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Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

  • christian_thomas
  • 22. Mai 2011 um 17:11
  • Geschlossen
  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 17:11
    • #1

    Hallo Freunde der Nacht und des Auflegesports,

    da verteilt ein netter Kollege, nennen wir ihn mal Joachim van Haselen aus Oldenburg, fleissig Abmahnungen an andere DJ-Kollegen, die auf Ihrer Webseite DJ-Notdienst anbieten.

    Der nette Kollege hat sich nämlich die Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

    Offensichtlich hat dieser nette Kollege Joachim van Haaselen den Rechtsanwalt Dirk Rosenhagen beauftragt, alle ungefähr 377.000 Google-Ergebnisse zu "DJ-Notdienst" auf Markenrechtsverstöße zu prüfen und in Anspruch nehmen zu lassen.

    Nur so kann ich mir erklären, dass es bisher Kollegen aus NRW und aus Sachsen traf...

    Was haltet Ihr denn davon als Betroffene?
    Ich selbst bin zwar nicht betroffen, aber ich finde es schon recht heftig, was der Kollege da macht.

    Ich werde mir nun die Begriffe "Beschallungstechnik", "Lichttechnik","Discjockey", "Discothek", "Notruf", "Unfall-Notruf" und "Abwasserrohr-Notdienst" schützen lassen, und werde dann, weil ich auf anderen Gebieten vielleicht erfolglos bin, mit Lizenzen und Abmahnungen mein Geld machen!? :grin:

    Ich finde, die Betroffenen sollten sich zusammentun und gegen die Eintragung dieser beiden Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" vorgehen, da die Marken meiner Meinung keine besonders schützenswerten, sondern eher freizuhaltende Begriffe sind.

    Habe Euch unten mal die Abmahnungen an Kollegen im anonymisierten Zustand eingestellt.

    Euer Christian Thomas,
    Kuhstr. 8
    45701 Herten

    PS: Bitte an die Admins: Falls kein Thema fürs Warnungsbrett, bitte ins offene Brett verschieben.

    Edith: Tippfehler...

    Und die Urkunde zu DJ-Vermittlung:

    Edith 2: Link zur Urkunde der zwischenzeitlich offline gestellten Original-Webpräsenz bearbeitet, um die Urkunde weiter anzuzeigen

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von christian_thomas (24. Mai 2011 um 20:59)

  • Wolfgang Peter
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    • 22. Mai 2011 um 19:44
    • #2

    Bei der Kostennote würde ich mal einen Anwalt meines Vertrauens mit dem Thema konfrontiert unter dem Hinweis auf §8, MarkenG.
    Demnach ist diese "Marke" gar Keine! Und insofern auch nicht schützenswert. Erstaunlich, das Diese trotzdem eingetragen wurde, denn im Register ist dieser Blödsinn tatsächlich hinterlegt ... Ob dann das Patentamt die Kosten übernehmen muss oder wo das dann hinführt - keine Ahnung. Aber die Eintragung solcher "Marken" ist per MarkenG eigentlich ausgeschlossen ...

    Lasst mal hören, wie es weitergegangen ist! Ach so - zahlen würde ich - zumindest so - nicht!

    MfG
    WP

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten und selber weiterverwenden!

  • tufkaleho
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    • 22. Mai 2011 um 20:43
    • #3

    Ich könnte mir höchstens Vorstellen dass jemand da geschickt einen "Künstlernamen" als Markennamen hat eintragen lassen.
    Also anstatt DJ Schlagmichtot, halt DJ Notdienst.

    Aber selbst das dürfte garantiert auf wackligen Beinen stehen, so wie sich der Wisch liest weiss das der Anwalt auch.

  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 20:55
    • #4
    Zitat von "leopold hollerith"

    Ich könnte mir höchstens Vorstellen dass jemand da geschickt einen "Künstlernamen" als Markennamen hat eintragen lassen.
    Also anstatt DJ Schlagmichtot, halt DJ Notdienst.

    Aber selbst das dürfte garantiert auf wackligen Beinen stehen, so wie sich der Wisch liest weiss das der Anwalt auch.

    Hmm, ich weiss nichts Genaues über die DJ-Qualität dieses abmahnenden Kollegen zu sagen.

