Forderungen eintreiben... der gute Ton gegenüber dem Kunden

  • Hallo zusammen!


    Mich wundert es eigentlich, dass bei der schlechten Zahlungsmoral in Deutschland die Diskussion hier noch nicht aufgekommen ist, wie man am besten Forderungen eintreibt, ohne den Kunden zu vergraulen.


    Klar, das beste ist immer Vorauskasse, aber oft ist das nicht möglich: Vor allem bei größeren Firmen steht selten einer mit dem Klingelbeutel da, um einen auszuzahlen. Deswegen gewähre ich großen Firmen immer "Kredit" in Form der Zahlung auf Rechnung.


    Leider wird das in letzter Zeit immer häufiger missbraucht, z.B. habe ich vom Dezember noch 3 offene Posten (alle 3 Firmen mit Jahresgewinn jenseits der Millionengrenze, an Liquidität mangelt's also nicht), die auf die Rechnungsstellung einfach nicht reagiert haben.


    Inzwischen hab ich in die AGBs aufgenommen, dass der Rechnungsbetrag ab Leistung fällig ist und sofort mit 16,75%p.a. verzinst wird. Die Zinszahlung wird auf Kulanz zunächst storniert. Bis jetzt hat das allerdings keinen die Bohne interessiert.


    Also Standard-Verfahren:
    - Nach vier Wochen erste Mahnung mit Zinsen für den ersten Monat und 5,- Euro Mahngebühr.
    - 14 Tage nach der Mahnung gerichtliches Mahnverfahren
    - Zukünftig nur noch Barzahlung vor der VA


    Mit so einem Verfahren macht man sich sicher keine Freunde, aber wie soll man den Leuten sonst klar machen, dass man auf das Geld angewiesen ist und einem die Liquidität mehr bedeutet als die Zinsen?


    Wie schafft ihr es, an euer Geld zu kommen, ohne euch die Kunden zu vergraulen? Ich bin es langsam leid, Mahnungen zu schreiben, mich um Mahnverfahren zu kümmern und es kotzt mich einfach nur noch an...

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Zitat von "Wolfpack"


    Inzwischen hab ich in die AGBs aufgenommen, dass der Rechnungsbetrag ab Leistung fällig ist und sofort mit 16,75%p.a. verzinst wird. Die Zinszahlung wird auf Kulanz zunächst storniert. Bis jetzt hat das allerdings keinen die Bohne interessiert.


    Ist das so zulässig? Der Fälligkeitstermin muss explizit auf der Rechnung angegeben sein, ab dann ist der Schuldner in Verzug. "Zahlbar innerhalb 14 Tagen" genügt da nicht. Es muss stehen zahlbar bis.... oder "10 Tage nach Rechnungsstellung". Ansonsten wird die Rechnung erst fällig ab der 1. Mahnung (und die Zinsen fangen dann auch erst an zu laufen....), bzw. nach 30 Tagen nach Fälligkeitstermin oder Zugang der Rechnung.


    Gute Beispiele für Mahnungen gibt´s hier:


    http://www.handelskammer-breme…marken/index.jsp?url=http%
    3A//www.handelskammer-bremen.ihk24.de/HBIHK24/HBIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/Ve
    rsteckte_Dateien/Mahnung_im_Geschaeftsverkehr.jsp


    Eine höhere als im BGB angegebene Verzinsung ist nur mit besonderem Nachweis des entstandenen Schadens möglich. Somit individuell und nicht in den AGB festzuhalten.


    Ansonsten: wenn Du solche Probleme mit Deinen Kunden hast, wird sich das doch bald erledigt haben. Hört sich böse an, ist aber so nicht gemeint! Also nicht persönlich nehmen. Bei uns trennt sich da auch immer die Spreu vom Weizen: wer kein Interesse an der Erfüllung seines Vertragteiles hat (pünktliche Zahlung) ist auch an einer weiteren Zusammenarbeit nicht interessiert. Wird also von uns auch nicht mehr bedient. Kunden, für die ich umsonst arbeiten soll, finde ich an jeder Ecke....


