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Gig in der Schweiz mit eigenem Besteck

  • hans jürgen schmidt
  • 4. Januar 2026 um 00:06
  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 00:06
    • #1

    Hallo werte Kollegen,

    es geht um einen Einzeltermin in der Schweiz mit Band, die ihre Backline mitnimmt. Außerdem sollen kleines FOH-Setup, ein paar Funkstrecken und Inear, sowie Kabelmikrofone und Kabelage mit. Kleines Komplett-Setup ohne PA also. Meine letzten Erfahrungen mit Gigs in der Schweiz sind 10 Jahre alt. Damals hatten wir Inventarlisten für alles, aber kein Carnet dabei. Das ging an der Grenze problemlos. Ich weiß, dass Kollegen aus meinem Bekanntenkreis auch mal "auf gut Glück" ohne jedes Dokument über die Grenze sind, was wohl gut ging. Das wäre allerdings keine Option für uns.

    Wie ist der aktuelle Stand für die offizielle Vorgehensweise in unserem Fall?

    Danke für Erfahrungswerte & Gruß!

  • julian-k
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    • 4. Januar 2026 um 02:14
    • #2
    Vorübergehende Einfuhr (ZAVV + Carnet ATA)
    Vorübergehende Einfuhr (ZAVV) ZAVV = Verfahren der vorübergehenden Verwendung
    www.bazg.admin.ch
    Tragbare Musikinstrumente
    Tragbare Musikinstrumente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können Sie im Reiseverkehr ohne Formalitäten vorübergehend in die Schweiz ein- oder…
    www.bazg.admin.ch

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • UweLam
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    • 4. Januar 2026 um 02:18
    • #3
    Zitat von hans jürgen schmidt

    Damals hatten wir Inventarlisten für alles, aber kein Carnet dabei. Das ging an der Grenze problemlos.

    Da hast du aber Glück gehabt. Eigentlich benötigst du ein Carnet. Ich fahre seit 1990 gelegentlich in die Schweiz,

    immer mit Carnet.

    Inzwischen regle ich auch:

    Arbeitserlaubnis für Kurzaufenthalte (Amt für Wirtschaft & Arbeit BS, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartment EJPD).

    A1 Nachweis (gibt es über ITSG in Heusenstamm).

    Eine Bestätigung vom Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, dass ich für meine Arbeit keine Bewilligung benötige.

    Im Anschluss meldet sich gelegentlich das Departement für Wirtschaft, und hat auch einige Fragen.

    Wenn du beim Amt für Wirtschaft einen "weltweiten" Jahresumsatz von über 100.000,00 angibst, dann benötigst du eine Schweizer Umsatzsteuer Nr. und musst dort auch einen Jahresabschluss machen (auch wenn dein Rechnungsempfänger/Auftragsgeber in D ist, und du keine Steuern in der Schweiz bezahlen musst).

    Du benötigst hierzu aber einen Fiskalienvertreter in der Schweiz, und der kostet Geld.

    Ich weis, viele machen das nicht. Aber, wenn man dich erwischt wird, dann kann dies teuer werden.

    Wir müssen uns den Grundsatz gewöhnen, dass wir Deutschen für die Schweizer Behörden als "billig" Arbeiter gelten, und man möchte nicht, dass wir den Schweizern die Arbeit wegnehmen (dies prüft das Departement für Wirtschaft). Darum macht man uns das Leben (Arbeiten) etwas schwer.

    Ein Bekannter (andere Branche) hat für einen Tag alleine in der Schweiz gearbeitet. Er war angemeldet.

    Er ist vom Zoll (an einem Sonntag) geprüft worden. Eigentlich war alles ok. Aber dann viel auf: Er war beim Amt für Arbeit noch als Einzelunternehmer gelistet. Inzwischen hat er aber eine GmbH. Das hatte er vergessen zu ändern. Man sagte ihm vor Ort, dass er mit einem Bußgeld von ca. 2.000 CHF rechnen müsse. Ich weis aber nicht, was daraus geworden ist.

    mfG

    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von UweLam (4. Januar 2026 um 07:13)

  • slaytalix
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    • 4. Januar 2026 um 06:30
    • #4

    dazu kommen noch Künstlersteuern.

    Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Referentinnen und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
    www.zh.ch

    Helvetia ist da eben sehr eigen. Europa ja. EU natürlich nicht.

    Die Serien Nr, der Instrumente am besten aufschreiben & aller anderen Geräte

    Dann zitiere ich mal das"

    [" Für die vorübergehende Ausfuhr ins Ausland von privaten Gegenständen bzw. die vorübergehende Ausreise aus der Schweiz mit wertvollen Gegenständen (Fotokamera und Laptop während Ferienaufenthalt, tragbare Musikinstrumente usw.) beachten sie bitte die Informationen zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen: Anhang 1 zu ZV Art. 63.1 und tragbare Musikinstrumente. ]

    Ist das jetzt privat oder eine Fa bzw. Band als GbR ?