    Ich habe aber meinen Namen "Christian Thomas" als Künstlernamen im BPA stehen - und das war schwer, den eingetragen zu bekommen, ich musste gegenüber der Behörde nachweisen, wie bekannt ich unter dem Künstlernamen bin...

    Ich würde mir aber nicht die Blöße geben wollen, laut Ausweis "DJ-Notdienst" zu heissen. :D

    Nein, mittlerweile haben sich mehrere Kollegen gemeldet, die derartige Post bekamen. Der Kollege scheint damit (also mit den Abmahnungen) reich werden zu wollen.

    Rechnen wir mal: 377.000 mal 1.379,80€ = 520.184.600 € - Wer wird Millionär auf wessen Kosten?

    Dabei gibt es Leute, die die Bezeichnung nachweislich schon Jahre länger im Verkehr haben als das Antragsdatum auf die Marke. Und darunter sind Kollegen, die durchaus Ernst machen und den Abmahnverursacher in Grund und Boden klagen. Ich hoffe, der Initiator der Abmahnungen hat genug Geld für die Anwalts- und Gerichtskosten der Abgemahnten.

    OK, das DJ-Geschäft ist schwer. Aber dass es so schwer ist, dass man mit Abmahnungen versucht Geld zu verdienen, habe ich bisher nicht für möglich gehalten.

    Wie gut, dass ich damit (edit: dem Djing) kein Geld mehr verdienen muss!

    Christian Thomas
    Kuhstr.8
    45701 Herten

    PS: Bitte die Forenregeln beachten und Adressen nachtragen.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von christian_thomas (27. Mai 2011 um 18:06)

  • mringhoff
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    • 22. Mai 2011 um 20:58
    • #5

    Das Patentamt prüft nicht die Berechtigung der Eintragung. Es trägt einfach ein, wenn das Formular korrekt ausgefüllt ist und kassiert dafür die Gebühr.
    Wenn eine Marke ungerechtfertigt eingetragen ist kann dagegen vorgegangen werden. Im Prinzip ist es nur der Beweis, daß jemand ab einem bestimmten Datum eine bestimmte Markenname benützt. Das kann evtl. mal wichtig sein, um nachzuweisen, daß man die älteren Rechte hat.

    Ob die beiden Begriffe überhaupt schützenswert sind, muss noch geklärt werden, aber das geht halt wieder nur über den juristischen Weg. Ich persönlich sehe gute Chancen, daß DJ-Vermittlung und vermutlich auch DJ-Notdienst so stark im allgemeinen Wortgebrauch verankert sind, daß ein Schutz nicht möglich ist.

    Aber dazu muss es halt leider erstmal zu einem Prozess bzw. Urteil kommen.

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  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 21:34
    • #6
    Zitat von "http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=309320&ccheck=1"

    Beim Deutschen PAten- und MArkenamt ist seit dem 21.12.2006 das Wortzeichen

    DJ-NOTDIENST

    für die Waren "elektrische und wissenschaftliche Instrumente, elektrotechnische, elektrothermische und elektronische Apparate und Instrumente, belichtete Filme" eingetragen, sowie für die Dienstleistungen

    Erziehung;
    Ausbildung;
    sportliche Aktivitäten,
    Produktion von Filmen;
    Filmvorführungen;
    Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe;
    Dienstleistungen eines Bildstudios.

    Sobald diese Waren und Dienstleistungen mit der Erbringung von Notfall-Dienstleistungen im Bereich Musik/Schallplatten-Auflegen/Disk-Jockey usw. zu tun hätten, wäre die Marke entgegen dem Eintragunsghindernis einer "beschreibenden Marke" eingetragen worden, und insoweit( teilweise ) löschungsreif.

    Dagegen dürfte die Marke "DJ-Notdienst" ohne weiteres für z.B. Mikrometer-Schrauben, Balkenwaagen, Unterwasser-Lautsprecher usw. benutzt werden, sowie für das Angebot von pädagogischen Kursen für Kunstradfahrer-Jugendtrainer, Schulungsfilme im Bereich Fallschirmspringen usw.

