openair Bühne Fluchtweg

  • sehe ich auch so.


    man muss die kirche auch mal im dorf lassen.

    klar, es gibt vorschriften - aber unterwiesene personen, vor allem die künstler selber, müssen da einfach viel mehr freiräume haben.

    wir hatten z.b. einen neu ausgebildeten meister, der auf ner bühne die podeste ab 40cm höhe rundum mit geländern versehen wollte... das geht natürlich viel zu weit.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wir hatten z.b. einen neu ausgebildeten meister, der auf ner bühne die podeste ab 40cm höhe rundum mit geländern versehen wollte... das geht natürlich viel zu weit.

    hoffentlich nur seitlich und hinten?
    Für Riser würde ich das auch nicht machen. Für einen Chor hingegen schon. Hatte letztens sogar an ein 20cm Podest Geländer bauen lassen, weil Kinderchor... Tut ja nicht weh die 5 Minuten extra Arbeit.

    Zum eigentlichen Thema: Besagte Open Air Bühnen zählen als fliegender Bau und unterliegen damit der FlBauR. Ich üwsste kein Bundesland, in welcher ein zweiter unabhängiger Rettungsweg gefordert wird. Im Zweifelsfall kann man sich von der Bühne über die Bühnenöffnung ja auch retten (lassen)

  • an Marian:
    Nein, nicht nur seitlich und hinten, auch vorne ;)


    Für Chöre und Orchester, oder ähnlichem mit mehreren Leuten drauf, machen wir selbstverständlich auch Geländer dran, aber eben nur hinten und seitlich.







    Edit: seltsam, ich habe „Marian“ groß geschrieben, im Text kommt es aber kleingeschrieben raus.
    EDIT EDIT: ich habe es jetzt geändert.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    3 Mal editiert, zuletzt von wora ()

  • OT:

    Edit: seltsam, ich habe „Marian“ groß geschrieben, im Text kommt es aber kleingeschrieben raus

    Weil du einen anderen User verlinkt hast!

    Das @-Symbol gefolgt vom Usernamen sorgt dafür, dass der User oder die Userin eine Meldung im persönlichen Feed erhält und das Profil im Post verknüpft wird.

    Wenn du jetzt

    Zitat

    eintippst, schnappt sich die Forensoftware den User oder die Userin mit dem naheliegendsten Namen, in diesem Fall marian (klein geschrieben).

    Du musst also den korrekten Usernamen eintragen oder im Dropdown-Menü auswählen und dann geht das auch:


    Marian Humann


  • außerdem sind ja auf den bühnen selten viele leute. bei einem chor oder orchestere würde eine te treppee alleinee schon sinn machn, damit das auftreten und abtreten nicht ewig dauert. bei einer 5 köpfigen kapelle, backlinern und einem mon tech sollte eine normale treppe reichen. zur not kann man ja auch von den meisten bühnen einfach runter springen, da nur 80-100cm hoch. außerdem ist so ine bühne ja mehr oder weniger nach 3 seiten offen.

    sicher wird das ein problem, wenn ich gehändicapte person habe.

    das ist aber eher die ausnahme.

    ich hatte mal herrn schäuble auf einer bühne. da gab es dann eine treppe und eine rollstuhlrampe.

  • Es wird immer wieder dieses "sind ja unterwiesen" in die Diskussion eingeworfen. Ist das so? Sind die Personen, DIE BEI EUCH auf der Bühne rumlaufen eingewiesen/unterwiesen worden? Von Euch? Oder von wem? Unterweist ihr diese Personen nachweislich?

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Wieso? Kurze Ein-/Unterweisung und dann unterschreiben lassen

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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    -> Schulungen

  • Der neue Meister ist bestimmt der neue Hausmeister, oder :/ ?

    nein, er hat das mittlerweile auch eingesehen.

    er ist am anfang, nachdem er die prüfung hinter sich hatte, einfach ein bisschen übers ziel hinaus geschossen... das hat sich mittlerweile gelegt ;)



    Es wird immer wieder dieses "sind ja unterwiesen" in die Diskussion eingeworfen. Ist das so? Sind die Personen, DIE BEI EUCH auf der Bühne rumlaufen eingewiesen/unterwiesen worden? Von Euch? Oder von wem? Unterweist ihr diese Personen nachweislich?

    ich bin ja kein meister... wie müsste so eine unterweisung denn aussehen?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • ich bin ja kein meister... wie müsste so eine unterweisung denn aussehen?

    Die Unterweisung basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und den lokalen Gegebenheiten, Besonderheiten und Regeln. Das kann unter anderem

    - Brandschutz

    - Erste Hilfe

    - wichtige Ansprechpartner*innen

    - Verwendung von PSA

    - Gefährdungen und die Maßnahmen dagegen

    beinhalten.


    Bei festen Häusern ist das oftmals zweiteilig als Basisunterweisung plus die veranstaltungsspezfische Unterweisung aus der Gefährdungsbeurteilung.


    Das ganze basiert auf §12 ArbSchG:

    Zitat

    § 12 Unterweisung

    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.


    Aber das könnt ihr auch alle eure Sifa fragen. 8o

  • Wie so eine Unterweisung aussehen könnte? Die VBG hat eine gute Grundlage dafür. Für das Thema Bühne und Absturz kannst Du eine kurze Vorlage schreiben über die zu berücksichtigenden Dinge wie Absturzkante, wie diese erkennbar ist , Abstand halten, wo es rauf und runter geht usw. https://www.vbg.de/DE/3_Praeve…ng/unterweisung_node.html

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