    (was sind das für Kunden, mit über 1 Million € Gewinn?)

  • Hi timotimo!


    Die Aufnahme in die BGBs ist zulässig. Auf meiner Rechnung steht, dass der Betrag mit der Leistung fällig wird.
    Die 16,75% sind ohne Problem rechtfertigbar: 11,75% Dispo-Zinssatz der Hausbank + die gesetzlichen 5%.


    Die ganzen Märchen von 3 Mahnungen und Zinsen erst nach der ersten Mahnung halten sich leider hartnäckig. De facto kann ich sofort am nächsten Tag nach der Rechnungsstellung zum Anwalt rennen und ein Mahnverfahren einleiten, selbst wenn der Kunde zahlungswillig ist (dass die Kosten dann ich tragen muss, ist eine andere Geschichte). Es ist tragisch zu sehen, dass sich viele noch in rechtlichem Halbwissen vor der SchuldR-Reform 2002 bewegen.


    Mir geht es eigentlich nicht darum, meine Forderungen im Endeffekt bekomme, sondern darum, dass mich das Ganze Zeit, Nerven und Arbeit kostet und mich im Endeffekt nur ankotzt! Ich habe einfach KEINE LUST, jeden erst noch zu mahnen und ihm dann ein Mahnverfahren anzuhängen. Das gibt nur Magengeschwüre...


    Die drei Firmen machen Autos, gesunde Menschen und finanzberatene Menschen... mehr Details wollen die Firmen hier sicher auch nicht sehen! :wink:

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    Wolfgang Röhler
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  • Klingt interessant, allerdings ist z.B. auf mahnung-online was anderes zu lesen.
    Wie auch immer, man kann da schreiben was man willm, manche interessiert es einfach nicht. Besonders toll finde ich es wenn sie nach 8 wochen mal zahlen und 3% skonto abziehen. da geht mir der hut hoch.

    Grüße
    Matthias


    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • @ Partymucke:
    Jura-Weisheit, bereits im ersten Semester: Auf eine Generalklausel folgen 1000 Einschränkungen. :D
    § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB "Ist die Leistung nach einem festen Zeitpunkt bestimmt, tritt der Verzug mit Fälligkeit der Leistung ein." Der feste Zeitpunkt wurde mit dem Beginn der Veranstaltung festgelegt.


    Das unter "5." sind zwar nette Ideen, mehr aber auch nicht. Allerdings hab ich wirklich keinen Bock, diesen "Ich-warte-bis-die-dritte-Mahnung-kommt"-Freunden auch noch das Wasser zu reichen. Denen gehört ein für alle mal das Wasser abgegraben. Schlimm genug, dass die IHK solche hanebüchenen Praktiken auch noch veröffentlicht. :(



    Und wir sehen: Wir werden für Leistung nicht bezahlt, sondern sollen artig auf den Knien rutschen, um unser sauer verdientes Geld zu bekommen. Dieser Tip kommt von einem Institut, dass die Interessen der Handwerker und Dienstleister vertreten soll.
    Wundert ihr euch noch, warum die Zahlungsmoral hierzulande am Boden ist?!

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    Wolfgang Röhler
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  • heutzutage ist zeit mangelware, und da kann es schon mal vorkommen, das eine offene rechnung auf dem schreibtisch liegt und erst nach wochen abgearbeitet wird. auf der anderen seite vergehen auch schon mal 3 wochen, bis ich dazu komme, eine rechnung abzuschicken.


    daher halte ich es für maßlos überzogen, in einer ersten erinnerung mahngebühren samt zinsen zu verlangen. wir sind doch alles menschen.


    wie du selbst schreibst, haben deine schuldner genug geld, an mangelnder liquidität liegt es also nicht. es sind einfach die rückstände, jeder hat zuviel zu tun, sodass zahlungsfristen einmal übersehen werden können.


    sehr gute erfahrungen haben wir gemacht mit ersten erinnerungen, die in form von hurmorvollen gedichten verfasst sind. das spricht die leute an, läßt sie schmunzeln und sofort nach dem scheck greifen. :wink:


    mein tipp also an dich: wenn du keine lust auf die abarbeitung rechtlich vorgeschriebener abläufe hast, versuch es mit humor und menschlichkeit.


    gruß oliver

  • Hmmm Oliver, wahrscheinlich hast du Recht. Der Mensch ist einfach ein vergessliches Tier - er vergisst alles, was ihn etwas kostet!