    Es könnte "einfach" beim Markenamt beantragt werden, daß bezüglich der Marke Nr. 30613660 "DJ Notdienst" alle solchen Waren/Dienstleistungen aus dem Verzeichnis der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gelöscht werden, für die "DJ Notdienst" gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1,2 oder 3 MarkenG eingetragen wäre:

    § 50 MarkenG
    "Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen ... § 8 MarkenG eingetragen worden ist.

    (2) Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 [2, 3] eingetragen worden, so kann die Eintragung nur gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Löschung besteht. Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 eingetragen worden, so kann die Eintragung außerdem nur dann gelöscht werden, wenn der Antrag auf Löschung innerhalb von zehn Jahren seit dem Tag der Eintragung gestellt wird."

    § 8 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 MarkenG
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

    1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

    2.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,

    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

    --------------

    Dem Wortzeichen "DJ Notdienst" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft; man könnte sich gut vorstellen, daß dieses Wortzeichen geeignet sein könnte, z.B. Waren wie etwa Ankerketten von Ankerketten anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" dürfte jedoch ausschließlich aus Angaben über die Art, Zeit und Bestimmung solcher Dienstleistungen bestehen, die sich auf Dienstleistungen in Notfällen im Diskjockey-Musikgewerbe beziehen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" könnte vielleicht auch deswegen nicht für "typische" DJ-Notdienste eintragbar/löschungsreif sein, weil es für diese Dienste jedenfalls eine sprachübliche Bezeichnung darstellen würde, unabhängig davon, ob die Angabe "DJ Notdienst" die betreffenden Dienste ihrer Art, Bestimmung, Zeit usw. glatt beschreiben würde.

    Die Marke "DJ Notdienst" ist noch keine 10 Jahre eingetragen, und außerdem hat es ihr Inhaber auch noch nicht geschafft, in den betreffenden Verkehrskreisen dafür zu sorgen, daß jedermann "DJ Notdienst" nur noch als Kennzeichen für die vom Markeninhaber unter der Marke "DJ Notdienst" angebotenen Waren/Dienstleistungen versteht, vor allem nicht insoweit, als es um Waren/Dienstleistungen geht, für die "DJ Notdienst" im allgemeinen Sprachgebrauch eine typische Bezeichnung darstellt, bzw. deren Eigenschaften mit "DJ Notdienst" beschrieben würden.

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    Christian Thomas
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  • slaytalix
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    • 23. Mai 2011 um 09:55
    • #7

    Hallo

    Im "Marken-Quick-Check"

    http://www.schutzrechte-online.de/quickCheck.do;…56E94391EE3787A

    finden sich leider 2 Einträge, 1 x mit Bindestrich, 1 x ohne

    Das ist sicherlich grenzwertig. Allein den Notdienst in Verbindung mit einer Branche bzw. Berufsbezeichnung eintragen zu lassen, grenzt schon bei der Behörde auch an Nötigung.

    Es gibt auch einen "Schlüssel-Notdienst", einen "ärztlichen Notdienst"

    Wenn es die gleiche www ist, die mit prxxx-.dj.de anfängt & dort auch mit dem Notdienst geworben wird, gibt es auch dort einen User, der seinen Namen angeblich schützen ließ, dabei handelt es sich um ein "DJ Team [in] NRW", ist aber definitiv nicht eingetragen :roll: :wink:

    Hier ging es um eine Abmahnung an ein Forenmitglied dort. Meine Recherche, o. g. genannt, hat aber keine Einträge ergeben, höchstens Ähnliche in den USA. Hier evtl. mehr per PN.

    Ebenfalls fragwürdig, daß sich Anwälte auf solche Sachen einlassen oder auch Notare, die eine Kassiererin der Freiheit berauben, sie nötigen, die Tür abschließen & zu Unterschriften zwingen, Geld unterschlagen zu haben

    Klagefähige Anschrift siehe Verifizierung oder:
    Kai Richter
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

    Einmal editiert, zuletzt von slaytalix (25. Mai 2011 um 13:01)

  • mringhoff
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    • 23. Mai 2011 um 11:09
    • #8
    Zitat von "christian_thomas bzw. 123recht.net/forum..."


