So war bspw. die Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 vormals nicht Teil des Rahmenlehrplans.
Ggf. haben zwar einzelne Berufsschulen auch vor der Neuordnung diese Inhalte vermittelt, bundeseinheitliche Mindestanforderungen an diesen IHK-Ausbildungsberuf war vieles davon aber nicht. (In welchem Bundesland warst du an der Berufsschule?)
Ich war in München und Erfurt (zwischendurch Ausbildungsbetrieb gewechselt)
An die 0100-600 habe ich bei der DGUV V3 aber auch garnicht gedacht, das wird bei uns seit jeher extern geprüft. VDE 0701 und 0702 prüfen wir selber, das habe ich auch in der Berufschule gelernt, inkl. Bewertung von Ergebnissen.
ZitatDie "Elektrofachkraft" ist eine Funktion, welche du innerhalb eines Unternehmens einnehmen kannst (Auswahlverantwortung des Unternehmers, Arbeitsanweisung, etc. siehe oben) und keine Qualifikation.
Das wiederrum steht in Konflikt mit dieser Aussage:
ZitatAls Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Im Sinne der DGUV würde ich mich damit sehr wohl als befähigt ansehen, 0701/0702 Prüfungen an Veranstaltungstechnik durchzuführen, ohne Weiterbildung. Ich habe die Inhalte, Durchführung und Bewertung in der Berufschule gelehrt bekommen.
Außerdem sehe ich in der Aussage der DGUV sehrwohl die Beschreibung einer Qualifikation, nicht die Beschreibung einer Aufgabe.