Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

  • Hi!


    Ich habe mal wieder eine kleine Frage...


    Und zwar folgendes:


    Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Neffen auf einer Schulgala zur Verabschiedung des alten Direktors in einer Stadthalle....
    -Dort musste ich leider feststellen, das nicht nur der Sound und die Ausleuchtung der Bühne übelst war, sondern auch die Veranstaltung von einer, der in letzter Zeit so sprießenden, Schul-Veranstaltungs-AG's durchgeführt wurde.
    In meinem Fall war die Veranstaltung im Großraum Laar.


    Nach einem kurzen Gespräch mit dem Mischpultkid stellte ich fest, das keine Fachkraft und kein Meister zugegen war.
    Der kleine meinte "sowas brauchen wir nciht, das kostet doch nur Geld und bringt uns nix..."




    Nach meinen groben Schätzungen waren ca. 400 Leute (Eltern mit Kids) anwesend.
    Die Bühnengröße ist ca. 6x8m groß gewesen.


    Und jetzt meine Frage:
    Dürfen die das?
    -So ganz ohne ausgebildete Fachkräfte usw. Die Kids sind nicht mal 18 Jahre alt gewesen.
    Also bitte bitte versteht mich ncht falsch! Ich habe ja nix dagegen, wenn die in Ihrer Aula sowas machen, da ist mir das echt wurscht....aber in einer Stadthalle????


    Wer ist denn dann haftbar, wenn was passiert?


    Davon ganz abgesehen untergraben solche Einsätze doch sicher auch ortsansässige Firmen, die das bestimmt nicht immer mit einem Lächeln sehen.


    -Was sagt Ihr dazu?
    -Was ist da von Rechtswegen zu sagen?
    -Wer trägt die Haftung? (Schule, Stadt, AG-Lehrer???)
    -Was sagt die Versamlungsstättenverordnung und die BGV dazu?


    Das würde mich mal brennend interessieren.


    Danke für Eure Antworten (ich bin gespannt)


    Gruß, Berni

  • Zitat

    Dort musste ich leider feststellen, das nicht nur der Sound und die Ausleuchtung der Bühne übelst war...


    du kannst dem Kultusminister gern mal eine Petition vorlegen zum Erhöhen der Zuschüsse für Veranstaltungsequipments. Die Sachen die von den Schulen eingesetzt werden stammen überwiegend aus privaten Mitteln extra gegründeter Fördervereine die extra dafür geschaffen wurden die finanzielle Unfähigkeit des Landes etwas auszugleichen. Man nimmt übrigends auch gern Materialspenden entgegen, du hast so eine gute Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zu schöneren Schulveranstaltungen zu leisten 8)
    p.s. war die Sicherheit durch das magere Licht oder den Ton denn beeinträchtigt ? Oder Kannen ohne Safetys ?

    Zitat

    Nach einem kurzen Gespräch mit dem Mischpultkid stellte ich fest, das keine Fachkraft und kein Meister zugegen war.


    Man unterscheide bitte innerschulische Veranstaltungen (das sind solche zu denen nur schriftlich geladen Schüler und deren Familien erscheinen) und öffentliche Veranstaltungen...

    Zitat

    Nach meinen groben Schätzungen waren ca. 400 Leute (Eltern mit Kids) anwesend.
    Die Bühnengröße ist ca. 6x8m groß gewesen.


    Der Rektor muß etwas unbeliebt gewesen sein, ich kenn das 2 Nummern größer :D

    Zitat

    Wer ist denn dann haftbar, wenn was passiert?


    Der Versicherungsträger der Schule. Auftritt der Musik AG ist versichert wie Unterricht.

    Zitat

    Davon ganz abgesehen untergraben solche Einsätze doch sicher auch ortsansässige Firmen, die das bestimmt nicht immer mit einem Lächeln sehen.


    Nein. Der Etat für ortsansässige Firmen entspricht dem für den Neukauf von Ton und Beleuchtung :oops:

    Zitat

    Was sagt die Versamlungsstättenverordnung


    die wurde wenn ich da richtig liege, für öffentliche Veranstaltungen verfaßt. Eine Schulaufführung vor Schülern und Eltern ist keine öffentliche Veranstaltung.


    mal kurz formuliert, take it easy, deine Kinder wollen auch gern ....



    lG Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Mit 6x8 m (=48 qm) liegt es (zumindest hier in Hessen) noch im Bereich, wo kein Vernatwortlicher für Vernastaltungstechnik notwendig ist. Manuelas Frage war schon ganz gut: war denn die Sicherheit gefährdet?

