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Gerichtsurteil zum Thema Lärm

  • Seven
  • 8. Dezember 2004 um 10:49
  • smvacoustics
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    21
    • 9. Dezember 2004 um 03:51
    • #21

    Hi!

    Erst mal muss ich sagen, ich finde es alles andere als professionell, über irgendwelche Bands zu schimpfen, so wie es manche hier machen (in dem Fall über Bon Jovi). Es steht jedem frei, einfach nur zu sagen, diese Musik gefällt mir nicht, aber das wars auch schon. Wenn ich einen Auftrag über ein Hansi Hinterseer Konzert bekomme, dann kann ich auch sagen, die Musik gefällt mir nicht, ich werds aber trotzdem machen, und nicht wie manche andere irgendwie schimpfen, oder "kotzen gehen".

    Zu diesem Thema hier: Ich denke einmal, jeder Konzertbesucher ist für sich selbst verantwortlich. Wenn ich auf ein Bon Jovi Konzert gehe, dann muss ich einfach damit rechnen, dass es laut wird. Da kann ich dann nicht nachher schimpfen. (Ich halte diesen Fall übrigens für einen astreinen Betrug). Da haben wir bald bei uns amerikanische Verhältnisse, wenn der Kellner im Kaffeehaus schon sagen muss, "Vorsicht, verbrennen sie sich nicht die Zunge, der Kaffee ist heiß"

    Ein typisches Beispiel aus unseren Breiten, ist der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall der mit den Worten "Mein Genick tut mir so weh" aus dem Auto steigt. Wer kann das wirklich überprüfen? Gar keiner. Uns so ist es auch in diesem Fall.


    Mit äußerst bedenklichen Grüßen,

    Michael

    "Wo zum Teufel hab ich jetzt wieder das Gaffa hin getan?"

  • aleister
    Beiträge
    1.657
    • 9. Dezember 2004 um 06:52
    • #22

    also ich finds schlimmer jemanden des betruges zu bezichtigen, der r e c h t bekommen hat. ob man das urteil nun mag oder nicht- im weitesten sinne ist das üble nachrede!
    als bevor du andere anraunzt, erst mal selber gehirn einschalten!
    ausserdem hatte ich hinter mein posting einen :D gesetzt.
    die bedeutung des wortes ironie sollte dir doch ein begriff sein- es sollte eigentlich den widersinn dieses urteils wiederspiegeln, comprende?
    im übrigen bekomme ich bei hinterseer durchfall.... :D

  • Jeremy
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    1.491
    • 9. Dezember 2004 um 07:51
    • #23
    Zitat von "smvacoustics"

    Da haben wir bald bei uns amerikanische Verhältnisse, ...

    Apropos amerikanische Verhältnisse ...

    Im Land der unbegrenzten Schadensersatzforderungen finden ja auch Konzerte statt, und ich nehme an, dass sich weder die Belastbarkeit der amerikanischen Ohren noch die Leistungsfähigkeit der dortigen Anlagen wesentlich von den unseren unterscheidet. Wie wird das dort eigentlich gehandhabt? Wenn da Geld zu holen wäre, dann hätte das bestimmt schon mal jemand getan. Wie sichern sich die dortigen Veranstalter ab?

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Haytech
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    632
    • 9. Dezember 2004 um 09:54
    • #24
    Zitat

    Mmmmh, es ist jedoch so einfach beim Arzt zu sagen: "in meinem Kopf piepst es die ganze Zeit"...

    Es gibt zum Glück auch Ärtzte, die ihren Beruf noch sehr ernst nehmen.
    Möglich, das dies Idealisten sind aber es gibt sie:
    Mein Artzt hätte die "Geschädigte" bei dieser Sachlage freiwilliger Besuch eines BJ-Konzertes bei dem es zu erwarten war, das es laut wird und der o.g. Aussage zu einem Psychiater geschickt.

