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Neue Vorschrift! Was ist dran?

  • Arieba
  • 6. März 2003 um 23:57
  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 6. März 2003 um 23:57
    • #1

    Hey Leute!

    Mir hat ein angehender Veranstaltungsmeister erzählt, dass ab April auf jeder VA über 200 Pers. mindestens ein gelernter Veranstaltungstechniker, bei fliegenden Bauten (Groundsupport etc.) mindestens ein VA-Meister vor Ort sein muss.

    Stimmt das?

    Wäre doch eigentlich Quatsch. Ich darf theoretisch einen Meister ausbilden, darf aber meine eigene VA nicht betreuen??

    Weiss irgendwer was Genaues?

    HELP!

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 7. März 2003 um 10:37
    • #2

    Ab einer Bühnenfläche von 50m^2 oder 200 Personen braucht man mindestens einen Veranstaltungstechniker.
    Ab 200m^2 oder 5000 Personen braucht man 2 Meister.
    Wurde gerade sehr heiß in der Lichtlerliste diskutiert. Ein Kollege von mir hat sich deswegen mit den zuständigen Stellen auseinandergesetzt.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Eike
    Beiträge
    165
    • 7. März 2003 um 14:39
    • #3

    gilt das nur für indoor, oder auch für open air?
    Und was ist, wenn sich die Veranstaltung auf einem See abspielt (Wasserspiele), also quasi keine Bühne vorhanden ist, aber über 5000 Personen?
    Danke
    Eike

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 10. März 2003 um 08:47
    • #4
    Zitat

    Ab einer Bühnenfläche von 50m^2 oder 200 Personen braucht man mindestens einen Veranstaltungstechniker

    ...und wie soll das in der Praxis aussehen ??

    Bei jeder großen Hochzeit, bei jeder Abifeier, beim Tanz in den Mai, beim Feuerwehrfest, bei der Einweihung vom Kindergarten, beim Sommerfest der Grundschule, bei jeder Dorfdisco, in jeder Disco/Club/Kneipe mit Livemusik, in jedem Tanzschuppen...... wo sollen die ganzen VA-Techniker alle herkommen ? :)

    Irgendwelche Kriterien ausser "Veranstaltung" muss es doch noch geben, nicht oder ? Oder sind alle o.g. Dinge etwa keine "Veranstaltung" ??????

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • TimoRichter
    Beiträge
    44
    • 10. März 2003 um 09:14
    • #5

    Ich find das jetzt auch ziemlich erschreckend ...
    Weil 200 Leute is ja nu nicht grade viel. Und wie ewok schon sagte: Wo sollen die VAtechs herkommen ?

  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 10. März 2003 um 10:16
    • #6

    Hat jemand genaue Infos? Wo ist der Thread bei den Lichtlern? Ich kann ihn nicht finden.

    Was soll ich nun machen? Bin seit 6 Jahren in diesem Job aktiv tätig.

    Danke

    Arieba

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • djtechno
    Beiträge
    1.255
    • 13. März 2003 um 21:59
    • #7

    <Das erscheint mir auch unrealistisch,denke die frage ist "was ist eine bühnenveranstalltung, was nicht!"

    der ottoonormaluser sagt "wenn's 'ne bühne hat isses 'ne bühnenveranstalltung"
    aber in vielen andren bereichen haben uns die paragrafen andres gelehrt...

    Also muesste man konkret die gesetzestexte wälzen (lassen,denn,wer ausser einem jurist blickt den kauderwelsch??? :( )

    Hobby-D.J.(nicht kommerziell),Audio-Einstufung:Fortgeschrittener
    (Sorry wegen der Tippfehler)
    << Mach ma' Leisa,Minelli >>

  • diablo
    Beiträge
    156
    • 13. Mai 2003 um 02:16
    • #8

    LEUTE
    ...
    hat sich hier mal wieder was getan? Wird das durchgesetzt? Muss man wirklich bei über 200 Leuten schon einen Veranstaltungstechniker dabeihaben? Will mich bald selbstständig machen... MUSS ich jetzt erst ne Ausbildung zum Veranstaltungstechniker machen oder wie?

