privat Verkäufe

  • es ist immer wieder verwunderlich wieviele Leute hochklassige Geräte als privat ohne Rechnung hier anbieten. Frag mich wieviel leute sich solche Geräte im Wohnzimmer haben :roll: Schon erstaunlich, weil man immer wieder mitbekommen das Leute mit Gewerbe dahinter stecken.


    Vorallen Frag ich mich wie sie es den Fiskus erklären das einige Dinge aus dem Inventar fehlen :?:

  • Schonmal was von Leihgabe gehört?


    Das Material wurde auf eigene Rechnung eingekauft, ist eine Leihgabe an die eigene Firma und muß dann wohl zwangsweise wieder privat veräussert werden. Ist wohl gänige Praxis bei kleinen bis mittleren Buden. Nicht immer ist der Firma in dem Moment eine nötige Investition zu zu muten, also muß einfach mal das private Vermögen herhalten, aber das ganze dann doch als Privateinlage ins Geschäft zu buttern ist auch nicht drin. Also bleibt es mein Eigentum das ich dem Geschäft zur freien Verfügung stelle und zu gegebener Zeit wenn sich das Geschäft wieder Investitionen leisten kann investiere ich und gebe das Gerät als Gebrauchtware privat wieder ab. Sicher sagst du nun warum dann nicht ins Geschäft einbringen, aber wie? Doch Privateinlage, habe ich persönlich dann nichts davon. Mir selbst verkaufen als gebraucht, wohl ehr eine unmögliche finanztechnische Auffälligkeit.


    Ah... ich sehe auf was du so anspielen möchtest, User Itas77, ist schon auffällige.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "Kracky"


    Das Material wurde auf eigene Rechnung eingekauft, ist eine Leihgabe an die eigene Firma und muß dann wohl zwangsweise wieder privat veräussert werden.


    Betriebswirtschaftlich macht das keinen Sinn, schon gar nicht in einer kleinen Personengesellschaft.
    Was soll ich mit einem Gerät in der Firma, dessen Kosten ich nicht steuerlich geltend machen kann?


    So was wäre vielleicht denkbar in einer grossen Kapitalgesellschaft, wo die eine GmbH die Geräte erwirbt und an einen anderen vermietet, aber auch dann stehen die Sachen irgendwo im Anlagevermögen, bzw. GWG.


    Natürlich kann ich aus der Firma Material privat verkaufen, aber ich muss das als Privatentnahme zzgl. USt versteuern, also muss ich dem Käufer die 16% in Rechnung stellen, wenn ich nicht darauf sitzen bleiben will.
    Macht also auch keine rechten Sinn.

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Betriebswirtschaftlich macht das keinen Sinn, schon gar nicht in einer kleinen Personengesellschaft.
    Was soll ich mit einem Gerät in der Firma, dessen Kosten ich nicht steuerlich geltend machen kann?



    Arbeiten damit ich die nächsten Jobs gebacken bringe! Natürlich kann ich auch die Jobsb fahren lassen weil sich die Firma das Gerät nicht leisten kann weil es das Firmenkonto aufgrund zuvieler nichtbezahlter Rechnungen das gerade nicht hergibt, ob das dann Betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, darüber denke ich braucht man nicht wirklich reden!


    Wenn ich schon wieder lese wie es Leuten nur wichtig ist wie sie Ihr Geschäft steuerlich arm rechnen können.

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  • Zitat von "Kracky"


    Arbeiten damit ich die nächsten Jobs gebacken bringe!
    ...
    Wenn ich schon wieder lese wie es Leuten nur wichtig ist wie sie Ihr Geschäft steuerlich arm rechnen können.


    Ich empfehle dir einen Grundkurs in Betriebswirtschaft, Betriebsführung und Steuerrecht sowie einen Besuch beim Steuerberater.


    Geräte für die Laut/Hell-Bude vom "privaten" Geld kaufen?
    Ja und? Auf der Rechnung steht "Krackys Lautsprecherverleih" als Empfänger, die Rechnung wandert zu den Eingangsrechnungen, wird verbucht ebenso wie die dadurch erfolgte Privateinlage.


    Warum soll ich die für mein Gewerbe gekauften (Beschallungs-)Werkzeuge nicht steuerlich geltent machen?
    Was hat das mit "armrechnen" zu tun??


    "Armrechnen" ist für mich die Hin-und Herschieberei von Gewinnen bei Großkonzernen von einer Tochter zur anderen, bis für das FA nichts mehr übrig bleibt.


