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Der richtige Schritt in die Selbstständigkeit

  • Patrick Krause
  • 4. November 2009 um 23:06
  • Patrick Krause
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    • 4. November 2009 um 23:06
    • #1

    Liebe Kollegen,

    zuerst einmal ein "Hallo" an euch User.
    Ich lese schon seit einiger Zeit täglich hier im Forum, und bin auch schon einige Zeit angemeldet.
    Allerdings ist dies' hier mein erstes erstelltes Thema.

    So, nun möchte ich euch direkt um Rat und Hilfe bitten.

    Ich bin derzeit noch Azubi zur Fachkraft - arbeite aber auch viel neben meiner Ausbildung und soll nun auch fest in eine Crew einsteigen.
    Da ich auch immer öfter direkt von Venues angefragt werde, ist es nun endlich an der Zeit, mich um meine Selbstständigkeit zu kümmern.
    Denn: Ich muss Rechnungen schreiben.

    Mir ist natürlich klar, dass ich eine Steuernummer brauche und wohl auch ein Gewerbe anmelden muss.

    Nun gibt es aber so viele Möglichkeiten das anzustellen, und jeder meiner direkten Kollegen und einige "unserer" Freelancer erzählen mir immer wieder andere Wege zum Ziel.

    Nun möchte ich hier einfach mal in die Große Runde fragen:
    - Wie habt ihr das so angestellt?
    - Was brauche ich wirklich?
    - Was darf ich auf keinen Fall versäumen?

    Ich arbeite halt regulär bei/für uns in der Firma,
    mache nebenher aber 3-4 Jobs in der Woche für div. Venues & Bands.

    Ich danke euch schonmal im Vorraus!

    MonEngineer InFlames|KoRn|Toto|Trivium|SteelPanther

  • Sebastian Giese
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    • 4. November 2009 um 23:18
    • #2

    Ich habs so gemacht:
    Zum Rathaus gegangen, Gewerbescheinanmeldung geholt, hat bei mir 20€ gekostet.
    Gaaaaanz viel ausgefüllt, bei mir war die Kleinunternehmerregelung am sinnvollsten weil ich über den Freibetrag niemals drüberkomme (sind glaub ich 17500€/Jahr).
    Was bei mir demnächst noch kommt ist eine Gewerbehaftpflicht.

    Gruß

  • Patrick Krause
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    • 4. November 2009 um 23:48
    • #3

    Für welche Zeitspanne legt man sich denn da fest?
    Oder ist das nach oben hin änderbar?
    Sodass ich erst "Kleingewerbe" anmelde, und sobald ich dann über den Freibetrag kommen sollte bzw es Sinn machen würde, eben das ändern könnte.
    Welche Vorteile hat man als Kleinunternehmer denn noch so?

    Mir geht's jetzt vorerst darum, den Agenturen & Venues meine Arbeit in Rechnung stellen zu Können.
    Dafür reicht natürlich ein Kleingewerbe, da ich ja noch in Ausbildung bin.
    Nach der Ausbildung (ich bin im kommenden Frühjahr fertig) möchte ich natürlich möglichst viel als Freelancer unterwegs sein.

    MonEngineer InFlames|KoRn|Toto|Trivium|SteelPanther

  • mringhoff
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    • 5. November 2009 um 09:29
    • #4

    Hallo Patrick,

    zuerstmal ein Herzliches Willkommen hier im Forum. Den ersten Schritt zur Selbständigkeit hast Du ja schon mal getan, indem daß Du erstmal fragst, auf was man alles so aufpassen sollte.

    Der verwaltungstechnische Schritt zum Gewerbe ist eigentlich ziemlich einfach. Du gehst zu Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung und sagst, daß Du ein Gewerbe eröffnen willst. Das ist ein einfaches Formular, das schnell ausgefüllt ist.
    Hier allerdings sollte man sich schon überlegen, was man alles dort angibt/ausfüllt.

    Die Gewerbeanmeldung initiiert noch diverse andere Behördenaktivitäten. Das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die IHK etc. wollen alle wissen, was Du so machst oder machen wirst. Hier bekommt man dann ebenfalls ein paar Formulare zugeschickt.