    Gruss,
    Lars

  • j:hein
    Verifiziert
    Beiträge
    439
    • 13. Mai 2003 um 13:37
    • #9

    Haben Sie sich schon jemals gefragt, was das Gesetz zu Leitung und Durchführung von Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 100 Besuchern sagt ? Sie als Auftraggeber eines Events können und werden für Fehler Ihrer Subunternehmer haftbar gemacht werden, wenn Sie einige Vorschriften nicht beachten. Vier Beispiele haben wir Ihnen im folgenden einmal aufgelistet:

    "Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmen, dann hat er [...] eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt." (VBG 1, § 6)

    "Werden Produktionen in Versammlungsstätten [Räume mit >100 Besuchern] durchgeführt, muss der Aufsichtsführende als Voraussetzung den Nachweis erbringen, der an geprüfte technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Meister) gestellt wird. Als Nachweis der Eignung gilt z.B. ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis."
    (Arbeitssicherheit in Produktionsstätten, BGV-C1 §15 Abs.1)

    "In Versammlungsstätten [...] muss [...] während des technischen Betriebes auf [...] Szenenflächen von mehr als 100qm Grundfläche der verantwortliche technische Leiter mit entsprechendem Befähigungsnachweis (Meister) anwesend sein."
    (Hessische Versammlungsstättenrichtlinie, VSR, 115 Abs. 1)

    Sie als Veranstalter oder Organisator eines Events haften nach dem Gesetz persönlich für alle Schäden, die Ihren Gästen auf Ihrem Event zustoßen. Während Sie sich mit Versicherungen gegen zivilrechtliche Ansprüche noch absichern können, bleibt - ganz abgesehen von dem Wissen, für die Verletzungen von Personen verantwortlich zu sein - immer noch der strafrechtliche Aspekt, der Sie persönlich in vollem Umfang treffen kann, wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet wurden.
    Und das passiert häufiger, als Sie denken: 1998 stürzte auf einer Messe in Hannover der Stand eines sehr großen deutschen Unternehmens ein, als Massen von Gästen die erste Etage erstürmten, um einem Konzert beizuwohnen. In diesem Fall wurden 39 Personen verletzt, die Projektleiterin der durchführenden Agentur (eine Praktikantin !) und deren Chef wurden sowohl zivil-, als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

    Ein weiteres, in der Branche sehr bekanntes Beispiel ist das zusammengebrochene Bühnendach, das für ein Aerosmith und Lanny Kravitz Konzert im Juni 1999 in Hamburg errichtet wurde. Das mit dem Bühnenbau beauftrage Unternehmen (übrigens nach wie vor am Markt) verfügte nach einer Pressemitteilung von Marc Hogue, dem Tourleiter von Aerosmith, über unqualifiziertes Personal, das ein eigentlich ausreichend dimensioniertes Layhergerüst mit falschen Rundschlingen und Schäkeln derart unqualifiziert aufgebaut hat, dass nach kurzer Belastungsdauer Schlingen gerissen sind und das Aluminium sich verbogen hat. Das Konzert musste schlussendlich wegen dieses eklatanten Auswahlfehlers abgesagt werden, weil Marc Hogue die Sicherheit der Band unter dem notdürftig geflickten Dach und die Sicherheit der Zuschauer nicht gewährleistet sah. Dieses umsichtige Verhalten half in diesem Fall mit Sicherheit, Menschenleben zu retten.

    Auf dem alljährlich in Dänemark stattfindenden Roskildefestival kam es hingegen am 30.06.2000 zur Katastrophe: Während des Auftritts von Pearl Jam fiel die Delayline aus (die Lautsprecher, die die hinteren Zuschauerplätze beschallen), was zur Folge hatte, dass die Besucher von hinten verstärkt nach vorne drängten. Die georderten sogenannten "Wellenbrecher", die solches Drängeln abfangen sollen, konnten dem Druck nicht standhalten, was zur Folge hatte, dass in den vorderen Reihen 9 Menschen zu Tode gequetscht wurden.

