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x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

  • ADMIN
  • 23. Mai 2004 um 22:07
  • TomyN
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    • 25. Mai 2004 um 09:43
    • #21
    Zitat von "Wulfson"

    hier wird von seiten des gesetzgebers wieder was von oben verordnet--haben wir in deutschland nur noch unmündige bürger, die nicht selbst entscheiden können/wollen, was gut oder schlecht ist? meiner meinung nach wird pisa ständig bestärkt--auch hierdurch!!

    Hi,

    wir hatten auf jeden Fall die letzten Jahre genug 'mündige' Mischer, die immer 'Ich kann lauter' gespielt haben, und mündige besoffene Jugendliche, die sich ihr Gehör zerstört haben.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Mister.Lange
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    • 25. Mai 2004 um 10:01
    • #22

    Eine Art Führerschein und die Erweiterung der Haftung auf die/den Mischer/DJ/Systech o.ä. würde Wunder bewirken bezüglich der Lautstärke auf mancher VA.
    Das Problem ist ja sicher nicht wie wir, die wir uns hier eingehend mit dem Thema beschäftigen und diesbezüglich sensibilisiert sind, dazu zu bekommen sind mit vertretbaren Lautstärken zu arbeiten. Sondern die ganze große "Laut ist Geil, Laut ist besser" Fraktion.

    Das Grundproblem, welches im Zeitungsausschnitt auch schon rüberkam, ist doch die Nachweisbarkeit. Selbst wenn ich in der Lage bin mit vernünftigen Pegeln zu arbeiten, wie weise ich das nach, wenn trotzdem einer ein Gehörschaden anmeldet. Das wird wohl nur über die vom ADMIN beschriebe Art und Weise gehen. :cry:

  • Wulfson
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    • 25. Mai 2004 um 10:18
    • #23

    gar nicht!! wir bekommen über kurz oder lang die gleiche "rechtssprechung" wie in den usa. da wird dann ein tabakkonzern wegen lungenkrebs verklagt, nur weil auf den packungen nicht steht, das rauchen krebs verursachen kann...ja wer sind wir denn? hat nicht jeder vernünftige mensch ne ausbildung hinter sich? wer zu nem rockkonzert geht oder gegangen ist, der weiß auch, das es laut wird! und wenn er der meinung ist, seine ohren könnten nen schaden davontragen dann soll er doch bittschön nen stöpsel reintun oder wegbleiben und cd zu hause hören! andererseits werden hier wieder die gerichte für sachen bemüht, die ein normal ->denkender<- mensch selbst entscheiden sollte. mit sicherheit sind die lautesten schreihälse nach schmerzensgeld, die, die sich die jahre zuvor mit tecno die rübe weggeblasen haben.

    das ist meine meinung zu diesem thema und sollte nicht zur entscheidungsfindung beitragen. ich bin sehr für moderate pegel bei konzerten aber hier wird das pferd wieder einmal von hinten aufgezäunt und einigen wenigen ein goldesel vor die tür gestellt (damit sind anwälte etc gemeint---NICHT DER ADMIN!!)

  • Campfire
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    • 25. Mai 2004 um 10:25
    • #24

    Für eine sinnvolle Sache hielte ich Warntafeln o.ä. die darauf hinweisen dass die Besucher die VA auf eigene Verantwortung besuchen. Eigentlich müsste über so eine Maßnahme eigentlich ein Haftungsauschluss möglich sein, funktioniert bei Zigaretten beispielsweise auch.
    Im Härtefall würde ich als Veranstalter jeden Besucher eine Einverständniserklärung zur Körperverletzung (ähnlich wie bei Tätowierungen oder Piercings) unterschreiben lassen. Müsste in kleineren Clubs funktionieren und bei größeren VA sollte ja genug Budget für eine Pegelüberwachung da sein.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Online
    dagobert
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    • 25. Mai 2004 um 10:32
    • #25

    Auf die Eintrittskarte die Warnung draufdrucken und dann auf der Rückseite die Kenntnisnahme des Gastes quittieren lassen. Damit ist sich der Gast im klaren darüebr was er sich "antut". Aber da hätten ja die Rechtsverdrehr nix mehr zu tun, deswegen wird es nicht auf eine einfache Lösung rauslaufen.... USA wir kommen!