    Aber irgendwie stört mich die Grundhaltung: Ich weiß ganz genau, dass da nix vergessen wird oder liegenbleibt, sondern die Zahlung bereits im Computer steht und vor der Freigabe erst auf die dritte Mahnung gewartet wird. Das ist absoluter Schofel. Ich erbringe eine termingerechte Leistung zur Zufriedenheit der Kunden und erwarte eben auch eine termingerechte Gegenleistung.
    Wie hart wäre denn das, wenn ich zur vereinbarten VA grundsätzlich erst nach der dritten Mahnung erscheine und mit dem Aufbauen beginne?!


    Ich bin jemand, der seine Rechnungen immer sofort bezahlt, weil ich klar das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung vor Augen habe. Hat jemand mal einen finanziellen Engpass, dann ist das nicht toll, aber da kann man drüber reden. Wer aber auf seinem Geld hockt und den anderen absichtlich sitzen lässt mit Zinsen und Mahnaufwand, der ist für mich einfach nur ein A....loch!


    Und ich hab definitiv kein schlechtes Gewissen bereits mit der ersten Mahnung Zinsen zu fordern! Schliesslich muss ich diese ja auch zahlen. Mir schenkt die Bank den Dispo nicht, bloß weil mein Kunde nicht zahlt. Und mal ganz ehrlich: Meistens im Leben kostet es einen was, wenn man etwas vergisst: Das Knöllchen in der Parkzone, den Schlüsseldienst wenn der Schlüssel daheim liegt. Warum sollte das Rechnung-zahlen-Vergessen umsonst sein?

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    Wolfgang Röhler
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    80689 München

  • Deine Verärgerung kann ich nur zu gut verstehen.


    Doch es sind nicht nur die grossen Firmen die sich Zeit lassen - ich finde es echt nicht mehr feierlich bei diversen Veranstaltungsfirmen teilweise hinter einzelnen Tagesgagen herzurennen. Die eine Firma bezahlt meist erst nach 2 Monaten, die nächste gibt erst Geld wenn ich persönlich auf der Matte stehe - das kanns doch auch nicht sein, oder?


    Es lebe die deutsche Zahlungsmoral ... hohoho ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • dann arbeitet doch einfach mal ne zeitlang nicht für die. ich muß ja nicht für jeden arbeiten als selbständiger. das ist ja mein vorteil. wenn ich es mir aber nicht aussuchen kann, sollte ich an der qualität meiner leistung was verbessern. ferner kann man ja mit den meisten verleihern auch ein abschlag oder so was vereinbaren. kann er das auch nicht, finger weg. wenn die kapital decke so dünn ist, ist das immer ein wackelkandidat

  • ich arbeite öfter mal für ne größere firma hier bei uns als videotechniker (mal mit, mal ohne equipment)...
    da wirst du gebeten am showtag deine rechnung mitzubringen und bekommst beträge bis 500€ gleich in bar, alles andere wird dann binnen 3-4 tagen überwiesen...
    die freuen sich immer über bestens motivierte subs und bekommen manchmal auch bessere preise, ich freu mich über mein geld, das gleich da ist auch wenns mal bissl weniger is als "normal" und am guten klima, weil echt jeder zufrieden ist...


    nur um zu zeigen, dass es auch die gegenseite gibt :)

  • Wolfpack
    Ist das bei Dir überwiegend im Dezember so?
    Viele, vorallem große Firmen lassen sich im Dezember oft mit Zahlungen Zeit um Ihre Bilanzen zu schönigen...Wenn man Zahlungen aufs neue Jahr verschiebt, steht das Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt besser da als es eigentlich der Fall ist ->Das freut die Aktionäre!
    Das Deine Rechnung hier jetzt keine große Rolle spielt ist klar, aber wenn das eine generelle Vorgabe ist, dann trifft es meistens alle!


