Bühnendach aus Baugerüst erstellen

  • Hallo,


    ich plane für ein kleines Openair eine Bühne mit Dach aufzubauen. Da mir ein Baugerüst für "lau" zur Verfügung steht, wollte ich jetzt mal abklären wie es sich mit einem solchen Aufbau verhält.


    Der Boden würde aus 60cm hohen "Holzquadern" der Stadt bestehen, welche dann zu einer Bühnenfläche von ca. 6m Breite und 4m Teife zusammengesellt werden. Soweit so gut. Jetzt habe ich mir vorgestellt aus dem Baugerüst eine Umrandung (links, hinten rum und rechts) zu bauen. Höhe 2 Standardelemente (also ca. 4m). An den Ecken mit Couplern verbinden und oben wo dann eine Gewebeplane drauf soll die beiden Seitenteile mit 4 Gerüstrohren und Halfcouplern verschrauben. Als Beschwerung hätte ich links und rechts an das Seitenteil einen 1000ltr. Wassertank (die mit Palettenmaß, ich denke Ihr wisst was ich meine) gegurtet. Innen rum mit Mollton abgehangen und fertig. Die Belastung des Aufbaus würde sich auf 6-6er-Bars beschränken. Also locker innerhalb der Spezifikationen des Gerüsts.


    Was meint Ihr dazu - bzw. hat jemand soetwas schon mal aufgebaut oder Erfahrungen gemacht? Ich muss doch jetzt den Bau aber noch vom städt. Bauamt abnehmen lassen, oder? Oder kann mir das Landratsamt auch noch einen Strich durch die Rechnung machen? Es gibt doch da auch irgendwelche Vorschriften, in denen man weiter Inofs zu solchen Bauten findet?


    Mit besten Grüßen


    Mathias

  • Hi,


    Baugerüst und Holzquader. Also ich weiß nicht ob das so dafür verwendbar ist. Am besten schilderst du deinen Plan mal einem Statiker, der wird dir sicher sagen ob es geht und wieviel du ballastieren musst (1x 1000L ist vielleicht zu wenig für den Aufbau). Auch weiß man nicht so genau, wie sich das Gerüst verhält wenn du eine Seite offen lässt (vorne).


    Von der Belastung her ists ja nicht viel mit 6x6er Bar, allerdings musst du dir auch im klaren sein, dass das ganze Gebilde erstmal von der Statik her sicher steht ;), das hat ja erstmal nichts mit der Belastung selbst zu tun.


    Das mit den Holzquadern klingt auch etwas suspekt.... was meinst du damit genau und wie werden die miteinander verbunden (nicht das die verrutschen können, dann hast schnell nen Loch in der Bühne).


    Der Bau muss selbstverständlich abgenommen werden und nach deiner Schilderung was du da so vor hast würde ich sagen, dass die Bauabnahme im Moment noch zum Abbau führen würde. Gerüste fallen zwar nicht in den Bereich "Fliegende Bauten", jedoch ist deine Anwendung auch nicht zweckgemäß und wird daher sicherlich noch von anderen Gesetzen getroffen (aber da wird dir sicher unter mir noch weitergeholfen).


    Gruß,
    Fietje

  • Natürlich funktioniert das.
    Ob Stadt/Landratsamt das abnehmen (wollen) steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Für die Statik brauchst du da sicher nicht das nächstgelegene Baustatik-Büro aufzusuchen, ein Gerüstbaumeister (sollte bei den meissten Gerüstvermietern ja vorhanden sein) tut's sicherlich auch.


    Insgesamt hat dein Konstrukt aber noch erhebliche Mängel, die dir der Gerüstbauer gerne erläutert und Verbesserungen anbringt. Du brauchst auch vorne die Möglichkeit, die Windkräfte aus den Seitenteilen sicher abzuleiten. Das wird mit einem "Röhrchen" oben nicht hinhauen.
    Weiterhin darf die Plane oben nicht Durchhängen und Wassersäcke bilden, falls es regnet.



    Ähnliche Bauten sind aber im Budgetbereich seit Jahrzehnten bekannt, kommen aber glücklicherweise immer mehr aus der Mode, da kleine Bühnen kein soo grosses Geld mehr kosten, weitaus professioneller aussehen und sicherer sind - die Gerüste werden halt mal vom nächsten Dachdecker geliehen und selbst zusammengeprengelt...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat von "Mathias Wührl"

    Da mir ein Baugerüst für "lau" zur Verfügung steht,


    Für diese Konstruktion muss aber ein Standsicherheitsnachweis gerechnet werden.


