Hallo,wer kann mir bei einem Problem weiterhelfen?Es geht um einen Verleiher der sich um Sicherheit bei seiner Laseranlage einen Dreck kümmert.Er gefährdet einfach alle die in der Nähe seines Lasers sind.Was kann man gegen so einen Unternehmen?
Laser ohne Laserschutzbeauftragten????
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Kann Dir nur raten, bei einer Veranstaltung die Polizei anzurufen, damit die kommen und prüfen, ob alles BGV gerecht ist.
Voraussetzung der Verleiher läßt nicht mit sich über die Probleme vorher reden.
Was ist Dir denn aufgefallen, was nicht richtig ist?? -
Hallo,
ich wollte nur erwähnen dass es sich, ( wie sich heute im Gespräch mit Tonmann21 rausgestellt hat) um einen Laser mit 5,5 Watt Leistung handelt, welcher auch direkt durchs Publikum strahlt... Ich halte das für höchstgradig gefährlich, frage mich allerdings, ob die polizei eine derartige Fachkenntnis besitzt, um entscheiden zu können, ob es gefährlich ist oder nicht, bzw. was diese in dem fall dann unternehmen wird.Gruss timo
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Die Leute von der Polizei haben keine Ahnung von der Sache.Haben es mal versucht.
Bitte weitere Vorschläge. -
5,5 Watt ist schon recht gefährlich wenn die länger durchs Publikum "wandern"
Ich würd mit dem Typen maln ernsten Wörtchen sprechen und ggf. Polizei hinzuziehen. Die grünen Helfer wissens doch immer :wink:
Sonst beim TÜV anrufen ??
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och mensch. für laseranlagen und veranstaltungen ist grundsätzlich erstmal das ordnungsamt zuständig. man ruft bei denen an, fragt nach, ob hier eine zulassung bzw prüfung vorliegt/aussteht. laseranlagen über 5mW müssen nämlich vor der VA angemeldet sein. (meistens interessiert die das bis 500mW eh nicht)
und ich sehe da kein problem mit 5,5W durchs publikum zu strahlen. wenn die safetys korrekt eingestellt sind, dann gibts da keine schwierigkeiten.
tom, der vom halbwissen der anderen erschüttert ist.
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Die Anlage ist alle,aber nicht Safe.
Wie soll man an einem Samstag abend einen vom Ordnungsamt erreichen?
Dem Kerl muß das Handwerk gelegt werden.Er ist unteranderm Meister der Veranstalltungstechnik und ist auf fast jedem Job betrunken -
in dem fall wäre die gewerbeaufsicht die passendere instanz.
tom
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anzeige beim amt für arbeitsschutz und arbeitssicherheit !(dort muss jeder gewerblich genutzte laser angezeigt werden ) dann Ordnungsamt informieren wer die veranstaltung genemigt hat ! Ohne Tüv geht da garnix bei einer Öffentlichen Veranstaltung ! In vielen großstädten hatt das Ordnungsamt bereitschaft .
Selbst mit Tüv ist für Schäden der jenige verantwortlich ! !
das denkst aber nur du ! ist die anlage zu tief , die ablenkung zu langsam , gitter nullter ordnungs in der anlage kommt man spielend über die zulässigen MZB Werte !
5 watt sind kein Spielzeug mit 1W kannst du dir eine Zigarette anzünden ! Ab 500mw wird warm !
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wie marcoboy schon sagt: die polizei hat damit rein garnichts zu tun. wenn die alle va-vorschriften kennen müssten, dann bräuchten die dafür extra fachleute.
wie genannt: ordnungsamt, bauamt, ggfs. tüv (wobei der auch nur auf anfrage abnahmen durchführt, in der regel jedoch nicht von sich aus eingreift)
einschlägige vorschriften sind in der BGV B2 nachzulesen
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im http://www.Laserfreak.net Forum gibt es ein Eckhard, findet man im Sicherheitsforum, der arbeitet für den TÜV. Ich glaube der ist der richtige Ansprechpartner und kann weiterhelfen.
gruß Michael
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Zitat von "tom noise"
und ich sehe da kein problem mit 5,5W durchs publikum zu strahlen. wenn die safetys korrekt eingestellt sind, dann gibts da keine schwierigkeiten.Wenn ich so was lese, dann krieg ich echt zu viel!!

So ganz frei nach dem Motto: Ich Baller einfach mal mit 5 Watt in der Gegend rum. Ich hab ja Scannersafety, also kann nix passieren.
So ein Schwachsinn!!!
Sorry, aber das muss einfach mal gesagt werden.
Die Scannersafety haben nur eine einzige Aufgabe: Wenn die Scanner stehen bleiben, sich zu langsam bewegen, oder die Auslenkung zu klein ist, wird der Strahl abgeschaltet. Allerdings ist bei einem 5,5 Watt Laser das Auge schon lange hin, wenn jemand von einem Vollstrahl ins Auge getroffen wird, bis der Shutter zu ist. Der reagiert nämlich lange nicht schnell genug und kann allenfalls das Risiko vermindern.
Außerdem können Scannersafeties auf gar keinen Fall dafür garantieren, dass die MZB eingehalten wird, da sie nur bei einem technischen Defekt oder einer groben Fehlbedienung den Laser ausschalten, aber in den normalen Betrieb gar nicht eingreifen.
Ich kann Dir wenn Du willst mal ein paar ganz einfache Beispiele geben, wie man den Leuten gleich reihenweise die Augen ausknipsen kann, ohne dass die Safety-Schaltung was merkt.Zurück zum Thema: Audience-Scanning mit mehreren Watt ist kein Problem (mach ich auch jede Woche), wenn der Laser von fähigen Leuten bedient wird, die wissen was sie tun und ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten wird. Das ist tausend mal wichtiger als Safety und TÜV.
Ich habe allerdings auch schon bei Veranstaltungen mit namhaften Laserfirmen und TÜV-Abnahme Sachen gesehen, die ich besser nicht öffentlich erwähnen sollte.