Selbstverteidigung

  • Hallo,


    aus gegebenem Anlass (ein Kollege hat mir berichtet dass er es auf einer VA beim Abbau mit handgreiflich gewordenen "Gästen" beim Abbau zu tun bekam was in einer unschönen - nennen wir es "Rangelei" (es war weit mehr als das) - endete) möchte ich mal das Thema Selbstverteidigung in den Raum stellen. Ich meine damit keine starken Sprüche a la "ich hab ja meine Maglite". Nein, ich finde das ist eine durchaus ernstzunehmende Problematik und würde mich freuen, wenn wir einmal über Erfahrungen und geeignete Maßnahmen/Mittel zur Selbstverteidigung diskuttieren könnten.


    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Klingt banal ist aber so: Security Dienst ist auf solcher Art Partys unabdingbar. Im Falle von Notwehr eignen sich die Boxenstativen immer ganz gut...

  • die wichtigste selbstverteidigung ist das bewusstsein, in welcher lage ich mich befinde. ausserdem niemals alleine!! auf solche probleme reagieren, kollegen holen und informieren, security wenn vorhanden ansonsten polizei. dass was man den meisten "gästen" vorraus hat, ist der weitaus geringere alkohol oder sonstwas pegel. daher wenn es nicht anders geht, klug handeln und sich vom acker machen und die anderen auf distanz halten. im notfall dann auch mit dem allseits beliebten "pipe auf fresse adapter", zumindest bis die grünen da sind.


    mfg

  • Das allseits bekannte Problem: bei der Mehrheit der VAs - so leider auch meine persönliche Erfahrung - wird der Platz/das Zelt von der Security geräumt, welche danach zumeist leider auch auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Damit ist ja aber nicht garantiert, dass nicht doch irgendwelche Freaks auf die Idee kommen, zurückzugehen und beim Abbau für Stress zu sorgen (wie bei meinem Kollegen geschehen). Bis die Grünen vor Ort sind kann schon ein Weilchen vergehen. Material stehen lassen und abhauen ist eine Option. Leider keine, die mir persönlich gut gefällt.
    Boxenstative und solcherlei Gedöhns halte ich für eher unpraktikabel da viel zu schwerfällig. Gibt es Erfahrungen mit gängigeren Lösungen?


    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • pfefferspray. gibts in jedem laden zur hunde und kruppzeuchabwehr. ist zwar nicht für menschen zugelassen, bei selbstverteidigung um die es sich hier dreht juckts dann aber keinen, bzw nur einen ;) die sprühflaschen sind klein und da gibt es auch holster für. mal wieder was zur ergänzung des technikergürtels ;)


    mfg

  • Zitat von "Carlo Hohmann"

    pfefferspray. ...ist zwar nicht für menschen zugelassen, bei selbstverteidigung um die es sich hier dreht juckts dann aber keinen...
    mfg


    Falsch.... du musst dich ggf. noch der Körperverletzung stellen wenn du angezeit wirst.


    Reglung ist so, dass man das nur zur Selbstverteidiung eisetzten darf, wenn man nichts anderes hat und man z.b. beim Joggen im wold war und das gegen Hunde dabei hatte. Wenn du in so einer Situation damit umhersprühst, wird dir keiner glauben, dass du das gegen Hunde dabei hast...
    Sprich die Argumentation wäre, dass die weitaus höhre Wahrscheinlichkeit gegeben wäre, dass du dich gegen Menschen verteidigst.


    Sprich für diesen Fall hättest du CS-Gas mitnehmen müssen... (Wobei das gesundheitlich nicht so unbedenklich wie Pfefferspray sein soll (CS istein Nervengift) und vor allem auch ab einem gewissen Alkoholspiegel nicht mehr so effektiv sein soll)


    Ansonsten sehr zu empfehlen sind diese aufschraubaren Aufsätze für Mag-Lites. Gibs in 2 Größen und in CS oder Pepper.

  • Allgemein erstmal, alles was du parrat hast um dich beabsichtigt damit zu wehren kann dir zu deinen Ungunsten ausgelegt werden. Es ist also unsinnig eine riesen Mag Light oder Baseballschläger und Ähnliches mitzuführen für den Fall der Selbstverteidigung weil man dir dieses dann so auslegt als ob du es bewußt darauf angelegt hast dich damit auch zu wehren. Dann gibt es da auch den einwand der unnötigen Härte, das heißt wenn du absichtlich zweimal zuschlägst obwohl einmal gereicht hätte um den Angreiffer handlungsunfähig zu machen bist du wiederum dran. Als nächstes zu Kampfsportarten, auch hier gilt, zumindest bei den härteren Formen, wenn du es anwendest und es ist bekannt das du diese Kampfsportart beherscht ist das wie wenn du dich mit einer Waffe gegen einen unbewaffneten Angreiffer stellst.
    Ganz wichtig, dem Veranstalter von vorne herrei Vertraglich verpflichten das die Security anwesend zu sein hat bis abgebaut ist, sollte dieses nicht der Fall sein weil ihm die Stunde mehr zu teuer ist, dann trägt er die Verantwortung für Schäden an deinem Material, so das du es in entsprechender Situation durchaus so halten kannst dich erstmal in Sicherheit zu bringen. Ansonsten heißt Notwehr einfach, das nehmen was dir gerade am nächsten steht und einfach mal ausholen, steht er wieder auf, nochmal.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • 1m alupipe.. sehr leicht und gut zu handeln :)

    Phoenix Audio Engineering
    Reetzstraße 83
    76327 Pfinztal-Söllingen
    07240-600 874

  • Eine Notwehr würde ich auch nur dann anwenden, wenn es um Deine eigene Gesundheit geht. Das Equipment zu verteidigen ist doch unsinnig.


    Erstens ist das Material vermietet. Also hat der Mieter (also der Veranastalter) dafür zu sorgen, daß kein Dritter dieses zerstört. Wenn der Veranstalter die Security zu früh nach Hause geschickt hat, dann ist das doch sein Problem. Defekte Ware einfach in Rechnung stellen und fertig.


    Zweitens weißt Du ja nie genau, wie Deine Notwehr-Reaktion von den pöbelnden Gästen ankommt. Das kann oft auch in extreme Gegenwehr ausarten, der Du dann eventuell kräftemässig oder zahlenmässig nicht mehr Herr wirst. Aggression erzeugt Gegenaggression, vor allem wenn die Hemmschwelle nach Alkoholgenuss reduziert ist...


    Manchmal - wenn die Aggression der Störer noch nicht so hoch ist - dann hilft eher ein deeskalierdendes Verhalten. Ladet die Jungs doch noch mal zu einem Bierchen ein. Bis dahin ist auch die Polizei (oder wieder die Security) vor Ort und sorgt für einen zivilisierten Abgang der Gäste...

  • Zitat

    Wenn du in so einer Situation damit umhersprühst, wird dir keiner glauben, dass du das gegen Hunde dabei hast...


    natürlich, oder hast DU etwa keine panische Angst gegen Hunde und führst deshalb immer eine Dose mit? :D


    .. alles Argumentationssache ..


    Die Lösung finde ich immer noch am praktikabelsten (kleinsten, handlichsten), wenn es wirklich hart auf hart kommt!
    (mir zum Glück noch nicht passiert)
    Natürlich ist Deeskalation ansonsten immer die beste Wahl!


    Alurohr, Stative oder Maglite - da muss ich doch erstmal den Angreifer auf Reichweite haben und gleichzeit so entfernt das ich ausholen kann. Ich bin auch nicht gerade nen Typ wie Bär und schlag mal eben nen angetrunkenen 120kg Typ zusammen. Denke ein Spray ist da - im Notfall! - noch einfacher zu handeln, auch wenn es mal mehrere werden sollten.
    Dann mit nem Kabelbinder abführbereit verpacken und gut :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Es gibt keine pauschale Lösung für dieses Problem!


    Aber grob gesagt 2 Typen von Angreifern:
    1.) der der Streit sucht weil’s Spaß macht.
    --> Meist geübte Kämpfer, die fast nie alleine auftauchen
    =laufen so weit und schnell man kann!
    2.) der der einfach nur voll ist und pöbelt
    --> Deeskalation scheint hier schwer
    =einfach unauffällig 5m nach Links/Rechts gehen oder hinter ein Stack verschwinden reicht schon um in Vergessenheit zu geraten und die Aufmerksamkeit wieder auf die Theke zu richten.


    Von Waffen jeglicher Art rate ich dringend ab!


    Wer schon mal jemanden mit CS oder Pfeffer besprüht hast, der Drogen oder viel Alk. intus hatte weis,
    selbst wenn du Ihn richtig erwischt, kann es u.U. sein, daß Ihn das nicht juckt und er nur noch böser wird!
    (Ganz abgesehen davon, wenn das Zeug bei laufender VA benutzt wird oder los geht, denkt mal an NY und die Massenpanik nach CS-Angriff im Club) /Argumentation gegenüber Veranstalter und Polizei ist sehr schwer.


    Mit Mac, Distanzrohr etc... Ohne Training in Sachen Kampfsport
    -> Finger weg!
    ...bei Gegnern Typ1 kommt dann ein Messer/Pistole/etc. und bei
    Typ2 ist es nicht verhältnismäßig und wird von der Polizei entsprechend behandelt!


    Das Zauberwort ist:
    DEESKALATION --> Sekurity --> wenn das nicht wirkt --> laufen (Was Ihr übrigens auch nach einem CS oder Pipeangriff auch machen solltet)!

  • Zitat von "djobi"


    Alurohr, Stative oder Maglite - da muss ich doch erstmal den Angreifer auf Reichweite haben und gleichzeit so entfernt das ich ausholen kann.


    Nebenbei ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Angreifer in solchen Dingen viel geübter ist als wir Techniker. Und wenn Du mit einer Pipe/Maglite etc. eine "Waffe" mit ins Spiel bringst, dann kann sie evtl. auch leicht gegen Dich eingesetzt werden...

  • zuerst einmal ist es immer der gleiche Typ Mensch, welche Randale macht und auch zu handgreiflichkeiten geneigt ist. Das Ganze noch gepaart mit Alkohol... Drogen.... mit der Zeit kennt man seine Pappenheimer...


    Da ich persönlich sehr viele negativen nichtgewollten Erfahrungen in den letzten 15 Jahren machen musste, kann ich sagen, eine der wirksamsten Methoden ist ersteinmal diesen Menschen darauf Hinweise, dass es sich in keinster Weise lohnt sich mit mir anzulegen; dieser Person deutlich vermittle, dass ich jederzeit bereit bin voll mitzumachen; das ganze noch "richtig Hysterisch" rübergebracht ..... endet in aller Regel damit dass ich eine Entschuldigung bekomme.


    .... und dem Gericht ist es in den überwiegenden Fällen egal, ob es Notwehr war oder nicht :wink:

  • Zitat von "mringhoff"

    Nebenbei ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Angreifer in solchen Dingen viel geübter ist als wir Techniker. Und wenn Du mit einer Pipe/Maglite etc. eine "Waffe" mit ins Spiel bringst, dann kann sie evtl. auch leicht gegen Dich eingesetzt werden...


    Was für Pfeffer/CS-Gas-Spray ebenso gilt.





    Zu der Diskussion über mögliche juristische Folgen: Theoretisch ist über den Notwehr-Paragraphen alles abgedeckt, was erforderlich ist. Ist der Praxis kommt es sehr darauf an, was die Zeugen aussagen.


    Wenn da fünf Techniker abbauen, und ein einzelner vergessener Gast pöbelt rum, dann sind juristische Folgen vergleichsweise unwahrscheinlich. Wenn da zwei Techniker abbauen und ein Rudel Streitsüchtiger taucht auf, dann hat man den Rechtsstaat nicht auf seiner Seite...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • CS-Gas ist in der Handhabung sehr problematisch, weil es nicht so leicht flüchtig ist. hab es selbst mal erlebt, dass irgend ein verrückter auf einer party auffm dorf ne military-style tränengasgranate gezündet hat. veranstaltung war darauf hin natürlich over, weil die tränengaswolke im ganzen gebäude stand. pepperspray hingegen ist nur ein dünner strahl von flüssigkeit unter treibgas. aber das nur am rande.


    ich war schon öfters in situationen, wo ich mich meiner haut erwehren musste bzw anderen geholfen habe, sich ihrer zu erwehren (hatte wegen sowas vor 2 wochen noch ne zeugenaussage). In dem Fall haben zwei jungs einem anderen vor der disco mittm pflasterstein den schädel gebrochen und wollten einen anderen mit holzlatten zusammenschlagen, da haben wir zu dritt die jungs "ein wenig aufgehalten" bis die grünen da waren. dass der eine von denen dann ein bisschen am asphalt zerrieben war, hat da auch keinen mehr gestört.


    wer sich und sein eigentum verteidigt gegen angreifer, ist fast immer in einer notwehrsituation. dabei ist natürlich immer auch die verhältnismäßigkeit und die versuchte deeskalation zu beachten. ganz essentiell wichtig ist auch die kommunikation mit der polizei. weil wenn man sie selbst anruft, und die situation direkt beschreibt, hat man nachher auch meist noch mal ein paar mehr zeugen (vorallem unabhängige) auf seiner seite.


    mein letzter tip:


    wenn man kein pfefferspray hat oder einsetzen möchte, tut es auch ein guter alter pulverlöscher ;)


    mfg

  • Zitat von "Carlo Hohmann"

    dabei ist natürlich immer auch die verhältnismäßigkeit und die versuchte deeskalation zu beachten.


