Fluchttür... Fakten, Fakten!

  • Hallo


    In welcher DIN oder anderer Vorschrift stehen die genauen Vorschriften (Maße, Material, sonst. Beschaffenheit, Schließvorrichtung etc.) für eine Fluchttür einer Versammlungsstätte?


    Google und auch die Forumssuche haben mich leider nicht weit gebracht, wenn jemand die richtigen Suchwörter weiß, wäre ich schon dankbar. Wenn hier jemand genau o.g. Fragen nach Beschaffenheit usw. beantworten kann, wäre ich noch dankbarer :)


    Danke + Gruß
    Lisa

    Einmal editiert, zuletzt von lisa f. ()

  • (Mist, hatte jemand meinen Schreibfehler schon gelesen...man sollte nicht zuviel gleichzeitig machen)


    da Lisa aus Berlin kommt: In Berlin gilt für Türen die Bauordnung in Berlin und was in der Baugenehmigung drin steht

    Der ultimative Schauspieler hat einen Schalter zum Ausschalten

  • MVStätt VO sagt nur, dass die Fluchttür ein Breite von 1,20m für x Personen und ab x Personen soundsoviel m haben muss.


    SoBeVO Berlin sagt beim Überfliegern erstmal gar nichts.


    BauO Bln in § 37 "Fenster, Türen, sonstige Öffnungen" sagt erstmal auch nicht mehr... (die sagt nicht mal, wie breit der Rettungsweg sein soll)


    Was habe ich überlesen?


    Was ist mit Höhe? Dicke? Muss es eine Feuerschutztür sein? Wie passt Feuerschutztür zu Schallschutztür? Gibt es eine Materialvorschrift für Fluchttüren oder ergibt sich dies aus der Vorschrift der Brand- oder wasauchimmer-Schutztür? Unter welchen Bedingungen muss es eine Brandschutztür sein? Unter welchen eine Schallschutztür?


    Danke + Gruß
    Lisa :roll:

  • Was soll genau eine Fluchttür sein? Ich vermute mal "Tür in einem Rettungsweg". Da gibt es jetzt zwei Szenarien:


    a) Türen in raumabschließenden Innenwänden, die (die Wände) gewissen Anforderungen unterliegen, beispielsweise feuerbeständig sein müssen. Solche Türen müssen rauchdicht und selbstschließend sein, wenn die Wand feuerbeständig sein muss, muss die Tür mindestens feuerhemmend sein. Nähere Anforderungen siehe DIN 4102 (insbesondere die Teile 1, 4, 5 und 18), DIN 18093 und DIN 18095


    b) Andere Türen, diese dürfen vor allem die Entfluchtung nicht behindern.


    Zitat von "Lisa F."

    Was ist mit Höhe?


    2m sollten ausreichen, ohne dass ich jetzt gleich eine Quelle habe.


    Zitat

    Dicke?


    Erst mal egal.


    Zitat

    Muss es eine Feuerschutztür sein?


    Vielleicht, siehe oben.


    Zitat

    Wie passt Feuerschutztür zu Schallschutztür?


    Wenn es überhaupt eine feuerhemmende Tür sein muss, dann ist diese zumindest mal stabil gebaut und rauchdicht. Das ist auch beim Schallschutz schon mal die "halbe Miete".


    Zitat

    Gibt es eine Materialvorschrift für Fluchttüren oder ergibt sich dies aus der Vorschrift der Brand- oder wasauchimmer-Schutztür? Unter welchen Bedingungen muss es eine Brandschutztür sein?


    Siehe oben. Material ist eigentlich egal, wenn die Tür die Brandprüfung besteht. Man wird aber oft bei Stahl in Kombination mit nichtschmelzenden Baustoffen landen.


    Zitat

    Unter welchen eine Schallschutztür?


    Wenn man anders die Immissionsgrenzwerte nicht einhalten kann. Eigentlich nur bei Außentüren, und da muss sie ja nicht feuerhemmend sein...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo. Nim doch einfach mal mit dem bauelemente-Monatgebetrieb Deines Vertrauens Kontakt auf und lass Dich coachen. Die müssten das wissen, wenn Sie Fachbetrieb sind. Solche Türen gibt es nur vom Fachanbieter, weniger aus dem Baumarkt und sie sind auchnicht gerade günstig - gerade wenn verschiedene DIN-Eigenschaften wie Fluchttür, Brandschutz und vielleicht sogar noch Schallschutz dazu kommen.


    Als ich vor langer langer Zeit selber mal Türen verkauft habe, habe ich in solchen Fällen immer bei http://www.schoerghuber.de angefragt.


    Ansonsten kann ich nur auf das Bauamt Deines Bundeslandes und die entsprechenden (oben bereits erwähnten) DIN-Normen hinweisen.


    Also mein Tipp: Nicht raten, sondern beraten lassen! Dazu sind ja die Fachleute da! 8)

  • wenn es sich um eine bestehende Versammlungsstätte handelt, wird in den Auflagen und Vorbemerkungen zu der Genehmigung, sowie in den Plänen oder in der zugehörigen brandschutztechnischen Stellungnahme (einschl. Fluchtwegeplan) alles drinstehen was "damals" gefordert wurde.
    Die Genehmigung sollte beim Eigentümer vorliegen; tut sie das nicht, liegt eine Ausfertigung beim der zuständigen Baubehörde und kann eingesehen werden, was natürlich etwas umständlicher und zeitaufwändiger ist.


    Sollte es um eine Neuplanung oder eine Nutzungsänderung handeln die in Vorbereitung ist, muß sowiso alles bei den Fachbehörden vorgelegt werden, und es sollte auf jedem fall ein Sachverständiger für Brandschutz die erforderliche Fachplanung ausarbeiten. Bei größeren "Sachen " geht es gar nicht ohne.


    Nach der Ausführung folgt i.d.R auch die Abnahme dieser Einrichtungen, wenn dann was falsch ist muß es geändert werden, das kostet nicht nur Zeit sondern auch Geld, von daher Fachleute vor Ort fragen.


    Gruß UweS.

    Gruß UweS.

  • Sind Schwenktüren (wie diese Westerntüren erlaubt)?


    Das Thema kam auf und ich habe keine Infos gefunden...
    Ich kann mir das schwer vorstellen! Wenn die ersten 3 durch sind, kriegt der 4 die Tür ins Gesicht.


    ach Ja Bundesland: NRW