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Wer darf Ausbilden?

  • flatron
  • 16. Februar 2003 um 19:02
  • flatron
    Beiträge
    196
    • 16. Februar 2003 um 19:02
    • #1

    hallo,

    wir machen uns derzeit gedanken einen lehrling einzustellen. bevor wir uns an den vplt wenden, möchten wir hier gerne folgende fragen stellen.

    mann muss einen aevo schein machen, oder?!

    reicht der aevo schein zum ausbilden? muss man einen meister machen?

    wie lange muss es das unternehmen geben um auszubilden? was sollte man einem lehrling mindestens bieten?

    voraussetzungen für einen aevo schein sind?

    es wäre nett hier ein paar interessante antworten zu bekommen. mit sicherheit habt ihr euch doch auch schon mal gedanken darüber gemacht...

    alex

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 17. Februar 2003 um 12:14
    • #2

    Mahlzeit,

    es gelten die Vorschriften der AEVO (Ausbildereignungsverordnung). Daneben gelten eine ganze Reihe von Richtlinien und Verordnungen, auch nach jeweiligen Landesrecht, wie AZO und AStVO. Ansprechpartner sei hier beispielsweise die IHK. Schaue mal unter diesen Link http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/…erechtigung.jsp Hier ist fast alles erläutert :)

    Finde ich richtig toll, wenn Ihr Euch durchringen könnt und ausbildet :P

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • flatron
    Beiträge
    196
    • 17. Februar 2003 um 18:08
    • #3

    danke!

    die seite ist interessant, nur leider nicht sehr hilfreich.
    wer hat z.b. die erforderlichen eignungen?

    das kann man ja so oder so sehen :roll:

    alex

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 17. Februar 2003 um 23:19
    • #4

    ...ja das ist leider fast immer so :( obwohl ich diese Seiten doch schon für ausreichend informativ halte.
    Fragt schlicht und einfach bei der IHK nach. Wozu sollen sie sonst da sein ? Kosten schließlich auch genug :evil:

    Uwe

    P.S. Die Berufsberatung des örtlichen Arbeitsamtes sollte hier auch gut beraten können.

    Party-DJ im Ruhestand

  • test
    Profi
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    984
    Beiträge
    10.207
    Marktplatz Einträge
    4
    • 18. Februar 2003 um 12:32
    • #5

    in niedersachsen hast du zwei jahre zeit deinen aevo zu machen. du mußt ihn aber machen. es gibt für betriebe, welche zum ersten mal ausbilden 2500 euro 'starthilfe'.
    du erhälst bei der ihk vordrucke für ausbildungsverträge und bei denen mußt du dann auch die prüfungen für deinen 'kaschube' bezahlen.
    hier haben sie blockunterricht. du siehst ihn also drei wochen und eine woche ist er in der schule

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Oliver
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.639
    • 18. Februar 2003 um 15:14
    • #6
    Zitat von "test"

    in niedersachsen hast du zwei jahre zeit deinen aevo zu machen. du mußt ihn aber machen. es gibt für betriebe, welche zum ersten mal ausbilden 2500 euro 'starthilfe'.
    du erhälst bei der ihk vordrucke für ausbildungsverträge und bei denen mußt du dann auch die prüfungen für deinen 'kaschube' bezahlen.
    hier haben sie blockunterricht. du siehst ihn also drei wochen und eine woche ist er in der schule


    Nicht ganz, ich komme gerad von der Medien BBS in Hannover :D
    Man hat 2 Wochen Schule und eine Woche Arbeit im Betrieb.


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • flatron
    Beiträge
    196
    • 18. Februar 2003 um 15:49
    • #7

    test

    verstehe ich das richtig? man kann einen azubi einstellen, und muss irgendwann (innerhalb 2 jahre) eine aevo prüfung ablegen?!

    das wäre ziemlich simple!...

    wenn einer von uns einen aevo macht, was muss er dann haben um die berechtigung zum ausbilden zu bekommen?

    wieviele jahre erfahrung in welchen bereichen?
    welche ausbildung?

    und zum betrieb...?
    was müssen wir mindestens einem lehrling bieten? damit wir ihn ausbilden dürfen? bzw. damit ihm das auch was bringt.

    alex

  • PA newbee
    Beiträge
    40
    • 19. Februar 2003 um 17:45
    • #8

    hey hey, ausbildung zum audiotechniker?
    wo kann man das machen? suche evtl ne ausbildungstelle...

    "waaahhhh man das geht doch kaputt!!!"

  • Oliver
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.639
    • 19. Februar 2003 um 22:36
    • #9
    Zitat von "PA newbee"

    hey hey, ausbildung zum audiotechniker?
    wo kann man das machen? suche evtl ne ausbildungstelle...