    Allgemein: Ich habe bei manchen Stammkunden, die zwar (sofern ich das beurteilen kann) Liquide sind und auch Zahlungswillg trotzdem aber immer vergessen Rechnungen zu begleichen das Lastschriftverfahren eingeführt!


    Leistung erbringen, Rechnung schreiben und dann gleich den Betrag abbuchen...
    Wichtig ist, das man ein Lastschriftverfahren als Abbuchungsauftrag wählt, diese kann man nämlich nicht mehr zurück gehen lassen - ausser das Konto ist überzogen und dann muss man eh auf Alarmstufe rot schalten... :oops:

  • Zitat von "CGVS"


    Leistung erbringen, Rechnung schreiben und dann gleich den Betrag abbuchen...
    Wichtig ist, das man ein Lastschriftverfahren als Abbuchungsauftrag wählt, diese kann man nämlich nicht mehr zurück gehen lassen - ausser das Konto ist überzogen und dann muss man eh auf Alarmstufe rot schalten... :oops:


    Bist Du dir da wirklich sicher?
    Normalerweise kann man jeder Lastschrift und alles was vom Konto abgebucht wird, widersprechen.(Überweisungen sind natürlich ausgenommen) Diese Auskunft habe ich von einem Bekannten, der gerade neben mir sitzt und bei einer Bank arbeitet. - Und wenn das so möglich wäre, dann hätten das die Versandhäuser welche per Bankeinzug liefern, das schon eingeführt um sich vor Widersprüchen zu schützen....
    ... und außerdemb wäre es sonst fremden möglich, Kontogewalt auf Dein Konto auszuüben.

  • Es gibt Grundsätzlich zwei Arten des Lastschriftverfahrens nämlich den Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigungsverfahren.


    Das Einzugsermächtigungsverfahren ist das, was man landläufig kennt. Es wird abgebucht und der belsatete kann im Zweifelsfall das Ganze wegen Wiederspruch zurückgeben.


    Beim Abbuchungsauftrag erteilt der Kunde seiner Bank den Auftrag, eingehende Abbuchungsaufträge auszuführen. Ein Wiedersprüch gibt es in diesem Verfahren nicht (findet oft Anwendung bei Tankstellen und Autohäusern. )


    Sprich wenn das Geld eines Abuchungsauftrags auf Deinem Konto eingeht kann nichts mehr passieren. Wenn das Geld eines Einzugermächtigungsverfahrens bei Dir eingeht, ist es immer noch fraglich ob da nicht noch ein Wiederspruch (Monate später) kommt.


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • das mit den bilanzen schön machen ist dumm sinn. wenn ich mehr als 200.000 euro umsetze muß ich eine soll versteuerung machen. da spielt es keine rolle wann ich tatsächlich zahle. alles was ist versteuert, würde ich mal brutaler weise in die hks ecke schieben, auch wenn man davon schon leben kann.
    lastschrift verfahren ist immer gut, weil wenn er zurück kommt, stimmt mit dem kunden was nicht. ein guter zahler ruft an wenn so etwas passiert!!

  • @ CGVS: Nee, das ist nicht nur im Dezember so. Wobei deine Erklärung natürlich einiges ins rechte Licht rücken würde (mit der Bilanzierung).
    Alle Aussenstände vor Dezember hab ich bereits mit dem 4-Wochen-2-Wochen-Mahnverfahren rausgehämmert. Mit Zinsen.


