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EBAY Redzack01 - Kain Events

  • funkei
  • 11. April 2005 um 23:12
  • funkei
    Beiträge
    44
    • 11. April 2005 um 23:12
    • #1

    Hallo,

    habe vor 2 Wochen eine Kme Prestige Serie Anlage von Kain Events (Linz Österreich) bei Ebay :( gesteigert.

    Name bei Ebay des Herrn Kain: Redzack01

    Diesen Text hat er angegeben bei EBAY:

    VERKAUFE KME PRESTIGE SERIE GROSS PA MIT 6000 WATT RMS

    BESTEHT AUS : 2xQS 2122 TOP

    4xQB 2151 BASS

    NEUPREIS LAG BEI 10.000 EURO


    ANLAGE IST MIT FILZ ÜBERZOGEN UND ABSOLUT ROADTAUGLICH

    DEM ALTER ENTSPRECHEND GUTER ZUSTAND (6 jahre alt)

    keine rückgabe und garantie bitte nur bieten wenn einverstanden

    besichtigung jederzeit möglich


    Leider hörte ich beim Testen durch den geringen Pegel nicht das bei 3 Woofern die Membran gerissen war...

    Außerdem war zusätzlich 1 Woofer komplett fest und der Magnet gebrochen. Diesen konnte ich leider nicht Probehören da er nicht angeschlossen war.

    Ich habe daraufhin Herrn Kain freundlich per E-mail kontaktiert und gefragt, ob er 60 Prozent vom Reconen und dem neuen Woofer übernehmen würde. (Anscheinend bin ich so unverschämt )

    Es kam nur eine E-mail zurück ich solle ihn doch in Ruhe lassen.
    Für weitere Forderungen hat er mir gleich die Adresse seines Anwalts gegeben. Anscheinend macht er das öfters so, sonst würde er nicht gleich mit seinem Anwalt drohen.

    Ich bin jetzt ca. auf 600 € sitzen geblieben, da es sich nicht lohnt einen Anwalt zu nehmen weil "der nette Herr Kain" in Österreich wohnhaft ist.

    Was macht ihr in solchen Fällen?

    Danke im Voraus.

    Florian Funk
    Friesing 13

    83122 Samerberg

  • Sven H
    Profi
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    1
    Beiträge
    727
    • 12. April 2005 um 00:30
    • #2

    Die Gewährleistung / Fernabgabegesetz kann nicht durch den Satz:

    Zitat

    keine rückgabe und garantie bitte nur bieten wenn einverstanden

    besichtigung jederzeit möglich

    ausgeschlossen werden, also nutze das Fernabsatzgesetz und gib die Boxen nach einfach innerhalb der 2 Wochen zurück. Oder besteh auf die Reperatur und deine Gewährleistung.

    Media Conzept
    Sven Hoffmann
    Oswaldstr.13
    47178 Duisburg

  • funkei
    Beiträge
    44
    • 12. April 2005 um 08:51
    • #3

    das Problem ist wie schon oben beschrieben, wegen 600€ rentiert es sich nicht einen Anwalt zu nehmen da der Verkäufer in Österreich sitzt...

    Er geht auf meine Forderungnen nicht ein.


    Florian Funk
    Friesing 13

    83122 Samerberg

  • matzel_2001
    Beiträge
    120
    • 12. April 2005 um 08:56
    • #4
    Zitat

    keine rückgabe und garantie bitte nur bieten wenn einverstanden

    besichtigung jederzeit möglich

    Doch, kann bei privaten Angeboten ausgeschlossen werden!
    Sonst wäre jeder private Verkäufer verpflichtet, auf seine Gebrauchtware eine zweijährige Garantie zu geben. Dann könnte Ebay wahrscheinlich dichtmachen, da dieses Risiko kaum ein Verkäufer eingehen wird.

    Die Chancen stehen sehr schlecht, den Mann dranzukriegen.
    Bei hochpreisigen Artikeln sollte man äußerst vorsichtig sein und sich vorher den fehlerfreien Zustand der Ware SCHRIFTLICH BESCHEINIGEN LASSEN.

  • blackangel
    Beiträge
    989
    • 12. April 2005 um 09:01
    • #5

    Hatte mit dem auch ein Problem wegen eines NEXO Controllers!

    Gescheiben hat er TOP ZUSTAND - doch leider war er defekt!

    Nur wegn ein paar EURO zum Anwalt......

    mfg
    Helmut Zarfl
    Weiherhofstrasse 32
    9431 St. Stefan

    OBERTON-Austria

  • funkei
    Beiträge
    44
    • 12. April 2005 um 10:29
    • #6

    Anscheinend ist es bei Ihm gang und gebe solche Aussagen zu machen!!

    Also Vorsicht...

  • ADMIN
    Administrator
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    • 12. April 2005 um 11:51
    • #7

    Auch wenn man die Kosten und den Aufwand einer Zivilklage scheut:

    1.) Entsprechende Beurteilung nicht vergessen.

    2.) Man könnte ja mal die zuständige Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen.


    Am Rande: Man kann zwar die Garantie ausschließen, aber wenn das Gerät bei Übergabe schon defekt ist (und nicht als Defektgerät deklariert wurde), dann hat er das natürlich zurückzunehmen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • matzel_2001
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    120
    • 12. April 2005 um 12:37
    • #8

    Nicht vergessen, Ebay zu informieren!