    Je nach dem, wie lange das Teil stehen bleiben soll, kann es günstiger sein, eine fertige Bühne zu nehmen, zu der es schon ein Baubuch gibt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • noch zwei Hinweise:


    Bitte nicht mit Molton abhängen, wenn dann winddruchlässige Gaze/Aggrofloor etc.


    Die Plane nur zwischen den Gerüsten zu spannen wirst du wohl vergessen können, das hängt sofort durch, inkl Wassersäcken etc!
    Allerdings haben Gerüstbauer auch meist 2 Punkt Traverse, die als Querträger verbauen (min vorne und mitte), am besten mit Gefälle. Ggf. noch ein paar Spanngurte Quer von vorne nach hinten, damit so schnell nichts durchhängt!


    Ansonsten blieben die Einwände Standsicherheit, Statiker, Abhnahme etc natürlich bestehen ..

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  • Können wir aus bitte wieder darauf beschränken Wissen zu vermitteln und keine Vermutungen !


    Zitat

    Also ich weiß nicht ob das so dafür verwendbar ist


    Leider alles nur Vermutungen oder schlicht falsch. Eine Abnahme ist wegen der geringen Größe und Höhe in den meisten Bundesländern nicht erforderlich


    Zitat

    ......winddruchlässige Gaze/Aggrofloor


    Gazen und Aggrofloor sind Luftdurchlässig aber nicht Winddurchlässig. Es gibt KEINE Staudruckgutachten die eine andere Vermutung rechtfertigen.
    Eine Gaze die eine nennenswerte Winddurchlässigkeit hat ist mit einem Fischernetz vergleichbar nicht aber mit einer Gaze.
    Von daher werden seriöse Statiken mit eine vollfächigen Plane gerechnet.
    Die Tonkollegen werden es dir Danken wenn du dennoch Gazen verwendest.



    Das Wichtigste wurde schon gesagt. Du brauchst einen Standsicherheisnachweis (Statik).
    Ja, die Baubehörde kann wenn Sie Zweifel an der Standsicherheit hat auch ohne die Pflicht zur Abnahme das Ding dicht machen. Leider schaut aber von denen so gut wie keiner hin.


    Ob man aus " Holzquadern" eine stabile Bühne bauen kann , wie soll man jetzt aus einem Wort in Anführunzeichen auf die Bauart schließen ?
    Das es außen aber häufig nicht ganz eben ist könnte das schon zu Problemen führen.


    Grundsätzlich ist das was du vor hast Möglich. In diesem Forum und mit den wenigen Angaben können wir dich aber nicht auf die Zielgerade bringen. Ich kann mich dem Tip vom Admin nur anschließen eine kleine Bühne mit Statik mieten ggf. eine Anhängerbühne.

  • Hi,


    danke erstmal für die Antworten. Zu den Holzquadern: Die Stadt besitzt für diverse Veranstaltunge in Schulen, auf Volkstumsveranstaltungen etc. Holzquader (ca. 2m lang, 1m breit und 60 cm hoch, aus Multiplex und wegen des aufwendigen Strebensystems auch ziemlich schwer) , welche durch ein Hakensystem ineinander eingehängt werden. Wenn mir also die Stadt diese Teile leiht so können die ja schlecht am Tag der Veranstaltung kommen und dann sagen: Ne, aber den Unterbau nehmen wir nicht ab...


    @ Markus Verza: Zitat:"Leider alles nur Vermutungen oder schlicht falsch. Eine Abnahme ist wegen der geringen Größe und Höhe in den meisten Bundesländern nicht erforderlich" - also ich bin in Bayern, wo kann ich nachlesen, ob mein Bau abgenommen werden muss? Welche Vorschrift kommt hier zu Anwendung?


    Übrigens wurde da schon mal vom städtischen Bauhof ein anderes Konstrukt errichtet. Die Holzquader und dann ein Holzgeländer rum und an den vier Ecken einfach einen Balken hoch, Rahmen rum und Plane drüber. Wie des aussah kann sich jetzt bestimmt jeder vorstellen. Naja für die Volksmusikbläser hats gereicht. Bevor ich des hinbau, lieber ohne Dach :) - Ich kann mir deshalb ebenfalls nicht vorstellen, dass die dann einen fachmännsichen Gerüstbau nicht akzeptieren. Ich glaub da muss ich dort mal anrufen...


