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Wurst Werner kurz vor'm durchdrehen!

  • Wurst Werner
  • 21. Juli 2004 um 08:30
  • Wurst Werner
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    • 21. Juli 2004 um 08:30
    • #1

    Mahlzeit Kollegen,

    ich muss mal kurz erzählen, was mir gestern bei einem Auftritt mit den Herrschaften vom Ordungsamt passiert ist. Folgender Sachverhalt:

    Meine Haus und Hof Band spielte gestern auf der Düsseldorfer Kirmes im "Diebels Live " Zelt. Über die gesamte Zeit der Kirmes (ungefähr eine Woche) spielt dort jeden Abend von 20-23 Uhr eine Liveband. Wir kommen um 19.00 zum Soundcheck und ich stelle mich bei den Kollegen vom Ton vor. Alles notwendige vor Ort, gutes Material (Nexo Alpha, jede Menge PS15 Monitore, Midas Venice + Drawmer Dyn und TC+Yami FX) und alles schon laut Rider vorverkabelt. Prima! Allerdings machten mir die Ton-Jungens einen sehr deprimierten Eindruck. Kurze Nachfrage meinerseits "Was ist denn los?". Antwort: "Das Ordnungsamt macht Stress wegen der Lautstärke". Es stellt sich heraus, dass das Ordnungsamt schon bei den vorherigen Bands mehrmals am Abend vorstellig geworden ist. "Wir haben schon vier TopTeile und ein Center Cluster abgebaut und das was hier noch steht darfst Du nicht annähernd ausfahren". "Super" dachte ich mir, aber erstmal sehen, ob das wirklich so schlimm ist. Was soll ich sagen, es war noch viel schlimmer! Schon nach dem dritten Stück war das Amt vor Ort und der Terror ging los. Ende vom Lied, ich hab alles bis auf den Gesang ausmachen müssen!!! :evil:

    Aber jetzt der Hammer, auf meine Frage an den Zelt Betreiber, welche Pegelgrenze es denn einzuhalten gilt, kam die Antwort: "Ne, die sagen einfach nur, es ist zu laut!" :shock: Ich hab selber keinen Pegelknecht dabei gehabt, aber ich vermute, dass es am Zelteingang so grob fahrlässig geschätzt um die 90 dBA waren, maximal (gefühlte 80 dBA)! Zudem war die Musik komplett Bass-arm (Bass Drum und Bass waren ja nicht mehr auf der PA), klang natürlich Ultra-Sch..sse! Jetzt muss man dazu sagen, dass die Brauerei Diebels erst das zweite Mal an der Kirmes mit einem eigenen Zelt teilnimmt und bis dato dort nur Zelte von Düsseldorfer Altbierbrauerein stehen durften. Will sagen: Das ganze riecht nach Schikane! Ich bin dann, nachdem ich bis auf den Gesang alles andere ausgemacht habe, mal in die anderen Zelt gegangen. In einem Zelt verdichteten acht Stacks d&b C4 samt B2 die Luft, und das ohne Probleme. Anyway, Problem ist, wir sollen Morgen nochmals im Diebels Zelt spielen. Doch unter den Vorraussetzungen???
    Daher mal eine Frage: Ist das rechtens von seiten des Ordnungsamts uns den Saft ohne eine objektivierbare Messung abzudrehen? Welche Pegel sind in diesem Fall zulässig? Es gibt an dem Zelt weit und breit keine Anwohner, nur andere Schaustellerbuden. Ich kann das nicht verstehen. Was würdet Ihr machen?

    der traurige '
    Wurst Werner :(

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  • Jeremy
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    • 21. Juli 2004 um 08:58
    • #2

    Das ist in der Tat eine etwas verfahrene Situation. Zum einen hat natürlich der Veranstalter (oder, wie es im Amtsdeutsch in diesem Fall heißt "Störer") einen Anspruch darauf, ermessensfehlerfrei beurteilt zu werden, dh. die Entscheidung, ob etwas zu laut ist, darf nicht einfach willkürlich und unbegründet getroffen werden.

    Zum anderen sitzt natürlich "das Amt" im Moment der Auseinandersetzung am längeren Hebel, und wenn die wollen, dass leiser gemacht wird, dann wird eben leiser gemacht (ob zu Recht oder nicht, das kann man ja immer noch klären, wenn die Veranstaltung vorbei ist und ob der dann untauglichen Beschallung als gescheitert zu gelten hat).

