)

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  • lisa f.
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    • 18. Februar 2025 um 14:22
    • #13

    Andere Länder, andere Sitten - oder andere Gigs?

    Ich prüfe idR nur, dass da die Spannung und Phasenrichtung anliegt, die ich brauche, und daß Null und PE verbunden sind.

    IdR gibt es auf „meinen“ Gigs aber auch eine Strombude die für das Gesamtnetzwerk zuständig und verantwortlich ist.

    Also Felix Z - müsst Ihr in DE alles messen wenn es eh einen Stromler gibt?

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 15:05
    • #14
    Zitat von lisa f.

    Andere Länder, andere Sitten - oder andere Gigs?

    Ich prüfe idR nur, dass da die Spannung und Phasenrichtung anliegt, die ich brauche, und daß Null und PE verbunden sind.

    IdR gibt es auf „meinen“ Gigs aber auch eine Strombude die für das Gesamtnetzwerk zuständig und verantwortlich ist.

    müsst Ihr in DE alles messen wenn es eh einen Stromler gibt?

    Also die Grundlage für die Forderung nach der Prüfung ist in DE die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3.

    Jede elektrische Anlage, auch wenn diese wie bei uns mobil und Temporär ist muss überprüft werden.

    Wäre ja auch etwas witzlos wenn der RCD doch nicht auslöst obwohl "der hat doch immer Funktioniert"frech* .

    Wenn natürlich bereits eine Firma vom Veranstalter damit Beauftragt ist sollte man sich mit dieser mal kurz besprechen, kommt ja auch drauf an was man einbringt. In der Regel bekommt man ja aber in diesem Fall seine geforderten Übergabepunkte so aufgesplittet das man nur Endverbraucher aufsteckt. Also z.B. einen Verteiler gestellt der alles enthält. Wenn man da noch einen weitern Verteiler ansteckt dann kann man noch mal drüber sprechen ob man für den noch mal ne Prüfung machen sollte, bzw. was da genau drin ist. Wenn da ein RCD drin ist und vorher keiner sollte mMn mindesten diesen messtechnisch überprüfen.

    Eine Pauschale Aussage kann man ehrlicherweise einfach nicht treffen. Deshalb gibt es ja die Elektrofachkraft die:

    Zitat von Felix Z

    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Gruß

    Felix

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  • fabio hermann 18. Februar 2025 um 15:13

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  • audiobo
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    • 18. Februar 2025 um 15:16
    • #15
    Zitat von Felix Z

    Jede elektrische Anlage, auch wenn diese wie bei uns mobil und Temporär ist muss überprüft werden.

    Bedeutet das, jeder (betriebliche) Aufbau einer Steckdosenleiste mit einem Laptop und einem Drucker daran in einem temporären Backoffice muss mindestens von einer unterwiesenen Person mit entsprechendem Messgerät überprüft werden?

    Und wie ist diese "Unschärfe"

    Zitat von https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Vorschriften/DGUV-Vorschrift-3.pdf

    Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 4:
    Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte
    oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel
    nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage
    maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.


    Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln.
    Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen
    nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird.

    Alles anzeigen

    in dem Zusammenhang eigentlich zu werten? Einzelgerät darf ohne Fachkraft angeschlossen werden, mit Verlängerungskabel/Steckdosenleiste nur mit oder wie...?

    Darüber

    Zitat von Felix Z

    Wenn man da noch einen weitern Verteiler ansteckt dann kann man noch mal drüber sprechen ob man für den noch mal ne Prüfung machen sollte, bzw. was da genau drin ist. Wenn da ein RCD drin ist und vorher keiner sollte mMn mindesten diesen messtechnisch überprüfen.

    habe ich z.B. nichts finden können, das würde ja noch Sinn machen.

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 15:44
    • #16
    Zitat von audiobo

    Bedeutet das, jeder (betriebliche) Aufbau einer Steckdosenleiste mit einem Laptop und einem Drucker daran in einem temporären Backoffice muss mindestens von einer unterwiesenen Person mit entsprechendem Messgerät überprüft werden?

