Im Vertrag für die VA war geregelt, dass der Veranstalter einen "regen- und sturmsicheren überdachten und dreiseitig geschlossenen FoH-Platz" stellt, der sich nach unserer Ankunft als 3*3 m Grillpavillon billigster Baumarktqualität entpuppte.
Nach einem Gewittersturm riss es den kompletten Pavillon weg und das Pult erlitt einen Wasserschaden.
Wer zahlt auf welcher Grundlage (Versicherungsart) in welcher Höhe den Schaden?
Vielleicht weiss jemand juristischen Rat. Herzlichen Dank