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Laser

  • pdmusix
  • 30. September 2006 um 19:21
  • subkiller
    Beiträge
    799
    • 27. Januar 2007 um 13:57
    • #21

    wie sieht das eigentlich aus wenn ich den laser an privatpersonen vermiete? haben diese denn die verantwortung zu tragen oder könnte mir im schadensfall einer was?

    subkiller

    Wer gutes nicht verändern will,
    Verpaßt das Bessere.

  • databass.ch
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.197
    • 27. Januar 2007 um 14:03
    • #22
    Zitat von "subkiller"

    wie sieht das eigentlich aus wenn ich den laser an privatpersonen vermiete? haben diese denn die verantwortung zu tragen oder könnte mir im schadensfall einer was?

    subkiller


    In den gängigen Mietbedingungen steht eigentlich immer, dass der Mieter für die Einhaltungen der "Schall- und Laserverordnung" (so heisst die in der Schweiz) zuständig ist. Würde auf jeden Fall so eine Klausel in den Vertrag aufnehmen. Ob das rechtlich standhält, weiss ich allerdings auch nicht.

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 27. Januar 2007 um 15:28
    • #23

    spitfire2xlc

    ...werde ich machen.


    Mal sehen was die zu dem Statement sagen. Die allgemeine Verwirrung hier im Brett lässt der Spekulation auf Klarheit großen Spielraum. :?


    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 27. Januar 2007 um 17:39
    • #24
    Zitat von "subkiller"

    wie sieht das eigentlich aus wenn ich den laser an privatpersonen vermiete? haben diese denn die verantwortung zu tragen oder könnte mir im schadensfall einer was?

    subkiller

    Es kommt immer darauf an, was die Privatperson damit machen will ... auf öffentlichen Veranstaltungen müssen die geltenden Vorschriften nämlich eingehalten werden; egal wie diese Person jetzt mietet; und allein aus gesundem Menschenverstand heraus, würde ich es im Partykeller, der Geburtstagsveranstaltung von Omma oder sonstwo auch tun - Augen hat man nur einmal im Leben.

    Und ich würde den Mieter auf alle Fälle deutlich auf die Notwendigen Sicherheitsbestimmungen hinweisen und eben diese Klausel, dass der Mieter eindeutig darauf hingewiesen wurde, in die Mietbedingungen eingeht.
    Am Sichersten ist es aber immer, wenn du einen LSB Schein hast, dich mit zu vermieten - vorrausgesetzt natürlich, du machst deine Arbeit ordentlich.

  • prodigy
    Beiträge
    267
    • 27. Januar 2007 um 18:18
    • #25

    Immerhin bin ich ja dann nicht der Einzige, den dieses Zertifikat völlig verwirrt, da bin ich ja dann beruhigt. Sonst hab ich eingentlich halbwegs Ahnung von der Materie Laser, aber mit den Spookys, dass verwirrt mich total. Ich bin dann mal gespannt was der Tüv zu Ina sagt, bitte berichten.

  • timmsen_rs
    Beiträge
    89
    • 29. Januar 2007 um 23:39
    • #26

    gibet schon was neues?

  • yves
    Beiträge
    1.090
    • 30. Januar 2007 um 00:19
    • #27
    Zitat von "Kaiser123"

    gibet schon was neues?

    Ja! Gestern hat das Bundesamt für Strahlenschutz eingelenkt! Ab sofort darf jeder minderjährige, oder halbwissende, irre, oder Hobby Augenarzt alle verfügbaren Laser größer 5mW erwerben und damit ohne einhaltung von Normen und Richtlinien auf alles Schießen was sich bewegt! Daraus resultiert auch da 10%ige Wirtschaftswachstum in China. Wo wiederum jetzt die Produktionsstätten für billige Schrittmotorlaser im 3-Schicht Betrieb anlaufen, um auch den letzten leichtsinnigen Laserfreak mit seinem 5w Argonschwert zu versorgen. Paralell dazu forschen die Chinesen an einem neuen bionischem Auge, um die entsehende Marktlücke der betroffenen zu füllen.

    So und jetzt noch ein letztes Mal für alle Darth Vaders unter euch. Der Spooky Laser ist bis 5mW anmeldefrei und bedarf keines Laserschutzbeauftragten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Alle Laser größer 5mW bedürfen einer Anmeldung beim Ordnungsamt und der anwesenheit eines Laserschutzbeauftragten (nennen wir ihn mal Obiwan) Ich hoffe damit ist alles gesagt was gesagt werden muss!

    Mit freundlichen Grüßen euer freundlicher Laserschutzbeauftragter!
    Und bitte ihr lieben Mods schließt diesen, mit gefährlichem Halbwissen durchtränkten Tread endlich!