    Habe leider die Erfahrung gemacht, dass sich Ebay für Fälle, in denen vorsätzlich defekte Ware verhökert wurde, kaum interessiert.
    Es wäre eigentlich abgebracht, den Ebay-Account solcher Leute sofort zu kicken.
    Aber selbst das hilft nix, da sich die Übeltäter meistens nach kurzer Zeit mit anderem Usernamen wieder anmelden. :evil::evil::evil:

  • Laserfred
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    • 12. April 2005 um 13:04
    • #9

    na ich weiss nicht... er weist auf der " mich " Seite in eBay auf eine Firma hin mit seinem Namen als Besitzer...für mich sieht das doch sehr nach Schwarzverkauf aus !? in Österreich gibt´s doch sicher auch Finanzämter...

  • druid314
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    • 12. April 2005 um 17:59
    • #10

    Nun ja, lt. österr. Privatrecht ist das eindeutig listige Täuschung und da hast sehr gute Chancen, was zu erreichen, wobei bei erfolgreicher Verurteilung dieser auch die Verhandlungskosten tragen muss. Wie schon oben gesagt, ab zum Rechtsanwalt, meiner Meinung lohnt sich das.

  • slaytalix
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    • 12. April 2005 um 18:20
    • #11

    Hallo

    er hat die Anlagen gewerblich genutzt & kann die Garantien eigentlich nicht ausschließen, so muß er auch für Gebrauchtware Garantie übernehmen.

    Das schließt auch auf die häufige Bewertung, als Händler tätig zu sein. Meldung an Ebay

    Wie das in Austria gehandhabt wird & in wie weit das dortige Gesetz greift, kann ich leider nicht beurteilen.

    Kai Richter
    Stage Services
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • restless
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    565
    • 12. April 2005 um 18:42
    • #12

    Hier wird wieder mal Garantie und die gesetzliche Sachmangelhaftung (Gewährleistung) durcheinander gebracht. Eine Garantie ist freiwillig und umfasst sämtliche Mängel die WÄHREND der Garantiezeit auftreten. Die gesetzliche Sachmangelhaftung, die hier ja scheinbar nicht explizit ausgeschlossen wurde, bezieht sich nur auf Sachmängel, die ZUM ZEITPUNKT des Kaufs des Gegenstandes vorhanden waren. Da dies ja offensichtlich der Fall war, bestehen recht gute Chancen, daß Du dagegen vorgehen kannst. Der zitierte Ausschluß ist meiner Meinung nach bezüglich der Gewährleistung nicht relavant. Am besten einen Anwalt fragen. Siehe hierzu auch
    http://www.internetrecht-rostock.de
    Gruß, Achim

    Achim Bald
    Fizionstr. 3/1
    72762 Reutlingen

    Achim u. Manuela Bald GbR
    http://www.lautsprecherteile.de

    Einmal editiert, zuletzt von restless (12. April 2005 um 19:40)

  • DJ-JAJA
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    Beiträge
    4.137
    • 12. April 2005 um 19:24
    • #13

    Naja....weil ich schon viel gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen habe, sei folgender Satz gesagt:

    "Auf hoher See und vor Gerricht bist du in Gottes Hand!"

    Kann Dir auch passieren, dass Du einen Richter bekommst, dem das am A.... vorbei geht. Und der dann würfelt.

    Und wie jammert ein Anwalt so schön: Mir geht schlecht! Ich kann nicht klagen!"

    Ich würde ihn schlecht bewerten und ihm ne Lawine wünschen! Ist billiger!

    Alex Mielnik
    Egonstrasse 62
    79106 FRBG

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • ph-showtechnik
    Beiträge
    443
    • 15. April 2005 um 08:09
    • #14

    restless

    so sehe ich das auch
    leider weiß ich nicht wie das im ösi-land ist
    wird ähnlich sein


    PH-Event
    Veranstaltungstechnik
    Ferdinandstrasse 8
    48147 Münster

    rettet den ROCKPALAST

  • achundkrach
    Beiträge
    58
    • 15. April 2005 um 09:11
    • #15

    Ja Ja so etwas kenne ich. Habe auch per ebay ersteigert gezahlt und nicht geliefert bekommen. Bei mir ging es aber um fast 4000,-- Euro.

    Seit zwei Jahren ermittelt jetzt schon die Staatsanwaltschaft. Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen "ausser Spesen nichts gewesen". Die Klage ging von Österreich nach Deutschland.

    ebay war aber so freundlich und hat Ihn gesperrt. Die negative Bewertung die mir der Herr aber gegeben hat sind Sie nicht bereit zu löschen (trotz Anklageschreibens der Staatsanwaltschaft).

    Ich glaube ich werde eines Tages einfach vor der Tür des Herrn stehen und....


    Kopf nicht hängen lassen


    lg

    Christian

  • Machtl
    Verifiziert
    Beiträge
    705
    • 15. April 2005 um 11:23
    • #16

    ich finde die information sehr hilfreich, da der nette "kollege" ja gleich bei mir um die ecke in linz tätig ist...

    ... den partner von ihm kenne ich übrigens flüchtig, bislang noch nichts negatives gehört, aber naja.

    auf jeden fall für mich entscheidene wenns es mal zu einer zusammenarbeite oder ähnlichen kommen sollte. :shock:

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • Ravemaster
    Beiträge
    4.506
    • 14. Juni 2005 um 20:04
    • #17

    schreib mal die Addresse hier rein damit die Auftragskiller es leichter haben :D :D:D:D
    :twisted:
    ne aber mal im ernst. ich würde niemals sowas über ebay kaufen. mich hat mal einer offizieller ebay shop betrogen indem er das Garantiesigel durchgeschnitten hat. leider war ich jung und habs das nicht gemerkt :(

    deswegen ist ebay bei mir richtig verhasst!

    da wird zu 99% nur betrogen usw.

    greetz Malte

    Malte Hahl
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