Hi!
Ich habe mal wieder eine kleine Frage...
Und zwar folgendes:
Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Neffen auf einer Schulgala zur Verabschiedung des alten Direktors in einer Stadthalle....
-Dort musste ich leider feststellen, das nicht nur der Sound und die Ausleuchtung der Bühne übelst war, sondern auch die Veranstaltung von einer, der in letzter Zeit so sprießenden, Schul-Veranstaltungs-AG's durchgeführt wurde.
In meinem Fall war die Veranstaltung im Großraum Laar.
Nach einem kurzen Gespräch mit dem Mischpultkid stellte ich fest, das keine Fachkraft und kein Meister zugegen war.
Der kleine meinte "sowas brauchen wir nciht, das kostet doch nur Geld und bringt uns nix..."
Nach meinen groben Schätzungen waren ca. 400 Leute (Eltern mit Kids) anwesend.
Die Bühnengröße ist ca. 6x8m groß gewesen.
Und jetzt meine Frage:
Dürfen die das?
-So ganz ohne ausgebildete Fachkräfte usw. Die Kids sind nicht mal 18 Jahre alt gewesen.
Also bitte bitte versteht mich ncht falsch! Ich habe ja nix dagegen, wenn die in Ihrer Aula sowas machen, da ist mir das echt wurscht....aber in einer Stadthalle????
Wer ist denn dann haftbar, wenn was passiert?
Davon ganz abgesehen untergraben solche Einsätze doch sicher auch ortsansässige Firmen, die das bestimmt nicht immer mit einem Lächeln sehen.
-Was sagt Ihr dazu?
-Was ist da von Rechtswegen zu sagen?
-Wer trägt die Haftung? (Schule, Stadt, AG-Lehrer???)
-Was sagt die Versamlungsstättenverordnung und die BGV dazu?
Das würde mich mal brennend interessieren.
Danke für Eure Antworten (ich bin gespannt)
Gruß, Berni