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Neues GEMA-Recht: auch DJs müssen zahlen...

  • mringhoff
  • 27. Februar 2013 um 16:36
  • Reini
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    3.225
    • 5. März 2013 um 08:52
    • #41

    .... was bleibt von 1€ wirklich beim Künstler übrig?

    sind es realistische 5 Cent? oder noch weniger

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • ADMIN
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    • 5. März 2013 um 19:12
    • #42
    Zitat von "eigentlich egal

    Dieses Land hat fertig! Beim Verlassen des Abortes bitte Spülung betätigen!

    Ich verstehe ja, dass beim Thema GEMA, gerade zur Zeit, einem "das Messer im Sack aufgeht", ich bitte aber zu berücksichtigen, dass wir hier ein Fachforum sind.

    Für politische Themen gibt es anderen Foren, und für Änderung der Politik gibt es in etwa einem halben Jahr eine Bundestagswahl.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lichtbildtondj
    Verifiziert
    Beiträge
    14
    • 5. März 2013 um 20:37
    • #43
    Zitat

    Wenn wir Musikern ihre CDs abkaufen und dann nochmal dafür bezahlen wenn wir diese einer breiteren Masse vorführen dann müssen wir ab sofort auch jedem Maler, Steinhauer oder Photographen zugestehen das wir einen Betrag bezahlen dafür das wir die gekaufte Kopie das Originals oder sogar das einzige Original in öffentlichen Räumen aufhängen und somit einer breiten Masse zugänglich machen. Auch diese Künstler haben ein Urheberrecht das doch gewahrt werden muss.

    Das ist gar nicht mal so abwegig...

    Zitat

    Aktuelle Sätze in Deutschland [Bearbeiten]

    Reprographiegeräte (rückwirkend ab 1. Januar 2008, gültig bis 2010)[2]:

    Scanner: 12,50 €
    Thermo- und Tintenfax: 5,00 €
    Laserfax: 10,00 €
    Tintendrucker: 5,00 €
    Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
    Laserdrucker: 12,50 €
    Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe)
    bis 14 Seiten/Minute: 25,00 €
    bis 39 Seiten/Minute: 50,00 €
    ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €
    PC: 13,65 €[3][4]

    Rechtskräftig:

    CD-Brenner: 8,70 €
    DVD-Brenner: 10,68 €
    MP3-Player: 2,56 €
    Tonbandgeräte: 1,28 €
    Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €
    Veröffentlichte Tarife zu Mobiltelefonen:
    Ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010[5]
    ohne Touchscreen: 4,00 €
    mit Touchscreen: 11,00 €
    Ab 1. Januar 2011[6]
    ohne Touchscreen: 12,00 €
    mit Touchscreen und weniger als 8 GB Speicherkapazität: 16,00 €
    mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00 €
    Tonträger: 0,0614 €/h
    z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €
    Bildträger: 0,0870 €/h
    Digitale Speichermedien (Speicherkarten, USB-Sticks u. ä.): seit 1. Juli 2012 zwischen 0,91 € und 1,95 € pro Medium[7])
    Festplatten[8]
    Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion: 34,00 €
    Multimedia-Festplatten ohne Aufzeichnungsfunktion: 19,00 €
    Netzwerkfestplatten mit einer Speicherkapazität < 1 TB: 5,00 €
    Netzwerkfestplatten mit einer Speicherkapazität ≥ 1 TB: € 17,00 €
    Externe Festplatten mit einer Speicherkapazität < 1 TB: € 7,00 €
    Externe Festplatten mit einer Speicherkapazität ≥ 1 TB: € 9,00 €

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    von ... http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

    Hier sind auch Kopierer usw aufgeführt... Jetzt fragt sich der geneigte Kunst-Nutzer: Was unterscheidet die Kunst in der Arztpraxis an der Wand von der Kunst die im Kaufhaus aus der ELA tönt?

    Im Ernst:
    Durch diese Abgabe soll der Künstler, egal welcher Gattung er nun angehört, also für Kopien seines Werks vergütet werden. Wer definiert hier den Unterschied zwischen Malkasten und Mikrofon? Welche Stelle hat dafür gesorgt, dass die Recht von "Musik"schaffenden Künstlern intensiver/anders vertreten werden (können) als die von anderen Künstlern?

