Hi!
Nachdem ich mich jetzt entgültig entschlossen habe, künftig auch Stromunterverteilungen zu bauen (Abnahme durch unabhängiges Elektro-Unternehmen), stellt sich mir jetzt eine grundlegende Frage:
Laut Aussage von mittlerweile sieben verschiedenen Elektrikern, davon einer Elektromeister beim EVU, zählen RCD's nicht als Hauptschalter.
Ich konnte jedoch trotz recht intensiver Recherche nicht herausfinden, durch welche Vorschrift die Verwendung eines RCD's als Hauptschalter untersagt ist.
Hat da jemand genaue, fundierte Informationen? Ausserdem würde mich noch interessieren, wie so ein Hauptschalter beschaffen sein muss. Es gibt ja zum einen die 3poligen Hauptschalter für Hutschienenmontage und zum anderen die rot/ gelben Drehschalter (ich nehme an, ihr wisst, welche ich meine).
Aus Gründen der Frontplattengestaltung würde ich nämlich lieber die Schalter für Hutschienenmontage verwenden, u.a. da diese weniger Platz brauchen und unauffälliger sind als die großen "Monster"-Schalter :wink:
Die Frage ist natürlich, ob die auch zulässig sind.
Ich hoffe, dass da jemand was genaueres sagen kann.
Bitte kein Halbwissen, Hörensagen oder ähnliches; mir sind klare Infos zu dem Thema sehr wichtig.
MfG, Tobias