    Mein Tipp: Immer, wenn "das Amt" kommt und etwas von Dir will, gleich als erstes zurückfragen: "Wo steht das?" Das nimmt einer Willkürentscheidung schon mal eine Menge Wind aus den Segeln. Wenn eine Rechtsgrundlage für das Eingreifen genannt wird, kann man noch darauf losgehen, ob die "Tatbestandsmerkmale" (in unserem Fall wohl meistens das mutmaßliche Überschreiten bestimmter Grenzwerte) erfüllt sind. Dazu sollte man sich bestätigen lassen, dass eine Messung vorgenommen wurde.

    Wenn alles nichts hilft, sollte man sich auf jeden Fall die Namen der "Amtspersonen" geben lassen, verbunden mit dem Hinweis, dass man die Rechtmäßigkeit des Einschreitens überprüfen und von der Behörde im Ernstfall auch Schadensersatz fordern wird.

    Vor allem aber: Cool bleiben. Für die Leute vom Amt sind wir doch alle nur eine Bande von Spinnern und gescheiterten Existenzen, deren einziger Daseinszweck darin besteht, brave Bürger durch Anwendung von akustischer Gewalt um den wohlverdienten Nachtschlaf zu bringen.

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Wulfson
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    • 21. Juli 2004 um 10:44
    • #3

    pack deinen pegelknecht ein, druck dir den hier im forum anhängigen beitrag zur ta lärm aus und drück das den jungs in die hand :mrgreen: da stehen genug paragrafen drin, um die herschaften ne weile zu beschäftigen 8) . wenn du nachweislich unter dem nach ta lärm geforderten wert bleibst, können die dir mal im mondschein begegnen. du hast ne messung, auf die du dich im ernstfall (die jungs von grün weiß) stützen kannst. eine gegendarstellung vom gutachter wird wohl an dem abend nix mehr :mrgreen:
    schikane hin-schikane her..es geht auch anders rum

  • Ton_Opa
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    • 21. Juli 2004 um 10:52
    • #4

    Ja: Ebenso:
    Auf jeden Fall höflich und sehr sachlich auftreten.

    Als erstes: Namen abfragen: Welches Amt? Wer Genau? Ausweis? Wer hat sich beschwert?Aufschreiben!

    Was sagtn der Chef (der Euch gebucht hat: Agentur, Zeltwirt, örtliche Durchführung?) Im Zweifel würde ich das machen, was dieser sagt - nach Absprache mit der Band)

    Ich habs schon erlebt, dass die Band sagt: Scheißegal, mach anständig Sound, für den spieln wir eh nicht nochmal. >>Kaum leiser gemacht, sogar noch ein bißchen Bass zugegeben. 10 Minuten später ist der Meckerpott wieder da: Ja, so ists viel besser. :?:

    Durchdrehn ist jedenfalls nicht angebracht. Solche Tage gibs eben. Mach Dir trotzdem einen netten Abend, trink noch eins .....

    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • monithor
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    • 21. Juli 2004 um 11:00
    • #5

    auha,
    das klingt ja in der tat nach willkür und schikane. aber wie soll man solch einem unsinn wirksam begegnen?
    habe ich das richtig rausgelesen, daß du persönlich keinen kontakt mit den hütern der ordnung gehabt hast, und das alles nur über den wirt abgewickelt wurde? dann sind die jungs ja sogar feige.
    aber generell kann doch so eine "messung" nach gefühl nicht deren ernst sein. die verstecken sich doch sonst auch immer hinter paragraphen. so etwas muss doch begründet werden.
    haben die sich überhaupt ausgewiesen oder waren das spassvögel von der konkurrenz? heutzutage ist ja alles möglich.
    ansonsten hilft da nur sie mit ihren eigenen waffen zu schlagen. wie wulfson geschrieben hat. einschlägige vorschriften mitnehmen, eigene messung veranstalten und die herren zum vergleich in eines der anderen zelte einladen.
    mein beileid und viel glück für morgen.

    oli

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • TomyN
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    • 21. Juli 2004 um 11:37
    • #6