    Armin

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  • Und wenn ich keine Privateinlage machen möchte? Ich habe unabhänig von meinem Geschäftspartner private Rücklagen, unser Geschäft leidet z.B. durch einen kompletten Ausfall der Fasnachstveranstaltungen sehr unter einer finanziel engen Situation und arbeitet sich gerade langsam und mühsam wieder hoch. Mache ich eine Privateinlage ist dieses private Geld im Geschäft, das Finanzamt möchte mir liebend gern wie auch jedem anderen in einer solchen Situation Liebhaberei unterstellen weil wir im Aufbau nun auch noch diesen Rückschlag zu verbuchen haben. Hier nun noch den bisher entstandenen Gewinn von ganz akzeptabler Höhe des Jahres 2004 trotz Rückschlag mit Privateinlagen in nicht unerheblicher Höhe und der steuerlichen Absetzbarkeit in einen Verlust um zu marken, damit spiele ich dem doch nur in die Hand. Wir haben schwere Wirtschaftliche Situationen in Deutschland und man muß einfach auch mal idealistisch seine Ziele verfolgen. Ich bin überzeugt das wir dieses durch diese stützende Maßnahme erreichen werden. Ohne diese hätte das Geschäft, obwohl es eigentlich gesund ist und gut funktioniert wichtige Aufträge abgeben müssen und das konnten wir uns auf keinem Fall leisten.


    Und ich glaube viele Unternehmungen in unsere Branche arbeten so bzw. müssen so arbeiten. Und wenn es nur das Geld von Papi ist das aber nicht ins Geschäft ansich eingehen soll.

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  • Stimmt! Aber macht es Sinn eine Privatentnahme hin zu nehmen um der Gewährleistungspflich zu entgehen? Wohl kaum.

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  • exakt. Und wenn es sich dabei um Zeugs handelt, dass sowiso nur noch mit einer "Merk-Mark" respektive einem Euro in der Abschreibungsliste auftaucht, ist das ganze eh so gut wie vergessen, da ja z.B. irgendwann mal "kaputt gegangen" oder ähnliches....
    Letztendlich ist da der Käufer wohl ebenso der Gelackmeierte (da um die Gewährleistung betrogen) als das Finanzamt (dem die Steuer durch die Lappen geht). Ganz koscher ist das Verfahren mit Sicherheit so nicht.

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  • Hier geht es wohl auch kaum darum, dass jemand eine Privat-Entnahme vornimmt, um der Gewährleistungspflicht zu entgehen, sondern eher darum, dass Gerätschaften wider besseres Wissen als "Privatverkauf" deklariert werden - ohne dass der Käufer dies belegbar nachweisen kann - Strohleute gibt es eben immer...

  • Zitat von "ADMIN"

    Ich habe so sachte den Verdacht, dass hier am eigentlichen Problem vorbei diskutiert wird, und das lautet: Ich möchte keine Gewährleistung geben und verkaufe es "von privat".


    Naja, andererseits:
    Welche kleine Klitsche möchte sich ein Jahr Garantie auf gebrauchte Verleihgeräte an die Backe nageln... :?
    Das kann schnell das Aus bedeuten, zumindest einen ernsthaften Rechtsstreit. Und das ist ja durch eine Privarentnahme ganz schnell vermeidbar.
    Ob das allerdings vom Gesetzgeber so gewollt war, dürfte zu bezweifeln sein.


    Aber nun helft mir mal auf die Sprünge mit der Schuldrechtsreform von 2002: sind denn Veräusserungen von Firmenvermögen wirklich auch mit einem Jahr (welches ja vertraglich ausgeschlossen werden kann) betroffen, oder gilt dies lediglich für gewerbliche Verkäufe, also Material, welches vom Verkäufer zwecks Weiterverkauf erworben wurde?


    Wiedemauchsei: Otto Normalverbraucher -ääh, Normalverkäufer- will sich jedenfalls auch nicht mit dem vollen Gesetzestext komplett auseinandersetzen und ihn verstehen, und versucht ihn natürlich einfachst zu umgehen. Steuervorteile gegen Gewährleistungsnachteil hin oder her.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • ihr sucht somit die Definiton welche Geräte innerhalb der Fa "privat" und welche "geschäftlich" sind ?


    Privat: sind alle Anlagen und Geräte die nicht in der Inventarliste der Firma eingetragen sind. Diese sind der Fa. lediglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 8)


    Geschäftlich sind alle Anlagen und Geräte die zum Inventar der Fa. gehören.


    alles klar oder?

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • ich darf doch noch kurz etwas einwerfen:

    Zitat


    Ich habe den Verkauf halb halb abgewickelt, über die Firma eingekauft und Privat sozusagen weiterverkauft.


    Es geht hier um das Umgehen der gesetzlichen Gewährleistung für gebrauchte Geräte.


    Manu:
    ALLE die hier gepostet haben, wissen sehr wohl um den von dir genannten Unterschied. Die Unterscheidung Privat/Geschäftsvermögen interessiert hier allerdings nur am Rande.


    Armin


    EDIT Kai Reiss: Das abgelästere (Ratespiel) kann man sich auch sparen.
    Edit h&h 25.09.05 14.12Uhr: Den Hinweis darauf dann aber auch.

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