  • mringhoff
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    • 13. März 2013 um 18:27
    • #44

    Interessanter Artikel vom Juni 2012 in der Frankfurter Rundschau:
    http://www.fr-online.de/kultur/streit-um-gema-gebuehren-gema--der-club-der-oberen-3400,1472786,16472672.html?fb_action_ids=10200760035911101&fb_action_types=og.recommends&fb_source=other_multiline&action_object_map=%7B%2210200760035911101%22%3A10150967755469088%7D&action_type_map=%7B%2210200760035911101%22%3A%22og.recommends%22%7D&action_ref_map=%5B%5D

    "65 Prozent der Gema-Ausschüttungen fließen an fünf Prozent der Mitglieder"

    Und die Gehälter des Vorstands wollen schließlich auch bezahlt werden. Der Vorstandsvorsitzende Harald Heker erhielt 484.000 Euro, den Vorstandsmitgliedern Rainer Hilpert und Georg Oeller wurden 332.000 Euro und 264.000 Euro überwiesen. Die pensionsvertraglichen Bezüge der früheren Vorstände betrugen 554.000 Euro.

    usw...

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  • Teddytaste
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    • 13. März 2013 um 19:18
    • #45

    Ich hab mal eine alte Abrechnung rausgekramt:
    2616 Verkaufte Einheiten einer CD mit 5 Titeln, 2 davon meine Komp & Text.
    Erlös: 13,61€ (das muss ich noch versteuern)

    Mir ist es schleierhaft wie sich dieses Nazi-Konstrukt bis heute so entwickeln konnte und sich selbst als Lizensierer für Stadtfeste betrachten darf und als normaler Verein ( die Gema ist keine Behörde) den Bürgern dieses Landes ungestraft unbegrenzt in die Tasche greifen darf. Wenn die Plattenfirmen nicht so gierig wären, die WIRKLICHEN Verwaltungskosten für das Eintreiben der Tantiemen als Maßgabe genommen werden und die Verteilung auch an die wirklichen Urheber erfolgen würde bräuchten wir nur 20% der gesamten Einnahmen der Gema. Wenn wir jetzt noch das Zweite und die Dritten Programme abschaffen würden bliebe soviel Geld über wie das BIP von den Malediven...

    Sowohl die Gemavermutung als auch die Zwangsabgabe auf Speichermedien ( sogar jeder Richter am Bundesverfassungsgericht ist ein potenzieller Dieb von geistigem Eigentum...) sind ein Schlag ins Gesicht aller rechtschaffenden Menschen. Eine gerechte Verteilung der Erlöse ist jedoch nicht im Sinne der Gemasatzung; dort wird geregelt wie man noch mehr Geld generieren kann und es danach dem größten Teil der Mitglieder vorenthält.

    Der Deutsche ist aber ein unglaublich belastbares und mit Scheuklappen ausgestattetes Arbeitstier dass nur müde aufguckt und danach ganz ruhig weitergrast. In diesem Land wird sich nie etwas ändern, erst wenn wir alle beim Staat angestellt sind und dort unser Geld bekommen fällt es auf. Aber dann haben wir griechische Verhältnisse...

    Ich sollte auch einen Verein gründen.... Für die Verwertung und den Schutz von Ausatemluft mit persönlicher Note. Wird eine Zwangsabgabe da jeder ausatmen muss....

    just my 2 cents...

    peter birkholz

    pb-showtechnik.de

  • mycrobit
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    • 15. März 2013 um 08:01
    • #46

    Wenn ich GEMA höre dann steigt bei mir auch gleich der Blutdruck, weil eine gerechte Verteilung des Geldes können Die ja nicht und wollen Die auch nicht. Jetzt haben sie aber erstmal zurückrudern müssen. Mir ist gerade folgendes untergekommen:

    http://www.golem.de/news/einigung-…1303-98199.html

    Der Nachteil bei Pauschalen ist eben der, es bekommen Künstler Geld (man sollte da lieber "Günstler" schreiben) deren Müll keiner will. Wenn GEMA dann auch nur an die, deren Musik auch gespielt wird, zahlt, könnte ich für diese Institution auch Verständnis aufbringen.

    Gruß Gunter.

  • illuminati235
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    • 1. April 2013 um 13:08
    • #47

    Ich bin zwar nicht direkt betroffen, trotzdem betrifft es ja auch uns Alle als Branche.

    Was ist mit legalen Downloadanbietern, die einen automatischen Download auf mehrere Geräte ermöglichen?