    MfG

    Sebastian[/quote]

    MfG
    Sebastian

  • lightning
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    385
    • 9. Dezember 2004 um 11:12
    • #25

    Bei jeder größeren und dementsprechend lauten Konzertveranstaltung hängen doch diese netten Schilder an den Eingängen: "Bei diesem Konzert kann es aufgrund hoher Lautstärkepegel zu Gehörschädigungen kommen! Für diese übernimmt der Veranstalter keine Haftung!" (Wortlaut Metallica in der Preussag Arena) Eigentlich dient dieses Schild ja als Haftungsausschluss, und somit sind die Gäste für sich selbst verantwortlich, so fern der gesetzliche Höchstpegel, sofern vorhanden, nicht überschritten wird. Ergo, wenn es wie bei den meisten Konzerten so zu geht, das man die PA teilweise nicht hört weil das Publikum lauter ist, so sind die Besucher kollektiv für den Schaden haftbar. :)

    Mal im ernst, wenn wir mit Pegel mit gesundem Menschenverstand fahren und durch Messung protokollieren, sollte man die Veranstalter und damit seine Subs, uns, nicht haftbar machen können. Wenn ich heißen Kaffee trinken, gehe ich doch auch das Risiko ein mich zu verbrennen, wenn ich auf ein Rockkonzert gehe, dann gehe ich das Risiko eines gehörtraumas ein.

    Ich lächle immer über die Leute die sich auf Konzerten direkte vor die Bässe oder nearfills stellen, das kann über 90 Minuten Konzert dauer nicht gesund sein...

    No Risk, no Fun

    lightning

  • DJ Detto
    Profi
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    • 9. Dezember 2004 um 14:16
    • #26

    HAllo zusammen,

    also an alle Zweifler:

    Ich bin DJ !! Und ich war letztes Jahr auf Schalke und Stand am anderen ENDE der Arena - ist ja nur ein bisschen weg!!!

    Es war das ERSTE Konzert in meinem Leben (und ich war schon auf sehr vielen) bei dem ich mir Tempo in die Ohren gestopft habe!!!!!!!!!

    Es war unerträglich laut. Ich glaube ich hatte da mal was zu geschrieben bezüglich der Akkustik.

    Es war so, das die Vorgruppe mir Schmerzen in den Ohren bereitet hatte. Der Typ am Pult kompensierte seine Unfähigkeit mit lautstärke - Soll es auch im DJ Bereich geben. Aber Spaß beiseite, das war (und das habe ich von vielen BJ Fans gehört) die lauteste und beschi..... Beschallung seit Jahren.

    Also hier wird nicht irgendwie versucht Kohle zu machen oder so, das war außerhalb jeglicher Toleranz!!!!!

    In diesem Sinne
    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Online
    chris216
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    • 9. Dezember 2004 um 15:04
    • #27

    Laut http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=276905&kat=11&man=11 stand die gute Frau recht weit hinten, ca 5m hinter einem Delay. Also noch nicht mal so ein Extrem-erste-Reihe-Girlie...

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • Jeremy
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    • 9. Dezember 2004 um 16:00
    • #28
    Zitat von "lightning"

    Ich lächle immer über die Leute die sich auf Konzerten direkte vor die Bässe oder nearfills stellen, das kann über 90 Minuten Konzert dauer nicht gesund sein...

    Noch schlimmer sind die, die ihre kleinen Kinder mit aufs Festival nehmen und sich mit den Kids auf den Schultern(!) direkt vor die Stacks stellen. Da geht mir jedesmal der Hut hoch.

    Den Gipfel der Sorglosigkeit habe ich allerdings heuer im Sommer gesehen: Da stand während eines Konzertes ein Kinderwagen direkt neben der Zeltwand (ca. 5m von den Subs entfernt) während drinnen kräftig Gas gegeben wurde. Das Ganze war zwar im abgesperrten Bereich hinter der Bühne, aber da für kurz vor Mitternacht der Besuch eines hochrangigen Politikers angesagt war, gingen wir der Sache doch mal nach.

    Drin lag ein Kind, ca. 6 Monate, und brüllte aus Leibeskräften. Nachdem niemand sagen konnte, zu wem das Kind eigentlich gehört, haben wir es erstmal weit nach hinten in Richtung Garderobe gebracht und dann gewartet, bis jemand zu suchen begann.