    Das wars im Prinzip. Aber ab hier fangen dann die Probleme an. Denn als Gewerbetreibender bist Du nicht mehr so wohlbehütet wie ein Privatmann/Verbraucher, sondern für Dein Handeln komplett verantwortlich, auch wenn man von manchen Dingen gar nichts weiß. Das fängt schon mit den entsprechenden Steuererklärungen / Vorauszahlungen an und geht über diverse Versicherungen bishin zur Altersvorsorge etc.

    Da das ganze Feld doch relativ unübersichtlich ist, zumindest für einen, der damit anfängt, sollte man sich mal einen entsprechenden Kurs zur Firmengründung bei der IHK o.ä. gönnen. Das sind meistens 1 oder 2 Tage und kostet auch nicht die Welt, bringt aber sehr viel und man kann kompetente Personen fragen, wenn was unklar ist.

    Natürlich kann man sich auch die Infos über Literatur oder das PA-Forum holen, aber wer weiß, welche Ratschläge nicht vielleicht schon veraltet sind oder unvollständig.

    Zum Thema Kleingewerbe:
    Hier hat sich Vater Staat mal was einfallen lassen, wie man den bürokratischen Aufwand von Kleingewerbetreibenden etwas einschränkt. Im Prinzip betrifft das hauptsächlich die Umsatzsteuer. Wer wenig Umsatz macht, der ist von einigen Dingen befreit. Diese Umsatzgrenze liegt bei 17.500,- EUR im Vorjahr und bei 50.000,- im jeweils laufenden Jahr.
    Siehe dazu auch §19 UStG: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Wenn Du also vorhast, viel zu verdienen - also Umsatz zu machen - dann trifft die Kleinunternehmerregel vermutlich nächstes Jahr oder spätestens im darauffolgenden Jahr nicht mehr zu. Dann würde ich das gleich lassen.
    Als Kleinunternehmer ist man nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Das heißt aber wiederrum, daß Du auch keine gezahlte MWSt. damit verrechnen kannst (sog. Vorsteuerabzug). Bei Firmengründungen mit Investitionen in die ein oder andere Technik ist das vielleicht sogar ungeschickt.

    Außerdem spart man sich - außer etwas Bürokram - nichts.
    Wenn Du zum Beispiel 200,- EUR netto in Rechnung stellen darfst, dann schreibt man als Kleingewerbetreibender 200,- EUR in die Rechnung mit den Zusatz, daß hier keine MWSt. enthalten ist, da man Kleinunternehmer ist.
    Wenn man normaler Gewerbetreibender ist, dann stellt man 200,- EUR + 38,- EUR MWSt. = 238,- EUR in Rechnung und muss dann die 38,- EUR dem Finanzamt geben. Deinem Kunden ist das auch egal, denn er kann sich die gezahlte 38,- EUR MWSt. - die ja nur für Endverbraucher gedacht ist - wieder vom Finanzamt holen. Also ein Nullsummenspiel für alle Beteiligten. Das ganze läuft natürlich über die jeweilgen USt.-Erklärungen.

    Nachteil bei Kleinunternehmer ist allerdings auch, daß er von Kunden oder Lieferanten eben auch als "klein" angesehen wird. Wer also hier auch ein besseres Image haben möchte (und bei manchen Lieferanten vielleicht bessere Einkaufspreise), der sollte sich das Kleinunternehmertum sparen.


    Ansonsten ist das Thema Steuern auch sehr breit und unübersichtlich. Und wenn man was falsch gemacht (oder "vergessen" hat), dann kann man sich nicht herausreden, daß man Existenzgründer ist. Den Behörden ist das egal. Zwar sind diese im Vorhinein auch sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig, wenn sich aber herausstellt, daß Du zuwenig angegeben hast, hat man (je nach Bagatellgrenze) schon ordentlich Ärger. Da hat schon der ein oder andere Kollege ein böses Erwachen gehabt.
    Aus diesem Grund ist es ratsam, sich gleich auch steuerliche Hilfe zu suchen. Erstens ist das gar nicht so teuer, wie man meint (bei wenig Umsatz ist der Steuerberater auch sehr günstig und wenns mal mehr wird, spielen diese Beträge dann auch keine Rolle mehr, auch wenn sie absolut gesehen steigen). Zweitens wird man dadurch entlastet. Wer nicht gerne im Büro über den Formularen sitzt, sondern lieber auf Job ist, umso mehr. Drittens kann man ruhig schlafen, weil man weiß, daß steuerlich alles korrekt abläuft. Denn wer soviel Umsatz macht, daß er davon leben kann, der wird früher oder später Steuerprüfungen bekommen. Das ist ganz normal. Und wenn in den letzten 3-4 Jahren Murks gebaut wurde, der muss u.U. viele Euros nachzahlen, samt nachträglich berechnete Verzinsung. Und wenn der Murks groß genug war, dann auch noch eine entsprechende Strafe.

