Was tun, wenn jemand ohne Gewerbes. Dumpingpreise anbietet ?

  • Hallo Liebe Forumgemeinde,


    ich habe ein super großes Problem!


    Es gibt hier bei uns jemand der Equipment zu Preisen Verleiht die unter jedem Limit liegen! Der macht Partys für 25-50€ (all inklusive) und stehlt dann Haufenweise Zeugs hin. Das dass Equipment keine Profiqualität ist lass ich hier mal aussenvor.


    Wir versuchen seit etwa einem halben Jahr, uns einen Namen zu machen und ein kleines Unternehmen aufzubauen. Sicher ist es nicht einfach da reinzukommen und reich wird man da auch nicht wirklich aber wenn jemand von vorn herein den ganzen Markt kaputtmacht, der ohnehin schon ziemlich angeschlagen ist, dann ist das echt ne rießen große Sauerei!


    Noch dazu das der Typ das Schwarz macht! Keine Gewerbeanmeldung keine Rechnung garnichts! Da sind alle anderen Blöd die alle Ihre Ein und Ausgaben zuhause sauber Ordnen und dem Finanzamt mitteilen.


    Was kann ich gegen so einen Typen machen ?


    Wir kommen aus Mauggen bei Erding (85435), der Typ aus Riedersheim bei Bockhorn (85461). Nur zur Info damit ich weis an welche behörden ich mich wenden soll oder kann.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


    Mfg Jürgen von http://www.dlt-media.de

    Ein klares Nein, hilft mehr als ein unklares Ja!
    Wer billig kauft, kauft zweimal!

  • Lieber Jürgen


    1. Muss man in diesem Brett seinen Namen und vollständige Adresse angeben.


    2. Wäre dein Problem bei "Cash und Co." besser aufgehoben


    3. Sag dem Dumper, dass du ihn anzeigen wirst, wenn er seine Arbeit weiterhin schwarz macht - das sollte Wirkung zeigen. Falls er resistent gegen die Warnung sein sollte - dann zeige ihn an.


    Gruss, Matthias


    Matthias Sigrist
    Fridolin-Hoferst.6
    6045 Meggen (CH)

    Der Ton macht die Musik.

  • Hallo Matthias,


    "Zu Punkt 1"
    DLT-Media Veranstaltungstechnik Scherzl & Komarek GbR
    Verleih & Verkauf von Licht-, Ton- & Multimediatechnik
    Mauggen 29 - 85461 Bockhorn - Tel./Fax: 08122 / 880468
    Scherzl: 0174 / 7205156 - Komarek: 0179 / 2133179
    Mail: info@dlt-media.de - Web: http://www.dlt-media.de


    "Zu Punkt 2"
    Ich dachte mir das es bei Warnungen & Co. am besten passt, egal.


    "Zu Punkt 3"
    Und wo zeig ich so was an, bzw. bei welcher Behörde kann ich das machen wenns nicht anders geht ?


    Mfg Jürgen von dlt-media

    Ein klares Nein, hilft mehr als ein unklares Ja!
    Wer billig kauft, kauft zweimal!

  • Hallo Freeze,


    vielen dank für deine Antwort, werde das mal in betracht ziehn,
    damit ich diesen Typen der mit Ravelands und Piezos die Leute taub macht, mal aus dem Verkehr ziehen kann ;)


    Viel Erfolg an alle die ehrliche und gute Arbeit machen!


    Mfg Jürgen von dlt-media

    Ein klares Nein, hilft mehr als ein unklares Ja!
    Wer billig kauft, kauft zweimal!

  • Und wenn dieser "Schwarze" weg ist, kommen drei neue nach...


    Das ist ein Kampf gegen Windmühlen, da wir in einem Gewerbe arbeiten, das vielen Spass macht und Hobbyisten nur so anzieht!



    Achim Reiter - Bruchhöfe 140 - 47829 Krefeld

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Es ist aber auch eine Branche, bei der sich viel rumspricht. Und wenn so ein paar Aufgriffe stattgefunden haben, sollte dies schon für Eindruck sorgen... steter Tropfen höhlt den Stein :wink:


    Beste Grüße aus Oberfranken


    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • Hallo


    Was rechtliches dazu :


    Du hast kein subjektives Recht darauf, dass das Ordnungsamt ( hier die Gewerbeaufsicht ) tätig wird.
    Diese muss von alleine tätig werden.
    Bei den meisten Ämtern ist es aber so, dass sie deine Hinweise aufnehmen werden und auch evtl. nachgehen werden. Wie gesagt, einen Anpruch darauf gibt es aber nicht.

  • Zitat von "DJPEPPER"

    Hallo


    Was rechtliches dazu :


    Du hast kein subjektives Recht darauf, dass das Ordnungsamt ( hier die Gewerbeaufsicht ) tätig wird.
    Diese muss von alleine tätig werden.
    Bei den meisten Ämtern ist es aber so, dass sie deine Hinweise aufnehmen werden und auch evtl. nachgehen werden. Wie gesagt, einen Anpruch darauf gibt es aber nicht.


    Nun, dies sehe ich nicht so. Aber vorweg zum grundsätzlichen Verständnis: Wir reden hier nicht über den 14-jährigen Schüler, der Omas Geburtstag beschallt, sondern von Personen, welche mit Angeboten den Markt aufmischen die eindeutig gewerblichen Charakter tragen und, mutmaßlich unter Umgehung gesetzlicher Regelungen, Margen ermöglichen, die einem nach betriebswirtschaftlichen
    Prinzipen arbeiten Mitbewerber von vorn herein ins Abseits stellen.


    Grundsätzlich haben Ordnungsämter und Gewerbeaufsicht nichts mit einander zu tun. Die einen kümmern sich unter anderem um gewerberechtliche Dinge und letztere haben solche Sachen wie Arbeitszeiten und Arbeitsschutzvorschriften im Visier.
    Sollten nach einem Hinweis an das Ordnungsamt keine Schritte erkennbar sein, dass etwas passiert, was die angezeigte Handlungsweise unterbindet, gibt es genügend Möglichkeiten diesen Schnarchnasen etwas Feuer unterm Hintern zu machen :twisted: .
    Darüber hinaus gibt es bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten (Schwarzarbeit in erheblichem Umfang, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt etc. ... keine abschließende Aufzählung aber alles Straftaten) einen Verfolgungszwang. Dieser trifft jedoch die Staatsanwaltschaften (§152 StPO). Deswegen auch mein Hinweis, sich direkt an die Strafverfolgungsbehörde zu wenden, die für diesen Bereich zuständig ist, was nunmal einzig der Zoll darstellt.
    Und der geht mit Sicherheit den Hinweisen nach, die an ihn gegeben werden... glaubs mir :wink: alles andere wäre Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB).


    Beste Grüße aus Oberfranken


    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand