CEE32 mit 35A Absicherung

  • Hallo,


    ich habe mich gerade in meiner Schule mit Elektromeister und TÜV angelegt. Und zwar haben wir in der Aula einen roten CEE-Anschluss, welcher über 0,5A RCD und 3x 35A Neozed abgesichert ist.


    Ich bin der Meinung, dass da ein 0,03A RCD mit 3x 32A Neozed hinmuss, weil Schulen ja mittlerweile auch unter die VStättVo fallen. Elektriker und TÜV haben sich auf den Bestandsschutz bezogen.


    Wer hat nun Recht? Wichtig sind mir die entsprechenden Vorschriften, damit ich denen was vorlegen kann.

  • Hallo,


    korrekt waere natuerlich 3x 32A mit 0,03A RCD. Aber ich bin froh wenn ich Anschluesse mit 0,5A RCD und etwas hoeherer Absicherung vorfinde. In meinen Verteilungen ist eh 0,03A RCD drin und die Abgaenge sind entsprechend abgesichert. Dann fliegt die Sicherung oder RCD im Verteiler und nicht irgendwo im Sicherungskasten im Haus und das zu einem Zeitpunkt wo der Hausmeister oder Haus-Techniker sicher nicht erreichbar sind. :)


    Es würde dann natuerlich Sinn machen die Steckdose entsprechend zu markieren mit "Nur für Unterverteiler mit 0,03A RCD zu verwenden" oder so.


    Viele Gruesse
    Martin

  • Tacho!


    Du hast vollkommen recht mit deinem Einwand!
    Eigentlich müssten die 35A Einsätze gegen 32A Einsätze oder gegen einen entsprechenden Automaten getauscht werden und der RCD auf jeden Fall von 0,5A auf 0,03A umgerüstet werden.
    Die 35A NEOZED könnte man gerade noch so lassen, falls die Leitung entsprechend ausgelegt ist.


    Ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden (gültig für Baustromverteiler bzw. alle ortsungebundenen Verteiler):

    Zitat

    Ab 01.01.1999 erstmalig in Betrieb genommene (Inverkehrbringen) Baustromverteiler müssen DIN/VDE 0660-501 A1 entsprechen. d. h. Stromkreise mit Steckverbindungen IΝ £ 32A müssen über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Auslösestrom IΔΝ £ 30 mA betrieben werden.
    Vorhandene Baustromverteiler, die bereits vor dem 01.01.1999 erstmalig in Betrieb genommen wurden, müssen ab dem 01.01.2002 den Festlegungen der bereits zitierten BGI 608 entsprechen.
    Eine Anpassung/Nachrüstung vorhandener Baustromverteiler mit Einrichtungen zum Trennen im Notfall wird seitens des Fachausschusses „Elektrotechnik“ nicht gefordert.
    Mit dieser Fachausschuss-Festlegung wird klargestellt, dass auch weiterhin der Einsatz bereits „in Verkehr gebrachter“ Baustromverteiler möglich wird, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (RCD mit IΔΝ £ 30 mA für den Fehlerschutz) gemäß Abs. 4.2.4. der BGI 608 eingehalten werden.


    Quelle: http://www.saa-online.de/normen.htm


    Der letzte Abschnitt im Zitat ist sehr interessant, denn dieser sagt aus, daß man es so lassen kann, wenn man dafür sorgt, daß dennoch eine Auslösung bei 0,03A erfolgt. Letztendlich heißt das, daß man an diese CEE-Dose nur einen Verteiler mit entsprechendem RCD anschließen darf. Letztendlich ist der fest eingebaute RCD dann redundant bzw. gar überflüssig.


    Bei heutigen Festinstallationen werden ausschließlich RCD's mit 0.03A verbaut. Etwas anderes macht auch keinen Sinn, da 0.025A mitunter schon tödlich enden können von wegen Herzkammerflimmern.


    Nun kommt aber die Verwaltung und sagt, daß eine Umrüstung so und soviel Geld kostet. Wenn die Leitung für 35A dimensioniert ist, dann sind die Sicherungen korrekt und wer da etwas anschließen möchte der muß dafür sorgen, daß bei 0,03A ausgelöst wird. So versteh' ich zumindest die Argumentation.
    Letztendlich könnte man auch so tun, wie wenn der RCD und die NEOZED nicht vorhanden sind und die Dose entsprechend markieren. Dann muß der an dieser Dose angeschlossenen Verbraucher/Verteiler dafür sorgen, daß alles mit rechten Dingen zugeht. Man schiebt also die Handlungspflicht einfach weiter.