    Das weitere Thema sind die Versicherungen. Momentan bis Du als Azubi noch krankenversichert.
    Das musst Du dann nach Deiner Ausbildung auch angehen, genauso wie die Altersvorsorge. Wer nicht von Anfang an etwas "fürs Alter" auf die Seite legt (und da gibts staatlich geförderte Sparformen), der macht das auch später kaum noch.
    Eine Gewerbehaftpflicht ist natürlich auch ganz wichtig. Aber das hört man ja an jeder Ecke...

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  • MaO
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    • 5. November 2009 um 17:07
    • #5

    Hallo Patrick

    hier mal ein paar Praxistipps aus meinem Umfeld wie man das heut zu Tage recht geschickt löst.

    - Nach der Ausbildung arbeitssuchend melden und einen Antrag auf Existenzgründerförderung stellen.
    - Gewerbeschein holen, auf Kleinunternehmerregelung verzichten - bringt fast immer mehr Nachteile als Vorteile
    - Berufshaftpflicht abschliessen
    - Private Krankenversicherung abschliessen, nach einem Tarif für ausschliesslich Selbständige Ausschau halten.
    - Erstmal 2 bis 3 Jahre fleissig arbeiten und schauen wie es dir so liegt, dann Gedanken machen über Altersvorsorge etc.

    Viel Erfolg

    mringhoff
    Prinzipiell schön erklärt und durchaus richtig, nur bin ich der Meinung wer in der heutigen Informationsgesellschaft schon einen Kurs braucht für die Gründung eines Einzelunternehmens sollte vielleicht lieber generell ein Angestelltenverhältniss anstreben.

  • j ö r g
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    31
    • 5. November 2009 um 20:09
    • #6

    Wenn deine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben, achte darauf, dass es die Grenze von Einkünften u. Bezügen von derzeit 7.680 Euro im Kalenderjahr gibt (Also Ausbildungsvergütung abzgl Werbungskosten, Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben, Zuschüsse, Renten, etc. Sozialversicherungsbeiträge dürfen abgezogen werden)... Wenn du darüber kommst, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden (derzeit mind. 164 Euro / Monat).

    Ist halt ein Rechenspiel... :)

    Sofern die Arge keine Existenzgründerzuschuss nach deiner Ausbildung bewilligt, kann man durchaus auch mit den Krankenkassen sprechen und ein Deal über die Beitragshöhe machen...

    Grüße Jörg

  • fabio hermann
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    1.084
    • 6. November 2009 um 14:59
    • #7

    Wichtig ist in meinen Augen besonders, sich vorher darum zu kümmern, was das Finanzamt gerne von einem hätte und nicht erst wenn man das Schreiben in Briefkasten hat, so kann man sich viel Stress und schlechtesten Fall auch sehr viel Ärger ersparen

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • dienervt
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    • 7. November 2009 um 17:09
    • #8

    Da viele Anfänger die erste Steuererklärung nach ca. 2 Jahren machen (für mich unverständlich), vergessen nicht wenige, für eine fällige Steuerzahlung Geld zurückzulegen und stehen dann richtig dumm da- also Vorsicht.
    Nicht auf so schwachsinnige Ratschläge wie z.B. Leasen eines Neuwagens (obwohl der alte noch gut ist) zur Steuerersparnis reinfallen. Der Existenzgründer ist eher mit Problemen wie (anfangs) geringe Einnahmen konfrontiert denn wie mit einer zu hohe Steuerlast.
    Mit dem Steuerberater solltest Du ohnehin abklären wie die geschäftliche Nutzung Deines Autos geltendgemacht wird.
    Beim Fahrtenbuch besteht des Risiko, daß man erfahrungsgemäß schnell schlampig wird und daß es vom FA nicht anerkannt wird.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • mringhoff
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    5.262
    • 7. November 2009 um 18:06
    • #9
    Zitat von "MaO"


    Prinzipiell schön erklärt und durchaus richtig, nur bin ich der Meinung wer in der heutigen Informationsgesellschaft schon einen Kurs braucht für die Gründung eines Einzelunternehmens sollte vielleicht lieber generell ein Angestelltenverhältniss anstreben.