  • daniel marchwinski
    Beiträge
    86
    • 21. Februar 2007 um 22:52
    • #28

    Also kann da Yves nur zustimmen. Es gibt klare Richtlinien die einzuhalten sind. In diesen Richlinien steht zum Beispiel, dass ein Laser mindestens 2,50 Meter über den Köpfen strahlen mus dese Regelung gilt seit mitt 2006.

    BGI 5007 4.5 -5.0
    JEDER Aufbau in anderer Form ist eh abnahmepflichtig (also ab Laserklasse 3b) .

    Also BITTE BITTE Finger von solchen Lasern. Wie Eraser besitz ich auch so ein Wohnzimmerspielzeug. Wen den einer haben will bitte (bloß weg damit) aber nicht vermieten oder ne VA damit machen. Die Dinger haben nicht mal ne Schutzschalter.
    Verlasst euch nicht auf das was ein Verkäufer sagt, nur weil der sagt nen Kia ist das beste Auto ist es noch lange kein Porsche!!!

    Nur zur Info so ein Laserschutzschein liegt bei 350 Euro!!! Und dann nen Laser für 200 Euro verkaufen der alle Regeln erfüllt? Da stimmen doch die Relationen nicht oder?

    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_5007_a01-2005neu.pdf Seite 12-15 sehr interessant

    Aller Anfang ist schwer!!!

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 21. Februar 2007 um 23:09
    • #29
    Zitat von "Daniel Marchwiski"

    Wie Eraser besitz ich auch so ein Wohnzimmerspielzeug.

    Hatte ;) Jemand aus dem Forum hat sich da drüber freuen dürfen ;)

  • daniel marchwinski
    Beiträge
    86
    • 21. Februar 2007 um 23:33
    • #30

    Du Glücklicher!!!
    Also mal ehrlich, ich dachte meiner war einfach nicht ganz ok, aber das Ding blieb mindestens einmal pro Verwendung eifach stehen, also der Die strahlen (Habe ne ROT-GRÜN Version).

    WILLL EINER MEINEN??????!!!!!??????

    Aller Anfang ist schwer!!!

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 22. Februar 2007 um 12:44
    • #31

    So, habe eben mit dem TÜV Sachverständigen gesprochen.

    Folgendes hat er mir mitgeteilt:

    - Generell ist bei jedem 3b Laser eine Abnahme vor Ort empfohlen

    - Eine Abnahme bzgl. VDE 0837 und VBG 93 in Berlin kostet um die 500,00 Euro.

    - Das Gerät sollte DIN 60825 Teil 1 erfüllen.

    - Eine Abnahme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sinnvoll um evtl. aus der Haftung für Personen-Schäden etc. zu kommen.


    So und nicht Anders hat er es mir mitgeteilt.

    ina

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  • nils kristiansen
    Beiträge
    1.641
    • 22. Februar 2007 um 14:46
    • #32

    Öhm, warn nicht links grundsätzlich verboten ?! :?:

    Naja, ich habe zwar keine Ahnung von Lasern aber mir einen Lightmaxx g20 geholt der kostet 120€ und hat 20mW und ich find ihn gut.

    @ina:

    MOMENT MAL.... :idea: soll das heißen das es als Veranstalter meine Entscheidung ist das Ding vom TÜV abnehmen zu lassen ?!!??

    Account selten genutzt -> Party PA

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 22. Februar 2007 um 17:41
    • #33
    Zitat von "Nils Kristiansen"

    @ina:

    MOMENT MAL.... :idea: soll das heißen das es als Veranstalter meine Entscheidung ist das Ding vom TÜV abnehmen zu lassen ?!!??

    Genau so habe ich den Herrn Sachverständigen vom TÜV verstanden.

    ACHTUNG: Das ist dennoch kein Freibrief mit irgendwelchen Laser-Kanonen auf Leute zu schiessen !

    Beispiel: Du nast einen schicken Laser auf ner VA und kurze Zeit später kommt ne Haftungsklage ins Haus geflattert (Retina eines Gastes hat sich verabschiedet: Ursache Laseritis). Dann kommst Du mit dem Abnahmebescheid des Tüv fröhlich wedelnd in der Hand und sagst Ätschibätschi... oder Du hast keine Abnahme, gehst nicht über LOS sondern zahlst unendlich viel drauf.

    ina

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  • dj tobi4u
    Verifiziert
    Beiträge
    599
    • 22. Februar 2007 um 17:59
    • #34

    Und wie sieht es mit LSB aus, hat er dazu was gesagt....ansonsten wäre die Grundbasis was zumindest ich bisher dachte (TÜV abnahme an jedem neuen standort & Laserschutzbeauftragter während des betriebes) ja nicht mehr relevant...oder?. :roll: :?


    Zitat

    Naja, ich habe zwar keine Ahnung von Lasern aber mir einen Lightmaxx g20 geholt der kostet 120€ und hat 20mW und ich find ihn gut.


