Zitat von "Mechwerkandi"Als Überschusseinkunftsarten gelten Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus den sonstigen Einkünften (z. B. Renten), bei denen die Ausgaben als "Werbungskosten" geltend gemacht werden.
Das dürfte die allermeisten Freizeitbeschäler betreffen...
Löhne & Gehälter als Arbeitnehmer: falls der Beschaller festangestellt ist
Einkünfte aus Kapitalvermögen: als Feld-Wald-und-Wiesenbeschaller eine eher untergeordnete Einkunftsart
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: wie schon oben erwähnt, das sind Einahmen aus Immobilienvermögen. Für gewöhnliche Beschaller ist diese Einkunftsart genauso ausgeprägt wie die aus Kapitalvermögen...
sonstige Einkunftsarten:
z.B. Rente: für die etwas älteren Kollegen unter uns...
oder Spekulationsgewinne (z.B. aus Aktiengeschäfte - als Beschaller-Aktionär hat man wohl eher hier einen Verlust zu verschmerzen, weil man wieder auf der letzten Hauptversammlung den Ausführungen seines Kundens vertraut hat und Aktien gekauft hat),
oder Unterhaltsbezüge (also hier eher die geschiedenen Beschallerfrauen)
oder Abgeordnetenbezüge (falls mal ein Beschaller in die Politik geht....)
Also unter dem Strich vermute ich mal, daß die meisten Beschaller und Freizeibeschaller nun eher doch "Gewinneinkünfte" (oder "Verlusteinkünfte"?) haben, zumindest "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"