    Das ist doch schon geschehen frech*

    Jedenfalls wenn ich davon ausgehe das alle deine Geräte gemäß DGUV V3 nach DIN EN 50699, ehemals DIN VDE 0702 geprüft sind. Dazu setzte ich voraus das die speisende Steckdose die du als Übergabepunkt nutzt in Ordnung ist (ebenfalls regelmäßige Überprüfung gemäß DGUV V3 nach VDE 0105-100) und einen 30mA RCD vorgeschaltet hat.

    In dem Fall halte ich es für ausreichend einmal "den Duspol reinzuhalten" und die Spannungen zu überprüfen.

    Schutzzielorientiertes arbeiten ist hier wie immer die Devise!

    Gruß

    Felix

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    Der Befugte

  • audiobo
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    • 18. Februar 2025 um 16:00
    • #17

    Moment:

    Du schreibst hier von der „Errichtung einer elektrischen Anlage“, das andere ist die „Betriebsmittelprüfung“, wenn ich mich nicht irre.

    Deswegen bin ich ja gerade so perplex.

    - Betriebsmittelprüfung: ok

    - Prüfung der errichteten Anlage VOR DEM RCD, Hauptverteiler, etc.: ok

    - jeden Kleinstaufbau wie oben genannt zu prüfen wäre hingegen organisatorischer Blödsinn und völlig praxisfremd.

    WO wird da unterschieden? Oder wurde einfach „jede errichtete Anlage“ in den Normen/Bestimmungen festgehalten und irgendwo letztendlich auf die individuelle Gefährdungsbeurteilung/Entscheidungskompetenz seitens des Betreibers der Anlage verwiesen? Wenn ja, aufgrund welcher Informationsgrundlage soll der denn entscheiden ab wann die Fachkraft ausrücken muss?

  • floger
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    • 18. Februar 2025 um 16:06
    • #18
    Zitat von audiobo

    Wenn ja, aufgrund welcher Informationsgrundlage soll der denn entscheiden ab wann die Fachkraft ausrücken muss?

    Wenn zwei Verteiler hintereinander gesteckt werden? :/

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 16:16
    • #19
    Zitat von audiobo

    - jeden Kleinstaufbau wie oben genannt zu prüfen wäre hingegen organisatorischer Blödsinn und völlig praxisfremd.

    Da stimme ich dir vollkommen zu und das habe ich ja auch nie behauptet!


    Zitat von audiobo

    Du schreibst hier von der „Errichtung einer elektrischen Anlage“, das andere ist die „Betriebsmittelprüfung“, wenn ich mich nicht irre.

    Naja das spielt sich bei uns in die Hände: Deshalb sagte ich ja Schutzzielorientiert.

    Wenn alle Betriebsmittel geprüft sind kann ich bei der Errichterprüfung z.B. auf die Messung des Isolationswiderstands verzichten und erreiche das Schutzziel genau so gut wie wenn ich den noch mals prüfen würde.

    Zitat von audiobo

    WO wird da unterschieden? Oder wurde einfach „jede errichtete Anlage“ in den Normen/Bestimmungen festgehalten und irgendwo letztendlich auf die individuelle Gefährdungsbeurteilung/Entscheidungskompetenz seitens des Betreibers der Anlage verwiesen? Wenn ja, aufgrund welcher Informationsgrundlage soll der denn entscheiden ab wann die Fachkraft ausrücken muss?

    Auch hier kann ich mich nur wiederholen:

    Zitat von Felix Z

    die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3

    Dazu sei gesagt das die Deutsche Rechtsprechung, angepasst an die Europäische den Unternehmer in die Plicht nimmt Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

    Zitat von BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung

    (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden.

    Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat für Ihre Versicherten u.A. folgende Bedingung definiert:

    Zitat von DGUV V3

    §3 Grundsätze
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.


    Kurze Antwort: Du hast Gerät mit Strom? --> Ja --> Du brauchst Elektrofachkraft!

    Gruß

    Felix

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    Der Befugte

  • Felix Z
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    • 18. Februar 2025 um 16:27
    • #20
    Zitat von Felix Z

    Dazu sei gesagt das die Deutsche Rechtsprechung, angepasst an die Europäische den Unternehmer in die Plicht nimmt Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

    Hierzu sei noch der Vollständigkeit halber das Arbeitsschutzgesetz §§ 3 - 5 angemerkt.

    Gruß

    Felix

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