    :shock: Also TA Laerm nutzt nix, denn für die Festzelte gibt es bei der Genehmigung des Schankbetriebes 'willkürliche' Wert, die m.E. teilweise deutlich unter der TA Laerm liegen.
    Ich hab auch mal einen Tag in Erlangen auf der Bergkerwa mit dem Pegelmesser zugebracht, um die 92dB vor der Bühne zu kontrollieren (hatte keine Chance wenn drei Trompeter trompetet haben).
    Da war es auch so, der allte Wirt ist 'geflogen', u.a. auch weil er konstant die Anordnungen des Ordnungsamts ingnoriert hatte. Daher war der Wirt sehr dahinter, dass es keine Probleme gibt, und auch das OA war sehr exakt. In den anderen Zelten war es deutlich lauter.
    Aber als erstes würde ich auch nach dem Grenzwert fragen, dann nach der Messmethode (und wenn db(A), dann wieder den Bass rein :-).
    Manchmal gibt es aber auch Gummiparagraphen, so mussten wir mal in der Stuttgarter Innenstadt eine Hiphop/Rock Konzert unterbrechen, weil in einiger Entfernung ein Klavierkonzert war. Dort mussten ob der hohen Temperatur die Fenster geöffnet werden, und dann hat unser Konzert halt den Kunstgenuss gestört.
    Auf meine Frage nach Grenzwerten o.ä. sagten (die wirklich netten Beamten, die dann die Sperrstunde ignoriert haben), dass in der Genehmigung was steht, dass man 'keiner andere Veranstaltung stören darf'. Also was willst du machen :-(((

    Tomy

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  • monithor
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    • 21. Juli 2004 um 11:44
    • #7
    Zitat

    Aber als erstes würde ich auch nach dem Grenzwert fragen, dann nach der Messmethode (und wenn db(A), dann wieder den Bass rein .

    das scheint ja hier offenbar das problem zu sein, dass es sowas gar nicht gab, sondern frei nach schnauze gesagt wurde: zu laut. wo kommen wir denn da hin??

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • TomyN
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    • 21. Juli 2004 um 11:51
    • #8

    Dann würde ich den Pegelknecht nehmen, mit dem netten (??) Herrn in ein anderes Zelt gehen, ihn dort mal messen lassen (evtl. siehst du auch schon, wie gut er den Wirt dort kennt :-),
    dann wieder zurück in's eigene und dort darf er dann auch messen.

    Evtl hat aber auch der neue Wirt strengere Auflagen als die alten, die schon immer da waren.

    Tomy

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  • Axel F
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    • 21. Juli 2004 um 12:01
    • #9

    HAllo,

    normalerweise erhält der Wirt/Betreiber des Zeltes eine Gestattung der Stadt. (vgl. Tomys BErgkirchweih)

    Hier sind die maximal Pegel genau festgelegt, per Limiter wird das ganze eingemessen.

    Der Wirt sollte diese Zahlen eigentlich kennen, er hat schließlich auch die entsprechende Strafe zu zahlen (wenn nicht vertragl. mit Bands anders gelöst...)


    HAlte dich also an den Zeltbetreiber, er sollte seine "GEstattung" zumindest immer im Festbüro haben....


    Grüße aus Erlangen, leidgeplagt von der Bergkirchweih

    AXEL

  • TomyN
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    • 21. Juli 2004 um 12:05
    • #10

    Hi, es war auch beim mir 'DIE' Bergkirchweih.

    Zum anderen fällt mir gerade ein, dass eventuell eine persönliche 'Betreuung' des armen, in den Abendstunden noch arbeitenden Beamten, vorzugsweise durch eine nette Frau, eventuell eine Verschiebung der subjektiven Lärmschwelle bewirken könnte (und oder ein Nachlassen der Aufmerksamkeit) :-).

    Tomy

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  • FG-com
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    • 21. Juli 2004 um 12:10
    • #11

    Red als erstes mit dem Wirt, was in seiner "Genehmigung" steht. Steht da ein konkreter Wert: Messen, Limiter...basta. Falls es so ein Gummiparagraph ist, dann ist da in Düsseldorf wohl echt was faul und die alteingessenen Wirte intrigieren ;) Hast dann aber als reiner Dienstleister wohl wenig Chancen. Band, Techniker macht, was Wirt, OA, Polizei sagt...solange Du nicht klar zeigen kannst dass Dir zumindest OA und Polizei was komplett falsches sagen.

    TomyN

    Zitat

    Bergkerwa...In den anderen Zelten war es deutlich lauter.

    Mmh, wie lange ist das denn schon her? Es gibt mittlerweile doch nur ein Zelt in dem Musik spielt. Die restlichen "Kapellen" sitzen Open Air mit noch strengeren Auflagen: Irgendein Wert so 80 db(?) oder 85 db(?) in 20 m Abstand von der Bühne, plus Limiter den ein vom Wirt zu bestellender Techniker im Auftrag des Ordnungsamtes bei jeder neuen Band während des Aufbaus einstellt und verplombt. Da gröhlen mal schnell 3000 Mann aufm Keller lauter mit als Du spielen kannst...

