Hi
Ich war schon länger nicht mehr aktiv hier. Aber nun drängt sich mir eine Frage auf die ich sonst schwer stellen kann.
Laut §2 Abs. 5 MVStättVo ist eine Großbühne eine Bühne
a) mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200qm,
b) mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5m über der Bühnenöffnung oder
c) mit einer Unterbühne
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass nur einer der Punkte als erfüllt angesehen werden muss um die Großbühne zu definieren.
Nun stöbere ich aber grade im „Technische Leitung, Veranstaltungsleitung“ von Thomas Sakschewski und da liest es sich als müsste eine Großbühne auf jeden Fall eine Szenenfläche von >200qm haben.
Was meint ihr? Freue mich über Meinungen.