Autovermietung Digitaler Tachograph

  • Wulfson


    voe dem Gesetz sind alle gleich. Will meinen, daß es tatsächlich nur "Fahrer" gibt. Der, der für dich fährt ist Dein Fahrer, egal ob er steuerrechtlich UN ist oder nicht. Genauso greifen für IHn (und Dich) die entsprechenden Regeln bezüglich Nachweisen, Auslesen, Archivieren, Fahrerkarte usw.


    Der Wurm findet allerdings noch einen zweiten Haken: Im Werkverkehr, den wir ja alle betreiben, darf der UN "eigentlich" nur EIGENES Personal einsetzen. Damit ist ganz streng ANGESTELLTES Personal gemeint. Nur bei z.B. Krankheit darf sich der UN anderer bedienen. Diese vollkommen schwachsinnige Regel wird von den Spediteuren demnächst uner Beschuß genommen.


    Bis dahin willkommen in einer Grauzone mehr.

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  • @ wulfson
    Das, was der Falco anspricht, ist dieses kleine Loch der 4-Wochen-Regel.
    Was folgt daraus - ein Krankenschein für die Sekretärin muß her ... :roll:
    DMX hin oder her, da ist wenig Luft fürs RGB und man kann mischeln wie man will, irgendwie kommt immer nur grau raus.
    Gerald1

  • :?:


    Also nach der lektüre stellen sich mir folgende Fragen.


    der miet-LKW springt ohne Fahrerkarte ja wohl nicht an, bzw darf ohne diese nicht bewegt werden, Richtig?


    Wenn ich keine Fahrerkarte besitze, muss mir dann die Autovermietung eine geben, oder fällt die Vermietung dann aus?


    Wenn die Autovermietung mir eine Fahrerkarte gibt, muss sie mir die Daten zur Verfügung stellen, also eine Ausdruck machen. Verschiedene Autovermietungen bieten das als kostenpflichtige Zusatzleistung an. (kost 20€ oder so)
    steht im Gestez was darüber das es Kostenpflichtig sein darf?


    Der Grundgedanke " der Fahrer fährt und der Techniker macht technik gefällt mir ganz gut, insofern überlege ich wirklich ob ich mir so ein Ding hole oder nicht, man hat ja auch ein höheres Risiko wenn man fährt.
    Und extra bezahlt wird hier fürs Fahren eher nichts.


    im Gegenteil du bist noch der ARsch wenn dir was kaputt geht, (Truss fällt um und bekommt ne delle oder so)...
    :cry:


    in dem Sinne danke für die ANtworten schon mal.

    Nicht laut, lieber schön.


    Fränkie

  • Hallo Fränkie,


    da versuch ich mal, etwas Licht zu bringen...


    der Miet-Lkw springt ohne Fahrerkarte sehr wohl an. Du DARFST ihn zu gewerblichen Zwecken nur NICHT bewegen.


    Zuerst musst Du sowieso das mietende Unternehmen per Unternehmenskarte des UN auf den LKW anmelden.


    Die Fahrerkarte ist eine persönliche Karte. Du als Fahrer musst sie beantragen.


    Nur in begründeten Ausnahmefällen darf ein Miet-Lkw ohne UN-Karte losfahren. Dann muss zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck erstellt werden. Der Vermieter muss dem UN in diesem Fall die Daten auf Verlangen aushändigen. Dies ist eine direkte Verpflichtung aus § 4, Abs 6 FPersV! Dafür sollten wirklich keine Gebühren anfallen! Wenn die Dir die Daten nicht geben wollen/können, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldbehörde (Regierungspräsidium) freut sich schon auf die Anzeige.


    Grüße,
    Falco

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  • zunächst vielen Dank, ich habe da aber wirklich noch einen Knoten im Kopf.


    das heist wenn ich morgen früh (gewerblich) in den Miet-LKW steige weder Unternehmer noch Fahrerkarte habe, bin ich so oder so bei den Grünen mode?


    es sei denn ich habe eine AUsdruck , ja wovon denn nun genau?