    Das dauerte dann eine gute halbe Stunde, und ein teuer gekleidetes Pärchen schoss fieberhaft und mit Panik in den Augen in der Gegend herum. Wie es sich herausstellte, handelte es sich dabei um zwei der Festival-VIPs (Sponsoren oder so), die von Ihrer eigenen Narrenfreiheit restlos überzeugt waren. Manche Leute haben einfach nicht so viele Knochen, wie ich in solchen Fällen gerne brechen möchte.

    Bloss gut, dass ich die "Inobhutnahme" schon vorher einem der inzwischen anwesenden Polizisten angemeldet hatte, sonst hätte ich eine Anzeige wegen Kindesentführung am Hals gehabt (knapp vor der Körperverletzung war ich, und gottseidank haben die beiden Trottel wegen des Lärms nicht alles verstanden, was ich Ihnen an den Kopf geschmissen habe).

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • ADMIN
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    • 9. Dezember 2004 um 16:51
    • #29
    Zitat von "lightning"

    Bei jeder größeren und dementsprechend lauten Konzertveranstaltung hängen doch diese netten Schilder an den Eingängen: "Bei diesem Konzert kann es aufgrund hoher Lautstärkepegel zu Gehörschädigungen kommen! Für diese übernimmt der Veranstalter keine Haftung!" (Wortlaut Metallica in der Preussag Arena) Eigentlich dient dieses Schild ja als Haftungsausschluss, und somit sind die Gäste für sich selbst verantwortlich, so fern der gesetzliche Höchstpegel, sofern vorhanden, nicht überschritten wird.

    1.) Es gibt keinen "gesetzlichen" Höchstpegel, sondern das wird in der DIN 15905 Teil 5 geregelt.

    2.) Ob so ein Haftungsausschluss per Aushang wirksam ist, sei mal dahingestellt, wobei sich das bei Minderjährigen sicher auch noch mal anders darstellt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mister.Lange
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    • 9. Dezember 2004 um 20:01
    • #30

    Wenn der Veranstalter besagte Schilder aushängt, reicht es zwar vielleicht nicht für einen Haftungsauschluss, aber er kann dann vor Gericht Problembewusstsein beweisen. Vielleicht ist es ein Baustein, dem Gericht klar zu machen, dass er "alles" für den Schutz der Gesundheit seiner Kunden getan hat.

  • tufkadib
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    • 9. Dezember 2004 um 20:14
    • #31
    Zitat

    wenn ich auf ein Rockkonzert gehe, dann gehe ich das Risiko eines gehörtraumas ein.

    Schlimm genug, daß sowas als eine Art Alltäglichkeit angesehen und abgetan wird.

    Na, Hauptsache noch paar kW dazu, damit es ordentlich drückt. Ich persönlich finde diese Entwicklung erschreckend.

    MfG

    DirkB

  • Markus Verza
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    • 9. Dezember 2004 um 20:50
    • #32

    zum Thema Haftungsausschluß:

    ist meine Meinung nach nur möglich wenn unter normalen Umständen nicht passieren kann, zb. bei einer Achterbahnfahrt. Wenn aber nach allen Bekannten faktoren eine Schädigung Wahrscheinlich ist, was bei einem Sehr Lauten Konzert so sein dürfte, kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden das dürfe Sittenwiedrig sein. Ein weitere Aspekt ist das Strafrecht, bei großen Lautstärken kann man auch in den Bereich der Körperverletzung kommen und dann ist sowie so schluß mit Vertägen und Haftungsausschluß.

    Ich verstehe nicht wieso hier immer so von den Kosten der Messung geredet wir als ob da direkt riese Beträge anfallen. Ein entsprechendes Meßgerät ist für unter 3.000 Euro zu erwerben. In der DIN steht nirgendwo das die Messung nicht von der Tonfirma gemacht werden darf. Die Kosten sollten also im Bereich von 100 Euro / Konzert liegen, wo ist also das Problem. Wer ganz sicher gehen will wird sicher einen Gutachter (z.B. den ADMIN) beauftragen aber nötig ist das nicht. Vor Gericht ist auf jedenfall erst einmal kein Anscheinbeweiß mehr möglich und dann sieht es für den Kläger nicht mehr gut aus.