    In jedem einzelnen dieser Fälle hat der Veranstalter auf jeden Fall eine Mitverantwortung zu tragen, und zwar die gleiche, die Sie auf jedem der von Ihnen organisierten Events auch zu tragen hätten, wenn bei Ihnen etwas passierte. Ihre Verantwortung fängt bei der Bereitstellung ausreichender Fluchtwegbreiten und Einhaltung maximal zulässiger Arbeitszeiten an und geht bis hin zur Überwachung der persönlichen Schutzausrüstung der Auf- und Abbauer, dem korrekten Anschlagen der Hängepunkte und dem Absichern der angehängten Lasten.
    Die Unfallverhütungsvorschriften, die durch das Sozialgesetzbuch Gesetzescharakter erlangen, geben Ihnen als Veranstalter nur eine Möglichkeit, sowohl zivil- auch als strafrechtliche Konsequenzen komplett abzuwenden: Sie müssen die Aufträge zur Lieferung der Technik "qualifiziert delegieren", das bedeutet, sie an ein Unternehmen vergeben, das "fachlich und persönlich" in der Lage ist, diese fachgerecht durchzuführen.
    Für Sie absolut risikolos ist es, den Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, das entweder einen Meister beschäftigt, oder von einem solchen geleitet wird. Im Schadensfall sparen Sie sich vor Gericht dann jegliche Diskussion über die fachliche Eignung des Unternehmens.
    Wenn Sie bei Ihren zukünftigen Veranstaltungen also auf Nummer sicher gehen wollen und Ihre persönliche Haftung lieber außen vor lassen möchten, bietet Deelight als Meisterbetrieb Ihnen zwei Möglichkeiten: Sie nehmen entweder komplett unsere Leistungen in Anspruch und können damit sicher gehen, dass alles sicher abläuft und wir im Falle eines Falles für Sie haften - zivil- und vor allem strafrechtlich !
    Oder, wenn Sie lieber Ihrem bisherigen Lieferanten treu bleiben möchten, der jedoch kein Meisterbetrieb ist, beauftragen Sie uns rein mit der technischen Leitung. Dadurch haben Sie Ihrer Verpflichtung, qualifiziert zu delegieren, ausreichend genüge getan. Und dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft, garantieren Ihnen unsere acht Jahre Berufserfahrung und zuletzt der reibungslose Ablauf des Hessentages mit 1,2mio Besuchern und mehr als 25 Bühnen (siehe dazu auch hier).


    Auzug aus einem aktuellen Text unserer Partnerfirma.

    Jeder Schulaula die nur ein Konzert durchführt, wo mehr als 200 Personen kommen, brauch als Mindest. eine Fachkraft für Veranstaltunstechnik.

    (Würde sich jeder daran halten,gäbe es bedeutend weniger VA´s (Personalaufwand) und weniger Hobbykistenschlepper..


    Auf der anderen Seite ist die Regelung doch wirkungsvoll, wenn man überlegt was so alles passiter ist..

    hast du mal`n gaffa?

  • diablo
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    • 13. Mai 2003 um 15:20
    • #10

    Also wäre es sinnvoll wenn ich parallel zu kleinen VA (Hochzeiten, Geburtstagen) eine Ausbildung zum "Veranstaltungstechniker" anstreben würde?
    Bin zwar auch "Hobbykistenschlepper", lasse mich jedoch auf wackelige Konstruktionen etc. auch bei Veranstalterwunsch nicht ein, versuche dann auch zu erklären was passieren könnte etc. Hat bisher immer gut funktioniert...

    Welche Ausbildung/Qualifikation/Studium sollte ich denn anstreben um mich als Verleiher/Mobildiskothek absichern zu können?

    Danke schon mal für die Erklärungen.

  • Steffen
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    • 16. Mai 2003 um 18:40
    • #11

    By the way : Die Kollegen, die seit Jahren in der Branche sind und Ausbildergenehmigung (fachliche Eignung, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik auszubilden), sind lt. IHK Saarland den Fachkräften gleichgestellt.

    Dem Meister gleichgestellt wäre ein Ingenieur der VA-Technik (oder einer des Maschinenbaus mit Zusatzqualifikation)

  • DJ-BassShuttle
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    • 9. Februar 2004 um 14:57
    • #12

    gibts eine offizielle seite bei der man die vorschriften bundesland bezogen nachlesen kann?

  • stefanfx
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    • 9. Februar 2004 um 15:29
    • #13

    Hallo,
    da sollte man beim vplt.org fündig werden:
    Versammlungsstättenverordnung!!!

    stefan

  • DJ-BassShuttle
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    • 9. Februar 2004 um 15:39
    • #14

    hmm... also für rheinland pfalz gibt es nur eine alte version vom 13. juli 1990. glaube kaum, dass die seit diesem datum nicht geändert wurde!

    entweder gilt diese vorschrift mit "ab 100 personen braucht man einen veranstaltungstechniker" nicht in rheinland pfalz oder das dokument ist einfach nur veraltet. weiss da jemand genaueres drüber? eventuell eine aktuellere quelle?