    Europc... kann mir da nicht weiterhelfen die sagen: dann mieten sie den halt privat, blöd nur wenn ich das dem kunden dann in rechnung stelle und das ding mit kisten voll ist.


    Brauch ich denn dann nur eine Unternehmer-karte? und wer liest mir das ding aller 28 Tage aus?


    oder brauch ich eine Unternehmer und Fahrerkarte?
    und mit welcher fahr ich dann?


    Mir wäre vorerst mit einer Aussage für morgen geholfen.


    Danke
    DAnke
    DAnke

    Nicht laut, lieber schön.


    Fränkie

  • ...und wie man sieht, der ganze irrsinn dreht sich weiter...


    spätestens jetzt sollte dem letzten aufgefallen sein, daß dieser ganze murks keine praktikable lösung ist und nur zum geldverbrennen da ist. :evil:

  • Naja, ich gebe zu wenn dadurch 3 LKW oder Bus-Fahrer weniger am Steuer einpennen seh ich den Quatsch schon irgendwie ein.
    Habt ihr schon mal in nem Bus gesessen dessen Fahrer 28 Stunden auf der Uhr hatte und in Prag fast in den Querverkehr reingerauscht wäre, oder wo der Fahrer im Tran während der Fahrt die Tür aufmacht??
    Oder was auch nicht schön war war meine NAcht auf der Autobahn weil irgend so ein Seelenverkäufer übermüdet auf einen Bundewehr 4-Achser gedonnert ist, der ist auf die Gegenfahrbahn gekommen und Hat 2 PKW zermatscht, 4 Tote. ich denke jeder hat von solchen oder Ähnlichen Geschichten gehört oder Leider leider erlebt.
    Wer so was erlebt hat, sieht auch den Sinn dahinter.
    Wenn ich mir überlege wie oft ich und Kollegen nach nem 20 Stunde-Job noch nach Hause fahren sollten, und seien es nur 70 KM, dem PKW den du kurz vor Zu Hause Zermalmst ist das völlig wurscht.
    schon irre das ich mich für den Reis in die Bresche werfe...
    Wenn man sich weigert nach Hause zu fahren und der Disponent will deshalb nicht zahlen bekommt man vor jedem Gericht recht, und bei dem Disponenten nie wieder nen Job, das aber auch wenn du den LKW zerlegst, also scheiss egal, weshalb du rausfliegst, wenn sowas von dir verlangt wird, ist der Disponent der Affe, der geht aber auch nicht in den Bau wenn du jemanden totfährst. Für mich gilt: IM Ernstfall lieber arm als im Knast.


    ich denke auch wenn mich der Quatsch anpiept, man muss sich irgendwie damit arrangieren. Zugegeben die Regelungen sind nicht wirklich einfach zu durchschauen...


    ich bin selbst LKW-Schlosser und weis was mit den Tachografen so abgeht, da werden schon mal größere Reifen aufgezogen, nadeln verbogen oder (ganz besonders trickreich mit kleinen federn belastet) um den tachographen auszutricksen und so weiter und so weiter
    ich hab Autos gesehen da fuhr ein 2.Tachograph mit die haben dort mit nem extra motor die Tachoscheibe nach wunsch erstellt.
    das ist mit den digitalen zwar auch noch möglich, aber nich mehr so einfach.


    eine in der Frequenz und Amplitude veränderliche Sinusspannung mit periodischen Peaks zu erzeugen ist nun wirklich nicht sooooooschwer.



    DAS sol jetzt keine Anleitung sein, aber wem erzähl ich das.


    noch weniger als Lenkzeiten werden doch Gewichte beachtet, der dessen 7,5tonner beladen auch mit Fahrgestell weniger als 7490kg wiegt werfe den ersten stein.


    aber warum sind die Karten nur 5 Jahre gültig?

    Nicht laut, lieber schön.