    Nun kann natürlich jeder sich so vorbereiten und informieren, wie er es gerade für richtig hält. Das Web ist voll von Informationen und kann sicher gut weiterhelfen.
    Doch wer nicht weiß, wonach er suchen soll, der findet auch nur das, wozu er gerade eine Frage hat. Und genau das ist das Problem bei vielen Existenzgründern. In einem Kurs kann man zudem noch nachfragen, wenn man Fragen hat.
    Und: nicht alles, was irgendwo im www steht ist richtig oder noch aktuell.

    Solche Kurse bieten sozusagen einen Grundstock, kompakt zusammengefasst. Darauf aufbauend lässt sich die "heutige Informationsgesellschaft" wesentlich effektiver nutzen.
    Aber egal ob Kurs, Literatur oder Online-Recherche. Die Vorbereitung ist wichtig. Einfach nur eine Gewerbeanmeldung abgeben kann jeder.

    Zitat von "dienervt"

    Da viele Anfänger die erste Steuererklärung nach ca. 2 Jahren machen (für mich unverständlich), vergessen nicht wenige, für eine fällige Steuerzahlung Geld zurückzulegen und stehen dann richtig dumm da- also Vorsicht.


    Richtig. Das ist genau das, was vielen Existenzgründern nach kurzer Zeit das Genick bricht!

    Ein kleines Beispiel:
    Ein Gewerbetreibender eröffnet 2007 seinen Betrieb und weiß, daß er die MWSt, die er auf seinen Rechnungen ausweist, dem Finanzamt gehören und passt monatlich gut auf, daß er nicht zuviel ausgibt, obwohl sein Konto gefüllt ist, weil er ja die Umsatzsteuer wieder dem Finanzamt überweisen muss.
    Das läuft so monatlich vor sich so hin, das tägliche Business hat ihn fest im Griff, an seine Steuererklärung denkt er erstmal nicht. Im Jahr 2008 gehts genauso weiter. Das Finanzamt hat sich noch nicht gemeldet, der Gewerbetreibende hat immer mehr zu tun, kauft sich neue Maschinen, da es das Konto ja hergibt. Ein Teil wird finanziert und das neue Firmenauto steht vor der Türe.

    Doch auf einmal - wir schreiben Juni 2009 - bekommt er Post vom Finanzamt.
    Dort wird er aufgefordert, die Einkommenssteuererklärung für 2007 abzugeben, andernfalls wird er geschätzt.
    Brav gibt er die Steuererklärung ab und bekommt auch bald den Bescheid und fällt aus den Socken. Daß er Steuern zahlen musste, wusste er schon, aber daß es soviel sind, war überraschend.
    Für 2007 muss er bereits 8.000, EUR Steuern nachzahlen. Ein Teil davon sind Zinsen, weil er die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. Doch nun kommt es. Für 2008 muss er vorsorglich schon mal die gleiche Summe vorauszahlen und für das Jahr 2009 sind es 4.000,- EUR plus monatlich 666,- EUR ab Juli
    Macht auf einen Schlag satte 20.000,- EUR innerhalb 30 Tage. Das gibt meistens das Konto eines Existengründers nicht her. Das finanzielle Schlingern fängt an. Evtl. muss ein Kredit aufgenommen werden.

    Aus dieser Geschichte gelernt, gibt er nun seine Steuererklärung für 2008 ab. Da es in diesem Jahr besser gelaufen ist, als im Gründungsjahr, muss er wieder Steuern nachzahlen und die Vorausszahlungen für 2009 entsprechend erhöhen. Vielleicht sinds dann nochmal 5.000-10.000,- EUR....
    Doch jetzt hat die Bank Lust mehr, da nochmal nachzulegen, weil das Konto wegen den anderen Verpflichtungen (Maschinenfinanzierung, neues Firmenauto etc.) und den sich so langsam nach oben gewandelten Lebensstil des Gewerbetreibenden, das Girokonto bereits seit Monaten böse im Soll befindet.