    Grüßle
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Joa, UV gibts nicht.


    Sicherungskasten ist unabgeschlossen und ich weiß, wo der steht.


    yamaha4711: Genau dass suche ich, Problem ist aber, dass es kein Baustromverteiler ist, sondern eine Festinstallation.


    Edit: Der Elektriker wollte mir erst gar nicht glauben, dass es 32er Neozeds gibt. Da war dann der TÜV schon etwas weiter.



  • ok,
    volles kommando zurück:


    http://www.de-online.info/inde…1/de2101/a_de-prax01.html


    da is wohl was an mir vorbeigegangen :shock:


    gibt ja ne neuregelung. bin halt doch nur schwachströmer.



    sorry


    :roll: :oops:


    der maddin

    Hassu mal Gaffa ?? *Argh*


    Das Aussehen eines Lichtbildes liegt der "optischen Logik" zugrunde!

  • Zitat

    Diese Ausnahmeregelung darf zukünftig für Neuanlagen nicht mehr angewendet werden, da die entsprechende Vorschrift DIN VDE 0623/03.77 nicht mehr gültig ist. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 01.02.2003.


    Bezieht sich das nur auf Neuanlagen oder schließt die Übergangsfrist auch bereits bestehende Anlagen ein?

  • Zitat von "Martin Senft"

    korrekt waere natuerlich 3x 32A mit 0,03A RCD. Aber ich bin froh wenn ich Anschluesse mit 0,5A RCD und etwas hoeherer Absicherung vorfinde. In meinen Verteilungen ist eh 0,03A RCD drin und die Abgaenge sind entsprechend abgesichert. Dann fliegt die Sicherung oder RCD im Verteiler und nicht irgendwo im Sicherungskasten im Haus


    Nur das beide RCD nicht selektiv sind.


    Lutz

  • Die Frage ist die, wann wurde die Anlage erichtet?


    Alles was zum Zeitpunkt der Errichtung dem Stand der Technik entsprochen hat ist vom Bestandschutz abgedeckt. Also würde vor 2003 Installiert sind die 35er Neozed zulässig wenn sie durchbrennen kann man ja auf 32A umrüsten sollte nicht der posten sein.

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • Das Wort Bestandschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht.
    Es gibt lediglich ein "nichtvorhandensein einer Anpassungspflicht."


    Zitat

    Nur eine Elektrofachkraft ist in der Lage, vor Ort konkret zubeurteilen, ob eine el.Anlage -. meist nach den seinerzeit geltenden Normen errichtet - noch sicher genug ist. Sie muss kompetent sein, unabhängig denken und verantwortungsbewusst entscheiden, wenn sie dem Anlagenbetreiber ihre Entscheidung (Gutachten!) über die erforderliche Änderung/Anpassung mitteilt. Unterstützt wird sie durch
    * Anpassungsforderungen/-empfehlungen (BG, VDE, VdS), die nur durchsetzbar sind wenn Macht dahinter steht (BG, VdS, Landesgesetz) und
    * Informationen zum Stand der Technik aus der Fachliteratur.
    Der Betreiber der Anlage hat dann zu entscheiden, ob er ihrer Empfehlung zur Anpassung folgt. Er - nur er - hat zu verantworten, wenn er sich gegen die Anpassung/Änderung entscheidet. Niemand kann ihm sagen, dass er den Vorgaben/Empfehlungen zur Anpassung nicht folgen soll/braucht/darf. Keiner hat das Recht zu sagen, dass die von der Elektrofachkraft auf Grund von Sicherheitsmängeln zur Anpassung/Änderung empfohlene Anlage in ihrem derzeitigen unsicheren Zustand verbleiben darf. Wer sollte gegebenenfalls die Folgen (Schaden, Brand, Tod) einer solchen Entscheidung bezahlen.
    Das heißt aber, keiner kann einen Bestandsschutz ausprechen/anordnen. Es gibt somit keinen Bestandsschutz. Eine Ausnahme, kulturhistorisch wertvolle alte Anlagen, die aber - da unsicher - nicht mehr genutzt werden.
    Gruß Klaus Bödeker

  • 32A CEE Dosen mit 35A Neozed abzusichern ist vollkommen üblich. Viele Hersteller wie Siemens führen überhaupt keine 32A Neozed Sicherungen.