    Fränkie

  • @ Franky
    Wenn Du freischaffender Techniker (mit Zauberschein) bist, wird es schwer, morgen zu fahren.
    Du benötigst:
    1. eine Fahrerkarte
    2. eine Unternehmerkarte
    3. einen Arbeitsnachweis dokumentarisch der letzten 28 Tage oder als Ersatz den berühmten Urlaubsschein. Dieser ist im Internet zu finden. Man hat es nicht gerne, wenn Fahrer gleichzeitig Unternehmer sind und der Unternehmer auch noch selber lenken möchte. Also sollte ein Transportbeauftragter her.
    Und last but not least - vor allem die Anmeldung bei der BAG. Wenn Du da nicht angemeldet bist, ist nix mit Werksverkehr.
    Und immer den gesamten Krempel schön in einer Mappe mitführen.
    Ist die Ladung nicht Dein Eigentum, wird es schwer, dem Mann mit der Weste und dem blauen Auto bei einer Kontrolle zu erklären, was Du da gerade machst.
    Fremdes Eigentum fahren ist nur noch Speditionen erlaubt, mit allen gesetzlichen Regelungen.
    Der Fall liegt völlig anders, wenn Du Angestellter bist. Dann darfst Du natürlich den Krempel von Deinem Chef durch die Gegend kutschen. Es reicht die Fahrerkarte, die Unternehmerkarte braucht aber Dein Chef, Du brauchst jedoch noch die letzten 28 Tage Arbeitsnachweis.
    Karten auslesen - bist Du Angestellter - muß Dein Chef in den sauren Apfel beißen und die rund 1500 Euro nach Simens überweisen für den ganzen Krempel. Bist Du Selbstständiger: mußt Du Dir eine Firma suchen, die über den notwendigen Krempel (also Kartenlesegerät, Software) verfügt und sich mit Dir jeden Monat die Mühe macht, das Ding einzulesen und auch bereit ist, Ihre PC-Plattform auch noch mit fremden Daten zu vermüllen. Sicher ist das 2,3,4 Monate möglich, bis diese Firma die Nase voll hat von Deinem Sackgang (sorry) und Du nicht umhinkommst (wenn Du weiterfahren möchtest) diese Investition auch noch selber zu tätigen.
    Bleibt nun noch übrig der Dongel. Da solltest Du einen eigenen haben. Sonst wird das Handling total verrückt.
    Warum 5 Jahre, damit Du selber bemüht bist, Deine aktuellen Daten dahin zu schaufeln. Ab einer gewissen Altersfrist ist das sowieso notwendig (Augenarzt, Allgemein-Mediziener).
    Und immer dran denken - der Bußgeld-Katalog ist schwindelerregend ...
    Gerald1

  • ich war beim Vortrag während der PLS, wollte aber nochmal nachfragen, da das alles recht verwirrend ist:


    die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeuges mit Anhängerkupplung aber aktuell ohne Anhänger ist die in der Zulassung des Fahrzeuges eingetragene, jedoch nicht zzgl. der des Anhängers?

  • Hallo zusammen,


    @ Gerald1: danke für die Antworten, besser hätte ich es auch nicht formulieren können. Allerdings ist das mit der Unterschrift unter den "Urlaubsschein" etwas verwirrender. Unterschreiben darf der UN ODER der Transportbeauftragte. Der TB wiederum darf nicht der Fahrer sein, der UN schon.


    Mein Angebot, in Leipzig ein Seminar abzuhalten, steht übrigens noch. Es müssten sich nur mindestens sieben Teilnehmer finden.


    guessi: Auszug aus Wiki:"Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination." Will sagen, es ist entscheidend, was in den Papieren steht. Also nicht, ob etwas hintendran hängt, sondern, dass es dranhängen könnte.


    Mal sehen, ob wir diesen Fred noch etwas länger bekommen.


    Grüße,
    Falco

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  • Auch wenns nur begrenzt hier rein paßt: Die 3,5-Tonner diverser Autovermietungen haben, selbst wenn es relativ neue Fahrzeuge sind weder einen analogen noch einen digitalen Tachographen. Der Hintergrund ist klar - Scheibentacho in Neuwagen gibt es nicht mehr, und den Aufwand mit digitalen Geräten will man sich nach Möglichkeit nicht ans Bein binden. Also gibts große Sprinter nur noch ohne Anhängerkupplung :?