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • TomyN
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    • 4. Januar 2026 um 08:02
    • #5

    Dein Zitat bezieht sich auf die kurzzeitige Ausfuhr (d.h. ein Einwohner der Schweiz fährt ins Ausland und nimmt Gegenstände von Wert mit (wozu auch sein Fahrzeug zählt)).

    Ich kenne das so, dass der Veranstalter sich um die Arbeitserlaubnis kümmert (und darin begründet, warum kein Schweizer die Arbeit verrichten kann). Den im Bescheid vergegebenen Besuch beim Amtsarzt habe ich jedoch nie durchgeführt :)

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  • zegi
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    • 4. Januar 2026 um 09:17
    • #6

    Es ist ja umgekehrt in etwas das Gleiche. Ich hatte mal in einem relativ kurzen Abstand 2 Gigs in Deutschland. Beim ersten Gig habe ich das Ganze mit dem Behördenwahnsinn gemacht (Beim angemeldeten Carnet darf man nichts mehr weglassen oder hinzufügen). Das hatte mich ziemlich gestresst. Auch nach dem Gig so um 3.00 Uhr am Zoll das Formular abstempeln lassen mit der Möglichkeit, dass du danach einmal alles zu 100% ausladen und kontrollieren lassen musst, ist sehr ungeil.

    Jedenfalls hatte ich beim zweiten Gig entschieden, das vollständige Equipment von einem lokalen Anbieter stellen zu lassen. Ich hatte diese Entscheidung nicht bereut.

    Die Sache mit dem Zoll und dem Carnet und dem ganzen Rundherum mag Sinn ergeben, wenn man eine Tour macht und länger im Ausland spielt, oder eben für grosse Produktionen, wo sich Profis um die Behördensachen kümmern.

    Der Ton macht die Musik.

  • URI
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    • 4. Januar 2026 um 09:26
    • #7

    Wir lassen die Zollpapiere im Vorfeld von einer Spedition erstellen,

    für die vorübergehende Ausfuhr aus der EU , vorübergehende Einfuhr in die Schweiz

    und das ganze zurück.

    bitte nicht die Bezeichnung Carnet verwenden, das ist ein Zolldokument, was für ein Jahr gilt und mit höherem Aufwand verbunden ist.

    Den Durchlauf durch die zwei Zollämter machen wir dann selber am Tag der Ein- bzw Ausreise und man muss sich natürlich nach den Bürozeiten der Zollämter richten ( z.B. nicht Sonntags )

  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 09:37
    • #8
    Zitat von UweLam

    Da hast du aber Glück gehabt. Eigentlich benötigst du ein Carnet. Ich fahre seit 1990 gelegentlich in die Schweiz,

    immer mit Carnet.

    Das hatte nichts mit Glück zu tun, sondern diese Vorgehensweise wurde uns damals im Vorabgespräch vom Schweizer Zoll direkt mitgeteilt.

    Jetzt im aktuellen Fall bestünde die Band aus freiberuflichen Musikern und mir als Einzelunternehmer.

  • URI
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    • 4. Januar 2026 um 10:38
    • #9
    Zitat von hans jürgen schmidt

    Das hatte nichts mit Glück zu tun, sondern diese Vorgehensweise wurde uns damals im Vorabgespräch vom Schweizer Zoll direkt mitgeteilt.

    Jetzt im aktuellen Fall bestünde die Band aus freiberuflichen Musikern und mir als Einzelunternehmer.

    Auch hier bitte Vorsicht: die Schweiz hat eine andere Auffassung gegenüber Deutschland, was ein Unternehmer ist und was nicht

  • zegi
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    • 4. Januar 2026 um 10:44
    • #10
    Zitat von URI

    Auch hier bitte Vorsicht: die Schweiz hat eine andere Auffassung gegenüber Deutschland, was ein Unternehmer ist und was nicht

    Das musste ich neulich schmerzlich erfahren. In der Schweiz gelte ich als Einzelunternehmer für die Steuern als Privatperson, am Zoll als Firma.

    Der Ton macht die Musik.

  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 11:03
    • #11

    Was heißt konkret "Vorsicht"? Wie sollte man sich äußern bzw. was wäre zu beachten?

  • niggles
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    • 4. Januar 2026 um 11:08
    • #12

    So lange es wirklich nur um Backline geht und die einzelnen Instrumente auch eindeutig gebraucht und den Personen zuzuordnen sind ist die Ein- und Ausfuhr formlos möglich:

    Einfuhr in die Schweiz

    Das "kleine Besteck" lässt sich wenn es wirklich klein ist (Buchwert unter 5000€) als Handwerkszeug des Tontechnikers deklarieren. Da haben die Zöllner allerdings einen relativ weiten Ermessensspielraum. Faustregel: Was man mit einem Gang in den Kombi-Kofferraum bringt geht, komplette Racks auf Rollen oder Pulte größer 19" nicht mehr. Da ist dann das Carnet ATA oder angemeldete vorübergehende Einfuhr erforderlich, oder halt Miete vor Ort.