    Bernd

    Business-Fränkisch für Anfänger

    Fränkisch: "Su a Glumb, su a verreggds ..."
    Deutsch: "Im Moment besteht ein Qualitätsproblem mit ..."

  • Axel F
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    • 21. Juli 2004 um 12:10
    • #12

    tomy

    auf welchem keller warst du aktiv?

    In den letzten zwei jahren hat sich die ganze geschichte doch schon sehr verbessert, früher hatten wir noch mehr "spass" mit der dame vom ordnungsamt...

    AXEL

  • ADMIN
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    • 21. Juli 2004 um 13:14
    • #13

    Fangen wir mal mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz an:

    Zitat

    VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

    (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

    (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

    (4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

    (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

    Alles anzeigen
    Zitat

    VwVfG § 39 Begründung des Verwaltungsaktes

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

    (2) Einer Begründung bedarf es nicht,
    1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift;
    2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist;
    3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist;
    4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt;
    5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.

    Alles anzeigen

    Daraus lernen wir:

    1.) Wenn "das Amt" sagt, es ist zu laut, dann einfach bestreiten, dass dieser Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Frag die einfach, wie viel dB es zu laut ist.

    2.) Solche Verwaltungsakte schriftlich bestätigen lassen. Gerade dann, wenn andere Zelte lauter dürfen, muss ja irgendwo eine Ermessensentscheidung vorliegen, und da wäre es ja mal interessant, die Gründe zu kennen...

    3.) Erfahrungsgemäß sind viele behördlichen Auflagen in dieser Richtung relativ arm an Sachkenntnis. Da soll beispielsweise die "Leistung der Beschallungsanlage auf 85 dB(A) beschränkt" werden. Wohlgemerkt die Leistung, nicht der Schallpegel. Da kann man "dem Amt" einfach mal vorhalten, dass Leistungen für gewöhnlich in Watt und nicht in dB angegeben werden, aber dass man gerne auch einen dB-Wert nimmt, wenn man einem Bezugspegel bekommt.

    (Wenn der "Onkel vom Amt" nun 1 Watt als Bezugspegel zugesteht, vielleicht sogar unter Zeugen, dann wären 85 dB bezogen auf 1 Watt etwa 300 000 000 Watt, und das Schalleistung... )

    4.) Es ist immer hilfreich, wenn man die entsprechenden Vorschriften und Normen "aus dem eff eff" kennt....

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wurst Werner
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    • 21. Juli 2004 um 13:17
    • #14

    Vielen Dank für die Anteilnahme Männer!

    Ich nehme morgen mal das Messgerät mit und versuche es mal mit einem direktem Gespräch, aber ich denke, dass wird wohl nicht viel nützen. Einen Versuch ist es wert.

    Ich bin nur wütend, dass die Band dabei wirklich schlecht weg kommt. Es klingt schlecht und für den normalen Besucher kann das ja nur an der Band liegen. Die Leute vom Zelt sind auch total genervt. Die Kollegen von der Tonfirma treten sogar nicht offensiv mit ihrem Logo auf. Solche Auflangen sind für die Brauerei, den Zeltbetreiber, die Band und die Technikfirma fast schon Rufschädigend. Wenn wenigstens alle anderen Zelte ähnlich strikt sanktioniert werden würden... Aber die vom OA geforderten Pegel sind einfach ein Witz. Am Samstag sollen dort "Still Collins" spielen. Am besten die Kollegen machen Vollplayback, dann hat man eine realistische Chance.

    Grüsse
    WW

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  • monithor
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    • 21. Juli 2004 um 13:38
    • #15

    moinsen ww
    hattest wahrscheinlich den beitrag vom admin noch nicht gelesen als du gepostet hast (entnehme ich mal den zeiten), aber der beitrag scheint mir gold wert zu sein im hinblick auf die willkür die da doch zu herrschen scheint.
    alles beste für morgen.

    ADMIN punkt 4: klar ist es hilfreich, aber eigendlich wollen wir doch alle nur ein wenig spass haben und nicht noch einen lehre als verwaltungsfachangestellter über uns ergehen lassen müssen.

    gruß

    oli

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • Shinski
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    • 21. Juli 2004 um 13:42
    • #16

    versuchs doch mal mim placebo regler. schiebst nen unbelegten kanalfader nach oben und wennse motzen ziehste den runter und dann sollten se glücklich sein. hat sowohl bei mir als auch bei einigen anderen aussem forum wohl schon desöfteren funktioniert. da die nicht messen sollte es denen eigentlich nicht auffallen :mrgreen:

    MfG
    Kai

    Den Punkt das Handeln zu verpassen nennt ihr es sich die Dinge entwickeln lassen.