  • Wulfson
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    • 25. Mai 2004 um 10:44
    • #26

    :cry: alle die "Werner" schon mal gesehen haben, können jetzt noch lachen...."hurra wir verblöden....

  • ADMIN
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    • 25. Mai 2004 um 10:58
    • #27

    Wir haben ja das Thema "Vorschrift gegen Eigenverantwortung" schon ein paar mal durchgekaut. Vielleicht brauchen wir die nicht schon wieder führen, jeder hat da seine Meinung, aber keine ist relevant, weil wir nicht die Vorschriften machen.

    Zitat von &quot;Wurst Werner&quot;

    Und wie sieht das bei Konzerten von Nachwuchsbands aus?

    1.) Momentan sieht es schlecht aus: Entweder zahlt der Veranstalter für die Messung (etwa 600,- Euro inkl. Messtechniker, etwa 200,- Euro nur die Geräte), oder er setzt sich dem Risiko einer Schmerzensgeldklage aus (im hier zitierten Fall wurde ein Vergleich in der Größenordnung von 10000,- Euro angeregt, dazu dürfte noch ein wenig für den Anwalt gekommen sein...).

    Auch eine Möglichkeit: Feste Anlage, Limiter, einmessen, plombieren. Das ist die Variante, die ich für chronisch unterfinanzierte Jugendclubs vorschlagen würde.

    2.) Wir haben ja auf dem "Forumstag Lautstärke" mit zwei der Verantwortlichen für eine zukünftige Regelung diskutiert, und wir haben uns ja auch 99 dB anghört.

    Sind 99 dB Leq wirklich viel zu wenig?

    Hat man den Eindruck, als ob da jede Kultur abgewürgt werden soll?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sven M
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    • 25. Mai 2004 um 11:10
    • #28

    Schade das ich da nicht konnte, das hätte mich wahnsinnig interessiert..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Online
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    • 25. Mai 2004 um 11:33
    • #29

    Das mit Limitieren, Plombieren etc. pp ist schon gut. Nur: Wer plombiert Marshall-Stacks und durchgeknallte Drummer? Gerade in Clubs ist doch das Risiko enorm hoch, dass der Müll von der Bühne bereits (vor allem bei uns in der Schweiz!) die 93 db-Grenze überschreitet... Was dann? Aber eben: Das hatten wir ja alles schon mal.

    Hier noch ein interessanter Link zum Thema:

    http://www.bag.admin.ch/strahlen/nonio…bul25_2002d.pdf

  • Campfire
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    • 25. Mai 2004 um 11:35
    • #30

    In vielen Jugendhäusern etc. gibt es nichteinmal eine feste Anlage, sondern es wird eben zusammengestöpselt aus anderen Jugendhäusern, aus den Proberäumen der Band ect. ....
    Und auch wenn es einen plombierten Limiter gibt: Akustisches Schlagzeug erzeugt im Nahfeld (die "Veranstltungsräume" haben manchmal nur die größe eines geräumigen Wohnzimmers) alleine schon Pegel die ich als Gehörgefährdent einstufen würde.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • wora
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    • 25. Mai 2004 um 11:48
    • #31
    Zitat von &quot;Campfire&quot;

    Für eine sinnvolle Sache hielte ich Warntafeln o.ä. die darauf hinweisen dass die Besucher die VA auf eigene Verantwortung besuchen. Eigentlich müsste über so eine Maßnahme eigentlich ein Haftungsauschluss möglich sein, funktioniert bei Zigaretten beispielsweise auch. ...

    keine schlechte idee wie ich meine.
    bei den tabakkonzernen könnte man doch ein bisschen was abgucken, denn bei denen funktioniert das ja auch.
    das was die anbieten ist ja schliesslich definitiv ungesund, dagegen ist es bei uns ja nicht generell zu laut...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Seven
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    • 25. Mai 2004 um 12:33
    • #32

    Alles andere, als eine Möglichkeit zum Haftungsausschluss halte ich für groben Unfug. Wenn es wirklich Leute geben sollte, die nicht wissen, dass ein Konzert oder eine Disco laut werden kann, und dass dies auch zu Hörschäden führen kann, dann müssen diese eben durch Schilder am Eingang ODER auf den Karten etc. darauf hingewiesen werden.

    Eine Lösung mit Plomben oder Messplatz - techniker halte ich für nicht durchführbar und auch für überzogen.