    So, und nun bekommme ich als Freelancer von einem Tourneeveranstalter einen solchen Wagen gestellt. Mehrmals bis ziemlich oft im Monat, die Kiste ist während der Spielzeit in Dauermiete und dient zwischen den Showterminen als rollendes Lager.

    Bisher war es üblich auf Tageskontrollblätter auszuweichen - geht das jetzt überhaupt noch?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "niggles"

    Also gibts große Sprinter nur noch ohne Anhängerkupplung :??


    Alle Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden und ein zGG über 2,8t haben, benötigen Aufzeichnungen wg. den Lenk- und Ruhezeiten.
    Bis 3,5t zGG können auch Tageskontrollblätter gem. § 6 (6) FahrPersV verwendet werden. Wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, MUSS dieser verwendet werden.


    Ausnahme: die sog. "Handwerker-Regelung" § 18 (1) Nr. 4 FahrPersV bzw. der EG-Verordnung Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85
    Hier darf der Unternehmer selbst mit seinem Fahrzeug bis 7,5t zGG (hier also auch der Sprinter mit Anhänger) zur Ausübung seines Berufs und zur Beförderung seines eigenen Materials innerhalb 50km von seinem Standort aus ohne Aufzeichnungen herumfahren. Der Fahrer darf aber kein Berufskraftfahrer sein.


    Wer aber hin und wieder mit Tageskontrollblättern (also hier dann unter 3,5t) unterwegs ist, der sollte aber auch den §20 FahrPersV beachten. Dieser gibt vor, daß für alle vorausgegangenen 28 Kalendertagen ein solches Blatt mitzuführen ist. Falls man aber nicht an allen / bzw an gar keinen Tagen gefahren ist (bzw. unter den 50km geblieben ist), benötigt man eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmers (sog. "Urlaubsschein"). Der selbst fahrende "Unternehmer" bescheinigt sich das also selbst. Allerdings gibt es für diese Bescheinigung ein separates Formblatt: http://www.verbraucherschutz.s…_para20fpersv_einfach.pdf

  • Hallo niggles,


    wenn das Fahrzeug 3.501Kg zul. Gesamtgewicht hat und älter als Mai 2006 ist, muss ein Digitaler Tacho drin sein.


    Wenn es bis 3.500 Kg zGg hat, dann musst Du weiterhin Tageskontrollblätter ausfüllen. Denk aber bitte auch an die anderen Zeiten, die du einhalten musst. So z.B. nicht mehr als 56 Std. in einer Woche lenken, bzw. nicht mehr als 90 Std. in einer Doppelwoche. Ebenso die wöchentliche Ruhezeit von 45 Std.


    Uup, Matthias war schneller :lol: . Allerdings ist bei der Handwerkerregelung dringend darauf zu achten, daß dieses Fahrzeug dann niemals die 50kM-Zone verlassen darf!


    Das Formblatt noch §20 ist das nationale Formblatt. Dieses darf im Ausland nicht mehr verwendet werden. Das neue EU-Formblatt ist unter http://www.bag.bund.de runterzuladen. Dieses darf NICHT mehr handschriftlich ausgefüllt werden.


    Grüße
    Falco

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  • Zitat von "FalcoCGN"

    Allerdings ist bei der Handwerkerregelung dringend darauf zu achten, daß dieses Fahrzeug dann niemals die 50kM-Zone verlassen darf


    das musst Du mir nochmal näher erläutern, habe darüber nämlich nichts gefunden.
    Was spricht denn dagegen, hin- und wieder mit einem Tageskontrollblatt aus meinem 50km-Umkreis herauszufahren? (also bis 3,5t zGG)

  • Gerne...


    zu unterscheiden ist ACHTUNG:


    1. zwischen Fzg. von 2,8t bis 3,5t (möglicher) zulässiger Gesamtmasse


    und


    2. Fzg. ab 3,5t


    Bei 1. wurde die 50Km-Zone aufgehoben. Dort ist darauf zu achten, wie schon weiter oben beschrieben, daß das Fahren an dem jeweiligen Tag nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist


    Bei 2. gibt es nach wie vor die 50Km-Zone. Es ist dies die klare Rechtsauffassung der Bußgeldbehörden und der BAG. Es liegt ja gar kein Nachweis vor. Also wie soll der Beamte kontrollieren, wo das Auto so ansonsten rumfährt? Da wir ja nicht "Spenglerei Gschaftlhuber" auf dem Auto stehen haben, sondern "Worldwide Entertainment", wird es schwierig zu erläutern, daß man ja nur im näheren Umkreis fährt. Finger weg von der Handwerkerregelung.