    Juristisch gesehen findet bei der Notwehr keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit statt. Es ist aber zu prüfen, ob das eingesetzte Mittel erforderlich ist, oder ob auch mildere Mittel möglich (wirksam und zumutbar) sind.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tacho!


    Irgendwie ist man da wirklich in der Zwickmühle.
    Einerseits sollte der Veranstalter dafür sorge tragen, daß nichts passiert. Das heißt also Security vor Ort. Andererseits verschwindet die Security recht schnell wieder, alldieweil das ganze ja billig sein soll - wie schon erwähnt. Daher sollte man vertraglich als Verleiher dies schriftlich festhalten, daß die Security (muß ja nicht die ganze Mannschaft sein) solange da bleibt bis die letzte Schraube im LKW ist. Zudem ist je EIGENTLICH das Material soweit abgesichert, als daß der Veranstalter bzw. dessen Versicherung für evtl. Schäden durch Dritte aufkommt. Aber wir reden hier ja vom Kunde und vor allem dann wieder von Versicherungen.
    Letztendlich artet es auf jeden Fall in Ärger und Streß aus, wenn sich solch eine Situation mit tätlichem Ausgang ergibt.


    Die Sache mit der Notwehr... hm ja. Von meinem Bauchgefühl her würde ich sagen, daß das ein sehr zweischneidiges Schwert ist und im Zweifel man den Kürzern dabei zieht.
    Wenn ich Leib und Leben verteidige - so habe ich zumindest den Eindruck bisher - komme ich mit Notwehr nur dann durch, wenn ich den Kopf nicht mehr auf den Schultern habe, sprich wenn ich eine signifikante und beinahe lebensbedrohliche Verletzung nachweisen kann. Alles andere würde ein Gericht wohl zu meinen ungunsten auslegen, vor allem wenn der Angreifer/Aggressor dabei verletzt wird.
    Die Sprüche von wegen Pipe oder ne Maglite über die Rübe, mit 1m Truss oder LS-Stativ auf den Angreifer losgehen halte ich für riesigen Unfug. Dies würde ein Gericht wohl mit fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher schwerer Körperverletzung quittieren. Damit ist dann mal überhaupt nix gewonnen.


    Deeskalationstrategieen, wenn sie greifen soweit als möglich anwenden und im gleichen Augenblick den FC GrünWeiß informieren.
    Ansonsten darauf hoffen, daß der Veranstalter bzw. dessen Versicherung für die angerichteten Schäden voll und ganz aufkommt.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • also, hab das BGB grade hier, schreibe da in 2 wochen klausur drüber:


    dort steht wortwörtlich : "§ 227 (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.


    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."


    du hast mit sicherheit recht, dass du rechtsmäßig keine abwägung zu treffen hast, nur sollte jedem der gesunde menschenverstand und das eigene rechtsbewusstsein so sehr beistehen, dass ich nicht mit ner motorradkette auf einen rumpöbelnden besoffenen losgehe. ich finde die devise hilfreich, "so wenig schaden wie möglich, so viel wie nötig."


    mfg

  • Zitat von "Carlo Hohmann"

    (2) Notwehr ist...

    STGB §32, Abs.2


    Alle Kampfsportler/innen müssen den auswendig kennen und schon zu allerersten kleinen Gürtelprüfung wird das abgefragt :wink:
    Womit ich zum Punkt komme: Wer von Ketten, CS und Taschenlampen phantasiert hat die Haue eigentlich verdient. Ihr seid ja nur zu faul zum Lernen, that`s the problem.
    Der Durchschnittsveranstaltungstechniker hat also eine Mag Lite, einen Bierbauch und keine Ahnung von Selbstverteidigung. Haben die Herren Verbesserungsvorschläge ? Wenn nicht, der nächste Verein ist nicht weit, und ihr seid dort stets willkommen. Die Fallschule ist übrigends auch für Rigger und Hands eine empfehlenswerte Zusatzqualifikation. :D


    Zitat

    dort steht wortwörtlich : "§ 227 (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.


    Wobei du aber wiederum zugrundelegen mußt: die Verhältnismäßigkeit der Mittel.


    lG Manuela
    (die man nur mit einer Mag Lite nichtmehr aufhalten könnte...)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.