    Beim Deutschen PAten- und MArkenamt ist seit dem 21.12.2006 das Wortzeichen DJ-NOTDIENST
    für die Waren "elektrische und wissenschaftliche Instrumente, elektrotechnische, elektrothermische und elektronische Apparate und Instrumente, belichtete Filme" eingetragen, sowie für die Dienstleistungen
    Erziehung;
    Ausbildung;
    sportliche Aktivitäten,
    Produktion von Filmen;
    Filmvorführungen;
    Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe;
    Dienstleistungen eines Bildstudios.

    Sobald diese Waren und Dienstleistungen mit der Erbringung von Notfall-Dienstleistungen im Bereich Musik/Schallplatten-Auflegen/Disk-Jockey usw. zu tun hätten, wäre die Marke entgegen dem Eintragunsghindernis einer "beschreibenden Marke" eingetragen worden, und insoweit( teilweise ) löschungsreif.

    Alles anzeigen


    wie unsinnig ist das denn? Wer lässt sich denn "DJ-Notdienst" als Marke in vollkommen fachfremden Bereichen schützen?
    Die Vermutung drängt sich auf, daß es sich hierbei nicht mehr wirklich um das Schützen der Marke geht, sondern daß man eine Urkunde vom Patentamt vorweisen kann, um diese dann gegen jemanden einzusetzen, der sich damit nicht näher auskennt....

    Zitat von "christian_thomas bzw. 123recht.net/forum..."


    ...
    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" dürfte jedoch ausschließlich aus Angaben über die Art, Zeit und Bestimmung solcher Dienstleistungen bestehen, die sich auf Dienstleistungen in Notfällen im Diskjockey-Musikgewerbe beziehen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" könnte vielleicht auch deswegen nicht für "typische" DJ-Notdienste eintragbar/löschungsreif sein, weil es für diese Dienste jedenfalls eine sprachübliche Bezeichnung darstellen würde, unabhängig davon, ob die Angabe "DJ Notdienst" die betreffenden Dienste ihrer Art, Bestimmung, Zeit usw. glatt beschreiben würde.

    na, dann sollte sich doch alles erledigt haben. Also Anwalt nehmen, Löschung beantragen, Abmahnung als unzulässig abweisen und der gegnerischen Partei die Rechnung schicken.
    Oder übersehen wir hier einen unbekannten Trick des Abmahnanwalts? Wenn nicht, kann ich mir gar nicht vorstellen, warum man das ganze so durchzieht.


    Aber ich denke, in dem genannten Forumsbeitrag ist das juristisch viel fundierter diskutiert worden, als hier bei uns je möglich sein wird.
    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=309320&ccheck=1
    (was auch interessant war herauszulesen ist die Tatsache, daß angeblich der Anwalt, der die Abmahnung verfasst hat, auch damals das Markenrecht eingetragen hat...)
    Also am besten dort mal weiterlesen... :)

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    Einmal editiert, zuletzt von mringhoff (23. Mai 2011 um 11:24)

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    • 23. Mai 2011 um 11:23
    • #9

    das eigetnlich nervige ist, das man damit wieder sinnlos zeit seines lebens verdaddelt.

    alexander heuser
    gleiwitzer str. 7-11
    30855 langenhagen

    http://www.crystal-hannover.de
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  • christian_thomas
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    • 23. Mai 2011 um 18:02
    • #10
    Zitat von "test"

    das eigentlich nervige ist, das man damit wieder sinnlos zeit seines lebens verdaddelt.

    So ist es, leider.

    Aber - wenn man auf solche Vorkommnisse nicht deutlich hinweist, geschieht es, dass nicht wenige, unbedarfte Leute einfach unterschreiben und zahlen, um ihre Ruhe vor dem Abmahner zu haben.

    Menschen, die andere Menschen abzocken wollen, gibt es leider mehr als genug auf dieser Welt.

    Die Deutsche Discjockey-Organisation DDO, in der ich Ehrenmitglied bin, hat ihre Mitglieder bereits über diese Abmahnwelle gewarnt und wird über ihre Verbandsanwälte tätig werden, wenn ihre Mitglieder abgemahnt werden.