    Beispiel: Ich habe mit meinem iTunes-Account 5 Rechner verknüpft. Lade ich nun Musik herunter, wird durch einen automatischen Download das Stück auf alle Rechner übertragen. 5 Originale? 1 Original, 4 Sicherungskopien? Welche?


    Auf den ersten Blick scheint der neue Tarif wenig überdacht zu sein. Mir drängt sich der Verdacht auf: Man hat hier einen Mechanismus entwickelt, der viel einbringt (so hofft man), ohne die praktische Umsetzbarkeit bedacht zu haben. Die eigentliche, ursprüngliche Intention der ganzen GEMA rückt für mich dabei immer weiter nach hinten. Durch Pauschalabgaben bekommt niemals der Künstler seinen entsprechenden Anteil, dessen Werk dort öffentlich aufgeführt oder kopiert wurde.

    Ich bin gespannt auf die Entwicklung dieser neuen Regelung. Wie viele sich dort wirklich anmelden, wie viele das ignorieren, wie kontrolliert wird und wie etwaige Strafen aussehen werden.

    Gruß
    Noel
    ------------------------------------------------
    Nimmt der Pegel des Meeresrauschens mit 3 oder 6db pro Entfernungsverdopplung ab?
    Ab sofort neu in der Vermietung: 24x MLA Mini

  • simonstpauli
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    • 1. April 2013 um 16:56
    • #48
    Zitat von &quot;illuminati235&quot;

    Ich bin zwar nicht direkt betroffen, trotzdem betrifft es ja auch uns Alle als Branche.

    Was ist mit legalen Downloadanbietern, die einen automatischen Download auf mehrere Geräte ermöglichen?

    Beispiel: Ich habe mit meinem iTunes-Account 5 Rechner verknüpft. Lade ich nun Musik herunter, wird durch einen automatischen Download das Stück auf alle Rechner übertragen. 5 Originale? 1 Original, 4 Sicherungskopien? Welche?


    Auf den ersten Blick scheint der neue Tarif wenig überdacht zu sein. Mir drängt sich der Verdacht auf: Man hat hier einen Mechanismus entwickelt, der viel einbringt (so hofft man), ohne die praktische Umsetzbarkeit bedacht zu haben. Die eigentliche, ursprüngliche Intention der ganzen GEMA rückt für mich dabei immer weiter nach hinten. Durch Pauschalabgaben bekommt niemals der Künstler seinen entsprechenden Anteil, dessen Werk dort öffentlich aufgeführt oder kopiert wurde.

    Ich bin gespannt auf die Entwicklung dieser neuen Regelung. Wie viele sich dort wirklich anmelden, wie viele das ignorieren, wie kontrolliert wird und wie etwaige Strafen aussehen werden.

    Alles anzeigen


    Für den Privatgebrauch sind das meines Wissens Privatkopien. Wenn eine dieser Kopien für eine öffentliche Aufführung benutzt wird, schlägt der Tarif zu. Es sieht etwas weltfremd aus, ist aber an sich korrekt, daß Kopien bezahlt werden, das ist ja nun eine der Hauptaufgaben der GemA, für gewerbliche Kopien Lizenzgebühren einzuziehen und an ihre Mitglieder auszuschütten.

    Eine Reformierung der GemA kann meiner Meinung nach nur durch die Mitglieder passieren.
    Oder durch die Änderung der gesetzlichen Grundlage (die ich in den nächsten 20 Jahren kaum erwarte).
    Oder durch Konkurrenz.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • billbo
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    • 1. April 2013 um 17:11
    • #49

    Zur Absurdität des 'Systems GEMA' eine Geschichte aus dem Leben:

    Ein Musiker aus dem Bekannten-/ Kundenkreis, selbst GEMA – Mitglied (ob ordentlich oder angeschlossen weiß ich nicht). Verdient sein Geld bereits seit Jahrzehnten aber vornehmlich als Veranstalter; derzeit regelmäßig mit irgendwelchen bunten Multimediaspektakeln. Feuerwerk, viel farbiges Licht, Gebäudeillumination, paar Walking Acts; und ein bisschen musikalische Untermalung gehört selbstverständlich auch dazu. Das ganze einige Male im Jahr, und dann an einem Ort jeweils für einige Tage oder gar Wochen. Über Kunst soll man nicht streiten; auf jeden Fall gibt es offenbar tausende von Menschen, die für so was bereitwillig ein paar Euro Eintritt bezahlen, sodass die Sache wirtschaftlich funktioniert.

