Habe was Neues zu dem Thema, vorallem im Bezug auf die neuen Frequenzen:
Sehr geehrter Herr Kögel,
vielen dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2009, in der Sie auf die Auswirkungen der frei werdenden Frequenzen hinweisen.
Ich habe mich diesbezüglich umgehend an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt und um eine Stellungnahme gebeten.
Im Rahmen der Breitbandinitiative der Bundesregierung wird den funkgestützten Alternativen eine große Bedeutung beigemessen. Denn nur diese sind in der Lage, schnell und kostengünstig breitbandige Internetanschlüsse in bisher unterversorgten, insbesondere ländlichen Regionen realisieren zu können.
Voraussetzung dafür sind verfügbare Technologien und Frequenzen. Letztere werden nach Inkraftsetzung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungs-planverordnung (FreqBZPV) verfügbar, die am 4. März 2009 vom Kabinett beschlossenen wurde. Die Verordnung ist zustimmungspflichtig. Auch die Länder unterstützen die Breitbandstrategie der Bundesregierung und haben ihre Bereitschaft zur Zustimmung der Verordnung signalisiert.
Mit der Verordnung wird der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 - 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. In einer zweiten Stufe ist beabsichtigt, diese Frequenzen an Mobilfunknetzbetreiber zuzuteilen, die ihrerseits mit dem Beginn des Ausbaus die Verfügbarkeit des mobilen Internets in der Fläche sicherstellen sollen. Den professionellen drahtlosen Produktionstechniken (z.B. drahtlose Mikrofone) sind die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz zurzeit auf nachrangiger Basis zugeteilt (Allgemeinzuteilung). Das bedeutet, dass sie schon heute keinen Schutz vor Störungen bevorrechtigter Nutzungen beanspruchen und diese auch nicht stören dürfen.
Jedoch ist die Allgemeinzuteilung befristet bis zum 31.12.2015 und eine Verlängerung ist aus rechtlichen und Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Insofern ist eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich. Die Bundesregierung hat diesbezüglich bereits Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich alternative Frequenzbereiche verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452 - 1479,5 MHz.
Insofern geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass es im Zuge der Umstellung der Funknutzung auf alternative Frequenzbereiche nicht zu unzumutbaren wirtschaftlichen und betrieblichen Nachteilen der Funknutzer kommen wird und die zukünftigen Frequenzbedarfe vollständig befriedigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Hartmut Koschyk MdB