    Der Berufsverband Discjockey e.V. ist ebenfalls im Sinne seiner (offensichtlich bereits mehrfach abgemahnten) Mitglieder tätig geworden.

    Der Abmahner selbst rühmt sich auf seiner Webseite, ein Mitglied des BVD e.V. gewesen zu sein - vielleicht erfährt man ja aus diesen Kreisen näheres zum Abmahner?

    Ich finde das ganze irgendwie amüsant - durfte ich doch in den 90er Jahren die erste Abmahnwelle einer Fa. Symicron GmbH, vertreten durch einen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth miterleben, wegen der Marke "Explorer"

    Symicron ist pleite, RA Gravenreuth nahm sich das Leben...

    ...und die welt ist schön.

    Christian Thomas
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    • 23. Mai 2011 um 19:51
    • #11
    Zitat von "christian_thomas"

    Der Berufsverband Discjockey e.V. ist ebenfalls im Sinne seiner (offensichtlich bereits mehrfach abgemahnten) Mitglieder tätig geworden.

    Der BVD hatte das heute morgen noch nicht auf dem Schirm, aber nach meinem Hinweis innerhalb weniger Stunden reagiert.

    Siehe auch: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=11&t=82956&p=690240

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • christian_thomas
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    • 25. Mai 2011 um 18:32
    • #12

    Hallo Kollegen,

    ich wurde gebeten, Euch folgendes mitzuteilen:

    Zitat von "Joachim van Haselen"


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: DJ Charlie [mailto:dj-charlie @xxx mail.de]
    Gesendet: Mittwoch, 25. Mai 2011 11:56
    An: Herr Thomas
    Betreff: Info Abmahnungen

    Hallo Herr Thomas,
    heute sprach ich mit meinem neuen Rechtsanwalt , er gab mir viele gute Tips und steht mir in Beratung zur Seite.

    Danach konnte ich meinen ehemaligen Rechtsanwalt davon überzeugen allen geschädigten eine Verzichtserklärung und Entschuldigung zuzusenden.

    Ausserdem bekomme ich heute die Daten der abgemahnten DJ und werde mich dort persönlich Entschuldigen....

    Viel mehr steht nicht in meiner Macht ...
    sobald mein Homepageadmnistrator Zeit hat werde ich noch eine Entschuldigung auf meiner Webseite hinterlassen.

    Ansonsten werde ich mich erstmal zurückziehen um die ganze Sache zu verdauen..... und eventuell schlaf nachzuholen...

    Ich würde es begrüßen wenn Sie auch diesen Text in Ihrem Forum veröffentlchen würden. Danke im vorraus !

    An alle DJs die es betrifft:

    Diese Art der Abmahnung war von mir nicht beabsichtigt.
    Ich erkläre hiermit dass alle verschickten Abmahnungen Gegenstandslos sind.
    Ich entschuldige mich hiermit nochmals persönlich bei allen Betroffenen!!!
    Mein Rechtsanwalt hat auf meine Aufforderung an alle betroffenen einen Aufhebungsschreiben versendet und sich nochmals entschuldigt.

    Es tut mir unsagbar leid! Aber ich weiß auch dass dies nicht wieder gut zu machen ist.

    Joachim van Haselen

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    Christian Thomas
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    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (25. Mai 2011 um 20:22)

  • tufkaklto
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    • 25. Mai 2011 um 18:58
    • #13

    Ich finde es super, wie hier in kurzer Zeit ein schöner Erfolg zu sehen ist.

    Gratuliere.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • christian_thomas
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    • 25. Mai 2011 um 20:20
    • #14
    Zitat von "klauston"

    Ich finde es super, wie hier in kurzer Zeit ein schöner Erfolg zu sehen ist.

    Gratuliere.

    Erfolg, schön?

    Nein, denn:

    1. Der Kollege dürfte in der Branche erledigt sein.

    2. Viele Kollegen und die DJ-Verbände waren bereits bei ihren Anwälten, um dagegen vorzugehen.

    3. Die finanziellen Folgen für diesen Kollegen kann man derzeit noch gar nicht überblicken. Der Anwalt hat nämlich korrekt berechnet nach 50.000€ Streitwert - die Gegenanwälte werden das vermutlich genau so tun, summa Summarum dürften einige 10.000€ Kosten auf den Kollegen zukommen - trotz der Entschuldigung.