    Lustig war, dass mich einmal eine Sekretärin ganz verwundert angerufen hat. Sie dachte, dass erst nach der dritten Mahnung gerichtliche Verfahren eingeleitet werden und sie überweist sofort und ich soll ja nichts machen, sie tut ihr Möglichstes. Geld war dann auch innerhalb von 2 Tagen da. Die hat mir damit mehr oder weniger gesagt, dass sie mich ohne jegliches schlechtes Gewissen legal behumpsen wollte. Also Rechnungen nicht bezahlen als Kavaliersdelikt, wie Blumen im Park pflücken oder Tauben füttern!


    Das mit dem Lastschriftverfahren ist eigentlich eine Idee - aber bei großen Firmen mit über 1 Mio. Mitarbeiter kannst du das vergessen. Die haben Abertausende verschiedene Buchungskonten und x Debitoreninstanzen. Da buchst du ab und 1 Stunde später ist wieder zurückgebucht - zur vorläufigen Klärung! Da weiß die rechte Hand nicht was die Linke tut.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Hallo!


    Das ist sowieso ein Irrglaube in unserer gesellschaft das eine Firma erst mal 3 Mahnungen schreiben muss bevor man einen "rechtspfleger" einschaltet.


    Ich selber Halte es so:


    Nach 4 Wochen einfach mal anrufen und Höflich nachfragen ob die Rechnung vielleicht verschütt gegangen ist weil man noch keinen Zahlungseingang auf dem Konto hatte. Ca. eine woche später gibt es dann eine Mahnung in der Steht nochmal rechnungsnummer und betrag , kontodaten und as ich noch eine woche warte bis ich meiner Rechtsabteilung diesen Vorgang weitergebe...
    Darauf haben bis auf eine Person alle reagiert.


    Bei kleinen Beträgen lohnt nur der ganze aufwand nicht. Ware gibt es sowieso nur gegen bares. Und bei klein verleih >150 € steht der kunde das nächste mal vor der tür und die anlage ist "rein zufällig" nicht betriebsbereit. Was sich aber durch zahlen der alten rechnung und vorrauszahlung der aktuellen lieferwünsche ganz schnell ändern könnte.

  • Zitat von "Wolfpack"

    Hi timotimo!


    Die Aufnahme in die BGBs ist zulässig. Auf meiner Rechnung steht, dass der Betrag mit der Leistung fällig wird.


    Das geht eben nicht: das Fälligkeitsdatum muss kalendarisch bestimmt auf der Rechnung stehen.

    Zitat von "Wolfpack"

    Die 16,75% sind ohne Problem rechtfertigbar: 11,75% Dispo-Zinssatz der Hausbank + die gesetzlichen 5%.


    Stimmt schon, aber im Einzelfall nachzuweisend, da es sich ja um Schadenersatzforderungen nach § 280 BGB handelt, und die "normalen" Verzugszinsen in § 288 BGB festgelegt sind.


    Zitat von "Wolfpack"

    Die ganzen Märchen von 3 Mahnungen und Zinsen erst nach der ersten Mahnung halten sich leider hartnäckig. De facto kann ich sofort am nächsten Tag nach der Rechnungsstellung zum Anwalt rennen und ein Mahnverfahren einleiten, selbst wenn der Kunde zahlungswillig ist (dass die Kosten dann ich tragen muss, ist eine andere Geschichte).


    Auch nicht ganz:
    Zuerst muss die Rechnung fällig sein: z.B. durch Angabe des Zahlungszieles (kalendarisch bestimmbar). Zur Fälligkeit gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Eine Mahnung ist also nicht (mehr) erforderlich. Nachzuweisen bleibt dann aber im Streitfall der Zugang der Rechnung.


    Und für das gerichtlche Mahnverfahren habe ich noch nie einen Anwalt gebraucht.

  • Zitat von "timotimo"

    Das geht eben nicht: das Fälligkeitsdatum muss kalendarisch bestimmt auf der Rechnung stehen.


    Und das tut es auch.
    Fällig: Datum der Rechnung
    Verzug: Wird durch die AGBs auf das Datum der Rechnung festgelegt.
    Wenn du willst, kann ich dir die BGH-Entscheidung mal raussuchen, die muss noch irgendwo zwischen dem Material für meine Hausarbeit im ersten Semester sein.