    Du meinst Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder? Ich würde dir empfehlen erstmal ein Praktikum zu machen wenn du das noch nicht getan hast. Welche Betriebe ausbilden dürfen erfährst du beim Arbeitsamt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und geht in der Berufsschule eigentlich ziemlich locker los, viele Vorkenntnisse braucht man eigentlich nicht. Ich mache die Ausbildung bei Light 'n' Sound in Braunschweig und muss alle 2 Wochen für eine Woche nach Hannover zur Medien BBS. Falls du noch Fragen hast dann poste sie einfach, ich werd dann so gut wie möglich antworten.


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • wolkenputzer
    Beiträge
    9
    • 20. Februar 2003 um 11:04
    • #10

    Hallo Forum
    Im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) heißt es in §20ff, dass nur Auszubildende einstellen darf, wer die persönliche und fachliche Eignung besitzt. Zu unterscheiden ist jetzt noch: Ausbildender(Firmeninhaber, Geschäftsführer), Ausbilder(tatsächlich mit der Ausbildung beauftragter) In den meisten VT-Betrieben ein und dieselbe Person. Wenn Ihr ausbilden wollt müsst ihr also eure Qualifikation nachweisen. D.h. Euer Betrieb muss auch entsprechend ausgerüstet sein und die geforderten Fachbereiche lehren können. Die Prüfung der Voraussetzungen liegt bei der zuständigen Kammer (IHK). Diese wird dann auch von Euch die AEVO-Prüfung fordern. Also einen Meister braucht Ihr nicht um auszubilden. Die Kurse für die AEVO bieten in der Regel die Bildungszentren der IHK an. Ich würde Euch raten diesen Kurs und Prüfung vor eurem ersten Lehrling abzulegen, da Ihr dort schon viel über die Rechte und Pflichten beider Seiten (Ausbilder/Lehrling) erfahrt und auch in didaktischen Methoden geschult werdet. Nehmt bitte die Ausbildung sehr ernst, da die Zukunft eures Schützlings auch in Euren Händen liegt. Wir wollen ja keine billigen Arbeitskräfte, sondern unsere Branche weiter in professionelle Bahnen lenken und qualifizierte Fachkräfte hervorbringen.

    Gruß auch
    Andreas

  • PA newbee
    Beiträge
    40
    • 20. Februar 2003 um 13:09
    • #11

    THX erstmal,
    gibt es nach der Ausbildung gute möglichkeiten?
    und was ist der Beste schulabschluss für sowas? bzw was würdet oder stellt ihr für leute ein?
    THX
    Gruß
    Mike

    "waaahhhh man das geht doch kaputt!!!"

  • Elehnez
    Beiträge
    3
    • 20. Februar 2003 um 17:00
    • #12

    Ich war mal kurze Zeit bei uns Ausbilder und weiß aus Erfahrung, dass es zwar Vorschriften gibt. Je nach Mitarbeiter der IHK werden da aber auch gerne Ausnahmen gemacht. Es ist viel Verhandlungssache. Die IHK will ja auch, dass Betriebe ausbilden und ist deshalb immer zu Kompromissen bereit. Also am besten mal einen Termin bei der IHK machen und fragen, was getan werden kann.
    Ich hatte übrigens auch keinen Ausbilderschein, war aber lt. IHK "persönlich und fachlich" geeignet (Alter und Betriebserfahrung auf deutsch)...

  • e-on
    Reaktionen
    578
    Beiträge
    2.841
    • 21. Februar 2003 um 02:03
    • #13

    Also unter 18 und ohne Führerschein hast Du schon mal schlechte Karten :D

    :?:

  • Jenbuku
    Beiträge
    58
    • 26. Februar 2003 um 23:19
    • #14

    tja Elehnez, dann bist Du ja wohl über 45 Jahre alt, denn das ist das Alter wo man keinen Meister mehr nachweisen muss, wegen der aussegewöhnlicher Belastung. Normalerweise ist jeder, in der Handwerksrolle eigetragener Betrieb verpflichtet einen Meister zu beschäftigen. Klar das geht auch über eine Ausnahmegenehmigung die max 5 Jahre anhält. Allerdings ist es doch sehr fragwürdig, ob ein Laie einfach so, eine Ausbildung eines nachpubertären Auszubildenden, ohne der didaktischen und methodische Kompentenz übernehmen darf. Was soll den da raus kommen, ein Auszubildenden nach eigenen Ego und Charakter geformter etwas oder sowas?. Auch wenn es dafür auch eine Ausnahmegenehmigung geben sollte, ist die Ausbildereignugsprüfung trotzdem zu durchlaufen , denn die Jugendlichenausbildung ist komplizierter und gefährlicher als die Erwachsenenausbildung.
    Aber zu der Frage, die Anlaufstelle sind die Handwerkskammern oder Handelskammer, die haben Betriebsberater die nicht nur in Sachen Gründung beraten.
    achja, ein Handwerksmeister darf übrigens auch Einzelhandel- und Bürokaufleute ausbilden!
    Das war mein Senf dazu....bis dann
    Christian

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