    Man könnte sagen "selbst schuld" - aber ich sehe das nicht als Erfolg, denn hierdurch wird der abmahnende Kollege sehr schweren, bleibenden Schaden davontragen.

    Ich selbst habe auch schon Abmahnungen geschrieben - aber von mir gibt es zuerst 2 Mails mit den Beanstandungen, wenn dann nichts geändert wird ein Fax. Erst wenn auf das Fax wieder nicht reagiert wird, kommt der Anwalt.

    Davon ab - ich musste seit 1990 gegen einige Leute und Behörden prozessieren, erst in 2010 war das alles erledigt, ich habe mit Ausnahme eines! Verfahrens, wo ich nur 92% gewann, und eines Verfahrens, in dem ein Vergleich geschlossen wurde, alle Verfahren gewonnen.

    Ich kann das Wort "Rechtsanwalt" nicht mehr hören!

    Christian Thomas
    Kuhstr. 8

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  • tufkaleho
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    • 25. Mai 2011 um 21:03
    • #15

    Trotzdem.
    Das Thema ist erstmal vom Tisch.
    Was den Rest angeht, da halte ich es nach den guten alten Sprichwörtern.

    Wer austeilt muss auch einstecken können.
    So wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es wieder heraus.

  • DJ Detto
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    • 25. Mai 2011 um 22:39
    • #16
    Zitat von "christian_thomas"

    Erfolg, schön?

    Nein, denn:

    1. Der Kollege dürfte in der Branche erledigt sein.

    [...]

    Man könnte sagen "selbst schuld" - aber ich sehe das nicht als Erfolg, denn hierdurch wird der abmahnende Kollege sehr schweren, bleibenden Schaden davontragen.

    Ich selbst habe auch schon Abmahnungen geschrieben - aber von mir gibt es zuerst 2 Mails mit den Beanstandungen, wenn dann nichts geändert wird ein Fax. Erst wenn auf das Fax wieder nicht reagiert wird, kommt der Anwalt.
    [...]

    Alles anzeigen

    Hallo Christian,
    das sehe ich anders.

    Denn wie heißt es so schön: "Wer Wind säht wird Sturm ernten"

    Es ist etwas anderes, wenn man jemanden Abmahnt, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. ein Einzelfall ist abmahnt, oder ob man flächendeckend versucht Kohle zu machen - wie oben ja schön vorgerechnet wurde.

    Ich für meinen Teil hoffe nur, dass dieser Fall so publik wird, dass andere blöde Zeitgenossen davon abgehalten werden, rechtschaffende Leute mit solch einem Quatsch abzocken zu wollen. Die Herrschaften (und Damen) sollten sich mal Gedanken über seriöse Geschäfte und Strategien machen :shock: :shock: :shock: :shock: .

    Sorry, aber da bin ich mitleidslos - sowas sollte man sich vorher überlegen bzw. auf die Risiken sollte der seriöse Anwalt hinweisen.

    Diesmal mit Adresse (damit ncht wieder gelöscht :oops: )

    Detlev Weniger
    Mainstr. 18
    47051 Duisburg

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    • 26. Mai 2011 um 18:51
    • #17
    Zitat von "DJ Detto"

    Hallo Christian, ...

    ...hoffe nur, dass dieser Fall so publik wird, dass andere blöde Zeitgenossen davon abgehalten werden, rechtschaffende Leute mit solch einem Quatsch abzocken zu wollen. Die Herrschaften (und Damen) sollten sich mal Gedanken über seriöse Geschäfte und Strategien machen ...

    Das hoffe ich auch - und ich hoffe, dass andere Abmahnabzocker gewarnt sind und kapieren, was passiert, wenn sie Gleiches versuchen.

    Ich finde den durch die wahnsinnig schnelle Verbreitung dieser Warnung auch in zahlreichen anderen Foren erreichten Erfolg zwar sehr positiv (immerhin sollte anderen Leuten, die einer ehrbaren, versteuerten und vor allem oft sehr schwierigen selbständigen Beschäftigung nachgehen, rechtswidrig Geld abgenommen werden), sehe aber auch die andere Seite:

    Was ist denn, wenn Joachim van Haaselen (früher Charly Wodke) tatsächlich bei der Markenregistrierung von seinem Rechtsanwalt getäuscht wurde, wie er behauptet?

