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Verleih als Privatmann

  • angler
  • 9. Mai 2005 um 13:30
  • angler
    Beiträge
    5
    • 9. Mai 2005 um 13:30
    • #1

    Hab vor über einem halben Jahr eine Traverse verliehen und telefonier nun schon monate lang dem Ding hinterher. Ich bin leider nur ein Privatmann. Kann ich trotzdem Mahnungen schreiben und hab ich auch irgendwelche Möglichkeiten das Geld dann auch zu "holen"?

  • test
    Profi
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    4
    • 9. Mai 2005 um 13:44
    • #2

    sei froh das die truss wieder da ist. das geld solltest du abschreiben unter lehrgeld. mahnbescheid hat bei solchen nase meistens keinen sinn. es macht auch nur sinn wenn du einen lieferschein hast. ansonsten ist das vor gericht aussichtslos

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 9. Mai 2005 um 14:12
    • #3

    Wenn du das Ding "privat" "verliehen" hast, ist das ohnehin unentgeltlich. :wink:
    Sei froh, wenn du das Material wiederbekommst.
    Vor Gericht würdest du dir deinen eigenen Strick drehen.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 13. Mai 2005 um 11:18
    • #4

    Solange ich dies nicht regelmässig (1mal im Jahr) mache, dieses beim Steuerausgleich angebe darf ich auch als Privatmann, etwas gegen Entgeld verleihen!

    Fraglich ist nur, ob sich der Aufwand mit Gericht und so sich lohnt?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • ADMIN
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    1
    • 13. Mai 2005 um 15:28
    • #5

    1.) "Gegen Entgelt verleihen" ist in etwa so wie "gegen Kaufpreis verschenken": Verleihen ist unentgeltlich, vermieten ist entgeltlich.

    2.) Wenn es denn eine vermietung gewesen sein sollte, dann kann man natürlich auch Mahnung schreiben, diese auch mit Einschreiben / Rückschein versenden.

    3.) Ob ich in Gerichtskosten investieren würde, hängt sehr entscheidend von der Bonität des Schuldners ab (und von der Beweisbarkeit der Forderung).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Matthias M.
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    474
    • 17. Mai 2005 um 21:20
    • #6

    Verleihen ist unentgeltlich, vermieten ist entgeltlich

    Oh, da haben die im Kostümverleih mich doch letzt übern Tisch gezogen *fg*

  • annette65
    Beiträge
    85
    • 29. Mai 2005 um 16:07
    • #7

    Schaut euch mal um,
    man könnte bei vielen Verleihern reich werden.
    Angefangen beim Anhängerverleih. Ich glaube, davon gibt es mehr als von den Anhängervermietern.
    Wenn man dann aber da steht, wird einem natürlich ein Mietvertrag vorgehalten.
    Mich wundert, dass sich Firmen immer noch so nennen.

    Grüße von Annette.

  • Deathclaw
    Beiträge
    54
    • 30. Mai 2005 um 20:45
    • #8

    Habe lange zeit nicht geschrieben und habe aus meinen anfänglichen fehlern gelernt, glaube ich.

    das ist ein interressanter beitrag:

    Ich frage mich nun, da ich schon ein paar mal gefragt habe, wie man sich rechtlich absichern kann, wenn man als Privatmann bzw. band etwas verleiht/ vermietet.

    Was ein z.b. ein kleiner nebenverdienst wäre, um die bandkasse ein wenig aufzubessern und wo es sich nicht lohnen würde zum nächsten verleiher zurennen (eigentlich lohnt sich das fast immer, so meine erfahrung). so die überlegung, die praxis wäre der verleih, welche rolle spielt dabei die band, gibt es eine möglichkeit, das legal zu machen, ohne steuern etc. großartig zu zahlen und ich meine keine schwarzarbeit.

    ein gutes beispiel ist dabei eine band hier aus der region, die betreiben ein ähnliches geschäft: die verleihen ihre anlage und bauen sie am veranstaltungsort auf und später wieder ab. was die zahlen weiß ich nicht was sie bekommen soll (so der dorfschnack) nicht wenig sein. deshalb denke ich das es für meine band interressant ist zu einem event die pa (benötigtes wird woanders zugemietet) mitzunehmen.

    ich würde gerne wissen unter welchen rahmenrichtlinien sowas abläuft. gastspielverträge kenne ich z.b. ist es mit der vergabe von bandequipment ähnlich?


    klärt mich bitte auf, ich habe von dem rechtlichen keine ahnung und freue mich mehr zu erfahren danke schonmal im vorraus

    I scream but nobody wants to help me!

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 31. Mai 2005 um 11:27
    • #9

    Deathclaw: Du willst also was verleihen (vermieten haben wir ja jetzt gelernt), dafür keine Rechnung stellen, aber rechtlich abgesichert sein und keine Steuern zahlen. Und das regelmäßig. Und willst unsere Hilfe?

    Die Diskussion, wie oft man das machen kann, bis man das anmelden muß, gab´s schon. Mal im Archiv schauen. Und (auch als Band, meist eine GbR) eine Rechnung schreiben, versteuern. Und, wenn ihr das auch auf- und abbaut, die Haftpflicht- und Unfallversicherungnicht vergessen. Und die Vorschriften einhalten, aber das ist ja selbstverständlich....

  • annette65
    Beiträge
    85
    • 1. Juni 2005 um 12:47
    • #10

    ...und wenn diese ganzen Dinge berücksichtigt werden, dann ist es auch wieder viel Aufwand. Der Kreis schließt sich wieder, denn viel "Drumherum" macht man meist nicht "mal eben".
    Aber selbst wenn anfänglich nur mal was "verliehen" wird.
    Durch den Verleihprozess und die Erfahrungen dabei, vor allem über die Zeit hinweg, kommt man zwangläufig zur Vermiettätigkeit - eben dann mit allem drum und dran. Ich glaube, dass geht gar nicht anders.

    Schöne Grüße von Annette. :wink:

  • tufkajsnd
    Beiträge
    269
    • 1. Juni 2005 um 19:07
    • #11

    ich habe auch schinmal als privatmann vermietet...einfach genug kaution nehmen! :)

    JamSound
    http://www.party-pa-forum.de

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