    Das günstigste 'Pauschalangebot' der GEMA dafür war knapp vierstellig. Pro Veranstaltungstag, versteht sich. Also mal eben 50 Mille im Jahr. :D

    Erste, nicht ganz zu Ende gedachte Idee: eh’ ziemlich egal was da läuft; schreibe und produziere ich die Musik halt selbst, dann verdiene ich wenigstens ein bisschen mit.
    Zweite, viel, viel bessere/ konsequentere Idee: schreibe und produziere ich die Musik halt selbst – und melde sie aber auf gar keinen Fall bei der GEMA an. Und die Events selbstredend auch nicht (bzw. als gemafrei).

    Seither verbringt er mit alten Kumpels ab und an mal ein paar nette Stunden oder Tage im Kellerstudio – in der die Kreativität ungemein beflügelnden Gewissheit, mit seinem liebsten Hobby noch niemals im Leben zuvor so viel Geld verdient zu haben. :wink:

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • mringhoff
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    • 1. April 2013 um 20:56
    • #50
    Zitat von &quot;billbo&quot;

    Zur Absurdität des 'Systems GEMA' eine Geschichte aus dem Leben:


    Bitte keine Absurditäten über die GEMA am 1. April. - man erkennt keinen Unterschied zwischen Aprilscherz oder neueste Gema-Story....

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  • billbo
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    • 2. April 2013 um 12:56
    • #51

    Zugegeben, klingt ein bisschen nach missglücktem Aprilscherz. Ist aber schlicht GEMA - Realsatire.
    Um von seinen Aktionen leben zu können muss er rigoros ohne bzw. gegen die Segnungen der Organisation arbeiten, in die er als Künstler und Autor mal in der Überzeugung eingetreten ist, sie würde ihm bei der Wahrung seiner Interessen irgend eine Hilfe sein.
    Das läuft daher inzwischen auch konsequent und professionell ab. Drittparteien (irgendwelche Performancekünstler o. ä.) müssen, bevor sie engagiert werden, unterschreiben, dass sie wenn überhaupt dann ausschließlich gemafreie Musik für ihre Darbietungen nutzen werden. Im Übrigen eine Vorgehensweise, die in 'alternativen Kreativenkreisen' wohl gar nicht mehr so selten ist (ohne das jetzt quantifizieren zu können).
    Es muss ja (zumindest bei 'Events') nicht immer nur das dumpfe Abnudeln von gesichtsloser Industriemassenproduktions - Chartmucke sein.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • secluded
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    • 4. April 2013 um 16:44
    • #52

    Gerade gefunden:

    Code
    Neue GEMA-Regeln
    Gebühren auch für ungespielte Songs
    
    
    
    
    Bisher mussten Clubs oder Diskotheken pauschal eine Gebühr bezahlen, wenn bei ihnen ein DJ Musik vom eigenen Laptop spielte.
    
    
    
    
    Seit 1. April soll der DJ selbst die Gebühr bezahlen - und zwar 13 Cent für jedes Musikstück, das er als Kopie auf seiner Festplatte hat – selbst, wenn es gar nicht gespielt wird. Bei mittlerweile großen Festplattensammlungen kommen da schnell einige tausend Euro zusammen. In der DJ-Szene herrscht große Aufregung. Vor allem Diskjockeys, die nicht professionell auflegen, haben Angst um ihre Zukunft. Wir haben unter anderem aus Berlin DJane James Blond, DJ BOW-tanic und aus Bielefeld Ole Möhlenkamp, Vize-Präsident des Berufsverbands der Discjockeys befragt.
    Alles anzeigen

    Quelle: N24

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • mringhoff
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    • 4. April 2013 um 17:21
    • #53

    ist halt wieder ein klassischer Pressetext. Zuerst steht: DJ müssen zahlen, erst weiter hinten könnte eine Erklärung kommen (Kopien), aber das checkt der unbedarfte Leser vielleicht gar nicht.

    Also: DJs müssen nur zahlen, wenn das Musikstück erstens eine Kopie und zweitens öffentlich aufgeführt wird.

    Zudem kommt noch dazu, daß die GEMA in der Praxis ohne unverhältnismässigem Aufwand gar nicht kontrollieren kann, ob der DJ gerade das "Original" oder doch nur eine "Kopie" seines für 99ct heruntergeladenen (und somit bezahlten) Song spielt.

