Vortrag: rechtliche Situation als Tontechniker --> FRAGEN

  • Hallo,
    im Rahmen eines Seminars möchte ich einen 10 Minütigen Vortrag über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitens als Tontechniker im Veranstaltungsbereich halten. Hier möchte ich erläutern, was einem Tontechniker ohne Fachkraft-Schein erlaubt ist, im Veranstaltunsbereich zu tun. Also darf ich fliegen oder nicht, darf ich mischen oder nicht, etc. etc., wann brauche ich eine Fachkraft, ist sie mir Weisungsbefugt etc. etc.
    Daher wollte ich mal wissen ob jemand einen genauen Überblick über diese Fragen hat oder mir kurz erläutern kann, denn ich bin - offen gesagt- zu Faul um mir die ganze Veranstaltungsstättenverordnung durchzulesen geschwiege denn alle anderen hierzu wichtigen Richtlinien. Auch eine entsprechende Website fände ich toll.


    Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet !


    dave

  • Naja ich bin im Rahmen unserer Jugenkulturförderung derzeit in einem Tontechnik-Seminar. Hauptsächlich geht es dabei um Homerecording und ähnliche Bandrelevante Bereiche. Und da man ja nie weiß was solche Leute machen, möchte ich ihnen wenigstens einen Überblick über solche Themen geben damit sie nicht zu blöden HKS werden...

  • Mutig, mutig! Vorab - ich kann dir da auf der rechtlichen Seite auch nicht fundiert genug weiterhelfen - würde dir einfach mal raten, den Admin (Micha Ebner) mit der Frage anzugehen. Damit verbunden die Warnung, dass man eigentlich niemals über was referieren sollte, worin man nicht selbst Experte ist.


    Trotzdem ein löblicher Plan - viel Erfolg!


    CU SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • 1.) Icb halte nicht besonders viel davon, dass Leute ohne richtige Fachkenntnis zu diesem Thema Vorträge halten.


    2.) Die Erforderlichkeit der Anwesenheit von Fachkräften ergibt sich einerseits aus der Versammlungsstättenverordnung (und richtet sich demnach an den Betreiber des Bauwerks), andererseits aus dem Arbeitsschutzgesetz / Betriebssicherheitsverordnung (und richtet sich dann an den Arbeitgeber)


    3.) Wenn der Tontechniker eine Anlage aufbaut, dann errichtet er eine elektrotechnische Anlage im Sinne der BGV A3, das darf er nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft tun.


    4.) Beim Riggen sieht's nicht ganz so eindeutig aus, aber geprüft werden muss dass dann wohl zumindest von einer Fachkraft.


    5.) Insgesamt: Das ist auch kein Thema für 10 Minuten. Und wenn der Anbieter eines solchen Tontechniker-Seminars da "irgendjemand" aus dem Kreis der Teilnehmer beauftragt, ein solches Referat zu halten, dann spricht das ja auch schon Bände... :roll:

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • halt stopp ich bin kein teilnehmer eines seminars ! das habe ich leider etwas unverständlich ausgedrückt. ich bin selber fachkraft, und bin derzeit auf dem weg zum master veranstaltungstechnik / -management aber díese ganzen rechtlichen sachen haben mich bisher nie so wirklich interessiert. ich hatte bísher leider keine zeit, mich mit den details auseinander zu setzen, ich weiß halt nur das ab 200 besuchern eine fachkraft vorhanden sein muss und bei größeren bauten ein meister. da gab es mal auf lampentreff ne gute lichtbezogene auflistung, was man darf und was nicht. ich dachte soetwas würde es auch für ton geben. bei der arbeit habe ich meistens vorgesetze, die sich um so etwas zu kümmern haben. sicherlich nicht unriskant aber bisher habe ich es vernünftig gemanaged...


    Aber worin der Herr Admin sicher Recht hat ist, dass man das kaum in 10 Minuten schafft...
    Eventuell sollte ich das Thema dann in meiner Planung ausweiten...ich will jedenfalls verhindern das irgendwelche Deppen mit *sorry* Scheissarbeit den wirklich guten Leuten die Jobs wegnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von davedowning ()

  • zu


    1.) Prinzipiell stimme ich da zu, ich verstehe es allerdings eher als Föderung eines gewissen Problembewusstseins, welches vielen Leuten einfach fehlt. Da ich gerade den Bereich "Jugenkulturförderung" ebenfalls recht gut kenne, weiss ich, das solche Sachen leider oft gar nicht erwähnt werden und natürlich wildeste, manchmal sogar potenziell lebensgefährliche Aufbauten vorzufinden sind. Daher finde ich es auch gut, wenn sich jemand die Meinung von Experten einholen will und sich nicht einfach was aus den Fingern saugt (solche Leute gibt es nämlich schon genug). Und ehrlich gesagt haben ja hier schon die meisten User Probleme diese ganzen "Vorschriften" aus unzähligen Verordnungen, etc. nachzuvollziehen.


    Ausserdem geht es in den meisten Tontechnik-Seminaren in der Regel um Recording und Bearbeiten von elektroakustischen Signalen, der Livebereich wird da eher angeschnitten, um solche Sachen wie Feedbacks, Brummschleifen usw. den Leuten begrifflich zu machen. Ansonsten hieße es ja auch Veranstaltunstechnik-Seminar.


    2.)kein Kommentar


    3.)stimmt, allerdings würde es mind. die Hälfte aller Kleinjobs dann gar nicht erst geben :?


    4.)klar, auf jeden Fall prüfen lassen. Da gibt´s keine Sicherung wie FI o.ä.


    5.) s. Punkt 1

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Nee, nicht komplett wegfallen lassen. Lieber die wichtigsten "Don´t do"s und einen Verweis auf entsprechende Lektüre.

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  • Zitat

    ....ich bin selber fachkraft, und bin...


    Zitat

    ...ich weiß halt nur das ab 200 besuchern eine fachkraft vorhanden sein muss...


    Wenn du Fachkraft (VA-Technik?) bist, solltest du die VStVo etwas besser kennen....


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Ich sehe das genau so als Fachkraft bist da immerhin in diesem Teilbereich auch geprüft worden ( VstättVo, BGV, BGI, BGR usw) aber hier mal ein lieb gemeinter rat. Besorg die mal die BGI 810 in neuester Fassung da steht so ziemlich alles drin womit du deine fragen beantworten kannst und noch viel mehr ist echt mal ne :wink: Klasse Schrift von der BG. Ein bischen mühe sollte man sich schon machen auch wenn es dich persönlich vieleicht nicht interessiert aber ein gewisses Bewustsein für deinen Aufgabenbereich solltest du schon entwickeln und anwenden können.


    PS : Bezugsquelle übers internet http://www.vbg.de/service/downloads.jsp?step=25&strg=Einzel&/Produkt/OBJKT=/5/20/21/2337 :oops:

    Sicher muss es Sein / Laut und Schön können andere.


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