  • Campfire
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    • 9. Dezember 2004 um 21:05
    • #33

    Auch bei Rauchen ist eine Schädigung wahrscheinlich, bei diversem Körperschmuck (Tätowierungen, Piercings, Brandings etc.) ist sogar eine Körperverletzung Ziel der Sache. Trotzdem ist der Verkauf/die Ausübung der Körperverletzung nicht Sittenwidrig.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Seven
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    • 9. Dezember 2004 um 21:19
    • #34

    Auf solche Messung wird es ja auch herauslaufen denke ich.
    Aber die stecken Bon Jovi halt leichter weg als die Club Band, die für 300 € im Pub spielt und auch die "Kirmes-Band" tut sich schwer, wenn das Gesamtbudget nur ein paar tausend € beträgt.

  • Mnyut
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    • 9. Dezember 2004 um 23:00
    • #35
    Zitat von "Markus Verza"

    Ich verstehe nicht wieso hier immer so von den Kosten der Messung geredet wir als ob da direkt riese Beträge anfallen. Ein entsprechendes Meßgerät ist für unter 3.000 Euro zu erwerben.


    Bei einer großen VA wie dieser ist das natürlich kein Problem, da stört es auch nicht wenn man für so eine Messung 1000 Euro bezahlen müsste. Ich glaub, da muss erst mal das Verantwortungsbewustsein mancher Techs, Künstler und Veranstalter geschaffen werden bzw. wenn das nicht von alleine Funktioniert muss der Staat halt doch eingreifen.

    Teuer ist eine Messung bei den 200 bis 1000(?) VAs und völlig unmöglich wird das alles bei <200 weil da meist schon die Location eine vernünftige Aufstellung der PA verhindert bzw. es nicht bezahlbar ist, mehr als 2 Topteile zu stellen. Im normal Fall wird dem Gast vor der Box dann einfach ohne Rücksicht auf Verluste die Rübe weggeblasen.

  • HippeliPA
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    • 9. Dezember 2004 um 23:47
    • #36

    Wie genau stellt ihr euch denn diese Messung vor? Um wirklich später vor Gericht etwas in der Hand zu haben müsst man ja schon über jeden Kopf ein Micro aufhängen. Klasse Sache. Das nehmen wir dann noch auf, um später festzustellen, das die Mädels lauter kreischen als die PA.

    Diese Urteile sind für mein Rechtsempfinden höchst fraglich. Ich dachte eigentlich, das man in Deutschland jemanden die Schuld beweisen muss, bevor man Ihn verknacken kann. So sollte jeder der später auf Tinitus klagen will, sein Messystem am besten selbst mitbringen, fertig.

    Was jetzt, wenn es wirklich die höchst erregten Mädels waren, die den Tinitus verursacht haben?

    Ist ja nicht meine Erste Diskussion zu diesem Thema. Aber gibt es nicht ein Recht auf Selbstschädigung? (Das mit Rauchen, Pircen und Tattoos war ein gutes Beispiel) Stichwort "freie Selbstbestimmung". Steht sogar irgendwo im Grundgesetzt.

    In diesem Thread wurde auch wieder auf die HKS rumgehackt. Ich wage zu behaupten, das jeder HKS mehr Ahnung von Schall hat als diese Hirnverbrannten Richter, welche immer solche Urteile fällen.

    Das ist das gleiche wie mit Veranstaltungen, wo die Grünen auftaugen und meinen ich soll jetzt aus machen weil sich jemand beschwert hat. Lächerlich. Dafür habe ich mittlerweile die TA-Lärm dabei. Da kann dann der Beamte sich gleich mal schlau machen.

    Wenn ich mit dem Finger auf ein Auto zeige und behaupte der parkt falsch, wird das ja auch erstmal überprüft und nicht gleich abgeschleppt.

    Ich schweife vom Thema ab.......

    no virtual - no line - no EQs

  • Mnyut
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    2.329
    • 10. Dezember 2004 um 00:13
    • #37
    Zitat von &quot;HippeliPA&quot;

    Wie genau stellt ihr euch denn diese Messung vor? Um wirklich später vor Gericht etwas in der Hand zu haben müsst man ja schon über jeden Kopf ein Micro aufhängen. Klasse Sache. Das nehmen wir dann noch auf, um später festzustellen, das die Mädels lauter kreischen als die PA.