    Der Gewerbetreibende hofft darauf, die Steuerschuld bald zu bezahlen, schliesslich arbeitet er ja viel und hat noch viele offene Rechnungen. Doch da fällt mal eine Forderung aus, hier streitet man sich noch wegen Kleinigkeiten und bis man sich umsieht, steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe, der einen Vollstreckungsbescheid vom Finanzamt in der Hand hält und die restlichen 10.000,- EUR nebst Zinsen haben möchte. Das Finanzamt muss nämlich keinen Mahnbescheid beantragen.
    Und schon steht man in der Schuldnerliste, Schufa etc. Und dann kündigt die Bank ihren Kredit und auch der Lieferant, der die Maschine auf Pump geliefert hat, will diese wieder haben. Bei der Leasinggesellschaft vom Auto siehts nicht anders aus....
    Dann ist es vorbei mit der Selbständigeit. Dabei hat er fachlich eigentlich eine gute Arbeit abgegeben...
    Es bleiben die Schulden.

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  • dienervt
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    • 7. November 2009 um 20:41
    • #10

    Ich gebe die Unterlagen 1/4 jährlich mindestens aber 1/2 jährlich zum Steuerberater- so weiß ich immer wie es (USt.) steuermäßig steht und was ich im Grobem zurücklegen muß- "es schläft sich einfach leichter"

    Zitat von "mringhoff"

    Macht auf einen Schlag satte 20.000,- EUR innerhalb 30 Tage. Das gibt meistens das Konto eines Existengründers nicht her. Das finanzielle Schlingern fängt an. Evtl. muss ein Kredit aufgenommen werden.

    Ja, das Finanzamt fordert eine solche Rückzahlung schnell, ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt innerhalb der Frist geleistet werden kann.
    (wenigstens zahlen sie andererseits Steuererstattungen sehr pünktlich wieder aus und das derzeit noch in Geld und nicht in Schuldscheinen, wie Kalifornien :o )
    Besser: eine Bank aufmachen- dann gibt es sogar (bedingungslos) Geld vom Staat wenn man Geld verzockt hat.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

    3 Mal editiert, zuletzt von dienervt (8. November 2009 um 13:44)

  • mringhoff
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    • 8. November 2009 um 01:45
    • #11

    Wenn sich das mal eingependelt hat mit den Vorauszahlungen, dann läufts schon. Aber bei den Existenzgründern ist das halt besonders gefährlich, weil diese anfangs mit dem Steuerkram wenig am Hut haben, meist ja noch keine Vorauszahlungen leisten und in den ersten Jahren auch noch viele andere Investitionen tätigen.
    Oft starten die Tilgungszahlungen bei manchen Förderprogrammen ja auch erst 1-2 Jahre später, also genau in der Zeit, wo man mit der verzögerten Steuererklärung hinkommt. Währenddessen hat man sich vom laufenden Kontostand blenden lassen und viele Einnahmen wieder anderweitig investiert oder als Privatentnahme entnommen...
    Und genau dann kommt der Knall...

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  • tufkadib
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    • 8. November 2009 um 18:07
    • #12

    Hallo,

    Zitat von "Patrick Krause"


    Da ich auch immer öfter direkt von Venues angefragt werde, ist es nun endlich an der Zeit, mich um meine Selbstständigkeit zu kümmern.


    wozu?
    Mal ganz leidenschaftslos die Kehrseite der Medaille betrachtet:
    Aus welchem Grunde willst Du Dich in das unüberschaubare Heer derer einreihen, die für einen Apfel und ein Ei nächtens am Mischpult stehen (Rechnungen schreiben kannst Du auch so, dazu mußt Du nicht selbständig sein)?
    Suche Dir eine Festanstellung, die Dir ein Gehalt bietet, welches Dir einen angemessenen Lebensstandard gestattet und arbeite bei den Bands nebenbei.
    Wenn Dir die Preise zu niedrig sind, machst Du eben nichts. Als kleiner Krauter hingegen mußt Du, ob Du nun willst oder nicht.
    Selbständig heißt arbeiten, und zwar selbst und ständig. Und -private KV ist nur schön billig, wenn Du jung und gesund bist.