  • tufkamar
    Gast
    • 21. Juli 2004 um 14:36
    • #17

    Hallo zusammen,

    manchmal ist man aber einfach auch nur machtlos. Wir hatten kürzlich ein Festival, 3 Tage, Oldies + RnR.

    Es gab vom Veranstalter die Ansage (nach entsprechender Auflage durch die Stadt): Am Pultplatz bzw. auf dem Platz an sich in entsprechender Entfernung zur Bühne max. 80dB. Konzert ging bis 24:00 Uhr.

    Problem: Bühne alleine (nur Monitor + Amps, Gebläse, Schlagzeug) waren am Pultplatz schon 79 dB - Spitzen je nach Kombo bei ca. 85dB. Publikum auf Platz in der Umbaupause: 82 dB.

    Was soll man da machen? Ok, Polizei kam dann auch (war ja nicht anders zu erwarten), hat sich das Dilemma erklären lassen (ruhig und entspannt) und hat dann halt eingesehen, dass da effektiv nichts zu machen ist, ausser man würde den Platz räumen... Oder Pflaster und Kopfhörer verteilen...

    Wichtig war auf jeden Fall unsererseits der direkte Kontakt zu der anwesenden Polizei (Demo: Master auf -00 - es wird nicht leiser...) und ein netter, freundlicher Umgangston mit den Herren. Die selbst können ja auch nix dafür.

    Warum ein Veranstalter eine VA bei solchen Auflagen dann noch durchführt - keine Ahnung.


    Grüße, Marce

  • Toff
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    • 21. Juli 2004 um 14:36
    • #18

    Hey WW!
    Nu stell dich ma nich so an: Ich war letzten Samstag zur Eröffnung dieser seltsamen Veranstaltung mit ner Rock-Cover-Kapelle im benachbarten Schlösser-Zelt. Dort dürfen laut Aussage des Zeltwirtes keinerlei Bässe betrieben werden, die Beschallung wird mit vielen kleinen direktstrahlenden 12er Tops erledigt, welche die Beschallungsfirma dann bei ca. 150Hz nach unten hin abtrennt, damit a) es bloss nicht "nach Bass" klingt und b) nix kaputt geht.
    Um b) zusätzlich sicherzustellen, greifen die Systemcontroller immer dann schon, wenn die singenden Bandmitglieder ihre Mikrofone nur aus der Ferne angucken.
    Das ist übrigens die einzige Veranstaltung im Jahr, wo ich in die BD so viel Tiefmitten REINDREHE wie geht, damit diese Trommel noch als selbige erkennbar ist, und nicht mit der HiHat verwechselt wird.
    Mitfühlender Gruss vom Toff

  • DJ-JAJA
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    • 21. Juli 2004 um 15:13
    • #19

    Schreib auf jeden Fall mal, wie es gelaufen ist (Neugier)

    Viel Erfolg!!!

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Wurst Werner
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    • 21. Juli 2004 um 15:21
    • #20

    "Nu stell dich ma nich so an"

    Tu ich aber, wenn man keine Rock Musik wünscht, dann soll man das doch von vorne rein sagen. :evil: Ich war gestern nebenan im "Gatz" Zelt, da durfte jedenfalls ein anderer Pegel gefahren werden!

    Ich sehe den Sinn nicht, wenn man eine Band ohne Bässe mischen soll! In diesem Fall hätten wir gar nicht erst aufgebaut und lieber auf die Kohle verzichtet. Man kann immer Kompromisse machen, aber irgendwann degradiert man sich selbst zur "Kirmes-Band". Es kann ja wohl nicht sein, dass in der selbst ernannten "Weltstadt" Düsseldorf es keine verbindlichen Regelungen gibt. Auf fast jeden Dorfest ist das besser geregelt. Letztes Jahr haben wir auch dort gespielt, da hat die Lautstärke überhaupt keinen interessiert! Ein Tag vor uns ist dort "Doro" aufgetreten, mit der entsprechenden Lautstärke. Ach, was solls... gehe ich halt morgen nach dem "Soundcheck :mrgreen: " 'ne Runde auf die Achterbahn und ess mir 'ne Wurst. Money for nothing :wink:

    Grüsse
    WW

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    23. September 2026 um 10:33
  10. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

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    23. September 2026 um 10:30
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