  • stefanfx
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    • 9. Februar 2004 um 15:55
    • #15

    Es gibt eine neue Fassung der VsStV!!!

  • Tobias Zw.
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    • 9. Februar 2004 um 18:57
    • #16

    Da muß ich doch auch mal in's gleiche Horn tuten: Diese Branche braucht eine Standardisierung der Ausbildung und die Meisterpflicht! Im Handwerk muß man Meister sein, um eine Kfz-Werkstatt eröffnen zu dürfen - auch nach der Reform der HWO ist das noch so, weil dieses Gewerbe potentiell gefahrenträchtig ist, ähnlich wie z. B. bei den Elektrikern. Aber einen Groundsupport über Publikum aufbauen darf jeder, der über keine formale fachliche Ausbildung verfügt und sich u. U. selbst als "Hobbykistenschlepper" einschätzt. Er darf sogar Azubis darin ausbilden! Wie paßt das zusammen?
    Meines Erachtens sollte noch viel konsequenter auf die Einhaltung der entsprechenden VStättVOs und BGVen geachtet werden! Die Meisterausbildung ist unabdingbar, um qualifiziertere Aussagen als "wackelt / wackelt nicht" treffen zu können. Nicht zu Unrecht dauert diese Ausbildung eine ganze Weile...
    Ich halte die Meisterpflicht in diesem Gewerbe für genau so zwingend wie für andere gefahrenträchtige Berufe auch.

    MfG Tobias Zw.
    - und jetzt ratet mal, welche Ausbildung ich z. Zt. mache :wink: -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • KREISS
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    • 9. Februar 2004 um 20:03
    • #17
    Zitat von &quot;Tobias Zw.&quot;

    Da muß ich doch auch mal in's gleiche Horn tuten: Diese Branche braucht eine Standardisierung der Ausbildung und die Meisterpflicht! Im Handwerk muß man Meister sein, um eine Kfz-Werkstatt eröffnen zu dürfen - auch nach der Reform der HWO ist das noch so, weil dieses Gewerbe potentiell gefahrenträchtig ist, ähnlich wie z. B. bei den Elektrikern. Aber einen Groundsupport über Publikum aufbauen darf jeder, der über keine formale fachliche Ausbildung verfügt und sich u. U. selbst als "Hobbykistenschlepper" einschätzt. Er darf sogar Azubis darin ausbilden! Wie paßt das zusammen?
    Meines Erachtens sollte noch viel konsequenter auf die Einhaltung der entsprechenden VStättVOs und BGVen geachtet werden! Die Meisterausbildung ist unabdingbar, um qualifiziertere Aussagen als "wackelt / wackelt nicht" treffen zu können. Nicht zu Unrecht dauert diese Ausbildung eine ganze Weile...
    Ich halte die Meisterpflicht in diesem Gewerbe für genau so zwingend wie für andere gefahrenträchtige Berufe auch.

    MfG Tobias Zw.
    - und jetzt ratet mal, welche Ausbildung ich z. Zt. mache :wink: -

    Mmmhhhh....KFZ Mechaniker? Friseuse? Fachkraft für Gebäudereinigung???
    OK, ich geb`s zu - ich habe keinen blassen Schimmer...

  • KREISS
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    • 9. Februar 2004 um 20:18
    • #18

    Tobias:
    Mal von der herum Raterei abgesehen, denke ich sehr ähnlich wie Du über das Thema.

    Cheers
    Kai

  • Tobias Zw.
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    • 9. Februar 2004 um 20:36
    • #19

    @ Kai: Laut Aussage meiner schwarzgewandeten, Leatherman- und Maglitebewehrten Kollegen mache ich zur Zeit die Fortbildung zum Sesselpuper... :lol:

    MfG Tobias Zw.
    - Mann der Praxis in der Veranstaltungstechnik :wink: -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • KREISS
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    • 9. Februar 2004 um 21:06
    • #20
    Zitat von &quot;Tobias Zw.&quot;

    @ Kai: Laut Aussage meiner schwarzgewandeten, Leatherman- und Maglitebewehrten Kollegen mache ich zur Zeit die Fortbildung zum Sesselpuper... :lol:

    MfG Tobias Zw.
    - Mann der Praxis in der Veranstaltungstechnik :wink: -

    Ach so, dann scheiden KFZ Mechaniker und Fachkraft für Gebäudereinigung ja schon mal aus...!? :D

    Gruß
    Kai

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