    Lieber Nils, wenn du, wie du ja in deinem Posting bestätigt hast, keine Ahnung von Lasern hast, lass die Finger davon. Es könnte für dich & deine Mitmenschen sehr GEFÄHRLICH und TEUER werden. :evil: :twisted:

    Zebandt Eventtechnik
    Sommercable Fachhändler

  • matzepa
    Beiträge
    872
    • 22. Februar 2007 um 19:51
    • #35

    So wie ich es von einigen Veranstaltungsfirmen gehört habe, funktioniert es mitlerweile so:

    Man bekommt eben bei vielen Lasern so ein Mustergutachten à la Spooky Blue - nach diesen genauen Angaben MUSS man den Laser dann aufbauen (also Sicherheitsabstände, LSB usw)
    Dann kommt 1-2x der TÜV vorbei (inkl. Kosten usw) und guckt sich das an ... haben die nichts zu beanstanden, ist es warscheinlich, dass die ein paar mal Pause machen (die haben schließlich auch besseres zu tun ;) ), melden sich dann nach ein paar Veranstaltungen aber wieder, um vorbeizugucken ...
    baut man da zwischendurch 1x mist, wird der Intervall schlagartig kürzer und man muss sich einiges aufbauen ...

    ABER: Das funktioniert eigentlich nur bei professionellen Unternehmen und Leuten die sich auch wirklich damit auskennen .. bei diversen HKS werden die mit sicherheit öfter auftauchen - DESHALB: Vorm Laserkauf immer Verstand anschalten (vor jeder Veranstaltung natürlich auch ^^)

  • Bassfan
    Beiträge
    770
    • 22. Februar 2007 um 20:00
    • #36

    Tach auch,

    hab gelesen, dass "Laserscheine" so 350€ kosten. Nun ja bei mir hier in München kostet der Schein zum Laserschutzbeauftragten 150€ + Märchensteuer incl. Mittagessen.

    http://www.ds-showlaser.de/

    mfG Sven

    NEU --> http://www.dj-sven-kiel.de <-- NEU

  • ljbigfish
    Beiträge
    1.080
    • 22. Februar 2007 um 20:53
    • #37

    der Laserschein besagt ja lange nicht, das du als LSB arbeiten kannst / darfst / solltest. Hier kommt es eigentlich nur auf deine Erfahrung mit Lasern und den damit verbundenen Sicherheitsfakten an.

    Mit diesem Schein kann man ja eigentlich nur bestätigen, dass man schonmal was von Lasern gehört haben sollte.

  • nils kristiansen
    Beiträge
    1.641
    • 22. Februar 2007 um 22:32
    • #38
    Zitat von &quot;lichtfürlau&quot;


    ACHTUNG: Das ist dennoch kein Freibrief mit irgendwelchen Laser-Kanonen auf Leute zu schiessen !

    Beispiel: Du nast einen schicken Laser auf ner VA und kurze Zeit später kommt ne Haftungsklage ins Haus geflattert (Retina eines Gastes hat sich verabschiedet: Ursache Laseritis). Dann kommst Du mit dem Abnahmebescheid des Tüv fröhlich wedelnd in der Hand und sagst Ätschibätschi... oder Du hast keine Abnahme, gehst nicht über LOS sondern zahlst unendlich viel drauf.

    ina

    Schon klar... das risiko muss man dann eingehen oder nicht...
    Aber keine Sorge, nachdem was ich so alles (teilweise von dir) hier über laser gelesen habe werd ich mir das mit dem Mitnehmen nochmal überlegen...

    Account selten genutzt -> Party PA

  • morethanmusic
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    934
    • 22. Februar 2007 um 22:43
    • #39
    Zitat von &quot;Bassfan&quot;

    Tach auch,
    Nun ja bei mir hier in München kostet der Schein zum Laserschutzbeauftragten 150€ + Märchensteuer incl. Mittagessen.

    http://www.ds-showlaser.de/

    mfG Sven

    Halt ich für ein Gerücht, als ich vor gar nicht allzulanger Zeit mit ds telefoniert habe wurde von ca. 400€ gesprochen. Die Kurse finden dort jährlich nach Nachfrage statt :wink:

  • daniel marchwinski
    Beiträge
    86
    • 23. Februar 2007 um 08:04
    • #40

    also bei der Laser company (einer der größten Lasershow Veranstallter) kostet der Kurs 350€ inkl. Mittagessen. Einige Unis bieten iesen Schein auch an da kostet der auch so in dem Dreh (Mainz, Heidelberg,...)
    Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass der nur 150€ kostet.

    Achja es gibt da in dem Schein auch Unterschiede!!!
    1. Verwendung von Lasern (z.B. im Labor/ Medizin)
    2. Verwendung von Lasern im Mediabereich

    Aller Anfang ist schwer!!!

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