    Was, wenn tatsächlich der Rechtsanwalt Dollarzeichen in den Augen hatte, als er seinen "Abmahn-O-Mat" einschaltete und Serienbriefe druckte, ohne dafür einen entsprechenden Auftrag zu haben?

    Wenn das alles so ist, wie van Haaselen in seinen E-Mails und Telefonaten verlauten ließ, dann kann er einem schon leid tun, weil er völlig naiv und gutgläubig nem Anwalt vertraute, ohne dessen Absichten zu hinterfragen.

    Wissen, ob es so oder anders war, kann man natürlich nur dann, wenn man entsprechende Belege sieht. Daher hoffe ich, dass van Haaselen entsprechende Belege zu meinen oder zu Admins Händen einreicht, um eine restlose Aufklärung dieser wirklich unglaublichen Geschichte zu erreichen.

    Ich jedenfalls möchte nicht in van Haaselen's Haut stecken - der miese Ruf eines Abmahnabzockers wird ihn lebenslang begleiten.

    Christian Thomas
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  • mringhoff
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    • 26. Mai 2011 um 19:26
    • #18

    Na, etwas wusste unser DJ schon, schließlich hat er ja wohl seine Homepage selbst gestaltet, vor allem das mit der Nutzungsgebühr seines "Patents".
    Daß das auch der Anwalt war, wage ich jetzt mal zu bezweifeln, der hätte auf alle Fälle nicht das Wort "Patent" verwendet, soviel Fachwissen sollte vorhanden sein.

    Wie es letztendlich wirklich war, werden wir vermutlich nicht erfahren.


    Zitat von "christian_thomas"

    und ich hoffe, dass andere Abmahnabzocker gewarnt sind und kapieren, was passiert, wenn sie Gleiches versuchen.


    das hängt natürlich mit der begangenen Rechtsverletzung zusammen.
    Daß es hier so schnell zu Ende gegangen ist, liegt ja daran, daß die Abmahnung keine juristisch haltbare Grundlage hatte. Das ist aber normal nicht so.

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  • christian_thomas
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    • 26. Mai 2011 um 20:52
    • #19
    Zitat von "mringhoff"

    Daß es hier so schnell zu Ende gegangen ist, liegt ja daran, daß die Abmahnung keine juristisch haltbare Grundlage hatte. Das ist aber normal nicht so.

    Naja,

    wenn alle Abmahnanwälte so fundierte Fachkenntnisse haben wie der betreffende Abmahnanwalt, dann wird das normal! :D

    Die Webseite des Abmahnanwaltes ist übrigens immer noch teilweise zu...

    Mfg,

    Christian Thomas
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  • gert
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    • 27. Mai 2011 um 15:39
    • #20
    Zitat von "DJ Detto"

    Erfolg, schön?

    Nein, denn:

    1. Der Kollege dürfte in der Branche erledigt sein.

    [...]


    Das will ich doch schwer hoffen!!!!!!
    Also mal im Ernst dieses Tut mir leid und Entschuldigung kann ich nur als BULLSHIT bezeichnen. Der Kollege hat Gebühren bezahlt und einen Anwalt beauftragt um sich seinen Titel schützen zu lassen. Da hat er sicher irgendwo unterschreiben müssen. Das war eiskalt geplant und ist in die Hose gegangen. Dafür gibt es kein Mitleid. Der soll froh sein wenn er nicht wegen Betrug vor den Staatsanwalt muss.
    Ich wage mal zu behaupten das wenn die Tausender auf seinem Konto eingegangen wären, hätte er sicher nicht vor Schreck gleich alles zurücküberwiesen und sich entschuldigt! Da musste wieder mal ein Anwalt mit dem Kuhfuss bei.
    Wer auf solche Ideen kommt verdient alles was er kriegt!


    Gruss
    Gert Sanner
    Birmingham
    Prince of Wales

    Practice, Practice, Practice

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