    Noch ein paar Anmerkungen: Die Querstangen sind keine Röhrchen, sondern 4" verzinktes Stahlrohr, ebenfalls original Gerüstbauteile. Und das man dann zur Vermeidung von Wassersäcken noch was unterlegt ist mir auch klar. Der Untergrund ist geteert und wenn das ganze mit 2000KG beschwert wird kann ich mir aufgrund des relativ kurzen Hebelweges und der Steifigkeit (also mit Spanngurten diagonal verzurrt und mit Couplern verschraubt) nicht vorstellen, dass das Gerüst umfällt - zumal der Bereicht in dem die Bühne stehen soll im Abstand von ca. 2m mit Bäumen umrahmt ist.


    Aber wie gesagt, mir wäre schon mal damit geholfen wo das genau geregelt ist. Kann man sich die anzuwendenden Vorschriften irgendwo besorgen?


    mfg


    Mathias

  • Grundsätzliches findes du in der Landes Bauordnung.
    Die ist aber SEHR umfangreich, das finden wird also nicht einfach.
    In NRW z.B. müssen Temporäre Bauwerke unter75m² bzw einer Höhe kleiner 5m nicht angezeigt werden. So werden keine Ausführungsgenehmigungen (Baubuch) und auch keine Abnahme benötigt.


    Der Standsicherheitsnachweis also die Statik wird aber in JEDEM Fall erforderlich sein.


    Bei den Rohren für das Dach sind das wirklich 4" (ca. 10cm) Rohre.
    Die sind sicher sehr tragfähig aber alles andere wie Standart.


    Sprech mit dem Gerüsthersteller, bei Layher gibt es diverse Varianten Bühnen zu bauen. manchmal haben die Statiken in der Tasche.

  • ansonsten kann auch ein spontanbescuh bei der unteren baubehörde wunder wirken. manchmal findet man da ganz kompetente leute, die sich freuen mal aus ihrem alltagstrott rauszukommen. selten, gibts aber ;)

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • @ Markus:
    Es gibt Gutachten die eine zulässige Abminderung des Staudrucks auf 70% bei Gazenbespannung zulassen. Die Aussage "seriöse Statiken" werden vollflächig mit Plane gerechnet ist somit leider auch eine falsche Aussage.


    @ Mathias:
    Deine Konstruktion ist sicherlich möglich, jedoch keines Falls durch "ich denke das ist stabil genug" oder "wird schon halten" zu planen. Bei Gerüstbauten müssen in der Statik alle Anschlüsse, Riegel und Diagonalen genau geplant und berechnet werden. Gleiches gilt für die Ballastanbindung und die Dachkonstruktion.
    Daher lass es dir berechnen. Sollte es eine einmalige VA sein, dann miete dir besser eine bestehende Konstruktion.


    Gruß
    Stephan

  • @ Privateer


    Das Gutachten würde ich gerne mal sehen. Das Bauamt der Stadt Köln und ich haben ein solches nicht finden können. Agroflor hat auch keins (bis 2006 zumindest)
    Es gibt Statiken in denen dieses Vermerkt ist. Um diese Art der Lastminderung ansetzen zu können benötig man jedoch ein Staudruckgutachten. Ich habe einmal sa etwas ähnliches in den Händen gehabt, bei näherer Betrachtung wurde dort aber die Luftdurchlässigkeit bescheinigt.


    Ich denke hier kommt man auch schon mit ein wenig Menschenverstand weiter. Ein dünner Stoff oder eine Gardiene z.B. läst sich ganz einfach "durchpusten" hängt so etwas mal im Wind auf, damit kann man Segeln. Gerade die Zwichenräume in Agrofloor sind wirklich nicht groß.


    Darum bleibe ich dabei das eine Seriöse Statik ohne die Ablastung durch Winddurchlässige Gazen aus kommt. Das ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen sondern die Meinung diverser Bauämter.

  • Ich werde es mal scannen.


    Wer aber eindeutig nicht diese Meinung ist:


    ARGEBAU
    TÜV Rheinland
    TÜV Thüringen
    RW TÜV
    uvm.


    Und wenn die Bauämter wirklich so denken würden, dann dürften fast keine ET Standartbühnen gebaut werden und gang ganz viele andere.