    Diese Regelung ist vermutlich nur ein gesetzlicher Rohrkrepierer, entwickelt von Leuten, die das "gestrige" Entgeltdenken auf die heutige Zeit übertragen wollen und sich mit der Materie gar nicht auskennen.

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  • Michel
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    • 7. April 2013 um 20:05
    • #54

    Ist zwar ein wenig OT, aber die Gema mit der ihr eigenen Rechtsauffassung, schafts doch immer wieder einen zum Staunen zu bringen.
    Wer hätte da geahnt:
    Wenn in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer Rundfunkgeräte betrieben werden, wird nicht nur die GEZ-Gebühr, sondern auch ein GEMA-Beitrag fällig. Begründung: es findet eine öffentliche Aufführung statt...

    http://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/Medi…andNov2012_.pdf

    Kopfschüttelnde Grüße

  • simonstpauli
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    • 8. April 2013 um 10:56
    • #55
    Zitat von &quot;mringhoff&quot;

    ist halt wieder ein klassischer Pressetext. Zuerst steht: DJ müssen zahlen, erst weiter hinten könnte eine Erklärung kommen (Kopien), aber das checkt der unbedarfte Leser vielleicht gar nicht.

    Also: DJs müssen nur zahlen, wenn das Musikstück erstens eine Kopie und zweitens öffentlich aufgeführt wird.

    Zudem kommt noch dazu, daß die GEMA in der Praxis ohne unverhältnismässigem Aufwand gar nicht kontrollieren kann, ob der DJ gerade das "Original" oder doch nur eine "Kopie" seines für 99ct heruntergeladenen (und somit bezahlten) Song spielt.

    Diese Regelung ist vermutlich nur ein gesetzlicher Rohrkrepierer, entwickelt von Leuten, die das "gestrige" Entgeltdenken auf die heutige Zeit übertragen wollen und sich mit der Materie gar nicht auskennen.


    Also der GemA-Tarif liest sich an sich relativ einfach und da steht drin: Kopie, zur öffentlichen Aufführung bestimmt -> Geld her. Ob die entsprechenden Songs konkret gespielt werden oder nicht, ist egal.
    Nun zum verwirrenden Teil: in 2a heisst es "je Veranstaltung", in 2b "je Vervielfältigung". Soll die Gebühr nun pro Veranstaltung gezahlt werden oder nicht?
    EDIT: nach Lektüre bei der GemA heisst es für 2b (also die DJs): einmalige Lizenzierung.

    Dann wurde ja auch das iTunes-Beispiel schon genannt, Originale und Kopien sind technisch nicht voneinander zu unterscheiden, würde nicht jeder DJ einfach behaupten können: "Ich habe nur Originale."?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

    Einmal editiert, zuletzt von simonstpauli (8. April 2013 um 11:44)

  • Online
    yamaha4711
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    • 8. April 2013 um 11:41
    • #56

    Das was die GEMA da versucht duch zu ziehen ist - wie der Schwabe sagt - absoluter schoofschei_, eben wegen der nicht Unterscheidbarkeit von Original und Kopie. Kohle abzocken, mehr nicht.

    Das sieht man alleine schon an dem Dokument, in dem es ja mehrere Widersprüche gibt.
    Nichts durchdacht und am Ende hat es doch noch Geld gebracht. gmpf

    Das mit der Ferienwohnung und dem Radiowecker am Bett im Hotel ist mehr als dreist. Gibt es Gastronomen, die dafür wirklich bezahlen??? Gut, wenn in der Hotelbar, in der Lobby oder im Restaurant irgendwas vor sich hinnudelt, ok. Aber das....
    Ich kannte nur den schlechten Witz, dass wenn man in der Öffentlichkeit ein Abspielgerät mit sich führt, dieses aktiv ist und sich mehr als 2 Leute darum befinden und der Darbietung gehör verleihen, dies nach Ansicht der GEMA eine öffentlich Darbietung darstellt und damit kostenpflichtig wird.

    Nu ihr wieder....

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 18. April 2013 um 17:29
    • #57

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder:
    http://www.eventelevator.de/neuigkeiten/al…orm-gescheitert

    ich wusste gar nicht, daß sich da noch eine Schiedsstelle einmischen darf...
    Mal sehen, was jetzt kommt.

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