Hallo PA-Forum,
Wir haben heute einen Gottesdienst in unserem Veranstaltungshaus. Nun stellt sich mir die Frage ob unsere Versammlungsstätte dann zu einem Raum des Gottesdienstes wird und gem §1 Abs. 3 der HvstättR nicht mehr unter den Wirkungsbereich der HvstättR fällt. Eine Ausführliche Erläuterung wäre toll.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.