    Und so falsch lag "Dein" Elektromeister mit seiner behauptung gar nicht. Lange gibts die 32A Variante noch nicht!


    Von der Kennzeichnung ist sie übrigens identsich mit der 32A Sicherung. Beide haben ein schwarzes Plättchen.


    Der Bau einer solchen Sicherung ist meines Erachtens vollkommen OK. Die am häufigsten verwendeten Verlegearten B1 und B2 geben dies auch her.


    Daher Ruhe und Sicherheitsausstrahlen. Alles im grünen Bereich. :D

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.


    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • Ein Adapter von 125A auf 63 A ist generell verboten! Einzige Ausnahme: Du sicherst Ihn ab, sprich baust einen Kasten mit Sicherungen dazwischen dessen Zuleistung auf der 125A Seite aus min. 50mm² besteht und auf der 63A Seite aus min 16mm² besteht.
    Hierbei nicht vergessen Passhülsen in 63A mit Einzusetzen, bzw. nur einen Neozed Block bis 63A verwenden oder gleich Automaten nehmen.


    Dann ist das ganze OK.


    Lohnt aber meines Erachtens nach nicht. Kauf Dir nen gescheiten Verteiler Schrank. Da haste mehr von.
    gruß


    chris

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.


    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • Zitat von "Thomas Koch"


    Ich bin der Meinung, dass da ein 0,03A RCD mit 3x 32A Neozed hinmuss, weil Schulen ja mittlerweile auch unter die VStättVo fallen. Elektriker und TÜV haben sich auf den Bestandsschutz bezogen.


    Der Thread ist zwar schon älter, aber trotzdem: was hat die Absicherung mit der VStättVO zu tun und wo steht, dass Schulen unter die VStättVO fallen?
    Und was machte denn der TÜV im Haus?

  • Weil die Zuleitung den Strom abkönnen muss der von der auf der Zuleitung fließen kann bis der LS-Schalter oder die Schmelzsicherung auslöst.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Zitat von "bemi"

    Bloedsinn! Warum muss die Zuleitung dicker sein als der Abgang?



    Herr lass es Hirn regnen..... Bevor Du meine Aussagen mit blödsinn bezeichnest, soltest Du entweder erst nachdenken oder was noch besser wäre Dich im Strombrett einfach nicht zu solchen Themen äussern, da Du offensichtlich überhaupt keine Ahnung hast wovon Du sprichst.


    PS.: Schau mal in den Sicherungskasten in Eurem Haus. Warum geht man wohlunten auf einen z.B. B16 Automaten mit einem 10mm² oder 2Phasenschiene drauf und oben mit einem 1,5mm² ab?


    Gruß


    chris :roll: :roll:

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.


    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • Zitat von "Chris Neumann"

    PS.: Schau mal in den Sicherungskasten in Eurem Haus. Warum geht man wohlunten auf einen z.B. B16 Automaten mit einem 10mm² oder 2Phasenschiene drauf und oben mit einem 1,5mm² ab?



    weil an der 10qmm Schiene mehr als 1 16B-Automat haengt.



    Kannst du mir sagen, welche Bedingung hier noch fehlt und welche von denen, dir mir bekannt sind, nicht erfuellt sind:


    - Leitungsschutz
    - Kurzschlussschutz
    - Personenschutz


    ?

  • Auch ein einzelner Automat muss in der UV mit 10mm² eingespeist werden sofern die Sicherung in der ZUleitung 63A beträgt.


    Es gibt eine Vorschrift die besagt, das dass Schutzorgan was dem Fehler als erstes vorgeaschlatet ist auch als erstes auslösen muss. Stichwort Selektivität!


    Das ist der erste Punkt Dein Schutzorgan liegt hinter dem möglichen Fehler.


    Zweitens hat der Kurzschluss und Leitungsschutz am Ausgangspunkt der zu schützenden Leitung zu liegen und nicht mittendrin!

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.


    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)