  • Zitat von "Manuela"

    Man nimmt übrigends auch gern Materialspenden entgegen, du hast so eine gute Möglichkeit, einen aktiven Beitrag [...] zu leisten 8)


    Ich bitte hiermit das Forum um eine Sachspende in Form einer Lesebrille für unsere geliebte Manu... 8)

    Zitat von "Berni Ton"

    Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Neffen auf einer Schulgala zur Verabschiedung des alten Direktors in einer Stadthalle...


    Hier kämen einige Vorschriften incl. der VStättVO zum tragen. Allerdings gibt kein Schulbudget genug für eine professionelle Ausführung her...


    Meine persönliche Beobachtung:
    - die Anwendung obiger Verordnungen ist eine Ausnahme; leider nicht die Regel...
    - es gibt oft genug Gefährdungen, die kaum ein Profi auf den ersten Blick bemerkt, die offensichtlichen Schwachstellen sind meisst eher trivial.
    - hier im Forum diskutieren mehr Mitglieder potentielle Gefährdungen und kritisieren Dumpingpreise, als sich in der Realität daran halten... Persönliche Schätzung: 20:1 :?


    In der etwas VA-schwachen Küstenregion ist jedenfalls noch nicht viel von VStättVO oder Arbeitsschutz zu bemerken. Über die lokale "Kirmes" oder die Gerüstbauer nebenan kann ich da nur den Kopf schütteln.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Stimmt, zur Sicherheit ansich hab ich ja garnix geschrieben, fällt mir ein....
    Nee nee, die Kannen waren natürlich ohne Stahlseil und soweit ich weiß, konnte sich Jedermann am der Abendkasse Eintrittskarten kaufen... öffentlich...mmh -Es wurde nicht beworben, doch jeder hatte Zutritt.


    Und es war eine STADTHALLE und keine Schulaula.....


    Wie schaut's mit Zeitlichen Beschränkungen aus? (Afterparty blablabla)
    -Spielt das auch keine Rolle?


    Ich kenne ja das Jugendschutzgesetz nicht wirklich, dafür bin ich schon zu alt :D


    Gruß, Berni

  • eigentlich kann man sagen die Schulen machen das was sie anstellen noch ausgesprochen sicherheitsbewußt und umsichtig. Und das dürfte ja der springende Punkt sein um sowas zu beurteilen.
    Die schlimmsten von allen sind immernoch gewisse Firmen :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • @ Manu


    ...Deine persönliche Note hilft hierbei nicht... :roll:


    Ist es erlaubt und richtig oder nicht.... das sollte doch jetzt anhand der Schilderungen eine recht einfach zu beantwortende Frage sein.


    Ich denke...um mal vorzugreifen: NEIN, denn es handelt sich ja um eine Stadthalle in der eine Fachkraft anwesend sein muss (ca. 400 Leute, da sollte doch wohl die VStättVO zum tragen kommen) oder sehe ich das soooo falsch?


    Wenn JA, erklärt's mir!?


    Gruß, Berni
    (Ich bin nur armer Angestellter und muss Gott sei dank keine Firma leiten, dennoch mach ich mir so meine Gedanken)

  • in einer Stadthalle darf man doch normalerweise keine Leselampe aufstellen, ohne dass ein Hausmeister/Bühnenmeister/Hallenpatriarch anwesend ist.
    Vielleicht wusste der Kleine einfach nicht, dass so ein Hausmeister auch Fachkraft/Meister sein kann und somit als Verantwortlicher durchgeht. Über den Arbeitseifer eines Großteils dieser Menschen müssen wir nicht diskutieren, natürlich heißt deren Anwesenheit noch nicht, dass da auch alles nach Vorschrift ausgeführt wurde (wir erinnern uns an das Hanfseil).
    So lange sie alles sicher bauen, können Schul-AGs meinetwegen jede Halle beackern. Wenn die Verordnung eine Fachkraft oder einen/mehrere Meister fordert, muss der eben da sein, fertig. Aber auch die können nicht alle besser mischen als VA-AGs.


    Woher kam denn das Material?

  • Soweit ich weiß war das wohl alles Schulmaterial....
    6 Dynacord-Fullrange-Boxen, Dynacord-Powermixer, Par's zum ausleuchten der Szenenfläche und 'ne mittlere Nebelmaschine.