    Grüße,
    Falco

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  • ich interpretiere das jetzt so:


    bis 3,5t Handwerkerregelung mit unbegrenzter Entfernung (wie sieht das dann im Ausland aus?)


    und 3,5 bis 7.5t Handwerkerregelung weiterhin innerhalb 50km (betrifft ja vor allem auch die Sprinter mit Hänger...)


    ...oh, jetzt war aber der Falco schneller :)

  • Zitat von "FalcoCGN"


    Bei 1. wurde die 50Km-Zone aufgehoben. Dort ist darauf zu achten, wie schon weiter oben beschrieben, daß das Fahren an dem jeweiligen Tag nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist


    Feine Sache, das ist irgendwie an mir vorübergegangen. Der Schmarrn mit den Tageskontrollblättern/Urlaubsscheinen hat also nun ein Ende... :)


    Bleibt also nur noch der Bereich 3,5t bis 7,5t zGG (z.B. auch der Sprinter mit Anhänger)...


    Zitat von "FalcoCGN"

    Es ist dies die klare Rechtsauffassung der Bußgeldbehörden und der BAG. Es liegt ja gar kein Nachweis vor. Also wie soll der Beamte kontrollieren, wo das Auto so ansonsten rumfährt? Da wir ja nicht "Spenglerei Gschaftlhuber" auf dem Auto stehen haben, sondern "Worldwide Entertainment", wird es schwierig zu erläutern, daß man ja nur im näheren Umkreis fährt. Finger weg von der Handwerkerregelung.


    Ich erkenne also daraus, daß das also keine Vorschrift ist, sondern nur die Rechtsauffassung der BAG, oder?


    Meine subjektive Ansicht wäre aber hingegen eine andere:
    Grundsätzlich besteht im deutschen Rechtssystem erstmal die Unschuldsvermutung, es sei denn, es ist anders gesetzlich geregelt. Also im Prinzip müsste man mir eine Schuld nachweisen, nach der man mich bestrafen möchte.


    Wenn ich also mit meinen Sprinter + Hänger bzw. mit einem anderen Fahrzeug über 3,5t außerhalb der 50km-Grenze ohne Fahrtenschreiber/Kontrollgerät erwischt werde, ist die Lage ja eindeutig. Das ist nicht erlaubt, es folgt also eine Bestrafung.


    Wenn ich aber brav in meinem Umkreis herumfahre, was muss ich dann noch der BAG nachweisen?


    Ein Blick in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugstandort) und auf eine Landkarte (Entfernung dazu) beweist das doch eindeutig, daß ich mich mit meinem Fahrzeuggespann zwischen 3,5t und 7,5t innerhalb meines zulässigen 50km-Umkreises befinde.


    Als Bahnfahrer kaufe ich ja auch das Ticket von A nach B und bin dann nur Schwarzfahrer, wenn ich außerhalb dieser Strecke ohne Fahrschein erwischt werde? Kein Kontrolleur würde auf die Idee kommen, auf der Strecke von A nach B ein erhöhtes Beförderungsentgeld zu verlangen, weil ich ja theoretisch auch noch weiter fahren KÖNNTE...


    Wenn mich also der BAG-Beamte fragt woher ich gerade komme oder wohin ich fahren möchte und ich gebe ihm die korrekte Antworten innerhalb der 50km-Grenze, kann er mir doch nicht vorwerfen, daß ich ja theoretisch auch weiter fahren könnte...



    Oder reden wir ja gerade aneinander vorbei?
    (also betraf das nur die alte Regelung vor 2008?)