    Es muss ja nur die PA "überwacht" werden. Kreischende Mädels interessieren keinen. Deshalb hängt man das Messmic möglichst weit weg von diesen unerwünschten Nebengeräuschen bzw. wo die am wenigsten Einfluss auf die Messung haben. Dann nimmt man ein zweites Messmic und geht an den für die Besucher lautesten erreichbaren Punkt -> Messen

    Direkt danach gleich noch mal mit dem bereits installierten Mikro messen. Die Differenz ausgleichen und dann hast du eine Messung, die so gut wie Möglich nur den Krach der Boxen aufzeichnet.

    Zitat von &quot;HippeliPA&quot;

    Diese Urteile sind für mein Rechtsempfinden höchst fraglich. Ich dachte eigentlich, das man in Deutschland jemanden die Schuld beweisen muss, bevor man Ihn verknacken kann.

    Wenn die PA nicht in der Lage ist einen Pegel zu erzeugen der über dem DIN Wert liegt, brauchst du auch keine Messung. Ansonsten ist es ja möglich, dass deine Boxen das Ohrenleiden verursacht haben ;)

    Interessieren würde mich das mal beim Monitoring. Eine Band regelt ja normal nicht selbst ihre Lautstärke.
    Und beim DJ? Beihilfe zur Selbstverstümmelung :roll:

  • HippeliPA
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    615
    • 10. Dezember 2004 um 00:47
    • #38

    Jep, da ist noch das Monitoring und nicht zu vergessen die Pyrotechnik, die so maches in Schatten stellt, was man unter laut versteht. (Stichwort Konfettibombe)

    Der "Beihilfe zur Selbstverstümmelung" mache ich mich demnach fast wöchentlich schuldig. Es wird halt leider, oder vielmehr "zu Glück" oft so verlangt. Mit irgendwas muss man ja noch sein Geld verdienen, wenn man bald das Puplikum nicht mehr beschallen darf. (Ihr könnt mir dann Postkarten schreiben wenn ich im Bau hocke)

    Das mit dem Berechnen des Pegels ist so schon richtig. Aber das Rechnen ist leider auch nicht die stärke der Richter. Sonst würde man evtl. darauf kommen das nur eine von mehreren Tausend klagt. Alleine der Umstand das die anderen das überlebt haben sollte einen zu Denken geben.

    no virtual - no line - no EQs

  • Seven
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    • 10. Dezember 2004 um 01:36
    • #39

    Mal was anderes.
    Wer garantiert denn, dass bei einer Pegelbegrenzung auf xy db keine Schädigungen mehr auftreten?

    Was ist wenn jemand einen Tinnitus erleidet, und die Pegelgrenze von xy wurde beachtet? Kann das "Opfer" dann nicht klagen? Denn "relativ" laut war es ja trotzdem. Und wer sagt, dass das BJ Konzert der Auslöser war? Ich kenne in meinem familiären Umfeld einige Fälle von stressbedingtem Tinnitus. Ein Fall:
    Der Musiker bekommt nach Kündigung, Tod eines Familienmitgliedes und Beziehungsstress beim Gig einen Tinnitus. Der Arzt meinte, dass es recht sicher sei, dass die Lautstärkepegel nicht Hauptgrund für den Tinnitus sind.
    So und jetzt seid ihr dran :?:

  • treibsand
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    • 10. Dezember 2004 um 09:56
    • #40

    Ich würd gern nochmal einwerfen, daß hier zwar auf HKS, Richtern, Zuhörern und einigen anderen rumgehackt und die Schuld verschoben wird, aber letztendlich hat das Urteil ja noch überhaupt keine Aussage über zu beachtende/bewertende Pegel gemacht.
    Weiterhin wurden die Veranstalter verurteilt, weil sie keinen Einfluß auf den Techie geübt haben.
    Die Schuldfrage des FoH-Manns stand hier noch garnicht im Raum (oder hab ich was überlesen??)
    Wenn mich der Veranstalter also das nächste mal auf zu Laut aufmerksam macht, bin ich dann gleich automatisch der Alleinschuldige ??
    Muß er das vor Zeugen oder schriftlich ??
    Ich glaube da hätten die Richter noch ausser den sonstigen Schädigungsmöglichkeiten einiges andere bedenken sollen...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

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