    Gruß,
    Berni

  • auf http://www.b-safe.de kannst du dir die entsprechenden Vorschriften mal zusammensuchen, auch die VStättVO bzw. MVStättVO
    da ist auch das Jugendschutzgesetz und sonst noch einige Bilder wie man es nicht machen sollte.
    Über so ne kleine Schulveranstaltung mach ich mir ehrlichgesagt am wenigstens sorgen. Immerhin dürfen die Schüler normalerweise nicht's ohne die Lehrer machen, somit ist nicht der Schüler sondern der Lehrer, bzw. sogar der Rektor dafür verantwortlich.


    Was die einhaltung von Vorschriften angeht ist der Betreiber verantwortlich, meist vertreten durch den Hausmeister.


    Also kurz gesagt, schnapp dir nächstes mal die VStättVO und frag wer der verantwortliche ist und frag ihn ob er die schon kennt. Die Quelle dafür hab ich ja oben schon genannt. Dann wird recht schnell geklärt sein ob es nicht doch einen Verantwortlichen nach Vorschrift gibt.


    Was die Erfahrung mit Schulen angeht, hier bei mir in Crailsheim haben die Schulen was Veranstaltungen angeht, genügend Budget um es durch externe Unterstützung sicher zu machen.

    *** Michael Pillkahn ***


    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.


    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Zitat von "Berni Ton"

    und soweit ich weiß, konnte sich Jedermann am der Abendkasse Eintrittskarten kaufen...


    dann Asche über mein Haupt, das ist gewerblich.


    Ich kenne diese Sorte VA nur in der Art daß eingeladen wird, und es kostet nichts weils Schule ist. Wer Tickets verkauft kann auch eine Fachfirma holen, dann kosten die eben ein par Euro mehr, ebenso glaub ich nicht daß die Schulhaftpflicht gewerbliche Veranstaltungen deckt.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Zitat von "Manuela"


    dann Asche über mein Haupt, das ist gewerblich.


    Was trotzdem keine Rolle spielt.



    Nachdem nun genug gemutmaßt wurde, schauen wir uns mal die Fakten an.


    1.) Die Forderung nach Fachkräften kann aus dem Arbeitsschutzgesetz (bzw. der Betriebssicherheitsverordnung) kommen, nämlich


    a) Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsanalyse") und daraus die erforderlichen Maßnahmen ableiten. (§ 5 ArbSchG)


    b) Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person (§ 10 BetrSichV)


    Schüler sind erst mal nicht das Schutzziel des Arbeitsschutzes, Publikum auch nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass auch ein paar Lehrer rumgesprungen sind, und deren Arbeitgeber hat das entsprechende zu veranlassen.


    2.) Die Forderung anch Fachkräften kann aus dem Baurecht, also aus der VStättVO kommen. Ich gehe jetzt mal nicht der Frage nach, in welchem Bundesland das passiert, sondern unterstelle, dass die MVStättV 2005 zumindest in den hier relevanten Punkten umgesetzt wurde.


    Das Objekt des Baurechts ist das Bauwerk, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob eine Veranstaltung gewerblich ist. Wir haben hier eine Versammlungsstätte, die mehr als 200 Personen fasst, also sind wir im Anwendungsbereich. Es handelt sich auch um keinen Unterrichtsraum. Wäre es die Schulaula gewesen, könnten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob diese als Unterrichtsraum einzuordnen wäre, und ob eine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt. Man könnte dann noch nach landesrechtlichen Besonderheiten schauen, aber prizipiell kann man erst mal davon ausgehen, dass die Sache auch in der Schulaula so gelten würde.


    Nun zur Größe der Szenenfläche: Neben der eigentlichen Bühne sind hier auch die technischen Nebenflächen zu berücksichtigen. Bei einer reinen Bühnenfläche von 48m² sind wir in vorsichtig geschätzten 99,83% der Fälle bei einer Brutto-Szenenfläche von über 50m². Man bräuchte also zumindest eine Fachkraft mit 3 Jahren Berufserfahrung. Nun bei Vorlage der Bedingungen nach § 40 (5) könnte die Aufgabe auch von einer aufsichtsführenden Person wahrgenommen werden.


    3.) Verantwortlich für die Bestimmungen des Baurechts ist der Betreiber, also für gewöhnlich die Stadt. Da spielt es auch gar keine Rolle, ob die Schule einen Etat dafür hat oder nicht.





    4.) Und ein wenig Schleichwerbung:


    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Wäre es die Schulaula gewesen, könnten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob diese als Unterrichtsraum einzuordnen wäre, und ob eine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt.


    Die Schulbaurichtlinie sagt, dass die Aula einer Schule gemäß der VStättV zu behandeln ist.

