Guten morgen,
vor einigen Tagen hatte ich ein interessantes Gespräch mit dem Inhaber einer Agentur. Es ging darum, wer bei der Klage eines Besuchers (Gehörschädigung) haftet - also Technikfirma oder Veranstalter? (Wir stehen übrigens in keinem Geschäftsverhältnis - es war ein privates Gespräch).
1. Wer haftet (strafrechtlich + zivilrechtlich), wenn ein Besucher klagt und mit Atest nachweist, dass er einen Gehörschaden erlitten hat? (Vorausgesetzt: Der Techniker hat sich zu keinem Zeitpunkt den Anweisungen des Veranstalters widersetzt.)
2. Falls der Veranstalter haftet, kann er seine zivilrechtliche Verbindlichkeit an die Technikfirma oder den FOH-Techniker weitergeben? (Vorausgesetzt: Der Techniker hat sich zu keinem Zeitpunkt den Anweisungen des Veranstalters widersetzt.)
3. Als Resultat aus 1+2 : Ist es Aufgabe des Veranstalters, eine mitlaufende Pegelmessung zu beauftragen oder muss die Technikfirma diese automatisch selber durchführen?
4. Wie (3): Wenn der Veranstalter die mitlaufende Pegelmessung nicht von der Technikfirma fordert (d.h. steht nicht im Angebot / Vertrag), gibt es dann einen Grund für die Technikfirma diese zu liefern?
Mich interessiert vor allem, auf welcher Rechtsgrundlage dies passiert.
(Ich habe mir einige alte Beiträge durchgelesen - teilweise sind diese sehr alt. Gibt es Änderungen?)
Viele Grüße
Stephan