    MfG
    DirkB

  • mringhoff
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    • 8. November 2009 um 19:31
    • #13
    Zitat von "DirkB"

    Rechnungen schreiben kannst Du auch so, dazu mußt Du nicht selbständig sein


    Vorsicht: Man kann zwar bei marginalen Dingen eine Rechnung schreiben, aber wer das häufiger macht, betreibt ein Gewerbe und muss dieses auch anmelden. Man kann sich das also nicht raussuchen oder selber entscheiden.
    Und: selbst diese Kleinbetragsrechnungen müssen aber als Einnahme in der Steuererklärung angegeben werden.

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  • Mechwerkandi
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    • 9. November 2009 um 08:46
    • #14
    Zitat von "mringhoff"


    Vorsicht: Man kann zwar bei marginalen Dingen eine Rechnung schreiben, aber wer das häufiger macht, betreibt ein Gewerbe und muss dieses auch anmelden.


    Nö. :D
    Du kannst Rechnungen schreiben, soviel Du willst und in beliebiger Höhe.
    Einzig keine MwSt ausweisen und schön die Erlöse bei der Steueranmeldung angeben, wg. der allfälligen Kontrollmeldung.
    Und: Gewerbe setzt eine dauerhaft erkennbare Gewinnerzielungsabsicht voraus.
    Daran scheitern schon die meisten. :wink:

    Die Frage bleibt aber:
    Was verspricht man sich von der Selbstständigkeit?

  • mringhoff
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    • 9. November 2009 um 11:20
    • #15
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Und: Gewerbe setzt eine dauerhaft erkennbare Gewinnerzielungsabsicht voraus.


    Das interpretieren die Behörden, wie sie es gerade brauchen:
    Wenn jemand dreimal das gleiche verkauft wird ihm oft schon ein Gewerbe angedichtet. (Einige E-Bayer werden die Problematik kennen).
    Merkt das Finanzamt, daß sie hier draufzahlen, wird der Spieß umgedreht. Auf einmal ist das dann "Liebhaberei" und die erstatteten Steuern müssen wieder zurückgezahlt werden.

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  • stb
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    • 9. November 2009 um 16:18
    • #16

    ... da ist man mal eine Zeit lang nicht auf Sendung, und dann das! :D

    Sorry, daß ich da ein wenig widersprechen muß.
    Die Behörden haben da nix zu interpretieren. Man muß (leider) die ertragsteuerliche und die umsatzsteuerliche Definition unterscheiden:
    EST: Gewerbebetrieb - wenn u.a. die GEWINNerzielungsabsicht vorliegt
    UST: Unternehmer - gewerbliche Tätigkeit = mit EINNAHMENerzielungsabsicht

    deshalb kann zwar USt-lich ein Unternemen vorliegen - also mit Umsatzsteuererhebungs- und abführungspflicht (oder eben auch Kleinstunternhmer), ESt-lich aber eben keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein und deshalb sogn. "Liebhaberei" vorliegen. (Klingt komisch - is aber so).

    So - genug geklugscheissert. Wie immer mein Rat an den Threatstarter:

    Such dir einen kompetenten Steuerberater und investier die paar EURO (bitte jetzt keine Diskussion über Seuerberaterhonorare etc. - Danke) für eine vernünftige Beratung. Glaube mir, Du sparst möglicherweise viel Geld (und Nerven).

    Gruß

    stb

  • andy006
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    • 9. November 2009 um 21:27
    • #17

    Hallo,
    immerwiederschön von Dir zu lesen, mringhoff. Du nimmst Dir Zeit Dein Wissen anderen mitzuteilen. Leider hat DirkB aber wohl den wirklichen Punkt getroffen. "Sich einzureihen in das Heer derer ......... "

    P.S. und an den Fredstarter - denke an das Problem der Scheinselbstständigkeit!!!!! Arbeiten alleine reicht nicht in diesem Staat.

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Online
    Volker
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    • 11. November 2009 um 13:22
    • #18

    Bitte den Beitrag von stb 2 x lesen. Das ist wichtig.
    Auch wer beispielsweise jahrelang neben seinem Hauptjob sich im Bereich der Veranstaltungstechnik tummelt, dort zu schicken Dumpingpreisen arbeitet und ein ordentliches Minus einfährt, mit dem er dann die Steuerlast aus den übrigen Einkünften drückt, kann folglich auch mit einer ansprechenden Nachzahlung rechnen (wenn die vorläufigen Bescheide wg. Liebhaberei geändert werden), je nach Ausprägung komtm da auch einiges Zusammen.