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  • Wobei es jetzt juristisch wieder schwierig würde: Bei der MVStättV sieht es ja so aus, dass diese auch den Betreiber bindet, falls sie als Verordnung umgesetzt wird. Wird sie als Richtlinie umgesetzt, dann bindet sie zunächst nur die Baubehörde, den Betreiber bindet sie nur, wo dies die Baubehörde im Einzelfall verfügt.


    Ich nehme es als hinreichend wahrscheinlich an, dass dieses Schema auch hier anzuwenden ist. Stellen sich folgende Fragen:


    1.) Angenommen, die MSchulbauR bindet den Betreiber nicht, ist deren Hinweis über Schulaulen als "Stand der Technik" bei der Auslegung der VStättVO zu berücksichtigen?


    2.) Es gilt ja allgemein der Grundsatz, dass dort, wo der Wille des Gesetzgebers nicht klar niedergeschrieben ist, dieser durch Auslegung zu ermitteln ist. Kann hier unterstellt werden, dass die Begründung der Musterentwürfe - die ja nicht vom Gesetzgeber stammen, sondern von einer länderübergreifenden Kommission - hier maßgeblich ist?


    3.) So gut wie jede Sporthalle fast mehr als 200 Personen. Kann es der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, dass hier während des Schulbetriebs die Betriebsvorschriften der MVStättV umgesetzt werden?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    3.) So gut wie jede Sporthalle fast mehr als 200 Personen. Kann es der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, dass hier während des Schulbetriebs die Betriebsvorschriften der MVStättV umgesetzt werden?


    Was die berechtigte Frage auftut, ob "Schulbetrieb" an die Örtlichkeit Schule überhaupt gebunden ist, schließlich werden auch alllerlei Schulaktivitäten außerhalb der Schule "veranstaltet". - was uns nahelegt auch eine Veranstaltung außerhalb der Schule dem Schulbetrieb zuzurechnen, zB in einer Stadthalle.
    Andersherum gibts ja auch öffentliche Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten die die Hallen der Schulen nutzen und mit der Schule rein garnichts zu tun haben, somit kein Schulbetrieb sind sondern Hallennutzung außerhalb der Schulzeit.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Ich bin nicht sicher, ob es sich lohnt Lücken in der VStättV zu suchen. Es gibt ja noch die anderen Rechtspapiere, wo man dann doch wieder entsprechende Qualifikationen bereitstellen muß.


    Die GUV schreibst beispielsweise, dass expliziet im Schulbetrieb (in Situationen die ich für gewöhnlich halte) eine "Bühnenfachkraft" erforderlich ist.

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  • Wenn man sich das so überlegt, du hast gewiß Recht, müßte jede Schule dann auch sojemandem im eigenen Personal haben, was imho nicht der Fall ist. Unter der Fachkraft für Bühnentechnik versteht man in der Schule allg. den "technischen Hausmeister" 8)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Zitat von "timotimo"

    Und mir stellt sich da langsam die Frage: soll das jemand durchschauen? Vielleicht auch noch ein (unbedarfter) Schüler?


    Sowohl im Arbeitsschutz als auch im Baurecht wird die Verantwortung von oben nach unten deligiert. Verantwortlich ist also der Unternehmer und der Betreiber, in diesem Fall wohl die Gemeinde als Besitzer der Halle.


    Auch wenn eine solche Kombination theoretisch nicht ausgeschlossen ist: Unbedarfte Schüler sind eigentlich nie gleichzeitig Bürgermeister - die brauchen sich um so etwas nicht zu kümmern.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mit den Schulen das is doch immer so ne Sache, die haben doch erst schon kein Geld, wenn dann was öffentliches gemacht wird, wie auch zB die Monatliche ABIParty, dann fließt offiziell alles in die Klassenkasse, nichtmal ne Ausschankgenehmigung brauchen die dann....


    Natürlich schaut da auch niemand nach, evtl. mal die Polizei ob alle U18 nach 0.00Uhr den Saal verlassen.


    Das komische ist, bei Schule drückt jeder mal nen Auge zu, zumal ja viele auch Eltern sind und wissen das die Schule nie Geld hat usw. usf.
    Wer will denn Schulen und vorallem den Schülern ihre erst schon ganz knapp finanzierten und seltenen Partys vermießen?


    Dennoch sollten keine Sicherheitslücken entstehen, also mal zu den Lehrern gehen (welche sich meist noch weniger als Schüler auskennen) und mal anbieten 1-2 Unterrichtsstunden zu machen oder die Lehrer wenigstens mit dem Wichtigsten vertraut machen, mindestens was Sicherheit angeht.


    MfG