    Wie oft gibt es Veranstaltungen, bei denen auch 200 € das Budget mehr als sprengen? Wenn ich bei einer Clubnummer mit 100 Gästen auf einmal Mehrkosten von 200 € habe, dann müssen diese Kosten, wie auch immer, auf den Kunden umgewälzt werden. Und ich bezweifle, dass die Kunden anstatt 3 € 5 € oder anstatt 4 € 6 € zahlen, nur damit der Veranstalter rechtlich abgesichert ist. Was ist denn bei den Clubgigs, wo nur eine Gesangsanlage steht, die Bühne mitten im Club ist und der Drummer 115 db drischt? Soll das ganze mit E-Drum laufen? Sind Schlagzeuger dann in RnR Bands nicht mehr möglich? Gibts nur noch Jazz in Rockclubs?

    Es liegt ja auch an jedem einzelnen, eine laute Band zu buchen und sich eine laute Band anzuhören.
    Es gibt bei uns eine bestimmte Hardrock Coverband, die ordentlich Leute ziehen und Stimmung machen. Aber die Jungs sind halt auch immer schweinelaut. So laut, dass sich bereits Mixer weigern diese Band zu mischen (Bühnenlautstärke!!!). Und auch manche Veranstalter verzichten auf diese Band, weil sie keine Lust/Angst vor der lauten Band haben.

    gruß
    Jan

  • Throsten
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    • 25. Mai 2004 um 16:41
    • #33

    Nur kurz zum Thema Schlagzeug. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gilt die DIN (also dass, woran sich die Gerichte orientieren) nur für Lautsprecherwiedergabe. "Unverstärkte" Instrumente wie ein Schlagzeug fallen da nicht drunter. Ob das unsere Ohren nun interessiert oder nicht, es steht da halt so. Nur nachzuweisen dass "nur" der Drummer zu laut war, dass wird auch schwierig.

    In Zukunft wird wohl jede VA gemessen werden, denn welcher Veranstalter kann sich das Schmerzensgeld leisten, wenn sich das mal rumgesprochen hat? Und der Gesetzgeber wird sich da auch noch was einfallen lassen.

    Ein einfacher Ausweg für den Jugendclub? Entweder per Limiter und verplomben, oder Lautsprecher verwenden, die physisch nicht in der Lage sind so viel Pegel zu produzieren.

    So, genug Öl ins Feuer geschüttet, aber man erkennt, dass hier noch eine bessere Idee/Richtlinie gesucht wird.

  • Mnyut
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    • 25. Mai 2004 um 17:58
    • #34
    Zitat von &quot;Throsten&quot;

    Nur nachzuweisen dass "nur" der Drummer zu laut war, dass wird auch schwierig.


    Naja, deine Messmikro wird ja warscheinlich nicht nur die Lautstärke der Lautsprecher aufzeichnen.

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 25. Mai 2004 um 18:42
    • #35

    Genau das meinte ich.

  • sachsensound
    Verifiziert
    Beiträge
    1.006
    • 25. Mai 2004 um 18:54
    • #36

    Wer mißt einentlich das Publikum? Dort kommt es meiner Erfahrung nach auch immer weider zu Überschreitungen. Oder beinhaltet das dann, daß das Publikum sich gefälligst ruhig hin zu setzen hat und ruhig zu sein... :roll: :roll: :roll:
    Sehr komsiche Sachen gibts...


    MfG

    Mike Schmidt

    http://www.sachsen-sound.de
    0171 / 3674891

  • Throsten
    Beiträge
    832
    • 25. Mai 2004 um 18:54
    • #37

    Wenn das Publikum brüllt wie blöde, dann sieht es mit der Messung auch wieder schlechter aus.

    Wobei man auch beachten muss, dass durch die Korrektur der Messung (bei größeren VA´s) dieses ganz gut herrausgenommen wird. Das Messmikro ist da mit den geflogenen Speakern irgendwo in 6m Höhe. Und durch die Korrektur, die man vorher erstellt hat, ist das Publikum ca. 12dB leiser als das was deine Messung sagt. (angenommener Intesitätsverlust Publikum zum Speaker 6dB und nochmal 6dB durch die Korrektur,da der Speaker "oben" lauter sein darf. Ob man das Publikum nun auch als Linearray betrachtet und ob die 6db nun stimmen, das können wir ja gerne in einem neuen Thread diskutieren. War nur ein Beispiel). :mrgreen:

    Ich mache mir bei der derzeitigen Messpraktik aber Sorgen um die kleine ClubVA, wo das Publikum meist näher zum Messmikro steht als das Mikro zu den Lautsprechern. Hier ist der Vorteil der Korrektur dahin, bzw. ungekehrt.