    Fazit: besser jemanden Fragen der sich auskennt.

    Am Rande noch der Hinweis zu den Ausführungen von Herrn Ringhoff

    "und bis man sich umsieht, steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe, der einen Vollstreckungsbescheid vom Finanzamt in der Hand hält und die restlichen 10.000,- EUR nebst Zinsen haben möchte. Das Finanzamt muss nämlich keinen Mahnbescheid beantragen.
    Und schon steht man in der Schuldnerliste, Schufa etc. "

    Das ist sachlich falsch. Ein Gerichtsvollzieher wird von der Finanzverwaltung eigentlich nur zur Durchsetzung von Haftbefehlen eingesetzt. Für die übrigen Außendienstmaßnahmen, z.B. die Vollstreckung in Wohn- oder Geschäftsräumen, Schließfachöffnungen etc... haben die Finanzämter eigene Vollzieher.
    Mit "Schuldnerliste" ist vermutlich die entsprechende Kartei beim Amtsgericht gemeint. Darin wird man eingetragen, wenn man die EV(eidesstattliche Versicherung, früher Offenbarungseid) abgegeben hat, sich davor zunächst gedrückt hat (und Haftbefehl erlassen wird) oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde.
    In die Schufa gelangt man bei Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung nur mittelbar, z.B. weil die Bank eine Kontenpfändung durch das Finanzamt meldet, aber ganz sicher nicht durch Meldung durch die Finanzverwaltung.

    "Selbständig machen" nur mit Internetforenweisheiten sollte man besser lassen. Da grundsätzlich die wirtschaftliche Existenz dranhängt sollte man wirklich einen Fachmann aufsuchen.

    Ich weiss nicht woher die Startups die Info haben dass man in den ersten 2 Jahren keine Steuern zahlen muss. Das ist schlicht falsch, es sei denn man macht den von MrRinghoff weiter oben beschriebenen Fehler. Je nach Dimension oder Unternehmensform hängt übrigens auch noch die Gewerbesteuer dran...

    Viele Grüße und viel Erfolg mit Deinem Unternehmen,
    Volker

  • mringhoff
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    • 11. November 2009 um 15:25
    • #19
    Zitat von "Volker"

    ... haben die Finanzämter eigene Vollzieher.


    wie auch immer, der Effekt ist der gleiche... :)
    Was ich vor allem damit sagen wollte ist, daß sich die Finanzämter nicht so lange Zeit lassen, wie es der ein oder andere von anderen Gläubigern her kennt (diverse Mahnungen, Mahnbescheid, Einspruchsfristen etc.).

    Zitat von "Volker"

    "Selbständig machen" nur mit Internetforenweisheiten sollte man besser lassen. Da grundsätzlich die wirtschaftliche Existenz dranhängt sollte man wirklich einen Fachmann aufsuchen.


    Kann ich nur unterstreichen. Siehe meine Ausführungen weiter oben...
    ...

    Zitat von "Volker"

    Ich weiss nicht woher die Startups die Info haben dass man in den ersten 2 Jahren keine Steuern zahlen muss.


    Hat jetzt auch keiner so behauptet. Das passiert einfach, wenn sich der Unternehmer nicht um seine Steuersachen kümmert und das Finanzamt nicht immer sofort und gleich Stress macht...

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  • Patrick Krause
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    • 5. Dezember 2009 um 22:26
    • #20

    So, nach etlichen Tagen melde ich mich auch nochmal wieder zu Wort.

    Ein großes Dankeschön schonmal an Euch alle, für eure Antworten.
    Nach ein paar Überlegungen und Gesprächen habe ich mich vorerst entschieden "nur" ein Kleingewerbe anzumelden.

    Ich muss nämlich ehrlich gestehen, dass ich durch diesen ganzen sche** Steuerdschungel einfach nicht durchsteige.
    Oder aber ich bin zu blöd dafür.

    Sehe ich das richtig, dass ich im Jahr mit meinem Kleingewerbe 17.500€ verdienen darf und keine Umsatzsteuer zahlen muss.
    Darin inbegriffen ist dann, dass ich auch nichts steuerlich geltend machenkann, richtig?

    Was kommen denn dann für Steuern auf mich zu?
    Oder evtl auch gar keine? Hehe :D

    MonEngineer InFlames|KoRn|Toto|Trivium|SteelPanther

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