    Rechtzeitige Anmeldung inkl. A1 ist eh klar. Die "8-Tage-Regel" (kurzzeitige und kurzfristige Erwerbstätigkeit) kann man in der Praxis als einzelne Person maximal zwei Mal im Jahr nutzen. Bei einer ganzen Band kommt sich das kantonale Arbeitsinspektorat da recht bald veräppelt vor und wird nach Möglichkeiten suchen euch im Nachgang mit allen möglichen Nachweisen zu nerven...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 11:20
    • #13

    Dass wir Funktechnik ohne Carnet mitnehmen, davon habe ich mich gedanklich schon verabschiedet. Das mitzunehmende Minimal-Setup wäre konkret: 1x Avantis Solo (in relativ großem Case ohne Rollen, notfalls könnte das Pult im Original-Karton mitkommen, dann wäre es handlich tragbar), 1x 8HE-Case ohne Rollen mit 2x DT168 (gerade so noch tragbar), 1x 4HE Siderack, 1x Toolcase.

  • niggles
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    • 4. Januar 2026 um 11:23
    • #14
    Zitat von hans jürgen schmidt

    Dass wir Funktechnik ohne Carnet mitnehmen, davon habe ich mich gedanklich schon verabschiedet. Das mitzunehmende Minimal-Setup wäre konkret: 1x Avantis Solo (in relativ großem Case ohne Rollen, notfalls könnte das Pult im Original-Karton mitkommen, dann wäre es handlich tragbar), 1x 8HE-Case ohne Rollen mit 2x DT168 (gerade so noch tragbar), 1x 4HE Siderack, 1x Toolcase.

    Grenzwertig. Ich wohne und arbeite im Grenzgebiet und weiss bei welchen Zollstellen ich das problemlos mitnehmen könnte, aber in z.B. Rheinfelden/Basel oder Singen/Thayngen hätte ich damit Bauchschmerzen.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 11:28
    • #15

    Hm, viel weiter ließe sich das nicht reduzieren... Vielleicht noch ein Softcase für die Avantis und die beiden Stageboxen in jeweils ein 4 HE Case...

  • URI
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    • 4. Januar 2026 um 11:56
    • #16

    Vorsicht bedeutet, daß du dich im Internet informierst , die Schweiz ist da vorbildlich und vieles auch sehr verständlich ausgedrückt.

    Stichwort wäre: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

    Geräte im Originalkarton mitzunehmen ist dagegen eine schlechte Idee, weil das nach Handelsware aussieht.

  • hans jürgen schmidt
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    • 4. Januar 2026 um 12:03
    • #17

    Danke für den Hinweis bzgl. Originalkarton.

    Zur Konstellation: Rechnung deutscher Techniker an deutsche Band. Rechnung deutsche Band an deutsche Agentur. Wir wären für einen Arbeitstag in der Schweiz. Meine Recherchen hatten ergeben, dass da keinerlei Meldung notwendig wäre?

  • TomyN
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    • 4. Januar 2026 um 12:12
    • #18

    Während sich bei uns eingebürgert hat 'Knapp vorbei ist noch ne Drei' heisst es in der Schweiz immer noch 'Knapp danaben ist auch vorbei', seien es 3km/h zu viel oder 20 kg über dem zulässigen Gesamtgewicht.
    Läuft da alles sehr korrekt ab und ist dokumentiert, aber sollte dann tunlichts auch befolgt werden. Auch das Thema Lautstärke will beachtet sein.

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  • URI
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    • 4. Januar 2026 um 12:39
    • #19

    Das nächste Stichwort:

    bist du ein selbstständiger Dienstleistungserbringer, dann hast du 8 meldefreie Tage.

    Da du aber keinen direkten Auftrag aus CH hast, sondern als Sub arbeitest.....

    keine Ahnung, frag jemand, der sich damit auskennt, am besten die Schweizer Behörden.

  • slaytalix
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    • 4. Januar 2026 um 16:36
    • #20

    da gab es ja noch eine unrühmliche Dokumentation aus 2007. "Wie viele Dt. verträgt die Schweiz"

    Wie viele Deutsche verträgt die Schweiz?
    Die Eidgenossen entscheiden über die Initiative gegen „Masseneinwanderung“. Ein Ja hätte schwere Folgen.
    www.saechsische.de

    Schwizerische Fachkräfte wollen dadurch nicht verdrängt werden. Warum führt den Auftrag kein Schweizer aus, das hat Tomy N. ja schon erwähnt.

    Im SFR heißt es dann "schö Firabig". Also schönen Feierabend. Gute Nacht & danke der Bürokratie

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