    Aber wir schweifen von Thema ab, bzw. ich. :D

  • SRAM
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    • 25. Mai 2004 um 19:21
    • #38
    Zitat

    § 226 a Einwilligung des Verletzten

    Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung des Verletzten vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

    .... fragt sich: was sind "gute Sitten" ?????

    Aber im Ernst: dann eben Haftungsausschluß unterzeichnen lassen wie bei gefährlichen Sportarten (das geht sogar in USA).


    Gruß SRAM

    I watched a snail crawl along the edge of a straight razor. That's my
    dream. That's my nightmare. Crawling, slithering, along the edge of a
    straight razor, and surviving.

  • Mister.Lange
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    • 25. Mai 2004 um 21:26
    • #39

    @ ADMIN

    Leider konnte ich nicht beim Forumstag Lautstärke dabei sein. Kannst Du die 99dB LEQ irgendwie in Relation setzen? Kann man damit Rock´n´Roll machen? Und wie sieht es bei einer Party aus die vielleicht 6-7 Stunden durchgängig beschallt? Habt ihr die dort möglichen Pegel auch mal getestet?

  • Ton_Opa
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    • 26. Mai 2004 um 00:14
    • #40

    Musikschalltrauma!
    Bravo, da haben wir ja gleich ne neue Krankheit erfunden.

    Wer kümmert sich eigentlich um meine Allergie gegen "Unsinn in der praktischen Rechtsprechung"?

    Ich würde gern dafür Sorgen, dass dieser Gutachter arbeitslos wird. Woher nimmt der seine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit?
    Jeder einigermaßen denkfähige Mensch ahnt, dass sich für so ein Gutachten zig Gegengutachten erstellen lassen. Selbst wenn der Hörschaden irreparabel nach dem Konzert entstanden sein sollte, kommt als Ursache immer noch alles Mögliche in Betracht. Zum Beispiel ein Hörsturz durch Rauchen, Streß oder sogar aus heiterem Himmel.
    Ebenso lächerlich ist die Höhe des Schmerzensgeldes. Fragt mal eure Berufsunfähigkeits-Versicherung, mit welchen Summen die Beeinträchtigung des Gehörsinns dort veranschlagt wird. Ihr werdet entsetzt sein, wie billig in Deutschland ein Ohr zu haben ist.

    Neenee, da stimmt was nicht.

    Ich mess jetzt immer, um mir mal ein Bild zu machen.

    Fazit: RnR indoor in Häusern, wo die Böxle nicht über 5m hoch hängen, ist kaum DIN-gerecht abzuliefern, vor allem auch, weil die meisten Veranstaltungen länger als 2Stunden lärmen.

    Open Air mit 9Metern lichter Höhe kann man ein Din-gerechtes RNRKonzert hinkriegen, das sogar Spaß macht. Aber: diese teuren VAs sind natürlich länger als zwei Stunden und geraten so schnell dann doch wieder in die Illegalität.

    an Mister Lange: lange Technopartys kannste in jedem Fall vergessen.

    Ich fürchte wir, der Gesetzgeber und das holde Publikum müssen einsehen: der Genuss moderner Popmusik ist ungesund. Ganz genauso ungesund wie ein Spielmannszug, oder eine Bigband ohne Verstärkung oder ein Flugplatz in der Nachbarschaft.

    neulich hab ich am Monitorplatz wieder mal 103 dBA dauernden Pegel gemessen, ohne dass die Abhöre an war. Was wird wohl vor der Front los gewesen sein? (Tops in 4m geflogen). Soll der Veranstalter die ersten 30 Meter absperren? Dann hat er sein Publikum leider im Edeka-Laden gegenüber positioniert. Das wird ihm und dem Edeka-Mann kaum gefallen.

    Bei dem Gig war eigentlich alles gut. Festival mit 4 Bands und soundmäßig waren alle (ja, alle!) am lächeln. Nach der Messung hab ich mit leichtem Gruseln meine Proppen in die Ohren gesteckt und gedacht: Vergiss es einfach: Wenn sie anständigen RocknRoll illegal machen wollen, werden sie es tun.

    Gruß Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

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