    Zitat von "timotimo"

    Stimmt schon, aber im Einzelfall nachzuweisend, da es sich ja um Schadenersatzforderungen nach § 280 BGB handelt, und die "normalen" Verzugszinsen in § 288 BGB festgelegt sind.


    Null Problem das nachzuweisen. Wenn ich Geld wie Krösus hätte und keine Zinsen zahlen müsste, würde ich die auch nicht verlangen! Und diese hole ich mir nicht aus dem Schadensersatz, sondern aus 288 III. Ich bin auch kein abzockender Unmensch, sondern gebe nur meine Kosten weiter!


    Zitat von "timotimo"

    Und für das gerichtlche Mahnverfahren habe ich noch nie einen Anwalt gebraucht.


    Aber es geht einfacher und schneller, wenn ein beim Mahngericht zugelassener Anwalt das ganze Online einreicht. Die Kosten sind mir... sagen wir: egal! Warum soll ich noch mehr Zeit und Frust investieren?
    Mal ganz ehrlich: Wenn dir vorsätzlich einer ans Bein pinkelt, würdest du ihm zuliebe die Hose selbst aufwändig reinigen oder in die Reinigung geben und ihm die Rechnung schicken?



    Aber es wird langsam OT! Du wirst schon recht haben, im Endeffekt hab ich ja keine Ahnung von Jura. Also spar ich mir weitere Kommentare diesbezüglich! :roll:

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Für eine Firma ist es immer im Interesse die Liqudität hoch zu halten. Aus diesem Grunde zahlen viele Firmen erst in letzter Instanz. Was in vielen Fällen Abhilfe schaft ist ein Skontoabzug. Sehr viele Firmen haben die Anweisung an Ihre Mitarbeiter rausgegeben daß Skonti auszunützen sind.


    Anderstrum gibt es aber z.B. in Unternehmenssoftware wie z.B. SAP die möglichkeit Belastbarkeiten von einem Lieferanten zu hinterlegen. Sprich um so wichtiger Du bist um so eher bekommst Du Dein Geld. Oder anderstrum halt auch nicht.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • LeereDose
    Ja mit der Abbuchung bin ich mir da ganz sicher - keine Ahnung was Dein Nachbar bei der Bank so macht :shock:
    jundc hat das aber schon ausführlich erklärt. Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag. Wenn das Geld eines Abbuchungsauftrags eingegangen ist, dann ist es erst ab Tag zwei sicher. Wenn Dein Kunde z.B. bei einer anderen Bank ist und sein Konto keine Deckung aufweißt kann es sein das der Betrag bei Dir gutgeschrieben wird und am nächsten Tag +7 Euro Gebühr wieder belastet wird...
    Ist mir bisher einmal passiert, ab dem 2ten Tag kann aber nichts mehr passieren - Widerspruch ist dann zwecklos, weil er eine Vereinbarung unterschrieben hat, die sowohl Deiner als auch seiner Bank vorliegt.


    test
    Das mit den Bilanzen ist alles andere als dumm sinn. Ich bzw. auch Wolfpack sprechen hier von Firmen/Konzernen, die weit über der 200.000 Euro grenze wirtschaften.
    Da geht es sehr wohl um Bilanzen die schön sein müssen, weil sonst die Aktionäre rebellieren oder die Banken bei Krediten nicht mehr so einfach mitmachen. Das die Rechnung von EINEM VA Unternehmen da keine große Rolle spielt hab ich schon geschrieben, aber wenn es eine generelle Weisung gibt...und viele kleine Beträge summieren sich auch, was bei großen Unternehmen/Konzernen wieder auffällt in der Bilanz!


    Wolfpack
    Einem Abbuchungsauftrag kann auch ein großes Unternehmen nicht wiedersprechen, allerdings wird Dir diese Vereinbarung auch kein Sachbearbeiter unterschreiben dürfen/wollen.
    ...weiterhin aber viel Erfolg, trotz der Zahlungsmoral vieler großer Konzerne...